Überbauungsplan Stadterfeld

Plan d'affectation spécial · Mels

Document

Numéro
2007-3861
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
Mels
Canton
Saint-Gall
Niveau
Commune
Adopté
27 févr. 2007
Approuvé
18 juin 2007
Publié
13 mars 2007
En vigueur depuis
18 juin 2007

Carte

2 éléments du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète

Fichiers

GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

_____________________

gt

_____________ ______

Baudepartement

jSj

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

V x y

Afficher tout le texte

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat Meis

18. Juni 2007

8887 Meis

Baudepartement / Rechteabtellur

^

18. Juni 2007

Gemeinde Meis: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Nr.

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Überbauungsplan Stadterfeld

Die in der dreigeschossigen Wohnzone W3 gelegene Parzelle Nr. 1590 soll überbaut werden. Mit dem vorliegenden Überbauungsplan Stadterfeld sind gegenüber den Bestimmungen des Baureglements folgende Abweichungen vorgesehen: - Möglichkeit zur Erstellung eines zusätzlichen Vollgeschosses - Reduktion der Gebäudeabstände innerhalb des Plangebiets - Definition der An- und Nebenbauten (Hauszugänge, Velo- und Mofaabstellplätze). Die Unterlagen wurden vom Amt für Raumentwicklung am 27. Januar 2007 vorgeprüft. Die im Vorprüfungsschreiben gemachten Bemerkungen sind berücksichtigt. Insbesondere kann mit der geplanten Gesamtüberbauung ein besseres Projekt als nach zonengemässer Überbauung verwirklicht werden. Während der Auflagefrist sind drei Einsprachen eingegangen, welche wieder zurückgezogen wurden. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist. Er kann genehmigt werden.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1 ; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 700.--. 07-2700 / 87335_43876

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

U. Strauss

Beilagen - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein Kopie - Rechtsabteilung - Amt für Raumentwicklung

07-2700 / 87335.43876