Teilrevision Hecke Calinis
Plan d'affectation, réglementation de base · Felsberg
Document
- Numéro
- 23.93
- Type
- Plan d'affectation, réglementation de base
- Commune
- Felsberg
- Canton
- Grisons
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- En vigueur depuis
- 7 févr. 2023
- Source
- ÖREBlex, canton Grisons
Carte
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Fichiers
3731_B_TR_Hecke_Calinis_23.93.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Die Regierung des Kantons Graubünden
La Regenza dal chantun Grischun
lI Governo del Cantone dei Grigioni
Sitzung vom
Mitgeteilt den
7. Februar 2023
8. Februar 2023
'
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Protokoll Nr.
93/2023
Gemeinde Felsberg OP-Teilrevision "Hecke Calinis"
Genehmigung
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Felsberg beschlossen an der Urnenabstimmung vom 27. November 2022 eine Teilrevision der Ortsplanung, umfassend einen Generellen Gestaltungsplan 1:2000 Hecke Calinis.
Neben diesen Planungsmitteln reichte die Gemeinde Felsberg die folgenden weiteren Unterlagen ein: —
Planungs— und Mitwirkungsbericht vom November 2022 gemäss Art. '47 der eid-
genössischen Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1)
-
Konzept Pappeln Calinis vom 18. Oktober 2020
Das Amt für Raumentwicklung verfasste mit Datum vom 12. Januar 2022 einen Vorprüfungsbericht. Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindebeschlusses vom 27. November 2022
gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG; BR
801.100) erfolgte am 16. Dezember 2022. Es gingen keine Beschwerden ein.
lVlit Schreiben vom 12. Dezember 2022 ersuchte der Gemeindevorstand Felsberg um
Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 des KRG.
Genereller Gestaltungsplan 1:2000 Hecke Calinis
Entlang der Strasse beim Werkhof im Gebiet Calinis befindet sich eine ca. 500 rn
lange Baumreihe. In der jüngeren Vergangenheit hat sich gezeigt, dass diese anfällig
für Pilzbefall sind. Auch bei Schnee und Stürmen ist es häufig zu Astbrüchen gekom—
men, welche den dort verlaufenden Langsamverkehr sowie den Verkehr zum Werkhof gefährdeten. Ferner stellte sich im Rahmen einer DNA-Untersuchung heraus,
dass es sich bei den Pappeln nicht um schützenswerte Schwarzpappeln-handelt—
was der Grund für die Unterschutzstellung 2012 war. Die Pappeln sind eine Hybrid-
form, namentlich kanadische Pappeln. Bei der Erarbeitung des kantonalen Biotop-
inventars wurde diese als nicht schützenswert eingestuft. Da die Baumreihe keinen hohen ökologischen Mehrwert aufweist, beabsichtigt die Gemeinde stattdessen eine
neue Niederhecke südlich anschliessend zu pflanzen. Damit wird ein grösserer Mehr— wert für Vögel und Kleinsäuger geschaffen.
Zum Schutz von baumbrütenden Vogelarten sind die Rodungseingriffe bis Mitte April
und jedenfalls vor dem Blattaustrieb umzusetzen. Sollte das zugelassene Zeitfenster aufgrund der örtlich vorherrschenden Situation nicht eingehalten werden können, so
ist dies dem Amt für Jagd und Fischerei (AJF) vor Ausführung der Arbeiten aufzuzei-
gen. ln diesem Fall ist durch das AJF (Wildhut) vor Ort zu bestimmen, wie die Arbei-
ten ausserhalb der genannten Zeitfenster ohne Beeinträchtigung derjagdrechtlichen
Schutzansprüche (Vogelbruten) umgesetzt werden können.
lm Übrigen drängen sich zum Generellen Gestaltungsplan 1:2000 Hecke Calinis
keine Bemerkungen auf; er kann genehmigt werden.
Gestützt auf Art. 49 KRG
beschliesst die Regierung: 1.
Der Generelle Gestaltungsplan 1:2000 Hecke Calinis vom 27. November 2022
wird im Sinne der EnNägungen genehmigt. 2.
Der Gemeindevorstand Felsberg wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter
Weise zu publizieren (ohne Rechtsmittelbelehrung).
3.
Soweit für die VenNirichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not— wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.
4.
Das Amt für Raumentwicklung wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlusses nötigen Kennzeichnungen in den eingereichten graphischen Auszügen vorzu— nehmen.
5. Die von der Gemeinde bestimmte Datenverwaltungsstelle führt die Nutzungsplandaten nach den Weisungen des Amtes für Raumentwicklung nach.
6.
Mitteilung an: - Gemeindevorstand Felsberg, Schulstrasse 1, 7012 Felsberg —
Stauffer & Studach AG, Alexanderstrasse 38, 7000 Chur
-' Amt für Jagd und Fischerei - Amt fürWald und Naturgefahren
— Amt für Natur und Umwelt - Amt für Immobilienbewertung
- Amt für Raumentwicklung
—
Standeskanzlei
- Departement für Volkswirtschaft und Soziales (samt Unterlagen) Namens der Regierung Der Präsident:
Der Kanzleidirektor:
l/Wl Peter Peyer
Daniel Spadin
Bases légales
801.100 · KRG · Canton
801.110 · KRVO · Canton
801.500 · Canton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Canton
920.100 · KWaG · Canton
920.110 · KWaV · Canton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confédération
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confédération
SR 814.41 · LSV · Confédération
SR 814.201 · GSchV · Confédération
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confédération
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confédération