BLP Berggasse-Goldackerweg-Industriegebiet
Plan d'affectation spécial · Löhningen · Abrogé le 28 sept. 2023
Document
- Numéro
- e/B/3/8
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Sous-type
- Plan d'alignement
- Commune
- Löhningen
- Canton
- Schaffhouse
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeinde
- Approuvé par
- Kt. RR
- Adopté
- 18 janv. 1983
- En vigueur depuis
- 18 janv. 1983
- Abrogé
- 28 sept. 2023
Carte
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Fichiers
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Texte
EIUGEGANGEN 2 1. Jan. 198j
AUSZUG ·�
aus dem
PROTOI<OLL DES REGIERUNGSRATES DES KANTONS SCHAFFHAUSEN Nr. e/B/3/8
vom
18. Januar 1983
Löhningen, Baulinienplan 11 Berggasse-Goldackerweg Industriegebiet11 ; Genehmigung
I.
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Der Gemeinderat Löhningen hat am 30. August 1982 den Baulinienplan "Berggasse-Goldackerweg-Industriegebiet" beschlossen. Im Zuge des Verfahrens gernäss Art. 11 des kantonalen Baugesetzes vorn 9. November 1964 sind nach Angaben des Gemeinderates keine Einsprachen eingegangen. Mit Schreiben vorn 19. November 1982 ersucht der Ge meinderat Löhningen um Genehmigung des Baulinienplanes durch den Regierungsrat. II.
Im Bereich Herrengasse weist die Baulinie einen Abstand von weniger als 5 m zum öffentlichen Grund auf. Sie steht damit nicht im Einklang mit dem Bes.tirnrnungen von Art. 30 Abs. 6 des kantonalen Baugesetzes. Nach Art. 57 des kantonalen Baugesetzes kann der Re gierungsrat aus wichtigen Gründen Ausnahmen von ein zelnen Bauvorschriften bewilligen, wenn dadurch eine bessere Lösung für die Allgemeinheit ermöglicht wird und keine wesentlichen Interessen der Nachbarn ver letzt werden. Der angesprochene Bereich Herrengasse gehört zum schutzwürdigen Ortskern von Löhningen. Der Baulinie kommt hier insofern eine Gestaltungsfunktion zu, als
- 2 sicherzustellen ist, dass die bestehende Gliederung
des Ortskerns auch künftig erhalten bleibt. In diesem
Sinne liegt die getroffene Anordnung im öffentlichen Interesse. Nachbarliche Interessen werden nicht be
troffen. Der Baulinienplan kann somit in der vorlie genden F'orm genehmigt werden. III. Auf Antrag der Baudirektion wird b e s c h 1 o s s e n : 1. Der vom Gemeinderat Löhningen am 30. August 1982
beschlossene Baulinienplan "Berggasse-Goldackerweg Industriegebiet" wird genehmigt.
2. Mitteilung an:
- Gemeinderat 8224 Löhningen, unter Beilage von drei Exemplaren des unterzeichneten Planes
- Baudirektion
- Planungsamt, �nter Beilage eines unterzeichneten Planes Rechtsdienst Baudirektion
- Hochbauamt
- Denkmalpflege
- Tiefbauamt
- Vermessungsamt
DER STAATSSCHREIBER:
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