Teilrevision Viauls
Plan d'affectation, réglementation de base · Bonaduz
Document
- Numéro
- 15.247
- Type
- Plan d'affectation, réglementation de base
- Commune
- Bonaduz
- Canton
- Grisons
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- En vigueur depuis
- 24 mars 2015
- Source
- ÖREBlex, canton Grisons
Carte
Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Bonaduz avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète
Fichiers
3721_B_OPTR_Viauls_RB.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Lu par reconnaissance de texte dans un fichier numérisé : il peut contenir des erreurs.
<< Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE4GR) >> AMTSREGISTRATUR AMT FÜR RAUME
Die Regierung La regenza ll Governo des Kantons Graubünden dal chantun Grischun del Cantone dei Grigioni
Mitgeteilt den Protokol! Nr.
25. März 2015 247
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Bonaduz beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2014 eine Teilrevision der Ortsplanung. Im Einzelnen wurden folgende Planungsmittel verabschiedet:
- Teilrevision Baugesetz (Art. 38bis) - Zonenplan und Generelier Gestaltungsplan 1:1000 Viauls
Neben diesen Planungsmitteln reichte die Gemeinde Bonaduz die folgenden weiteren Unterlagen ein:
— Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 9. Dezember 2014 gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV)
Afficher tout le texte
- Rodungsgesuch vom 16. Dezember 2014 mit Plan „Rodungs- und Ersatzaufforstungsflächen 1:000 / Übersichtsplan 1:25'000
Das verfasste mit Datum vom 24. Juni 2014 einen Vorprüfungsbericht.
Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 3. Dezember 2014 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 18. Dezember 2014. Es gingen keine Beschwerden ein.
Mit Schreiben vom 15. Dezember 2014 ersuchte der Gemeindevorstand Bonaduz um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.
<< Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) >>
Teilrevision Baugesetz
Das Baugesetz wird mit einem Artikel 38bis ergänzt, der im Generellen Gestaltungsplan ausgeschiedene Bereiche mit Nutzungsbeschränkungen regelt.
Die am 3. Dezember 2014 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes (Art. 38bis) gibt zu keinen Bemerkungen Anlass; sie kann genehmigt werden.
C. Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:1000 Viauls
Auf der Parzelle Nr. 2279 ist neben dem Forsthof eine vollmechanisierte Brennholzanlage geplant. Dazu ist eine Arrondierung der Bauzone resp. Umlegung des Waldes erforderlich. Vorgesehen ist eine Einzonung von rund 1140 m? Wald in die Industrieund Gewerbezone. Gleichzeitig wird eine gleich grosse Fläche von der Industrie- und Gewerbezone ausgezont und dem Wald zugewiesen. Bedingt durch die Umzonungen müssen auch die statischen Waldgrenzen neu festgesetzt werden. Die Bauzonenfläche bleibt insgesamt gleich gross. Gleichzeitig wird die Bebaubarkeit der Parzelle Nr. 2279 verbessert.
Die neue Industrie- und Gewerbezone wird von einer Hochspannungsleitung tangiert, weshalb in einem gewissen Abstand von der Leitungsachse keine Bauten mit erhöhter Empfindlichkeit erstellt werden dürfen. Zu diesem Zweck wurde im Generellen Gestaltungsplan ein Bereich mit Nutzungsbeschränkungen ausgeschieden.
Für die neue Industrie- und Gewerbezone ist eine Rodungsbewilligung notwendig, weshalb ein Rodungsgesuch für rund 1139 m? permanente Rodungsfläche eingereicht wurde. Die Ersatzleistung für die Rodung erfolgt durch die Aufforstung einer gleich grossen Fläche vor Ort.
<< Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) >>
Mit Verfügung vom 6. März 2015, welche gleichzeitig mit dem vorliegenden Genehmigungsbeschluss eröffnet wird, hat das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement (BVFD) die für die Genehmigung der Industrie- und Gewerbezone erforderliche Rodungsbewilligung erteilt.
Zum Zonenplan und Generellen Gestaltungsplan 1:1000 Viauls vom 3. Dezember 2014 ergeben sich keine weiteren Bemerkungen; er kann genehmigt werden.
Gestützt auf Art. 49 KRG
beschliesst die Regierung:
1. Die am 3. Dezember 2014 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes (Art. 38bis) wird genehmigt.
2. Der Zonenplan und Generelle Gestaltungsplan 1:1000 Viauls vom 3. Dezember 2014 wird genehmigt.
3. Die Rodungsbewilligung des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartementes (BVFD) vom 6. März 2015 wird gleichzeitig mit dem vorliegenden Nutzungsplangenehmigungsbeschluss erteilt.
4. Der Gemeindevorstand Bonaduz wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).
5. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.
6. Der Gemeindevorstand Bonaduz sorgt für die Nachführung der Nutzungsplandaten nach den Vorgaben des Amtes für Raumentwicklung.
T.
<< Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) >>
Mitteilung an:
Namens der Regierung Der Präsident: Der Kanzleidirektor:
Muay la
Martin Jäger Dr. C. Riesen
Bases légales
801.100 · KRG · Canton
801.110 · KRVO · Canton
801.500 · Canton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Canton
920.100 · KWaG · Canton
920.110 · KWaV · Canton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confédération
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confédération
SR 814.41 · LSV · Confédération
SR 814.201 · GSchV · Confédération
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confédération
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confédération