Sondernutzungsplan 1. Änderung Überbauungsplan Melserhof
Plan d'affectation spécial · Mels
Document
- Numéro
- 2020-3863
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Commune
- Mels
- Canton
- Saint-Gall
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Adopté
- 12 mai 2020
- Approuvé
- 7 juil. 2020
- En vigueur depuis
- 7 juil. 2020
Carte
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Fichiers
GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Genehmigungsverfügung
Kanton St.Gallen Baudepartement Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
A-Post Gemeinderat MeIs Rathaus, Platz 2 8887 MeIs
7. Juli 2020
Geschäft Nr. 20-5106 Gemeinde MeIs: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 38 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; PBG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: • Sondernutzungsplan "1. Änderung Überbauungsplan Melserhof' Die Genehmigungsprüfung ergibt Folgendes: Ausgangslage Das Baudepartement genehmigte am 28. November 2017 den Überbauungsplan Melserhof. Dieser bildet die planungsrechtliche Grundlage für die Neugestaltung des Areals, u.a. auch für die Sanierung des Restaurants Melserhof. Laut Überbauungsplan soll die bestehende Gartenwirtschaft inkl. altem Baumbestand erhalten und mit einer überdachten Gartenterrasse (Baubereich IV) ergänzt werden. Zwischenzeitlich sind die Bauarbeiten weit fortgeschritten. Im Rahmen der Umgebungsarbeiten wurde seitens Fachpersonen darauf hingewiesen, dass das Wurzelwerk der bedeutenden Einzelbäume in seinen Ausmassen grösser ist als angenommen. Mit dem Neubau des Trottoirs war es bereits notwendig, die Wurzeln zurückzuschneiden. Durch die teilweise Überdachung der Gartenterrasse würde die Baumgruppe weiter geschwächt bzw. es bestehe gar das Risiko, dass die Bäume abgehen könnten. Mit der Planänderung soll der Baubereich IV um ca. 15 m in Richtung Nordosten umplatziert werden. Die Änderung des Überbauungsplans, d.h. der Abtausch des Baubereiches IV mit dem Umgebungsbereich (Bestand Gartenwirtschaft), erfolgt im vereinfachten Verfahren nach Art. 41 Abs. 3 PBG. Gemäss Protokollauszug der Gemeinderatssitzung vom 12. Mai 2020 ist der Nachweis hinsichtlich der erforderlichen Sichtweiten erbracht.
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Erwägungen Die Ortsplanung ist Sache der politischen Gemeinde (Art. 1 Abs. 1 PBG). Die zuständige kantonale Stelle prüft den Erlass auf seine Rechtmässigkeit sowie auf dessen Übereinstimmung mit der kantonalen Richtplanung und der Sachplanung des Bundes (Art. 38 Abs. 2 PBG). Der vorliegende Erlass ist rechtmässig und stimmt mit den übergeordneten Planungen überein.
Verfügung In Anwendung von Art. 38 PBG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 3 Bst. c der Verordnung zum Planungsund Baugesetz (sGS 731.11, abgekürzt PBV), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41, abgekürzt ErmV) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5; abgekürzt GebT) verfügt das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für die vorliegende Verfügung beträgt Fr. 300.--.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 132 PBG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs beim Baudepartement erhoben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinff rmation:
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LA Ralph Etter
Beilagen — Genehmigter Erlass — Rechnung mit Einzahlungsschein Kopie — Rechtsabteilung (inkl. Erlass) — Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (inkl. Erlass)
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Plan
Genehmigung Änderung Baubereich 4 (Grillhaus)
Kanton St.Gallen Politische Gemeinde MeIs
Legende: Festlegungen - Baubereich IV, aufgehoben (neuer Umgebungsbereich) - Baubereich IV, neu (aufgehobener Umgebungsbereich)
Sondernutzungsplan 1. Änderung Überbauungsplan Melserhof ( genehmigt am 28.Novemver 2017) Massstab 1:500
12. MAI 2020 Vom Gemeinderat MeIs erlassen am: Überbauungsplan neu
Änderung im vereinfachten Verfahren nach Art. 41 Abs. 3 PBG
Genehmigt vom Amt für Raumentwi klung und Geoinformation am :
07. nu 2120
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Der Amtsleiter:
Unterschriften direkte Anstösser/Grundeigentümer: S14: AG
I NE-1-11AZ & CC). AG str. 28, Postfach 118. 8887 Mels Oskar Neher & Co. AG
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obilien obilienrechte anplatz 11 8 ürich
SB> 0000.1P-
43:5Lia tzz,,z Ackermann AG Totalunternehmung
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Überbauungsplan bisher, Erlassdatum: 08. Nov. 2016, genehmigt: 28. Nov. 2017
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