Gestaltungsplan Stadtbühlstrasse - Bahnhofstrasse
Plan d'affectation spécial · Gossau (SG)
Document
- Numéro
- 2007-8760
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Commune
- Gossau (SG)
- Canton
- Saint-Gall
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Adopté
- 26 avr. 2006
- Approuvé
- 17 janv. 2007
- Publié
- 16 mai 2006
- En vigueur depuis
- 17 janv. 2007
Carte
3 éléments du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète
Fichiers
GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
Baudepaitement /
^ "4
18. Jan. 2007
R tadtrat
Afficher tout le texte
17. Januar 2007
Gemeinde Gossau: Genehmigung von Gemeindeerlassen
Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol gende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: •
Teilzonenplan Stadtbühlstrasse - Bahnhofstrasse
•
Gestaltungsplan Stadtbühlstrasse - Bahnhofstrasse
Gemäss dem Stadtentwicklungskonzept der Stadt Gossau soll das Gebiet zwischen Stadtbühlstrasse, Bahnhofstrasse, Poststrasse und Herisauerstrasse neu strukturiert werden und eine neue, unverwechselbare Identität erhalten. Von zentraler Bedeutung für die Entwicklung der "Neustadt" ist das Areal Butterzentrale gegenüber dem Bahnhof. Die oben erwähnten Erlasse regeln die Neustrukturierung dieses Areals. Die Prüfung ergibt, dass sie recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden können. Beide Erlasse sind vorgeprüft worden. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1 ; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1600.--.
Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.
06-5672 / 75837.41137
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:
U. Strauss Beilagen - Genehmigte Erlasse Einzahlungsschein Kopie - BD-RA - ARE-OP - TBA, Hp. Bösch
06-5672 / 75837_41137