Sondernutzungsplan Geissbergbach St. Gallen

Plan d'affectation spécial · St. Gallen

Document

Numéro
2020-0164
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
St. Gallen
Canton
Saint-Gall
Niveau
Commune
Adopté
23 avr. 2020
Approuvé
24 août 2020
Publié
20 août 2019
En vigueur depuis
1 oct. 2020

Carte

3 éléments du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète

Fichiers

GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Genehmigungsverfügung

Kanton St.Gallen Baudepartement Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

Baudepartement. Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

A-Post Direktion Planung und Bau Neugasse 1 9004 St.Gallen

24. August 2020

Geschäft Nr. 20-3484 Gemeinde St.Gallen: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 38 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: • Sondernutzungsplan Geissbergbach St. Gallen 1. Ausgangslage Die bedeutendste Gewerbe-lndustrie-Reservefläche der Stadt soll erschlossen werden. Dazu wird auch der Geissbergbach offen- / umgelegt und teilweise unterirdisch in die Sitter abgeführt. Zum Wasserbauprojekt ist der Gewässerraum nach Art. 41a der Gewässerschutzverordnung (SR 814.201; abgekürzt GSchV) festzulegen. Das Wasserbauprojekt umfasst eine offene Gewässerführung des Geissbergbachs auf einer Länge von rund 230 m bis zum Geländetiefpunkt südlich der Autobahn. Der Verlauf ist auf die projektierte Baulanderschliessung abgestimmt. Ab dem Einlaufbauwerk folgt eine unterirdische Ableitung in die Sitter, mit einem offenen Verlauf auf den letzten 70 Metern im Wald. Beim unterirdischen Verlauf und im Wald wird auf die Festlegung des Gewässerraums verzichtet. Für die Erstellung des Auslaufbauwerks in die Sitter ist eine temporäre Rodung erforderlich. Die Teilstrassenpläne sichern die hinreichende Erschliessung des Auslaufbauwerks. Die Verfahrenseinleitung startete mit Stadtratsbeschluss vom 25. Juni 2019, die öffentliche Auflage erfolgte vom 12. August bis 11. September 2019. Dazu ging eine Einsprache ein, die zurückgezogen wurde. Der Sondernutzungsplan wurde durch den Stadtrat am 23. April 2020 erlassen.

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Mit dieser Verfügung erfolgt die Gesamteröffnung aller zugehörigen Erlasse (Wasserbauprojekt, Teilstrassenpläne, Rodungsbewilligung). Die entsprechenden Verfügungen und Unterlagen liegen bei.

2. Erwägungen Für das unterirdisch verlaufende Gewässer sowie den Verlauf im Wald wird auf die Festlegung des Gewässerraums verzichtet. Somit gilt für den Teilbereich der Eindolung im Baugebiet der kantonale Gewässerabstand nach Art. 90 Abs. 2 PBG. Der Gewässerraum überlagert Fruchtfolgeflächen. Nach Art. 41cb's GSchV gelten diese nicht mehr als Fruchtfolgeflächen und sind im kantonalen Kontingent gegenüber dem Bund separat auszuweisen. Die Ortsplanung ist Sache der politischen Gemeinde (Art. 1 Abs. 1 PBG). Die zuständige kantonale Stelle prüft die Erlasse auf Rechtmässigkeit sowie auf deren Übereinstimmung mit der kantonalen Richtplanung und der Sachplanung des Bundes (Art. 38 Abs. 2 PBG). Die Prüfung ergibt, dass der Erlass rechtmässig ist und genehmigt werden kann.

3. Dispositiv In Anwendung von Art. 38 PBG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 3 Bst. c der Verordnung zum Planungsund Baugesetz (sGS 731.11, abgekürzt PBV), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41, abgekürzt ErmV) sowie dem Gebührentarif für die Kantons- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5; abgekürzt GebT) verfügt das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation: 1. Der Sondernutzungsplan Geissbergbach St.Gallen wird genehmigt. 2. Die Gebühr für die vorliegende Verfügung beträgt Fr. 800.--. 3. Die Gesamtgebühr für sämtliche Verfügungen beträgt Fr. 2`160.--. Aufteilung der Gebühr:

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Sondernutzungsplan Geschäft Nr. 20-3484 Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

Fr.

800.--

Revitalisierungsprojekt Geschäft Nr. 20-3688 Amt für Wasser und Energie

Fr.

1'020.--

Teilstrassenplan Geschäft Nr. 20-3659 Tiefbauamt

Fr.

340.--

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Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 132 PBG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs beim Baudepartement erhoben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

Ralph Etter

Beilagen — Genehmigter Erlass (einfach) — Rechnung mit Einzahlungsschein — Genehmigung Revitalisierungsprojekt "Altenwegen Hochwasserschutz Geissbergbach" und Zusicherung Kantonsbeitrag des Baudepartementes vom 11. August 2020 — Genehmigung Teilstrassenplan "Billenbergweg / Billenbergstrasse" (Weg zweiter Klasse) und Teilstrassenplan "Billenbergweg / Billenbergstrasse" (Fuss-, Rad- und Wanderwegplan) des Tiefbauamtes vom 2. Juli 2020 — Rodungsbewilligung des Kantonsforstamtes vom 2. Juni 2020 Kopie — Bundesamt für Umwelt, Abteilung Wald, 3003 Bern (einschliesslich Rodungsgesuch; als Mitteilung nach Art. 66 WaV) — Rechtsabteilung (einschliesslich Erlass) — Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (einschliesslich Erlass) — AFU-RU-RD (HaR) — KFA — TBA-RD — AWE — AFU

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Schweizerische Eidgenossenschaft

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Zweck: Festlegung Gewässerraum, Baulinien

Verfahrenseinleitung Stadtrat Am: 25. Juni 2019

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W2445 Josef Brunner-Oertle St. Gallen

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Der Stadtpräsident:

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Im Namen des Stadtrates Der Stadtschreiber:

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Öffentliche Auflage

/ Vom: 12. August 2019

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Bis: 11. September 2019

i Erlass Stadtrat Der Stadfpräsident: Stai

Am: 23. April 2020

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Im Namen des Stadtrates Der Stadtschreiber:

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Genehmigung Amt für Raumentwicklung + Geoinformation Der Amtsleiter:

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Am:

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Planung:

gr&lO Grünenfelder & Lorenz AG, Vadianstrasse 35, 9000 St. Gallen

Gewässerraum:

Tiefbauamt Stadt StGallen, Abt. Wasserbau, Neugasse 4, 9001 St.Gallen

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Tiefbauamt 15.02.2019

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Festlegung:

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Baulinie Gewässerraum

Gewässerraum Verzicht Gewässerraum

W2270

Hinweise:

Ortsbürgergemeinde St. Gallen

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Wasserbauprojekt Hochwasserschutz gern. Projekt 6504 gr&lo, September 2018

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Erschliessung Piccardstrasse gern. Projekt 10.165, Tiefbauamt Stadt St. Gallen, März 2013

Eindolung Geissbergbach ersatzlos aufheben offener Bachgraben aufheben

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Eindolung Geissbergbach neu als Meteorwasserkanal

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