Überbauungsplan Witacker, Heiligkreuz (Parz. Nr. 1328, 1329)

Plan d'affectation spécial · Mels

Document

Numéro
2010-3864
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
Mels
Canton
Saint-Gall
Niveau
Commune
Adopté
19 mai 2009
Approuvé
19 mars 2010
Publié
3 juin 2009
En vigueur depuis
19 mars 2010

Carte

2 éléments du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète

Fichiers

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Texte

Genehmigungsverfügung

Baudepartement des Kantons St.Gallen

v |y

19. März 2010

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat Mets Postfach 102 Rathaus, Platz 2 8887 Meis

Gemeinde Meis: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

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Überbauungsplan Witacker, Heiligkreuz (Parz. Nr. 1328,1329)

Die beiden in der zweigeschossigen Wohnzone W2 gelegenen Grundstücke Nr. 1328 und 1329 umfassen zusammen eine Fläche von rund 1800 m2. Die Parzelle Nr. 1328 ist aufgrund ihrer Form unter Einhaltung der Grenzabstandsvorschriften nicht überbaubar. Die beiden Hang­ parzellen sollen daher gemeinsam überbaut werden. Es ist eine kleinere Terrassensiedlung mit vier Wohneinheiten vorgesehen. Dieses Bauvorhaben lässt sich nur mit einem Überbauungs­ plan realisieren, da das Baureglement keine Vorschriften zu Terrassensiedlungen enthält. Mit dem Überbauungsplan ergeben sich gegenüber der Regelbauweise zudem weitere Vorteile wie eine gemeinsame Erschliessung über die Witackergasse, eine zentrale Parkierung, die Erhal­ tung der für Heiligkreuz ortstypischen Trockenmauer im Norden des Plangebiets sowie auch die Neuschaffung von Trockenmauern. Gegenüber den Regelbauvorschriften ergeben sich folgende Abweichungen: • Max. Gebäudelänge 37.40 m (max. Gebäudelänge von 24 m in W2) • 4 Vollgeschosse, wobei jeweils max. 3 Vollgeschosse übereinander zu liegen kommen (max. 2 Vollgeschosse in W2) • Min. Grenzabstand nordöstlichste Ecke 3.65 m (min. Grenzabstand 4 m in W2 bzw. min. Strassenabstand von 3 m gegenüber dem Witackergassweg). Die Unterlagen wurden am 20. März 2008 bzw. am 13. Juni 2008 durch das Amt für Raument­ wicklung und Geoinformation vorgeprüft. Die im Vorprüfungsschreiben gemachten Ausführun­ gen sind bis auf nachstehende Bemerkungen berücksichtigt. In einem Überbauungsplan werden die Lage und die höchstzulässige horizontale Ausdehnung von Bauten und Anlagen in der Regel mit Baubereichen dargestellt. Mit Baulinien werden nach Art. 24 des BauG Mindestabstände gegenüber Strassen, Gewässern oder Wäldern u.a. festge­ legt. Gemäss dem vorliegenden Überbauungsplan sollen Baubereiche und Baulinien ausge­ schieden werden. Aus ortsplanerischer Sicht ist jedoch nur der Baubereich (für Hauptbauten)

10-1566 / 186311_62755

festzulegen. Bei der eingetragenen Baulinie handelt es sich um die Grenzabstände nach Re­ gelbauweise. Die Baulinie ist daher als Hinweis und nicht als Festlegung zu verstehen. Die auf der Westseite der Terrassenhäuser vorgesehenen Sitzplätze kommen in den Grünbe­ reich zu liegen. Diese Sitzplätze können als Teil der Aussenraumgestaltung angesehen wer­ den. Sie sind im Grünbereich zulässig. Sollten diese Sitzplätze zu einem späteren Zeitpunkt jedoch ausgebaut werden (z.B. als Wintergärten), wäre dannzumal ein entsprechender Baube­ reich dafür auszuscheiden.

Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist. Die Interessen der Nachbar­ schaft werden nicht erheblich beeinträchtigt. Der Planerlass kann genehmigt werden. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. T200.-.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

Beilagen - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein Kopie - Rechtsabteilung - Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

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Plan mit besonderen Vorschriften

1325

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Festlegungen

Kanton St, Gallen

Besondere Vorschriften

Art. 1 o

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-------------- Baulinie

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r-

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4290

Ein- & Ausfahrt Erschliessungsgebiet

Gemeinde Meis

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1326

Geltungsbereich Parkplätze Besucher 3392

Die besonderen Vorschriften gelten für das im Situationsplan umgrenzte Gebiet. Der Überbauungsplan ist verbindlich.

Parkplätze Eigentümer

214000

214000

Umgrenzung Plangebiet

Überbauungsplan 1:500

Soweit durch den Überbauungsplan nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des rechtsgültigen Baureglementes der Gemeinde.

Grünbereich 1419

Baubereich 422

Art. 2 i/Vitacker, Heiligkreuz (Parz. Nr. 1328,1329)

Vom Gemeinderat erlasse

Zweck

Der Überbauungsplan bezweckt die Erstellung einer architektonisch und ortsbaulich guten Gesamtüberbauung mittels eines Terrassenhauses sowie die Regelung der Erschliessung des Gebietes Witacker. Die Bauten im Überbauungsgebiet sind architektonisch einheitlich zu gestalten.

926181

Hinweise öffentliche Strassen und Wege 26

Gebäude 1

4055 4453

Gebäude 2

1 9. MAI 2009

Art. 3 Der Gemeindeoräsident

Erschliessung

Die Erschliessung erfolgt über die Witackergasse. Die Ein- und Ausfahrten in das Plangebiet haben ausschliesslich an der im Situationsplan bezeichneten Stelle zu erfolgen.

Der Gemeinderatsschreiber

Art. 4 1327

213950 1339

Überbauung/ Baubereich 1885

öffentlich aufgelegt vom - 3. juni z m

bis

- 2.

Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am: 1 9. März 2010 Mit Ermächtigung: Der Leiter des Amtes für RaumentwickJujngund Geoinformation:

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Die maximale Gebäudelänge beträgt 37.40 m. Die Baute wird in 2 Einheiten mit 4 Vollgeschossen erbaut wobei jeweils max. 3 Vollgeschosse übereinander zu liegen kommen. Der Grenzabstand beim nordöstlichen Eck beträgt 3.65 m. Die Parkierung wird mittels einer Tiefgarage mit 8 Autoabstellplätzen und 4 oberirdischen Parkplätzen gewährleistet.

Art. 5 I

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3522 Haus 4

4452

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Haus 3

Wohnen

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Umgebungsgestaltung/ Grünbereich

■ Wer Do

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Haus 2

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Wehnen

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1330

Haus 1

Die Trockenmauer im Norden des Plangebietes muss erhalten bleiben. Die im Osten des Planbereichs geplanten Steinmauern sind als Trockenmauern auszugestalten.

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Fluchtiiltie ES F.B, = 540.90 m ti.M .

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