Vertrag betreffend Altholzinseln in der Gemeinde Zizers

Réserves forestières · Zizers

Document

Numéro
2018
Type
Réserves forestières
Commune
Zizers
Canton
Grisons
Niveau
Commune
En vigueur depuis
1 janv. 2018

Carte

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Fichiers

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Amt für Wald und Naturgefahren Uffizi da guaud e privels da la natira

Ufficio foreste e pericoli naturali

VERTRAG

betreffend den Erhalt der nachstehenden ALTHOLZINSELN in der

Gemeinde Zizers, Obere Au

Zentrums-Koordinaten Parzellen-Nr. Fläche (ha) 761'495 / 199'645 62 0.56 761'517 / 199'379 62 761'607 / 199'245 62, 67 Süd 761'451 / 198'874 67 zwischen

der Gemeinde Zizers, als Eigentümerin des Waldes

und der Bürgergemeinde Zizers

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als im Nutzungsvermögen des Waldes Berechtigte und

dem Kanton Graubünden, vertreten durch die zuständige Regionalforstingenieurin

des Amtes für Wald und Naturgefahren, Region Rheintal / Schanfigg

7015 Tamins, Reichenauerstrasse 61, www.wald-naturgefahren.gr.ch

Bestimmungen:

In Altholzinseln soll sich der Wald ohne Zutun des Menschen dynamisch entwickeln. Altholzinseln beherbergen Totholz sowie Altbäume, die wegen ihres Reichtums an Höhlen, Rissen, Faulstellen und toten Holzteilen besondere ökologische Nischen anbieten. Wichtig ist eine gute Vernetzung zu anderen Altholzinseln, Naturwaldreservaten und Beständen mit geringer Bewirtschaftungsintensität.

Die vier Altholzinseln umfassen insgesamt 2.68 ha Wald. Sie werden bei Bedarf im Gelände markiert. Die Vertragsparteien verpflichten sich, auf jegliche Holznutzungen auf den in diesem Vertrag bezeichneten Flächen zu verzichten (Nutz- und Brennholz, Äste, Rinde).

Der Vertrag tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2018 in Kraft und seine Laufzeit beträgt 50 Jahre (bis 31. Dezember 2067). Eine nachfolgende Verlängerung wird 2 Jahre vor Vertragsende geprüft (anno 2065). Die Waldeigentümerin erhält einmalig eine Entschädigung bei Vertragsbeginn von gesamthaft Fr. 2'680.- über die Vertragsdauer von 50 Jahren (Fr. 20.- pro ha und Jahr). Das Material für eine mögliche Markierung der Altholzinseln wird zur Verfügung gestellt und entschädigt.

Forstliche Eingriffe in den Altholzinseln, die aufgrund einer phytosanitären Extremsituation notwendig sind, werden gemeinsam zwischen der Waldeigentümerin, dem Revierforstamt und dem Amt für Wald und Naturgefahren festgelegt. Nach Möglichkeit müssen allfällige Zwangsnutzungen liegengelassen und entrindet werden. Bricht ein Waldbrand aus, so ist dessen Bekämpfung auch in den Altholzinseln gestattet und angezeigt.

Entlang von offiziellen Wegen, von Energieversorgungsinfrastrukturen und im Gefährdungsbereich der Eisenbahnlinie können zwecks Gewährleistung der Werksicherheit die dazu notwendigen Eingriffe durchgeführt werden (wie z.B. Fällen von gefährlichen Bäumen). Ein solcher Eingriff erfolgt durch das zuständige Revierforstamt mit dem Einverständnis vom Amt für Wald und Naturgefahren. Das Holz muss vor Ort liegengelassen werden. Die Stöcke sollen nach Möglichkeit hoch abgestockt werden.

Änderungen dieses Vertrags bedürfen der schriftlichen Form und der Unterschriften aller Parteien. Wird der Vertrag auf Wunsch der Waldeigentümerin vorzeitig aufgehoben, hat diese die Entschädigung pro rata temporis zurück zu erstatten. Erreicht die Altholzinsel eine Entwicklungsphase, die nicht mehr ihrer Zielsetzung entspricht (z.B. Jungwald ohne Totholz nach besonderen Ereignissen), so kann der Vertrag seitens des Amtes für Wald und Naturgefahren ohne Recht auf Rückerstattungen gekündigt werden.

Für die Politische Gemeinde Zizers:

Der Präsid Der Gemeindeschreiber: 000004 Peter Lang Johann Peng

Für die Bürgergemeinde Zizers:

On, Dat ME

Der Präsident: DE Der Aktuar: u

Leo Jeker Theo Müller

Für den Kanton Graubünden: Amt für Wald und Naturgefahren

Ort, Datum: | Die Regionalforstingenieurin: EEE

Miriam Arpagaus

Verteiler:

- Politische Gemeinde Zizers

- Bürgergemeinde Zizers

- Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden, Chur

- Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden, Region 2, Rheintal/Schanfigg

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Amt für Wald und Naturgefahren Oberaue Zizers Massstab 1:5 000

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