Überbauungsplan Herbergmarkt
Plan d'affectation spécial · Zuzwil (SG)
Document
- Numéro
- 2013-8361
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Commune
- Zuzwil (SG)
- Canton
- Saint-Gall
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Approuvé
- 30 avr. 2013
- En vigueur depuis
- 30 avr. 2013
Carte
1 élément du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète
Fichiers
GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Genehmigungsverfügung
Kanton St.Gallen Baudepartement
Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
A-Post Gemeinderat Zuzwil Hinterdorfstrasse 3 Postfach 72 9524 Zuzwil
30. April 2013
Gemeinde Zuzwil: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: •
Teilzonenplan Herbergmarkt Uberbauungsplan Herbergmarkt
Afficher tout le texte
A uf den vorab in der dreigeschossigen W ohn- und Gerwerbezone WG3 gelegenen Grundstücken Nr. 151 und 152 befindet sich der Herbergmarkt mit Migros-Sortiment. Der westliche, bis anhin nicht vom Herbergmarkt genutzte Teil der beiden Rarzellen liegt in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Oe. Der Markt entspricht nicht mehr den heutigen Bedürfnissen. Er soll bis auf das Untergeschoss abgebrochen und vergrössert wieder aufgebaut werden. Für das neue Gebäude, die Erschliessung sowie die Parkierung wird neu auch die Fläche bis zur Grundstücksgrenze benötigt. Die bisher der Oe zugewiesene Fläche von T083 m2 soll daher in die WG3 umgezont werden. Der Über bauungsplan regelt eine effiziente Erschliessung, eine ortsbaulich gute Einfügung sowie eine angemessene Architektur- und Freiraumgestaltung (vgl. Art. 2 BVo). Die Erlasse sind vorgeprüft worden. Die Prüfung ergibt, dass sie recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden können.
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.
Die angeführten Erlasse werden genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1500.--.
13-2342 Z 329771_86591 329771_86591
Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der Informationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Abt. Geoinformation, einzureichen.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho ben werden.
Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
uss
Beilagen asse Genehmk inzahlungsschein Kopie BD-RA. AREG-OP
13-2342 / 329771_86591
Plan mit besonderen Vorschriften
Besondere Vorschriften
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I.
Allgemeines
Art. 7 Geltungsbereich
1 Der Überbauungsplan besteht aus dem Situationsplan im AAassstab 1:500, den nachfolgenden besonderen Vorschriften und dem Planungsbericht 2 Alle in der Planlegende bezeichneten Festlegungen und die besonderen Vorschrif ten sind verbindlich. Die übrigen Planelemente sind wegleitend. Der Planungsbericht ist erläuternd.
Art. 2
Zweck
Der Überbauungsplan sichert insbesondere: a) eine effiziente Erschliessung; b) eine ortsbaulich gute Einfügung der Bebauung; c) eine angemessene Architektur- und Freiraumgestaltung.
II.
Erschliessung
Art. 3 Zu- / Wegfahrt
1 Die Zu- und Wegfahrt hat an den im Plan bezeichneten Stellen zu erfolgen. 2 Der Sichtbereiche sind nach VSS SN 640 273a freizuhalten.
M 1:500
Überbauungsplan Herbergmarkt
9. Januar 2013 5
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15
20
Art. 4 Verkehrfläche
1 Innerhalb der Verkehrsfläche sind die Erschliessungsanlage, Abstellplätze sowie am bezeichneten Standort die Anlieferung zu realisieren. 2 Für die Anlieferung ist ausreichend Platz für den Güterumschlag m it Grossfahr zeugen freizuhalten.
25 VormGemeinderat erlassen am 22. Oktober 2012 Derfcofmeirtdeprä^dent
Art. 5 Parkierung
Die Ratsschreiberin
1 Die Anzahl der erforderlichen Parkplätze ist entsprechend der VSS SN 640 281 zu ermitteln. Auf je 50 Parkfelder ist mindestens ein Behindertenparkfeld zu erstellen. 2 Der Bedarf an Zweiradabstellplätzen richtet sich nach VSS SN 640 065. Notwendi ge Bauten können auch beim Vorplatz realisiert werden.
Öffentliche Auflage: 22. Januar 2013 - 20. Februar 2013
Vom Baudepartement des Kantons S t Gallen genehmigt am
3 Die Abstellplätze sind in einem offenfugigen Belag zu erstellen. e q
M it Ermächtigung
III.
Bebauung
Art. 6 Markierungslinie Haupt
1 Die ausgeschiedenen Markierungslinien fü r Bauten legen die maximale Ausdeh
baute
nung inklusive Vorbauten fest. 2 Innerhalb der Markierungslinie Az ist ein attraktiver Kopfbau m it mindestens zwei
Der Leiter des Amtes fü r Raumentwicklung und Geoinformation
Vollgeschossen zu erstellen. 3 Ausserhalb der Markierungslinien sind nur Nebenbauten und Anlagen zulässig.
Art. 7 Markierungslinie Vordach
Im bezeichneten Bereich ist ein Vordach als Unterstand für den Kundeneingang über die gesamte Länge zulässig.
Art. 8 Bereich Gebäudezugang
Die Gebäudezugänge fü r Kunden sind in den bezeichneten Bereichen zu erstellen.
Art. 9 Architektonische Gestal
Es gelten erhöhte Anforderungen hinsichtlich Gesamtwirkung, Material- und Farb wahl. Im Baubewilligungsverfahren ist ein detailliertes Material- und Farbkonzept
tung
vorzulegen und bewilligen zu lassen.
Art. 70 Strittmatter Partner AG | Vadianstrasse 37 19001 St. Gallen
Dachgestaltung
2 Flachdächer m it einer Fläche über 100 m2sind zumindest extensiv zu begrünen
T 071 222 43 43 I F 071 222 26 09
Strittm atter
1 Es sind nur Flachdächer zulässig. und als Retentionsflächen fü r Meteorwasser zu nutzen.
www.strittmatter-partner.ch | [email protected]
3 Dach auf bauten sind vom Dachrand um 45° zurück zu versetzen und auf eine Höhe von 2.00 m beschränkt. 464\oi6\zb\Überbauungsplan\upl_Herbergmarkt_i304i5, Mer-Ca-mv
IV.
Umgebung
Art. 77 Gestaltung
1 Die nicht fü r die Erschliessung oder Parkierung benötigten Flächen sind möglichst naturnah zu gestalten. Zwischen zwei gegenüberliegenden Parkreihen sind hoch stämmige Bäume zu pflanzen.
Festlegungen
2 Entlang dem Planungsperimeter ist im bezeichneten Bereich ein durchgehender Buchenhag zu pflanzen. Diese darf nicht unter eine Höhe von 2.00 m geschnitten
BVo L
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Geltungsbereich
werden. 3 M it der Baueingabe ist ein Freiraumkonzept m it Aussagen zur Gestaltung, Mate
Art. 1
rialisierung und Bepflanzung des gesamten Aussenraumes einzureichen und bewilli
Zu- / Wegfahrt
Art. 3 Anlieferung
Art. 4 Verkehrsfläche
10 autres articles
Art. 4 Markierungslinie Hauptbaute
Art. 6 Markierungslinie Vordach
Art. 7 Bereich Gebäudezugang
Art. 8 Buchenhag
Art. 11 Vorplatz
Art. 12
gen zu lassen.
Art. 72 Vorplatz
Der Vorplatz dient als Zugang sowie als Aufenthaltsfläche fü r den Langsamverkehr. Dieser ist offen zu gestalten und hat sich klar von der Verkehrsfläche abzutrennen.
V.
Umwelt
Art. 73 Energie
1 Das Gebäude ist mindestens im Minergie-Standard auszuführen. 2 Die nicht genutzten Dachflächen können bei Bedarf von der politischen Gemeinde fü r Photovoltaikanlagen genutzt werden.
Art. 74 Lärmschutz
Die Nachbarschaft ist vor übermässigen Lärmimmissionen zu schützen. Insbesondere beim Warenumschlag sowie bei den Kühlanlagen ist im Baubewilligungsverfahren aufzuzeigen, wie vorsorglich im Rahmen der technischen Möglichkeiten die Lärm auswirkungen beschränkt werden.
Art. 75 Hinweise
Meteorwasser
Zwischen gegenüberliegenden Parkplätzen sind Sickergräben für die Entwässerung der Verkehrsfläche zu erstellen.
Baute, abzubrechen Sichtfeld nach SN VSS 640 273a