Überbauungsplan Ramendingen
Plan d'affectation spécial · Gommiswald · Abrogé le 23 avr. 2024
Document
- Numéro
- 2015-4861
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Commune
- Gommiswald
- Canton
- Saint-Gall
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Adopté
- 11 nov. 2014
- Approuvé
- 29 juil. 2015
- Publié
- 20 nov. 2014
- En vigueur depuis
- 29 juil. 2015
- Abrogé
- 23 avr. 2024
Carte
Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Gommiswald avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète
Fichiers
GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Genehmigungsverfügung
Kanton St.G allen B au d ep artem en t
Baudepartement. Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
A -P o st G em einderat R ietw iesstrasse 2 8737 G om m isw ald
29. Juli 2015
G eschäft Nr. 15-3618 G em einde G om m isw ald: G enehm igung eines G em eindeerlasses
S ehr geehrter H err G em eindepräsident S ehr geehrte D am en und Herren G em einderäte
Sie haben uns in N achachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG ) folgend en Erlass zur G enehm igung eingereicht: •
Ü b erbauungsplan R am endingen
Afficher tout le texte
A u f eine V orprüfung des E rlasses w urde verzichtet. Die G enehm igungsprüfung ergibt Folgendes:
Lärmschutz Bereits im S trassenlärm be lastungskataster von 1992 ist fü r die R iedenstrasse ein DTV von T 5 0 0 Fz./Tag angegeben. Zudem wurden die Im m issionsgrenzw erte beim N achbar gebäude R iedenstrasse 16 um 1.1 dB(A) überschritten. Da auf dem nach 1985 eingezonten G rundstück die P lanungsw erte eingehalten w erden m üssen und der V erkehr zuge nom m en hat, kann davon ausgegangen w erden, dass die P lanungsw erte an den N ordfas saden (EP 2) und an den nördlicher gelegenen W est- und O stfassaden (EP 4 und EP 6) fü r W ohnnutzu ng überschritten w erden. D am it die G renzw erte eingehalten werden kön nen, m uss die A nordnung der lärm em pfindlichen R äum e überprüft und allenfalls ange passt w erden.
Erschliessung Entlang der R iedenstrasse ist eine Fussw egverbindung gem äss U m gebungsplan 1:200 vom 18.11.14, letztm als revidiert 22.05.15, Plan Nr. 375-3907 gem äss Baugesuchsun terlagen zu erstellen (vgl. Beilage). Diese ist nicht B estandteil der Kantonsstrasse. . Die vo rgesehene V erlegung der Bushaltestelle benötigt eine P rojektkoordination mit dem Tiefbauam t. • Im Ü brigen gilt die strassenpolizeiliche Bewilligung des S trasseninspektorates vom 18. Juni 2015 (vgl. Baugesuch). •
Im Übrigen ist der Erlass recht- und zw eckm ässig und kann genehm igt w erden.
15-3618 / 439730_103421.docx 439730_103421.docx
In A nw endung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des G esetzes über die V erw altungs rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in V erbindung m it Anhang 6 der E rm ächtigungsverordnung (sGS 141.41) sow ie dem G ebührentarif fü r die Staats- und G e m eindeverw altung (sGS 821.5) ve rfügt das B audepartem ent: 1. 2. 3.
Der angeführte Erlass w ird im Sinne der Erwägungen genehm igt. Der U m gebungsplan 1:200 vom 18.11.14, letztm als revidiert 22.05.15, Plan Nr. 3753907 ist integrierender B estandteil dieser Verfügung. Die G ebühr fü r diese V erfügung beträgt Fr. 1‘3 8 0 .-. Aufteilung der Gebühren: Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Amt für Umwelt und Energie
Fr. Fr.
1'100.2 8 0 .-
R echtsm ittelbelehrung: G egen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V .m. Art. 47 Abs. 1 V R P innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho ben w erden.
Freundliche G rüsse Der Leiter des A m tes für R aum entw icklung und G eoinform ation:
U. Strauss
Beilagen - G enehm igter Erlass - E inzahlungsschein - U m gebungsplan 1:200 vom 18.11.14, letztm als revidiert 22-05-15, Plan Nr. 375-3907 Kopie - R echtsabteiluna - A m t fü r R aum entw icklung und G eoinform ation - A m t für U m w elt und Energie - T iefbauam t R echtsdienst - Kantonspolizei
15-3618 / 439730_103421 docx
Plan
Festlegungen
Gemeinde
Umgrenzung Plangebiet
G o m m is w a ld
Baubereich A Baubereich B Baubereich C 602.50
max. Kote OK Dach Baubereich Tiefgarage Erschliessungsfläche Umgebungsbereich Hofbereich Terrassen- und Gartenbereich
21. April 2015
Projekt Nr. 2.140.1.002
Afficher tout le texte
1:500
Überbauungsplan Ramendingen
ooo
Erschliessung Parkierungsanlage
□ DD
Freihaltebereich verkehrstechnische Erschliessung
□ DD
Erschliessung Tiefgarage
H
Besucher - Parkplätze Zu- und Wegfahrt Parkierungsanlage
Genehmigung
V A
Ein- und Wegfahrt Tiefgarage
V A
Zu- und Wegfahrt Hofbereich Freiraum Sichtfeld
Vom Gemeinderat erlassen am: 11. November 2014
Richtungspunkt Fussweg
Änderungen vom Gemeinderat erlassen am: 13. Januar 2015 Hinweise
Der Gemeindepräsident
Öffentliche Auflage vom: 20. November 2014
Der Gemeinderatsschreiber
bis: 19. Dezember 2014
A
Öffentliche Auflage Änderungen vom: 21. Januar bis 19. Februar 2015
Vom Baudepartement des Kantons St.Gallen genehmigt am:
CP o
2 9. iULl 2015
Q9Q9Q9
Mit Ermächtigung Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation
g f.V ERR Raumplaner AG St.Gallen Herisau Kasernenstrasse 39 I 9102 Herisau I T +4171 353 00 80 I [email protected]
e -:f-1 :
Verkehrsflache
bestehend
Bauten
bestehend
Arealinterne Fusswege
neu
Sichtlinie
nach VSS Norm 640273a
Hauszugang
neu
Bus - Haltestelle
neu
hochstämmiger Baum
neu
mittelhohe Bepflanzung
neu
X NP
Niveaupunkt
-------------------
Zonengrenzen
gemäss rechtskräftigem Zonenplan
besondere Vorschriften
Gemeinde
_
Genehmigung
Gommiswald
21. April 2015
Überbauungsplan Ramendingen, Gommiswald Besondere Vorschriften
Vom Gemeinderat erlassen am:
11. November 2014
Der Gemeindepräsident:
Der Gemeinderatsschreiber:
Öffentliche Auflage vom:
20. November 2014
Vom Baudepartement des Kantons St.Gallen genehmigt am:
bis:
19. Dezember 2014
.......
Mit Ermächtigung
&
Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U2_
..
ERR Raumplaner AG St.Gallen | Herisau __________________ ____________________________________________________________ Kasernenstrasse 3 9 | 9 1 0 2 Herisau | T + 4 1 ( 0 ) 7 1 3 5 3 0 0 8 0 | [email protected]
gommiswaid_üp_ramendingen_bv.docx
Gemeinde Gommiswald Überbauungsplan Ramendingen, Gommiswald | Besondere Vorschriften
Seite 2
Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des kantonalen Baugeset zes (BauG)1 und des Baureglements der Gemeinde Gommiswald (B auR )2.
I.
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Geltungsbereich
Die besonderen Vorschriften gelten für das im Überbauungsplan umgrenzte Gebiet.
Art. 2 Bestandteile | Verbindlichkeiten
Bestandteile des Überbauungsplans sind: a)
mit allgemeinverbindlicher Wirkung:
* b)
•
Überbauungsplan "Ramendingen, Gommiswald", Situation Mst. 1:500; 21. April 2015
•
Besondere Vorschriften
wegleitend: •
Bauprojekt Neubau Wohn- und Alterszentrum Park, Ramendingen; Gähler Architekten
AG,
Dürrenmattstrasse 24, 9000 St.Gallen; 18. November 2014 /1 6 . Januar 2015 c)
informativ: •
Planungsbericht
Die in der Legende des Überbauungsplans als "Festlegungen" bezeichneten Planelemente sind ver bindlich. Die unter "Hinweise" aufgeführten Planelemente dienen dem Planverständnis und sind weg leitend.
Art. 3 Zweck
Der Überbauungsplan bezweckt: •
die Erstellung eines W ohn- und Alterszentrums;
•
die situationsgerechte und architektonisch gute Einfügung der Bauten und Anlagen ins Orts- und Landschaftsbild;
•
die Festlegung der Gebäudekuben und die Gestaltung der Aussenräume;
•
die zweckmässige arealinternen Erschliessung und Parkierung.
II.
Überbauungs- und Gestaltungsbestimmungen
Art. 4 Baubereiche A - C
1
Die Baubereiche A - C legen
bauten
die Lage und die maximale horizontale Ausdehnung der Haupt
fest und ersetzen die entsprechenden Bestimmungen des Baureglements. Der Mehrlängenzu
schlag kommt nicht zur Anwendung.
1
Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz); nGS 731.1
2
Baureglement der ehemaligen Gemeinde Gommiswald vor der Fusion am 1. Januar 2013 ERR Raumplaner AG
Gemeinde Gommiswald Überbauungsplan Ramendingen, Gommiswald | Besondere Vorschriften
2
Seite 3
Für die einzelnen Baubereiche gelten die folgenden maximalen Höhenkoten OK Dach (ohne tech
nisch bedingte Dachaufbaute): •
Baubereich A:
602.50 m ü. M.
•
Baubereich B:
600.00 m ü. M.
•
Baubereich C:
608.80 m ü. M.
Art. 5 Baubereich Tiefgarage
Der Baubereich Tiefgarage legt die Lage und die maximale horizontale Ausdehnung der Tiefgarage fest. Diese ist - mit Ausnahme des Ein- und Ausfahrtbereichs - vollständig unter dem gestalteten Ter rain zu realisieren und zu überdecken.
Art. 6 1
Umgebungsbereich
Der Umgebungsbereich ist als funktional und gestalterisch zusammenhängender Freiraum zu si
chern. 2
Im Umgebungsbereich sind An- und Nebenbauten sowie Anlagen im Zusammenhang mit dem
W ohn- und Alterszentrum zulässig wie Fusswegverbindungen, Terrassen- und Gartengestaltungen, Sitzgelegenheiten, Begegnungsplätze etc.
Art. 7 Hofbereich
Der Hofbereich dient der fussgängermässigen Erschliessung der Hauptbauten, als Vorfahrtsbereich sowie als Begegnungs- und Aufenthaltsfläche. Im Hofbereich sind Parkplätze für mobilitätsbehinderte Menschen zulässig.
Art. 8 1
Dachgestaltung
Die Dächer der Hauptbauten sind als Flachdächer auszubilden und extensiv zu begrünen. Das
anfallende Meteorwasser ist einer Retentionsanlage - Dachfläche oder Umgebung - zuzuführen. 2
Auf den Dachflächen der Hauptbauten sind Anlagen zur erneuerbaren Energiegewinnung zuläs
sig. Die Anlagen haben sich gut in die Dachflächen einzufügen, sind von der Fassade mit einem Ab stand von 1.50 m zurückzusetzen, zusammenzufassen und dürfen die Höhe von max. 30 cm über Dachrand erreichen.
Art. 9 1
Gestaltung Bauten und Anlagen
Die Gestaltung der Bauten und Anlagen hat in sich und innerhalb des Plangebietes einheitlich zu
erscheinen, eine ästhetisch gute Gesamtwirkung zu erzielen und sich gut in ihre bauliche und land schaftliche Umgebung einzufügen. Sie sind insbesondere bezüglich Massstab, Dach- und Fassaden gestaltung, Materialwahl sowie Farbgebung aufeinander abzustimmen. 2
Mit der Baueingabe ist zur Beurteilung der baulichen und gestalterischen Einordnung in die Um
gebung und der Gesamtwirkung ein verbindliches Material- und Farbkonzept einzureichen.
ERR Raumplaner AG
Gemeinde Gommiswald Überbauungsplan Ramendingen, Gommiswald | Besondere Vorschriften
Art. 10 1
Seite 4
Umgebungs- und Terraingestaltung | Bepflanzung
Der Umgebungsbereich ist nach einem einheitlichen Konzept zu gestalten. Mit der Baueingabe ist
ein Umgebungsplan mit detaillierten Angaben zur Fusswegführung, der Terraingestaltung, der Begrü nung und Bepflanzung, der Terrassen- und Gartengestaltung, der Ausgestaltung der Begegnungs plätze sowie der Aussenparkierungsplätzen einzureichen. 2
Bei der Bepflanzung sind standortgerechte einheimische Arten zu verwenden.
Art. 11 Siedlungsrand
Bei der Gestaltung des Siedlungsrands ist auf das gewachsene Terrain Rücksicht zu nehmen. Stütz konstruktionen sind gut in die Umgebungsgestaltung zu integrieren.
III.
Erschliessung und Infrastruktur
Art. 12 Erschliessung
1
Die verkehrstechnische Erschliessung ab der Riedenstrasse sowie die Ein- und Wegfahrt zur
Tiefgarage und den Besucher-Parkplätzen haben an der im Überbauungsplan bezeichneten Stelle zu erfolgen. 2
Die Sichtfelder bei der Ausfahrt auf die Riedenstrasse sind nach SN 640 273a festzulegen und
von Hindernissen freizuhalten.
5 autres articles
Art. 13 Parkierung
1
Für die Überbauung ist eine unterirdische Tiefgarage mit mindestens 24 Stellplätzen zu erstellen.
2
Die Aussenparkplätze (Besucherparkplätze) sind an der im Plan bezeichneten Stellen zu realisie
ren und mit einer wasserdurchlässigen Oberfläche auszuführen.
Art. 14 Fusswege
Zwischen den Richtungspunkten sind Fusswege mit einer Breite von mindestens 1.5 m zu erstellen und dem Zweck entsprechend auf Dauer zu unterhalten.
Art. 15 Energie
Für die Bauten sind die entsprechend dem Label MINERGIE® verlangten Dämm-Werte unter Berück sichtigung des Gesamtenergieverbrauchs vorzusehen.
Art. 16 Entwässerung
Die Entwässerung ist mit dem generellen Entwässerungsplan (GEP) abzustimmen.
IV.
Schlussbestimmungen
Art. 17 Inkrafttreten
Der Überbauungsplan Ramendingen, Gommiswald, tritt mit Genehmigung durch das kantonale Bau departement in Kraft.
ERR Raumplaner AG