Sondernutzungsplan Glatt, Festlegung Gewässerraum

Plan d'affectation spécial · Oberuzwil

Document

Numéro
2020-7761
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
Oberuzwil
Canton
Saint-Gall
Niveau
Commune
Adopté
25 août 2020
Approuvé
10 déc. 2020
Publié
7 sept. 2020
En vigueur depuis
10 déc. 2020

Carte

2 éléments du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète

Fichiers

GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Genehmigungsverfügung

Kanton St.Gallen Baudepartement Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation. Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

A-Post Gemeinderat Oberuzwil Flawilerstrasse 3 9242 Oberuzwil

10. Dezember 2020

Geschäft Nr. 20-8598 Gemeinde Oberuzwil: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 38 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: • Sondernutzungsplan Glatt, Festlegung Gewässerraum Die Genehmigungsprüfung ergibt Folgendes: AusgangslageNorhaben Zwischen 1964 und 1971 wurden westlich des Weilers Niederglatt durch die Gemeinden Uzwil und Oberuzwil sowie weitere umliegende Gemeinden 140'000 m3 Siedlungsabfälle, Schlacke, Gewerbeabfälle, Bauschutt und Sperrgut in die Prallhangschlaufe der Glatt abgelagert. Die Deponie liegt in einem Auengebiet von nationaler Bedeutung und im Gewässerschutzbereich Ao und grenzt direkt an das Oberflächengewässer Glatt. Aufgrund der Einwirkung der Glatt am Prallufer wurde der Deponiefuss der Altdeponie freigelegt und erste Abfälle wurden von der Glatt weggespült. Auch der im Jahre 2002 erstellte Uferschutz mit Blocksteinen wurde abgetragen. Im Jahre 2015 wurde zur Sicherung des Uferabschnittes ein Raubaumverbau erstellt. Mit dieser Sofortmassnahme sollte Zeit gewonnen werden, um eine definitive Lösung ausarbeiten und umsetzen zu können. Der vorliegende Sondernutzungsplan wurde im Zusammenhang mit der Altlastensanierung (Geschäft Nr. 17-1660, Sanierung ehemalige Deponie Niederglatt, Oberuzwil/Oberbüren) erarbeitet und legt den Gewässerraum nach Art. 36a Gewässerschutzgesetz (SR 814.20; abgekürzt GSchG) im Perimeter der Sanierung fest. Die Gewässerraumfestlegung im Abschnitt GN10 km 4.93 bis km 5.53 tangiert das Gemeindegebiet von Oberuzwil wie auch von Oberbüren. Der Sondernutzungsplan Glatt lag

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in beiden Gemeinden vom 7. September 2020 bis am 6. Oktober 2020 öffentlich auf. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Erwägungen Die Erwägungen aus der Vorprüfung vom 9. Juni 2020 sind in die vorliegenden Unterlagen eingeflossen. Die Ortsplanung ist Sache der politischen Gemeinde (Art. 1 Abs. 1 PBG). Die zuständige kantonale Stelle prüft den Erlass auf seine Rechtmässigkeit sowie auf dessen Übereinstimmung mit der kantonalen Richtplanung und der Sachplanung des Bundes (Art. 38 Abs. 2 PBG). Der vorliegende Erlass ist rechtmässig und stimmt mit den übergeordneten Planungen überein. Verfügung In Anwendung von Art. 38 PBG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 3 Bst. c der Verordnung zum Planungsund Baugesetz (sGS 731.11, abgekürzt PBV), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41, abgekürzt ErmV) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5; abgekürzt GebT) verfügt das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation: 1. Der angeführte Erlass wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Die Gebühr für die vorliegende Verfügung beträgt Fr. 300.--. 3. Die Gesamtgebühr für sämtliche Verfügungen beträgt Fr. 830.--. Aufteilung der Gebühr: Sondernutzungsplan Geschäft Nr. 20-2769 Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Amt für Umwelt

Fr. Fr.

250.-280.--

Nach Absprache mit den Gemeinden wird die Gebühr der Gemeinde Oberuzwil in Rechnung gestellt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 132 PBG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs beim Baudepartement erhoben werden.

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Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

Ralph Etter

Beilagen — Genehmigter Erlass (3 Exemplare) — Rechnung mit Einzahlungsschein Kopie — Rechtsabteilung (inkl. Erlass) — Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (inkl. Erlass) — Amt für Wasser und Energie — Amt für Natur, Jagd und Fischerei — Amt für Umwelt, z.Hd. Magnus Hälg — Kantonsforstamt

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Plan

Oberuzwil / Oberbüren

Sondernutzungsplan Glatt Abschnitt GN10 km 4.93 - km 5.53

Festlegung Gewässerraum nach Art. 36a GSchG Baulinien Situation 1:500 Genehmigungsvermerke Oberuzwil

v

r

Oberbüre

. .

+

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25. AUG. 2020

.

Vom Gemeinderat erlassen am: ______ z_________

Vota Geitfeinderat erlassen am:

Gemein

G ehi e j/i d e p r äsixte n t

Ratsschreiberin

Öffentlich aufgelegt vom

-7. SEP. 2020

bis

Äug. 2020

Ratsschreiberin

-6. OKI. 2020

Genehmigt vom Amt für Raijmentwicklung und Geoinformation am Der Amtsleiter:

Projekt Nr. Kanton Plan

Nr.

Beilage Nr.

-

Ausfertigung für

Projekt Nr. 6834-G

3.21

Format

60x105 cm

21

Fläche

0.63 m2

Vorstudie

Entwurf

Gezeichnet

Geprüft

Vorprojekt

jam

jam

mab

Bauprojekt

jam

jam/luw

1 Datum

09.04.2020

18.06.2020

Genehmigungs- / Auflageprojekt

Ausschreibung

Ausführungsprojekt Dok. des ausgeführten Werks

Name der elektr. Ablage:

fisa BrühwilerAG

llgenstrasse 7 | 9200 Gossau

Bauinqenieure und Planer

TO71385 35 25 | [email protected] | www.br-ing.ch

Legende Festlegungen: Baulinie Gewässerraum Gewässerraum

Hinweise: best. Gebäude best. Strassen/Wege

best. Gewässer best. Wald

Projekt Altlastensanierung