Vertrag betreffend Naturwaldreservat Crippels
Réserves forestières · Val Müstair
Document
- Numéro
- 2001
- Type
- Réserves forestières
- Commune
- Val Müstair
- Canton
- Grisons
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- En vigueur depuis
- 1 janv. 2001
- Source
- ÖREBlex, canton Grisons
Carte
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Fichiers
3847_V_NWR_Crippels_01.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
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VEREINBARUNG
betreffend
Naturwaldreservat "Crippels"
zwischen
- der Politischen Gemeinde Müstair, als Eigentümerin des Waldes
und
dem Kanton Graubünden, vertreten durch das Amt für Wald
Zweck
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Das Naturwaldreservat (= Totalreservat) soll die natürliche, von Menschen möglichst unbeeinflusste dynamische Entwicklung des Waldes im Gebiet "Crippels" sicherstellen. Gleichzeitig dient es waldbaulich-wissenschaftlichen Untersuchungen.
Die meisten Wälder im Unterengadin und Münstertal wurden während Jahrhunderten mehr oder weniger intensiv genutzt und zeigen mindestens noch Spuren früherer Bewirtschaftung. Aufgrund der fehlenden Kostendeckung werden heute die Wälder zum Teil vernachlässigt, obwohl deren Pflege einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der Schutzfunktionen darstellt. Umso wichtiger erscheint es, an ausgewählten repräsentativen Beispielen die natürliche Waldentwicklung studieren und daraus die minimal notwendigen Massnahmen für bewirtschaftete Wälder ableiten zu können.
Im Gebiet "Crippels" herrscht natürlicherweise der hochmontane Fichtenwald in der Ausbildung des Perlgras-Fichtenwaldes vor. Daneben findet sich ein Block-Fichtenwald. Das ausgeschiedene Naturwaldreservat beinhaltet ein typisches Standortsmosaik mit bestockten Waldflächen, Felspartien und Mulden. Der grösste Teil wurde seit langem nicht mehr genutzt und weist vielfältige Strukturen mit mehreren Entwicklungsstadien und Alt- und Totholz auf.
Die Ziele im Naturwaldreservat Crippels sind:
- langfristige Beobachtung der Waldentwicklung und der natürlichen Dynamik ohne forstliche Eingriffe
- Gewinnung von Erkenntnissen für den Wirtschaftswald und für die Wälder mit besonderer Schutzfunktion
- Gewinnung von Erkenntnissen über das Aufkommen und das Durchsetzungsvermögen der Lärche im Vergleich zur Fichte
- Beobachtung der Entwicklung von Pionierwaldstadien - Gewinnung von Erkenntnissen über die Funktion und Dynamik von Alt- und Totholz
- Schutz seltener Pflanzen- und Tierarten und Förderung der Artenvielfalt.
Gegenstand
Gegenstand der Vereinbarung ist die im beiliegenden Plan eingezeichnete Waldfläche auf Territorium und im Eigentum der Gemeinde Müstair. Sie umfasst rund 31 ha, wovon etwa 7 ha aus felsigen Partien und Bachtobeln bestehen oder anderweitig unbestockt sind.
Leistungen der Eigentümerin
Die Gemeinde Müstair erklärt das bezeichnete Gebiet zum Naturwaldreservat "Crippels“ (Totalreservat).
Die Gemeinde verpflichtet sich, darin auf jegliche Holz- und Nebennutzung, inkl. Weide, Dürrholzbezug etc. zu verzichten. Sie ist insbesondere dafür besorgt. cass das \Weice-
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vieh nicht in die Resemvatsfläche eincringt.
Die Gemeinde verpflichtet sich ausserdem, auftretende Gefahren für das Naturwaldreservat abzuwenden. Dazu gehören unter anderem die Abwehr der Gefahr von Käferbefail und die fristgerechte Beseitigung von Käferbefall in den benachbarten Wäldern entsprechend den Weisungen des kantonalen Forstdienstes.
Eingriffe, die aus Gründen der Sicherheit und aus waldhygienischen Gründen notwendig werden könnten, werden gemeinsam zwischen den Vertragspartnern und im Einvernehmen mit dem Kreisförster festgelegt. Bricht ein Waldbrand aus, so ist dessen Bekämpfung auch im Reservat gestattet.
Massnahmen zur Verhinderung von Schäden an Parzellen ausserhalb des Reservates, insbesondere zur Verhinderung von Erosionen und Rutschungen, können in Absprache zwischen den Vertragspartnern und im Einvernehmen mit dem Kreisförster realisiert werden. “
Der Revierförster besorgt die ständige Aufsicht analog den übrigen Waldungen und wird mit der Durchführung der Massnahmen beauftragt.
Seilkraninstallationen zur Nutzung der angrenzenden Waldbestände erfolgen in Absprache mit dem Kreisförster.
Die Gemeinde lässt wissenschaftliche Beobachtungen und Erhebungen von Bund und Kanton auf der gesamten Fläche zu.
Die Reservatsfläche ist Bestandteil der kommunalen Nutzungsplanung. Die Vereinbarung wird als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen.
Leistungen des Kantons
Die Gemeinde erhält eine Entschädigung von Fr. 1'000.-- (eintausend) pro Jahr über die Vertragsdauer von 50 Jahren. Darin sind Beiträge an die Aufwendungen für einen Naturiehrpfad mit Beschilderung und Informationstafeln, für reservatsspezifische Kontrollgänge des Revierförsters sowie an periodisch anfallende Kosten für den Unterhalt, Öffentlichkeitsarbeit etc. zugunsten des Reservates enthalten.
Die Kosten werden gemäss Art. 49 WaV von Bund und Kanton übernommen. Die Auszahlung erfolgt für die ersten dreissig Jahre als Pauschalbetrag von Fr. 30'000.-- (dreissigtausend) nach Inkrafttreten der Vereinbarung. Nach Ablauf dieser Frist wird die Entschädigung überprüft und gegebenenfalls den neuen Verhältnissen angepasst.
Der Kanton verpflichtet sich ausserdem
- die jeweils vereinbarten zusätzlichen Massnahmen betreffend Schutz und Unterhalt (z.B. phytosanitäre Massnahmen) über das kantonale Budget im üblichen Rahmen abzurechnen;
- den jeweils zugesicherten Bundesbeitrag gemäss der eidg. Waldgesetzgebung anzufordern.
Die Aufsicht in forstrechtlichen Belangen obliegt dem Kreisförster.
Die Reservatsfläche ist Bestandteil des Überbetrieblichen Waldentwickiungsplanes. Sie wird mit dem GIS erfasst und in den Waldplan übertragen.
Die Kasten für den Grundbucheirtrag gehen zulasten des Kantons.
Weitere Bestimmungen
Die Ausübung der Jagd ist im Reservat ausdrücklich gewährleistet. Das Sammeln von Beeren und Pilzen ist gestattet.
Zur Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen kann der Kanton, im Einvernehmen mit der Gemeinde, gegenüber Dritten zusätzliche Vereinbarungen treffen.
Die Grenzen des Reservates werden im Gelände wie eine Waldabteilungsgrenze markiert.
Vertragsänderungen / Kündigung ,
Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der schriftlichen Form und der Unterschriften beider Parteien.
Bei vorzeitiger Kündigung der Vereinbarung wird die Entschädigung pro rata temporis auf das entsprechende Konto des Kantons zurückerstattet.
Termine
Inkrafttreten - ! 1. Januar 2001
Vertragsdauer ! 50 Jahre
Kündigungsfrist R ! 2 Jahre
1. Kündigungstermin per 31. Dezember 2050
Stillschweigende ! Wird die Vereinbarung von keiner der Parteien auf den Vertragsverlängerung jeweils möglichen Zeitpunkt gekündigt, so erneuert sie
sich stillschweigend um zehn Jahre. Die Entschädigungsfrage wird dann bei Bedarf neu geregelt.
Schiedsklausel
Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet ein von beiden Vertragspartnern gemeinsam bezeichneter Sachverständiger.
Die Kosten des Schiedsverfahrens tragen die Parteien je zur Hälfte, sofern der Sachverständige nicht eine andere Verteilung anordnet.
Für die Politische Gemeinde Müstair:
Ort, Datum: EEE Der Aktuarı 7
Der Präsident:
Für den Kanton Graubünden: Amt für Wald Graubünd
Eingetrager. im L.- und S.-Registar ver Gemeinda
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Verteiler:
Gemeindeverwaltung Müstair
Amt für Wald Graubünden
Kreisforstamt 26, Val Müstair Revierforstamt Müstair
Kantonales Amt für Natur und Landschaft
Anhang:
Ausschnitt Übersichtsplan 1: 2'500 mit Grenzverlauf