Vertrag betreffend Altholzinseln in der Gemeinde Tamins

Réserves forestières · Tamins

Document

Numéro
2020
Type
Réserves forestières
Commune
Tamins
Canton
Grisons
Niveau
Commune
En vigueur depuis
1 janv. 2020

Carte

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Fichiers

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Amt für Wald und Naturgefahren Uffizi da guaud e privels da la natira Ufficio foreste e pericoli naturali

ÖFFENTLICH-RECHTLICHER VERTRAG

betreffend

Altholzinseln

in der

Gemeinde Tamins

Name | zenmmsiKoordaten | Parzlnzir | Flchaine) | | Maiiönen | zrsonmeren | m | a Bei den Güfel 2'748'820/1'192'560 ee

zwischen

Afficher tout le texte

der Bürgergemeinde Tamins als Eigentümerin des Waldes

sowie

der politischen Gemeinde Tamins als Nutzungsvermögensberechtigte

und

dem Kanton Graubünden,

vertreten durch den Kantonsförster des Amts für Wald und Naturgefahren

1 Bestimmungen:

In Altholzinseln soll sich der Wald ohne Zutun des Menschen dynamisch entwickeln. Altholzinseln beherbergen Totholz sowie Altbäume, die wegen ihres Reichtums an Höhlen, Rissen, Faulstellen und toten Holzteilen besondere ökologische Nischen anbieten. Wichtig ist eine gute Vernetzung zu anderen Altholzinseln, Naturwaldreservaten und Beständen mit geringer Bewirtschaftungsintensität.

Die sieben Altholzinseln umfassen insgesamt 35.46 ha Wald. Sie wurden gemäss Beschreibung im Altholzinselkonzept Tamins im Gelände markiert. Die Vertragsparteien verpflichten sich, auf jegliche Holznutzungen auf den in diesem Vertrag bezeichneten Flächen zu verzichten (Nutz- und Brennholz, Äste, Rinde) sowie eine Beweidung auszuschliessen. Der Plan auf Seite 4 bildet einen integrierenden Bestandteil des Vertrags. An den bereits bestehenden Altholzinseln in Tamins wird durch diesen Vertrag nichts verändert.

Der Vertrag tritt auf den 1. Januar 2020 in Kraft und seine Laufzeit beträgt 50 Jahre (bis 31. Dezember 2069). Eine nachfolgende Verlängerung wird 2 Jahre vor Vertragsende geprüft (anno 2067). Die Gemeinde Tamins erhält bei Vertragsbeginn für die Vertragsdauer von 50 Jahren einmalig einen Kantonsbeitrag von gesamthaft CHF 70'920.- (Fr. 40.-/ha und Jahr). Die Auszahlung erfolgt an die politische Gemeinde. Die erste Markierung der Altholzinseln wurde vom Amt für Wald und Naturgefahren übernommen. Die Auffrischungen der Markierungen werden vom Revierförster getätigt. Das Material wird vom Amt für Wald und Naturgefahren zur Verfügung gestellt.

Forstliche Eingriffe in Altholzinseln, die aufgrund einer phytosanitären Extremsituation notwendig werden könnten, werden gemeinsam zwischen der betroffenen Waldeigentümerin, dem Revierforstamt und dem Amt für Wald und Naturgefahren festgelegt. Nach Möglichkeit müssen allfällige Zwangsnutzungen liegengelassen und entrindet werden. Bricht ein Waldbrand aus, so ist dessen Bekämpfung auch in den Altholzinseln gestattet und angezeigt.

Entlang von offiziellen Wegen können die zur Gewährleistung der Sicherheit notwendigen Eingriffe durchgeführt werden (wie z.B. Fällen von gefährlichen Bäumen). Ein solcher Eingriff erfolgt durch das zuständige Revierforstamt mit dem Einverständnis des Amts für Wald und Naturgefahren Graubünden. Das Holz muss vor Ort liegengelassen werden. Die Stöcke sollen nach Möglichkeit hoch abgeschnitten werden.

Änderungen dieses Vertrags bedürfen der schriftlichen Form und der Unterschriften aller Parteien. Wird der Vertrag auf Wunsch der Gemeinde Tamins vorzeitig aufgehoben, hat diese den Kantonsbeitrag pro rata temporis zurückzuerstatten. Bei vertragswidrigem Verhalten der Waldeigentümerin und darauffolgender frühzeitiger Auflösung des Vertrags sind die für die entsprechende Fläche bezogenen Beiträge pro rata temporis dem Kanton zurückzuerstatten. Erreicht die Altholzinsel eine Entwicklungsphase, die nicht mehr ihrer Zielsetzung entspricht (z.B. Jungwald ohne Totholz nach besonderen Ereignissen), so kann der Vertrag seitens des Amtes für Wald und Naturgefahren Graubünden ohne Recht auf Rückerstattungen gekündigt werden.

Dieser Vertrag wird dreifach ausgefertigt und unterzeichnet, je ein Exemplar für die politische Gemeinde Tamins, die Bürgergemeinde Tamins und das Amt für Wald und Naturgefahren (Zentrale Chur).

2/4

Für die Bürgergemeinde Tamins:

Für die Politische Gemeinde Tamins:

Ort, Datum:

Für den Kanton Graubünden:

Peter Jöriman Bürgermeister

Beat Schmid: ii

Aktuar

Martin Wieland: BE

Gemeindepräsident

Daniela Camenisch: BE

Gemeindeschreiberin

Amt für Wald und Naturgefahren

Kantonsförster

Dr. Mario Cavigelli Regierungsrat

Vorsteher Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden

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