Teilrevision Erweiterung Deponie Altneugut
Plan d'affectation, réglementation de base · Fläsch
Document
- Numéro
- 14.679
- Type
- Plan d'affectation, réglementation de base
- Commune
- Fläsch
- Canton
- Grisons
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- En vigueur depuis
- 8 juil. 2014
- Source
- ÖREBlex, canton Grisons
Carte
Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Fläsch avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète
Fichiers
3951_B_ZP_Deponie_Altneugut_RB2014-679.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
« Informationskopie ohne Gewährleistung RE-G T>S9 CM--"TP•14rUP
• AMT FÜR FiAlilviEN7,v■PGKLUNG 1
Die Regierung des Kantons Graubünden
II Govemo del Cantone dei Grigioni
La regenza da! chantun Grischun
r
9e
Sitzung vom
Afficher tout le texte
Mitgeteilt den
Protokoll Nr.
08. Juli 2014
09. Juli 2014
679
AMT FÜR RAUMENTWICKLUNC=,
rz 1 10. JULI 2014 [N' A. I Die Stimmberechtigten der Gemeinde Fläsch beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 25. November 2013 eine Teilrevision der Ortsplanung. Im Einzelnen wurden folgende Planungsmittel verabschiedet: -
Teilrevision Baugesetz (Art. 29bis)
-
Zonenplan 1:1000 Teilrevision „Erweiterung Deponie Altneugut, Balzers"
-
Genereller Gestaltungsplan 1:1000 Teilrevision „Erweiterung Deponie Altneugut, Balzers" (Situation)
-
5 Generelle Gestaltungspläne 1:500 Teilrevision „Erweiterung Deponie Altneugut, Balzers" (Längsschnitt D-D sowie Querschnitte J-J, 1-1, E-E und F-F)
Neben diesen Planungsmitteln reichte die Gemeinde Fläsch die folgenden weiteren Unterlagen ein: -
Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 7. Januar 2014 gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV)
-
Bericht „Beurteilung Steinschlaggefahr" vom 24. Juni 2013, Büro für Technische Geologie AG, Sargans
-
Technischer Bericht „Voruntersuchung, Darstellung der Umweltauswirkungen" vom 26. September 2012, Ingenieurbüro Beck, Balzers
-
Rodungsplan 1:5000 Teilrevision „Erweiterung Deponie Altneugut, Balzers" vom März 2013
-
Plan 1:2000 „Zonenplanerweiterung Deponiezone (DP) Altneugut" der Gemeinde Balzers vom 6. Juni 2012
[I
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »
— Genehmigungsbeschluss der Regierung des Fürstentums Liechtenstein vom 9. Oktober 2012 (RA 2012/2034-3032) — Entscheid der Regierung des Fürstentums Liechtenstein vom 4. Dezember 2012 (RA 2012/2408-8604) Das Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 29. Mai 2013 einen Vorprüfungsbericht. Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 25. November 2013 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 16. Januar 2014. Es gingen keine Beschwerden ein. Mit Schreiben vom 18. März 2014 ersuchte der Gemeindevorstand Fläsch um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.
B. Gegenstand der Revisionsvorlage Inhalt der vorliegend zu genehmigenden Nutzungsplanungsvorlage der Gemeinde Fläsch bildet die Erweiterung der Deponie „Altneugut". Die rechtskräftige Deponiezone, die sich in der liechtensteinischen Gemeinde Balzers im Gebiet „Altneugur befindet, ist weitgehend aufgefüllt (Deponievolumen von rund 280 000 m3). Die bestehende Deponie befindet sich an der Gemeinde- resp. Landesgrenze zu Fläsch resp. zur Schweiz. Aufgrund der bestehenden Infrastruktur und der vorhandenen Erschliessung bietet sich — anstelle einer neuen Deponie — eine Erweiterung der bestehenden Deponie an. Eine Standortabklärung kam zum Schluss, dass einzig eine Erweiterung Richtung Süden resp. Südwesten möglich ist. Bei einer Erweiterung bis zur Landesgrenze ist das zusätzliche Deponievolumen auf rund 20 000 m3 beschränkt. Deshalb ist eine Erweiterung über die Landesgrenze hinaus vorgesehen, wodurch zusätzliche 43 000 m3 Deponievolumen entstehen. Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat an ihrer Sitzung vom 4. Dezember 2012 entschieden, das Projekt „Erweiterung der Deponie Altneugut" für das auf liech-
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) » 3
tensteinischem Staatsgebiet gelegenen Projektgebiet von den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) auszunehmen. Sodann hielt es fest, dass nach Rücksprache mit dem liechtensteinischen Amt für Umweltschutz und dem Schweizerischen Bundesamt für Umwelt (BAFU) keine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich sei. Die Zonenplanänderung der Gemeinde Balzers wurde von der liechtensteinischen Regierung am 9. Oktober 2012 genehmigt. Für die Genehmigung der Ortsplanungsrevision auf Gemeindegebiet von Fläsch ist die Regierung des Kantons Graubünden zuständig. Da die Gemeinde Fläsch in ihrem rechtkräftigen Baugesetz noch keine Bestimmung über eine Deponiezone kennt, wurde in der vorliegenden Teilrevision das Baugesetz mit einer entsprechenden Bestimmung (Art. 29bis, Deponiezone Altneugut) ergänzt. Im Zonenplan wurde für die Erweiterung der Deponie auf Territorium der Gemeinde Fläsch die entsprechende Zone ausgeschieden und die Landschaftsschutzzone angepasst. In den Generellen Gestaltungsplänen 1:1000 resp. 1:500 wurden die Situation resp. verschiedene Schnitte (Längsschnitt D-D sowie Querschnitte J-J, 1-1, E-E und F-F) dargestellt. Die Erschliessung erfolgt weiterhin über die Gemeinde Balzers, weshalb eine Anpassung der Erschliessungsplanung nicht vorgesehen ist.
C. Teilrevision Baugesetz Zu der am 25. November 2013 beschlossenen Teilrevision des Baugesetzes (Art. 29bis) drängen sich keine Bemerkungen auf; sie kann genehmigt werden.
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »
D. Zonenplan 1:1000 Teilrevision „Erweiterung Deponie Altneugut, Balzers" 1. Landschaft und Umwelt Für die Aufhebung der Landschaftsschutzzone wird in Absprache mit dem Amt für Natur und Umwelt (ANU) und dem Amt für Wald und Naturgefahren (AWN) Ersatz auf dem Vorderen Ochsenberg (Förderung von Föhrengruppen) geleistet. Die Erweiterung der Deponie liegt direkt unterhalb eines Uhu-Horstes. Es ist darauf zu achten, dass die Störungen im Bereich des Horstes nicht zunehmen. Säuberungsarbeiten in der Felswand dürfen nur von September bis Dezember und in Absprache mit der Wildhut ausgeführt werden. Die BAB-Bewilligung wird mit entsprechenden Auflagen verknüpft. 2. Gefahrensituation Die Beurteilung der Steinschlaggefahr (vgl. Bericht vom 24. Juni 2013) ist ausführlich und korrekt. Die darin beschriebenen Schutzmassnahmen zeigen auf, dass die Gefährdung durch Steinschlag durch die Erweiterung der Deponie nicht erhöht wird. 3. Rodung Die Erweiterung der Deponiezone resp. die neue Deponiezone auf Gemeindegebiet Fläsch erfordert die Rodung von 3779 m2 Wald. Mit Verfügung vom 11. Juni 2014, welche gleichzeitig mit dem vorliegenden Genehmigungsbeschluss eröffnet wird, hat das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement (BVFD) die für die Genehmigung der Deponiezone Altneugut erforderliche Rodungsbewilligung erteilt. 4. Deponie Bündt Die temporäre Rodungsfläche, welche 1993 zwecks Erstellung der Aushubdeponie „Bündt" bewilligt wurde, hätte bis spätestens Ende 2008 wieder aufgeforstet werden sollen (vgl. Verfügung des BVFD vom 18. Februar 2004). Die Kompostierzone, die für die bisherige Deponiefläche am 3. November 2008 von der Gemeinde ausgeschieden wurde, ist mit Regierungsbeschluss vom 12. Mai 2009 (Nr. 466) sistiert worden, bis eine entsprechende Rodungsbewilligung vorliegt. Da bis heute keine
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) » 5
Rodungsbewilligung vorliegt, wird die Gemeinde die Wiederherstellung der ehemaligen Deponie an die Hand nehmen müssen. Im Übrigen gibt der Zonenplan 1:1000 Teilrevision „Erweiterung Deponie Altneugut, Balzers" vom 25. November 2013 zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden.
E. Genereller Gestaltungsplan 1:1000 Teilrevision „Erweiterung Deponie Altneugut, Balzers" (Situation) 5 Generelle Gestaltungspläne 1:500 Teilrevision „Erweiterung Deponie Altneugut, Balzers" (Längsschnitt D-D sowie Querschnitte J-J, 1-1, E-E und F-F) Zum Generellen Gestaltungsplan 1:1000 Teilrevision „Erweiterung Deponie Altneugut, Balzers" (Situation) und zu den 5 Generellen Gestaltungsplänen 1:500 Teilrevision „Erweiterung Deponie Altneugut, Balzers" (Situation), alle vom 25. November 2013, drängen sich keine Bemerkungen auf; sie können genehmigt werden. Gestützt auf Art. 49 KRG
beschliesst die Regierung: 1. Die am 25. November 2013 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes (Art. 29bis) wird genehmigt. 2. Der Zonenplan 1:1000 Teilrevision „Erweiterung Deponie Altneugut, Balzers" vom 25. November 2013 wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. 3. Der Generelle Gestaltungsplan 1:1000 Teilrevision „Erweiterung Deponie Aitneugut, Balzers" (Situation) vom 25. November 2013 wird genehmigt.
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »
4. Die fünf Generellen Gestaltungspläne 1:500 Teilrevision Erweiterung Deponie Altneugut, Balzers (Längsschnitt D-D sowie Querschnitte J-J, 1-1, E-E und F-F) vom 25. November 2013 werden genehmigt. 5. Die Rodungsbewilligung des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartementes (BVFD) vom 11. Juni 2014 wird gleichzeitig mit dem vorliegenden Nutzungsplangenehmigungsbeschluss erteilt. 6. Der Gemeindevorstand Fläsch wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung). 7. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten. 8. Der Gemeindevorstand Fläsch sorgt für die Nachführung der Nutzungsplandaten nach den Vorgaben des Amtes für Raumentwicklung. 9. Mitteilung an: A. ▪ ▪
B.
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) » 7
C.
Namens der Regierung Der Präsident:
Der Kanzleidirektor:
I.V. Martin Jäger
Dr. C. Riesen
Bases légales
801.100 · KRG · Canton
801.110 · KRVO · Canton
801.500 · Canton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Canton
920.100 · KWaG · Canton
920.110 · KWaV · Canton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confédération
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confédération
SR 814.41 · LSV · Confédération
SR 814.201 · GSchV · Confédération
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confédération
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confédération