Überbauungsplan Stadterfeld
Plan d'affectation spécial · Mels
Document
- Numéro
- 2007-3861
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Commune
- Mels
- Canton
- Saint-Gall
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Adopté
- 27 févr. 2007
- Approuvé
- 18 juin 2007
- Publié
- 13 mars 2007
- En vigueur depuis
- 18 juin 2007
Carte
2 éléments du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète
Fichiers
GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
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Baudepartement
jSj
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
V x y
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Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
Gemeinderat Meis
18. Juni 2007
8887 Meis
Baudepartement / Rechteabtellur
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18. Juni 2007
Gemeinde Meis: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Nr.
Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Überbauungsplan Stadterfeld
Die in der dreigeschossigen Wohnzone W3 gelegene Parzelle Nr. 1590 soll überbaut werden. Mit dem vorliegenden Überbauungsplan Stadterfeld sind gegenüber den Bestimmungen des Baureglements folgende Abweichungen vorgesehen: - Möglichkeit zur Erstellung eines zusätzlichen Vollgeschosses - Reduktion der Gebäudeabstände innerhalb des Plangebiets - Definition der An- und Nebenbauten (Hauszugänge, Velo- und Mofaabstellplätze). Die Unterlagen wurden vom Amt für Raumentwicklung am 27. Januar 2007 vorgeprüft. Die im Vorprüfungsschreiben gemachten Bemerkungen sind berücksichtigt. Insbesondere kann mit der geplanten Gesamtüberbauung ein besseres Projekt als nach zonengemässer Überbauung verwirklicht werden. Während der Auflagefrist sind drei Einsprachen eingegangen, welche wieder zurückgezogen wurden. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist. Er kann genehmigt werden.
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1 ; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 700.--. 07-2700 / 87335_43876
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:
U. Strauss
Beilagen - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein Kopie - Rechtsabteilung - Amt für Raumentwicklung
07-2700 / 87335.43876