Gestaltungsplan Splügen
Plan d'affectation spécial · Rorschach
Document
- Numéro
- 2008-1360
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Commune
- Rorschach
- Canton
- Saint-Gall
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Adopté
- 9 oct. 2007
- Approuvé
- 13 mars 2008
- Publié
- 23 oct. 2007
- En vigueur depuis
- 13 mars 2008
Carte
2 éléments du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète
Fichiers
GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Genehmigungsverfügung
Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9 0 0 1 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
Stadtrat 9400 Rorschach
13. März 2008
Gemeinde Rorschach: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte
Afficher tout le texte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1 ; abgekürzt BauG) fol genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
ÜLIacICJ U v w o a
Gestaltungsplan Splügen
Das Planungsgebiet liegt in der Wohn-Gewerbezone WG3. Der rechtsgültige Gestaltungsplan Splügen, genehmigt im Februar 2005, bezweckt - unter Einbezug der bestehenden Fabrikan lage - eine städtebaulich gute Lösung für ein Schul-, Verwaltungs- und Wohngebäude des Heilpädagogischen Vereins Rorschach und die Raumsicherung für den Neubau einer ge schützten Werkstätte. Zwischenzeitlich hat sich das Projekt der Werkstätte im Baubereich B konkretisiert. Mit der vor liegenden Planänderung sollen die Anlieferung und die Zufahrt in die Tiefgarage neu geregelt werden. Aufgrund des Raumprogramms und der betrieblichen Anforderungen sind auch An passungen an der Gebäudehülle vorgesehen. Das Gesamtkonzept mit der Einbindung des kulturhistorisch wertvollen Fabrikgebäudes bleibt sich gleich. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann.
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1 ; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. Er ersetzt den Gestaltungsplan Splügen vom 16. Februar 2005. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 900.-. 08-1140 / 110025_48265.doc
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U. Strauss Beilagen Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie BD-RA, HBA, VD-AfKU-D, AREG
08-1140 / 110025_48265.doc
Plan mit besonderen Vorschriften
Kopie des Grundbuchplanes 1:500
GEMEINDE Rorschach
Stadt Rorschach Kanton St. Gallen
Besondere Vorschriften
Ausnützung
Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des kantonalen Baugesetzes und des Baureglementes der Stadt Rorschach.
Flächen gem. Schemagrundrissen
Art. 1 Gestaltungsplan
Splügen
Die besonderen Vorschriften gelten für das im Plan umgrenzte Gebiet. Alle in der Legende zum Plan als Festlegungen bezeichneten sowie alle übrigen Planelemente sind verbindlich.
"H
Art. 2 Lowengartenstrasse
N R, 18
M 1:500
Art. 3 m 1511
© 0 3. Okt. 2007
Öffentliche Auflage :
2 3 . Okt. 2007 b l 8 21. Nov. 2007
Namens des Stadtrates :
Vu
1509
1547
Grundfläche B Die Grundfläche B legt bezüglich Lage und Stellung die maximal zulässige Ausdehnung für den Neubau einer geschützten Werkstätte des HPV fest. Diese Regelung geht anderen Abstands und Längenvorschriften vor. Im bezeichneten Bereich darf ein Attikageschoss erstellt werden. Die zulässigen Gebäudehöhen bestimmen sich nach den Schemaschnitten A und B. Eine Überschreitung der Grundfläche bzw. der Gebäudehöhe ist mit Ausnahme von technischen Installationen nicht zulässig. Unterschreitungen sind zulässig, wenn die für die städtebauliche Qualität massgebenden Proportionen sowie das Verhältnis der Hauptbauten zueinander gewahrt bleiben.
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3 9 3 ( Z oe"?-) Der Stadtschreiber^
Der Präsident :
Splügenstrasse
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Baubereich für An- und Vorbauten An- und Vorbauten sind nur in den bezeichneten Bereichen zugelassen.
L/V'V'V'x
Art. 4
Vom Baudepartament des Kantons St. Gallen genehmigt am :
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f 3 Mär? 2008
Art. 5 cristuzzi
+41 (0)71 727 89 89
Cristuzzi Architektur AG Dipl. Architekten ETH, HTL, SIA Bahnhofstrasse 3 CH-9443 Widnau
Tel. Fax
Behindertengerechtes Bauen Die Geschossflächen für Wohn- und Gewerbezwecke müssen so gestaltet werden, dass sie für Behinderte und Betagte hindernisfrei zugänglich und benutzbar sind. Erforderliche Mindestanforderungen von baulichen Massnahmen sind gemäss Norm SN 521 500 zu berücksichtigen.
Plannummer: 201-02 Gestaltungsplan M500
Plandatum : 31.08.2007
Ausnützung Die anrechenbare Geschossfläche der gesamten Überbauung beträgt maximal 7220 m2. Sie setzt sich wie folgt zusammen: Altbau max. 2020 m2 (Schulung, Verwaltung, Wohnen) Neubau max. 5200 m2 (Werkstätten)
Mit Ermächtigung : Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
Architekt:
Überbauung Grundfläche A Die Grundfläche A umfasst bezüglich Lage und Stellung das bestehende Gebäude Vers.Nr. 1539. Seine Aussenhülle ist vollständig zu erhalten und sachgerecht zu renovieren. Im bezeichneten Bereich ist eine Aufstockung um ein Vollgeschoss zulässig. Die maximal zulässige Höhe bestimmt sich nach dem Schemaschnitt A. Eine Überschreitung der Grundfläche bzw. der Gebäudehöhe ist mit Ausnahme von technischen Installationen nicht zulässig. Unterschreitungen sind ebenfalls nicht zulässig, die bestehenden Fassadenfluchten sind zu übernehmen.
Parz. Nr. 2092
Vom Stadtrat genehmigt :
Zweck
- Eine städtebaulich und architektonisch vorzügliche Gesamtüberbauung und eine gute Eingliederung in den Stadtraum - Eine Regelung der Erschliessung des Areals - Die Raumsicherung für die Ausbauziele des Vereins HPV (Regionale Behindertenhilfe Rorschach)
R
415.50
654 m2 1312 m2 1303 m2 1303 m2 605 m2 5177 m2
Der Gestaltungsplan bezweckt:
° 413.05
Unterschrift der Grundeigentümer : Parz. Nr. 958
Geltungsbereich/Verbindlichkeit
Anrechenbare Flächen UG Anrechenbare Flächen EG Anrechenbare Flächen OG1 Anrechenbare Flächen OG2 Anrechenbare Flächen ATTIKA
Art. 6 +41 (0)71 727 89 90
www.cristuzzi.ch
Architektonische Gestaltung Bauten sind architektonisch so zu gestalten, dass bezüglich Gliederung, Massstäblichkeit, Gestaltung, Materialwahl und Farbgebung die Einheitlichkeit gewahrt sowie eine Gesamtwirkung unter Einbezug der bestehenden Fabrikbauten erzielt wird.
Situation
Art. 7 Umgebungsgestaltung
Legende
Die Umgebungsgestaltung der Überbauung hat nach einem einheitlichen Konzept zu erfolgen und ist im Baubewilligungsverfahren vorzulegen.
Festlegungen
Im Bereich "Hof/Erschliessungsflächen" sind interne Erschliessungsanlagen und Anlagen für die Hof- und Platzgestaltung zugelassen. Bauten sind nicht zulässig. Bodenbefestigungen bzw. Beläge sind möglichst wasserdurchlässig auszuführen.
Hinweise
Art. 8 Umgrenzung Plangebiet
Bestehende Bauten und Anlagen
Grundfläche A, Vollgeschosszahl
Bestehende Anlage (Kamin)
Baubereich B, Vollgeschosszahl
Treppe
Baubereich für An- und Vorbauten
Rampe
Baubereich Attikageschoss
Höhenbezugspunkt in m.ü.M
Baubereich Aufstockung
416.85
Erschliessung, Parkierung Die Erschliessung des Areals (Zu- und Wegfahrt Tiefgarage, Anlieferung) erfolgt über die im Plan bezeichneten Stellen. Autoabstellplätze sind weitgehend unterirdisch anzuordnen. Offene Parkplätze sind nur an den im Plan bezeichneten Stellen zulässig. Für Velos und Mofas sind an geeigneten und gut zugänglichen Stellen ausreichend grosse Abstellplätze zu erstellen.
Art. 9 Aufhebung bisherigen Rechts
Der vorliegende Gestaltungsplan ersetzt den Gestaltungsplan Splügen vom 16. Februar 2005
Terrainhöhe in m.ü.M
Hof I Erschliessungsflächen Fläche für Parkierung
mm
Fläche für Parkierung Innenhof Baulinie für unterirdische Bauten
▲
Anlieferung
VA
Zu- und Wegfahrt Tiefgarage Fussgänger-Erschliessung 54.70 54.70
54.70
54.70 5.90
WC H
Spedition
25.80
WCH
WCD
3.70
1.50
WCG
WCH
Montage 1 Haustechnik
i
■
Flachdach W-Lift
W-Lift
T im # 31.70
plift
31.70
31.70
Tiefgarage 21 Parkplätze
42.18
W-Lift
Kantine
1 3 1 2 m2 Iflffj
Lager
Technik
Montage 3
Montage 2
JLKt16 m2
Lager
Präzisionsmechanik ±0.00 EG 417.90 MüM
£.31
±0.00 EG 417.00 MüM
23.00
23.00
Grundriss OG1
Grundriss EG
Grundriss UG
Grundriss Attika
Grundriss OG2
430.50
ATTK1A Montage 425.40 S f a i
1.0G
Wohngi Geschä sstefe HPV 417.90 7
Schreinerei 417,00
2J32
Lager
©
Spedition / La er 412.70
1 Md
500
EN
95™
□ □
s if a a s Tiefgarage 412.70
0 U iEBRGtHjkW
414.95 Löwengartenstrasse
I
Ostfassade - Speerstrasse
Nordfassade Baubereich A
Südfassade - Splügenstrasse
Westfassade - Kamorstrasse
Schnitt A-A
.....1 Kantine 429.30
413.10
5 = !
Tiefgarage 412.70
mtmm
370
ATTIKA
Montage 425.40
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Präziskmsinedianik 417.00
Lager 412,70 —
Schnitt B-B
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Kamorstrasse
Nordfassade - Löwengartenstrasse
Löwengartenstrasse
Ostfassade - Speerstrasse
Südfassade - Splügenstrasse
Westfassade - Kamorstrasse