Gestaltungsplan Splügen

Plan d'affectation spécial · Rorschach

Document

Numéro
2008-1360
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
Rorschach
Canton
Saint-Gall
Niveau
Commune
Adopté
9 oct. 2007
Approuvé
13 mars 2008
Publié
23 oct. 2007
En vigueur depuis
13 mars 2008

Carte

2 éléments du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète

Fichiers

GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Genehmigungsverfügung

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9 0 0 1 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Stadtrat 9400 Rorschach

13. März 2008

Gemeinde Rorschach: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte

Afficher tout le texte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1 ; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

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Gestaltungsplan Splügen

Das Planungsgebiet liegt in der Wohn-Gewerbezone WG3. Der rechtsgültige Gestaltungsplan Splügen, genehmigt im Februar 2005, bezweckt - unter Einbezug der bestehenden Fabrikan­ lage - eine städtebaulich gute Lösung für ein Schul-, Verwaltungs- und Wohngebäude des Heilpädagogischen Vereins Rorschach und die Raumsicherung für den Neubau einer ge­ schützten Werkstätte. Zwischenzeitlich hat sich das Projekt der Werkstätte im Baubereich B konkretisiert. Mit der vor­ liegenden Planänderung sollen die Anlieferung und die Zufahrt in die Tiefgarage neu geregelt werden. Aufgrund des Raumprogramms und der betrieblichen Anforderungen sind auch An­ passungen an der Gebäudehülle vorgesehen. Das Gesamtkonzept mit der Einbindung des kulturhistorisch wertvollen Fabrikgebäudes bleibt sich gleich. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1 ; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. Er ersetzt den Gestaltungsplan Splügen vom 16. Februar 2005. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 900.-. 08-1140 / 110025_48265.doc

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss Beilagen Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie BD-RA, HBA, VD-AfKU-D, AREG

08-1140 / 110025_48265.doc

Plan mit besonderen Vorschriften

Kopie des Grundbuchplanes 1:500

GEMEINDE Rorschach

Stadt Rorschach Kanton St. Gallen

Besondere Vorschriften

Ausnützung

Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des kantonalen Baugesetzes und des Baureglementes der Stadt Rorschach.

Flächen gem. Schemagrundrissen

Art. 1 Gestaltungsplan

Splügen

Die besonderen Vorschriften gelten für das im Plan umgrenzte Gebiet. Alle in der Legende zum Plan als Festlegungen bezeichneten sowie alle übrigen Planelemente sind verbindlich.

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Art. 2 Lowengartenstrasse

N R, 18

M 1:500

Art. 3 m 1511

© 0 3. Okt. 2007

Öffentliche Auflage :

2 3 . Okt. 2007 b l 8 21. Nov. 2007

Namens des Stadtrates :

Vu

1509

1547

Grundfläche B Die Grundfläche B legt bezüglich Lage und Stellung die maximal zulässige Ausdehnung für den Neubau einer geschützten Werkstätte des HPV fest. Diese Regelung geht anderen Abstands­ und Längenvorschriften vor. Im bezeichneten Bereich darf ein Attikageschoss erstellt werden. Die zulässigen Gebäudehöhen bestimmen sich nach den Schemaschnitten A und B. Eine Überschreitung der Grundfläche bzw. der Gebäudehöhe ist mit Ausnahme von technischen Installationen nicht zulässig. Unterschreitungen sind zulässig, wenn die für die städtebauliche Qualität massgebenden Proportionen sowie das Verhältnis der Hauptbauten zueinander gewahrt bleiben.

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3 9 3 ( Z oe"?-) Der Stadtschreiber^

Der Präsident :

Splügenstrasse

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Baubereich für An- und Vorbauten An- und Vorbauten sind nur in den bezeichneten Bereichen zugelassen.

L/V'V'V'x

Art. 4

Vom Baudepartament des Kantons St. Gallen genehmigt am :

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f 3 Mär? 2008

Art. 5 cristuzzi

+41 (0)71 727 89 89

Cristuzzi Architektur AG Dipl. Architekten ETH, HTL, SIA Bahnhofstrasse 3 CH-9443 Widnau

Tel. Fax

Behindertengerechtes Bauen Die Geschossflächen für Wohn- und Gewerbezwecke müssen so gestaltet werden, dass sie für Behinderte und Betagte hindernisfrei zugänglich und benutzbar sind. Erforderliche Mindestanforderungen von baulichen Massnahmen sind gemäss Norm SN 521 500 zu berücksichtigen.

Plannummer: 201-02 Gestaltungsplan M500

Plandatum : 31.08.2007

Ausnützung Die anrechenbare Geschossfläche der gesamten Überbauung beträgt maximal 7220 m2. Sie setzt sich wie folgt zusammen: Altbau max. 2020 m2 (Schulung, Verwaltung, Wohnen) Neubau max. 5200 m2 (Werkstätten)

Mit Ermächtigung : Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

Architekt:

Überbauung Grundfläche A Die Grundfläche A umfasst bezüglich Lage und Stellung das bestehende Gebäude Vers.Nr. 1539. Seine Aussenhülle ist vollständig zu erhalten und sachgerecht zu renovieren. Im bezeichneten Bereich ist eine Aufstockung um ein Vollgeschoss zulässig. Die maximal zulässige Höhe bestimmt sich nach dem Schemaschnitt A. Eine Überschreitung der Grundfläche bzw. der Gebäudehöhe ist mit Ausnahme von technischen Installationen nicht zulässig. Unterschreitungen sind ebenfalls nicht zulässig, die bestehenden Fassadenfluchten sind zu übernehmen.

Parz. Nr. 2092

Vom Stadtrat genehmigt :

Zweck

- Eine städtebaulich und architektonisch vorzügliche Gesamtüberbauung und eine gute Eingliederung in den Stadtraum - Eine Regelung der Erschliessung des Areals - Die Raumsicherung für die Ausbauziele des Vereins HPV (Regionale Behindertenhilfe Rorschach)

R

415.50

654 m2 1312 m2 1303 m2 1303 m2 605 m2 5177 m2

Der Gestaltungsplan bezweckt:

° 413.05

Unterschrift der Grundeigentümer : Parz. Nr. 958

Geltungsbereich/Verbindlichkeit

Anrechenbare Flächen UG Anrechenbare Flächen EG Anrechenbare Flächen OG1 Anrechenbare Flächen OG2 Anrechenbare Flächen ATTIKA

Art. 6 +41 (0)71 727 89 90

www.cristuzzi.ch

Architektonische Gestaltung Bauten sind architektonisch so zu gestalten, dass bezüglich Gliederung, Massstäblichkeit, Gestaltung, Materialwahl und Farbgebung die Einheitlichkeit gewahrt sowie eine Gesamtwirkung unter Einbezug der bestehenden Fabrikbauten erzielt wird.

Situation

Art. 7 Umgebungsgestaltung

Legende

Die Umgebungsgestaltung der Überbauung hat nach einem einheitlichen Konzept zu erfolgen und ist im Baubewilligungsverfahren vorzulegen.

Festlegungen

Im Bereich "Hof/Erschliessungsflächen" sind interne Erschliessungsanlagen und Anlagen für die Hof- und Platzgestaltung zugelassen. Bauten sind nicht zulässig. Bodenbefestigungen bzw. Beläge sind möglichst wasserdurchlässig auszuführen.

Hinweise

Art. 8 Umgrenzung Plangebiet

Bestehende Bauten und Anlagen

Grundfläche A, Vollgeschosszahl

Bestehende Anlage (Kamin)

Baubereich B, Vollgeschosszahl

Treppe

Baubereich für An- und Vorbauten

Rampe

Baubereich Attikageschoss

Höhenbezugspunkt in m.ü.M

Baubereich Aufstockung

416.85

Erschliessung, Parkierung Die Erschliessung des Areals (Zu- und Wegfahrt Tiefgarage, Anlieferung) erfolgt über die im Plan bezeichneten Stellen. Autoabstellplätze sind weitgehend unterirdisch anzuordnen. Offene Parkplätze sind nur an den im Plan bezeichneten Stellen zulässig. Für Velos und Mofas sind an geeigneten und gut zugänglichen Stellen ausreichend grosse Abstellplätze zu erstellen.

Art. 9 Aufhebung bisherigen Rechts

Der vorliegende Gestaltungsplan ersetzt den Gestaltungsplan Splügen vom 16. Februar 2005

Terrainhöhe in m.ü.M

Hof I Erschliessungsflächen Fläche für Parkierung

mm

Fläche für Parkierung Innenhof Baulinie für unterirdische Bauten

▲

Anlieferung

VA

Zu- und Wegfahrt Tiefgarage Fussgänger-Erschliessung 54.70 54.70

54.70

54.70 5.90

WC H

Spedition

25.80

WCH

WCD

3.70

1.50

WCG

WCH

Montage 1 Haustechnik

i

■

Flachdach W-Lift

W-Lift

T im # 31.70

plift

31.70

31.70

Tiefgarage 21 Parkplätze

42.18

W-Lift

Kantine

1 3 1 2 m2 Iflffj

Lager

Technik

Montage 3

Montage 2

JLKt16 m2

Lager

Präzisionsmechanik ±0.00 EG 417.90 MüM

£.31

±0.00 EG 417.00 MüM

23.00

23.00

Grundriss OG1

Grundriss EG

Grundriss UG

Grundriss Attika

Grundriss OG2

430.50

ATTK1A Montage 425.40 S f a i

1.0G

Wohngi Geschä sstefe HPV 417.90 7

Schreinerei 417,00

2J32

Lager

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Spedition / La er 412.70

1 Md

500

EN

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s if a a s Tiefgarage 412.70

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414.95 Löwengartenstrasse

I

Ostfassade - Speerstrasse

Nordfassade Baubereich A

Südfassade - Splügenstrasse

Westfassade - Kamorstrasse

Schnitt A-A

.....1 Kantine 429.30

413.10

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Tiefgarage 412.70

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370

ATTIKA

Montage 425.40

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Präziskmsinedianik 417.00

Lager 412,70 —

Schnitt B-B

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Nordfassade - Löwengartenstrasse

Löwengartenstrasse

Ostfassade - Speerstrasse

Südfassade - Splügenstrasse

Westfassade - Kamorstrasse