Vertrag betreffend Naturwaldreservat Val Faller
Réserves forestières · Surses
Document
- Numéro
- 2008
- Type
- Réserves forestières
- Commune
- Surses
- Canton
- Grisons
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- En vigueur depuis
- 1 janv. 2008
- Source
- ÖREBlex, canton Grisons
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Fichiers
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DIENSTBARKEITSVERTRAG
betreffend
Naturwaldreservat „Val Faller“
zwischen
der Alpkorporation Faller, Mulegns als Eigentümerin des Waldes Parzellen Nr. 923 in der Gemeinde Mulegns,
der Pro Natura und der Pro Natura Graubünden
und
dem Kanton Graubünden, vertreten durch das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement
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Dienstbarkeitsvertrag Naturwaldreservat Val Faller 2
1. Zweck
Das Naturwaldreservat soll die natürliche, von Menschen möglichst unbeeinflusste dynamische Entwicklung des Waldes im Gebiet Val Faller sicherstellen. Gleichzeitig dient es waldbaulich-wissenschaftlichen Untersuchungen.
Das Naturwaldreservat Val Faller ist ein Teil des kantonalen Reservatsnetzes in häufigen, repräsentativ ausgewählten Waldgesellschaften. Es wurde im Waldentwicklungsplan Mittelbünden (WEP) als mögliches Naturwaldreservat bezeichnet (Objekt Nr. 305).
Der Reservatsperimeter gehört vor allem dem Waldkomplex 6.1 an: Obersubalpine Lärchen- Arvenwälder, lärchenreiche Ausbildung. Es handelt sich um die Standortseinheit 59A, Hochstauden-Lärchenwald, zuoberst teilweise um Bergföhrenwälder des Standorts 70, Alpenrosen-Bergföhrenwald.
Ordentliche Holzschläge haben nur im Bereich der Weide Plaz stattgefunden. Letzter Eingriff war eine Stangenholzpflege 1996 am Rand der Reservatsfläche. Der überwiegende Teil wurde seit langem nicht mehr genutzt und weist vielfältige Strukturen mit mehreren Entwicklungsstadien sowie Alt- und Totholz auf.
Die Fläche wird am vorderen, östlichen Rand beweidet und muss mittels Zaun abgegrenzt werden. Der restliche Bereich soll früher teilweise als Schneefluchtweide gedient haben.
Die Ziele im Naturwaldreservat Val Faller sind:
«e Erhaltung des speziellen Lärchenwaldes.
e Schutz seltener Pflanzen- und Tierarten, insbesondere jener, die von einer ungestörten, natürlichen Waldentwicklung profitieren.
«e Langfristige Beobachtung der Waldentwicklung und der natürlichen Dynamik ohne forstliche Eingriffe; insbesondere zu den Fragen Stabilitäts- und Wertveänderungen bei ausbleibender Bewirtschaftung und Pflege, Funktion und Dynamik von Alt- und Totholz.
2. Gegenstand
Gegenstand der Vereinbarung ist die im beiliegenden Übersichtsplan eingezeichnete Waldfläche der Alpkorporation Faller auf Territorium der Gemeinde Mulegns. Sie umfasst rund 31.4 ha.
Dieser Übersichtsplan bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Dienstbarkeitsvertrages und wird von den Parteien ebenfalls unterzeichnet.
3. Leistungen der Eigentümerin
Die Alpkorporation Faller als Eigentümerin der Parzelle Nr. 923 errichtet hiermit zugunsten des Kantons Graubünden und der Pro Natura folgende Personaldienstbarkeit:
Die Alpkorporation Faller erklärt das bezeichnete Gebiet zum Naturwaldreservat „Val Faller“ (Totalreservat). Der jeweilige Eigentümer der Parzelle Nr. 923 verpflichtet sich, darin auf jegliche Holz- und Nebennutzung, inkl. Weide, Dürrholzbezug etc. zu verzichten. Er ist
Dienstbarkeitsvertrag Naturwaldreservat Val Faller 3
insbesondere dafür besorgt, dass das Weidevieh nicht in die Reservatfläche eindringt und der Weidezaun Richtung Plaz funktionstüchtig bleibt.
Der Eigentümer verpflichtet sich ausserdem, auftretende Gefahren für das Naturwaldreservat abzuwenden. Dazu gehören unter anderem die Abwehr der Gefahr von Käferbefall und die fristgerechte Beseitigung von Käferbefall in den benachbarten Wäldern entsprechend den Weisungen des kantonalen Forstdienstes.
Eingriffe, die aus Gründen der Sicherheit und aus waldhygienischen Gründen notwendig werden könnten, werden gemeinsam zwischen den Vertragspartnern und im Einvernehmen mit dem Amt für Wald Graubünden festgelegt. Die Pro Natura ist anzuhören. Bricht ein Waldbrand aus, so ist dessen Bekämpfung auch im Reservat gestattet und angezeigt.
Das Revierforstamt besorgt die ständige Aufsicht analog den übrigen Waldungen und wird mit der Durchführung von allfällig notwendigen Massnahmen (Information, angemessene Eingriffe bei ausserordentlichen Ereignissen mit dem Amt für Wald Graubünden) beauftragt.
Der Eigentümer lässt wissenschaftliche Beobachtungen und Erhebungen von Bund und Kanton auf der gesamten Fläche zu.
Diese Personaldienstbarkeit ist im Grundbuch der Gemeinde Mulegns wie folgt einzutragen: Nutzungsbeschränkung (Naturwaldreservat) bis 31.12 2057 zulasten Parzelle Nr. 923 und zugunsten Kanton Graubünden und Pro Natura, soweit innerhalb der Grenzen des Naturwaldreservates Val Faller.
4. Leistungen des Kantons
Die Waldeigentümerin erhält eine Entschädigung von gesamthaft Fr. 628.- (sechshundertachtundzwanzig) pro Jahr über die Vertragsdauer von 50 Jahren, erstmals im Jahr 2008. Darin sind Beiträge an die Aufwendungen für reservatsspezifische Kontrollgänge des örtlichen Forstdienstes sowie an periodisch anfallende Kosten für Einrichtungen, Öffentlichkeitsarbeit usw. zugunsten des Reservates enthalten.
Die Kosten werden von Bund und Kanton übernommen. Nach der Vertragsunterzeichnung wird der gesamte Betrag für die ersten 25 Jahre pauschal ausbezahlt, das sind Fr. 15'700.-. Nach Ablauf von 25 Jahren wird die Höhe der Entschädigung überprüft, gegebenenfalls den neuen Verhältnissen angepasst und wieder pauschal im Voraus ausbezahlt.
Der Kanton verpflichtet sich ausserdem, Massnahmen, die zur Bewältigung von unvorhergesehenen Ereignissen zum Schutz des Reservats notwendig werden (z.B. phytosanitäre Massnahmen) über die kantonalen Budgets im üblichen Rahmen abzurechnen. Solche Massnahmen bedürfen der Zustimmung des kantonalen Amtes für Wald.
Die Reservatsfläche wird in die Datenbank des Geographischen Informationssystems des Kantons aufgenommen. Diese Daten stehen bei Bedarf auch der Waldeigentümerin zur Verfügung.
Die Kosten für den Grundbucheintrag gehen zulasten des Kantons.
Dienstbarkeitsvertrag Naturwaldreservat Val Faller 4
5. Leistungen der Pro Natura
Die Pro Natura entrichtet der Alpkorporation Faller als Waldeigentümerin ER: : einmalige Entschädigung für die Erstellung eines Weidezauns zur Abgrenzung gegen die Weide Plaz und die Infotafelständer.
6. Weitere Bestimmungen
Die Ausübung der Jagd ist im Reservat nach Massgabe der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung gestattet.
Das Sammeln von Beeren und Pilzen ist im Rahmen des geltenden Rechts gestattet.
Der bestehende Fussweg durch das Reservat darf weiterhin benutzt und unterhalten werden.
Zur Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen kann des Amt für Wald Graubünden mit Dritten Vereinbarungen treffen.
Die Grenzen des Reservates werden im Gelände wie eine Waldabteilungsgrenze markiert.
Das Amt für Wald Graubünden wird höchstens 2 Informationstafeln zum Waldreservat finanzieren. Der Unterhalt der Informationstafeln ist Aufgabe der Waldeigentümerin.
Dieser Vertrag wird 5-fach unterzeichnet und ausgefertigt, je ein Exemplar für die Alpkorporation Faller, das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden, die Pro Natura, den Grundbuchkreis Surses und das Amt für Wald Graubünden.
7. Vertragsänderungen / Kündigung
Änderungen dieses Vertrags bedürfen der schriftlichen Form und der Unterschriften aller Parteien. Wird der Vertrag auf Wunsch der Waldeigentümerin vorzeitig aufgehoben, ist die Entschädigung pro rata temporis dem Bund und Kanton sowie der Pro Natura zurück zu
erstatten.
8. Termine
Inkrafttreten: Dieser Vertrag tritt mit der Unterzeichnung in Kraft, wobei sich die finanziellen Leistungspflichten des Kantons ab 1.1.2008 berechnen.
Vertragsdauer: bis 31. Dezember 2057
Kündigungsfrist: 2 Jahre
1. Kündigungstermin: per 31. Dezember 2057
Stillschweigende Wird die Vereinbarung von keiner der Parteien auf den jeweils Vertragsverlängerung möglichen Zeitpunkt gekündigt, so erneuert sie sich stillschweigend
um zehn Jahre.
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9. Schiedsklausel
Bei Meinungsverschiedenheiten bezeichnen die Parteien je einen Sachverständigen, welche ihrerseits einen Obmann bestimmen. Das Schiedsgericht entscheidet abschliessend über die Streitfrage.
Die Kosten des Schiedsverfahrens tragen die Parteien zu gleichen Teilen, sofern der Sachverständige nicht eine andere Verteilung anordnet.
10. Grundbuchanmeldung
Der vorliegende Vertrag wird hiermit zum grundbuchamtlichen Vollzug angemeldet. Der Grundbuchkreis Surses wird beauftragt und ermächtigt, die vorstehend unter Ziffer 3
vereinbarte Personaldienstbarkeit
Nutzungsbeschränkung (Naturwaldreservat) bis 31.12.2057 zulasten Parzelle Nr. 923 und zugunsten Kanton Graubünden und Pro Natura
im Grundbuch der Gemeinde Mulegns einzutragen.
Für den Kanton Graubünden: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden Ort, Datum: Bun Der Vorsteher: Für die Pro Natura: Vize- Der Päsident: Ort, Datum: Der Zentralsekretär: a o möM
Pro Natura Graubünde Ort, Datum: Der Geschäftsführer: iu
Für die Alpkorporation Faller: Der Präsident:
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Anhang: Ausschnitt Übersichtsplan 1: 10'000 mit Grenzverlauf
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