Nutzungsplanung (2007) Bereinigtes Denkmälerinventar

Plan de zones · Ramsen

Document

Numéro
11/177
Type
Plan de zones
Commune
Ramsen
Canton
Schaffhouse
Niveau
Commune
Autorité
Gemeinde
Approuvé par
Kt. RR
Adopté
31 mai 2015
En vigueur depuis
31 mai 2015

Carte

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Fichiers

Texte

RAM_014_EN_1.pdf

Kanton Schaffhausen Regierungsrat

Beschluss vom 31. März 2015

Protokoll-Nr. 11/177

Ramsen, Genehmigung des bereinigten Denkmäler-Inventars und Aufnahme ins kantonale Inventar I.

Mit Beschluss vom 19. Juni 2007 wurde das Denkmäler-Inventar der Gemeinde Ramsen vom Regierungsrat mit Auflagen genehmigt. Die Gemeinde wurde eingeladen, die Aufnahme der folgenden elf Objekte zu überprüfen und dem Regierungsrat das bereinigte Inventar zur Genehmigung einzureichen. Die Inventaraufnahme der Objekte VS Nr. 5, 11, 30A, 34, 35, 43, 45, 105, 137, 203 und 317 wurde von der Gemeinde zusammen mit der kantonalen Denkmalpflege überprüft. Bei den Objekten VS Nr. 5, 137 und 203 hat sich bestätigt, dass die Objekte als schützenswert in das Inventar aufgenommen werden. Die übrigen acht Objekte werden nicht in das Inventar aufgenommen, wobei die Inventaraufnahme bei den Objekten VS Nr. 34 und 35 aufgrund der laufenden Planungen der Firma STAR AG bis auf Weiteres zurückgestellt wird. Mit Regierungsratsbeschluss vom 19. Juni 2007 wurde die kantonale Denkmalpflege zudem beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Gemeinde, die noch fehlende Ausscheidung nach kantonalen (A-Objekte) und kommunalen (B-Objekte) Objekten vorzunehmen. Diese Ausscheidung ist nun erfolgt. Der Gemeinderat Ramsen hat am 23. Januar 2012 das bereinigte Denkmäler-Inventar gemäss dem Gesetz über den Natur- und Heimatschutz vom 12. Februar 1968 (NHG, SHR 451.100) beschlossen. Mit Schreiben vom 16. Juli 2014 ersucht der Gemeinderat Ramsen um Genehmigung des bereinigten Denkmäler-Inventars durch den Regierungsrat. Der erforderliche Zonenplan mit den eingezeichneten Objekten wurde seitdem ebenfalls eingereicht.

II. 1.

Nach Art. 6 Abs. 2 NHG bedürfen Denkmäler-Inventare der Genehmigung des Regierungsrates.

2.

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Gemäss Überprüfung der kantonalen Denkmalpflege sind die Voraussetzungen für die definitive Genehmigung des Inventars erfüllt, da die gemäss RRB vom 19. Juni 2007 zu erbringenden Bereinigungen erfolgt sind. Nach dem Beschluss des bereinig-

ten Denkmäler-Inventars durch den Gemeinderat am 23. Januar 2012 wurde den betroffenen Eigentümern ein Rekursrecht an den Regierungsrat eingeräumt. Mit allen drei Eigentümern konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, sodass die Rekurse zurückgezogen wurden. 3.

Gemäss Art. 6 NHG sind die Gemeinden verpflichtet, die schutzwürdigen Ensembles und Objekte in einem Inventar zu erfassen und entsprechend zu schützen. Die Gemeinde Ramsen ist dem erwähnten Auftrag in Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege nachgekommen. Ausgehend von Art. 7 NHG wurde die Kernzone von Ramsen als Ensemble im Sinne des NHG definiert. Die einzelnen schutzwürdigen Objekte (Art. 8 NHG) wurden als Bestandteile des Ensembles bezeichnet und sind in einem separaten Inventar aufgeführt. Die Schutzziele und Schutzbestimmungen der Ensemble-Objekte sind in der Bauordnung verankert. Durch die Bezeichnung dieser Bauten als Schutzobjekte im Rahmen der Nutzungsplanung erübrigen sich einzelne Schutzverfügungen. Demgegenüber sind die vereinzelten, ausserhalb des EnsemblePerimeters liegenden schutzwürdigen Objekte noch nicht formell unter Schutz gestellt. Der Gemeinderat Ramsen muss daher unter Berücksichtigung von Art. 8 NHG die ausserhalb des Ensemble-Perimeters liegenden Einzelobjekte des DenkmälerInventars mit Einzelschutzverfügungen schützen. Es handelt sich um folgende sechs kommunale Schutzobjekte: -

In Wiesholz das Bauernhaus VS Nr. 48 auf GB Nr. 1154;

-

in Wilen die Mühle VS Nr. 19 auf GB Nr. 834;

-

in Moskau das Zollgebäude VS Nr. 304A auf GB Nr. 2;

-

in Hofenacker die Kapelle VS Nr. 67C auf GB Nr. 360, das Wohnhaus VS Nr. 308 auf GB Nr. 352 und das Ökonomiegebäude VS Nr. 308A auf GB Nr. 352.

4.

Gemäss Art. 6a NHG nimmt der Regierungsrat besonders schutzwürdige Zonen und Einzelobjekte in ein kantonales Inventar auf. Die Prüfung der Objekte des vorstehend erwähnten Inventars durch die Kantonale Denkmalpflege hat ergeben, dass die im Inventar als Bauten von kantonaler Bedeutung bezeichneten Bauten besonders schutzwürdig sind. Die betreffenden Objekte werden daher in das kantonale Denkmäler-Inventar aufgenommen.

5.

Im Übrigen hat die Prüfung der Objekte des vorstehend erwähnten DenkmälerInventars durch die kantonale Denkmalpflege ergeben, dass das Inventar nach erfolgter Bereinigung den Vorgaben des NHG entspricht. Das Denkmäler-Inventar der Gemeinde Ramsen ist daher, gestützt auf Art. 6 NHG, zu genehmigen. 2

III. Auf Antrag des Baudepartements wird b e s c h l o s s e n : 1.

Das von der Gemeinderat Ramsen am 23. Januar 2012 beschlossene und am 16. Juli 2014 eingereichte Denkmäler-Inventar wird im Sinne der Erwägungen genehmigt.

2.

Die Schutzobjekte, welche in oben genanntem Inventar als Bauten von kantonaler Bedeutung aufgeführt sind, werden in das Denkmäler-Inventar des Kantons Schaffhausen aufgenommen.

3.

Mit der Genehmigung des bereinigten Inventars wird die Gemeinde Ramsen eingeladen, die ausserhalb des Ensemble-Perimeters liegenden Einzelobjekte mit Einzelschutzverfügungen zu schützen.

4.

Mitteilung an: –

Gemeinderat, 8262 Ramsen (das genehmigte Denkmäler-Inventar wird durch das Hochbauamt, Ressort Denkmalpflege, versandt)

–

Baudepartement ([email protected])

–

Rechtsdienst des Baudepartements ([email protected])

–

Bauinspektorat ([email protected])

–

Planungs- und Naturschutzamt ([email protected])

–

Tiefbauamt ([email protected])

–

Hochbauamt ([email protected])

–

Kantonsarchäologie ([email protected]

–

Kantonale Natur- und Heimatschutzkommission ([email protected])

–

Grundbuchamt ([email protected])

–

Denkmalpflege, unter Beilage der genehmigten Akten DER STAATSSCHREIBER: Dr. Stefan Bilger

3

Plan Denkmälerinventar

Gemeinde Ramsen

Auszug

aus dem Protokoll des Gemeinderates

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..:

4. Rechtsdiens; bU

Protokoll Nr. 13 vom 07. Juli 2014, Seite 334 208

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07.(07.01

Baugesuche, Bewilligungen, Bauabnahmen Genehmigung des bereinigten Inventars der schützenswerten Bauten durch den Regierungsrat des Kantons Schaffhausen

Mit Beschluss vom 22. November 2004 wurde die Beratung der neuen Bauordnung abgeschlossen. Am 15. Dezember 2004 wurde eine Orientierungsversammlung für die Bevölkerung und insbesonde­ re für die Eigentümer der Liegenschaften, die in das Inventar der schützenswerten Bauten aufge­ nommen wurden, durchgeführt. Am 06. Juni 2005 erfolgte die Genehmigung der neuen Bauordnung zur Auflage der Unterlagen durch den Gemeinderat. Mit Beschluss vom 20. Februar 2006 wurde die revidierte Bauordnung vom Gemeinderat verabschiedet. Am 23. Oktober 2006 beschloss der Ge­ meinderat die Revision von Bauordnung und Zonenplan. Es erfolgte die Verabschiedung zuhanden der Gemeindeversammlung vom 30. November 2006. Diese beschloss die revidierte Nutzungspla­ nung, umfassend Zonenplan und Bauordnung sowie das Denkmäler-Inventar gemäss dem Gesetz über den Natur- und Heimatschutz vom 12. Februar 1968 (NHG, SHR 451.100). Mit Schreiben vom 25. Januar 2007 ersuchte der Gemeinderat Ramsen um Genehmigung der revi­ dierten Nutzungsplanung sowie des Denkmäler-Inventars durch den Regierungsrat. Mit Beschluss vom 19. Juni 2007 wurde dem Gemeinderat Ramsen folgendes mitgeteilt: Das von der Gemeindeversammlung Ramsen am 30. November 2006 beschlossene Denkmäler­ Inventar wird mit Auflagen genehmigt. Die Gemeinde Ramsen wird eingeladen, die Aufnahme der folgenden Objekte in das Inventar zu überprüfen und dem Regierungsrat das bereinigte Inventar in­ nert Jahresfrist zur Genehmigung einzureichen.' Bei den fraglichen Objekten handelt es sich um die BK Nr.137, BK Nr.203 und BK Nr.5. Die Gebäude 203 und 5 wurden anlässlich einer Begehung mit Frau. F. Pescatore, Frau N. Walter, Gemeindepräsidentin E. König, dem Baureferenten T. Neidhart und dem Gemeindeschreiber Ch. Bür­ gin am Dienstag, 08. November 2011 nochmals begutachtet und mit den Eigentümern diskutiert. Die Eigentümer halten an ihrem Vorhaben fest, die Objekte aus der Liste der schützenswerten Bau­ ten streichen zu lassen. Die Eigentümer der Objekte VS Nr. 5, 137 und 203, die als Bauten von kantonaler Bedeutung ins In­ ventar aufgenommen worden waren, haben gegen die Inventaraufnahme rekurriert. Glücklicherwei­ se konnten mit sämtlichen Eigentümer eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, sodass die Rekurse allesamt zurückgezogen wurden. Somit kann das bereinigte Inventar gemäss Regierungs­ ratsbeschluss vom 19. Juni 2007 nun definitiv zur Genehmigung eingereicht werden.

Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderates Ramsen vom 07.Juli 2014

Inventar der schützenswerte Bauten, Stand 7. Juli 2014 Einstufung A = kantonal B = kommunal Pos.N BK Nr. r.

GB Nr.

Einstufung A/B

Standort

Objekt

1 2 3 4 5 6 7 8 9 11 12

160 142 124 115 119 121 122 135 113 130 128 129 102 103 313 307 308 294 299 299 301 304 305 269 267 318 227 228 222 220 219 218 217 216 55 64 63 1120 191 191 212 94 93

B B B B B B B B B B A A A A A B B A A A A B B B A B B B B B A A A B B B B B A A A A A

Faselroo Wilerstrasse Hinterdorf Ledergasse Ledergasse Unterdorf Unterdorf Unterdorf Ledergasse Unterdorf Unterdorf

Bauernhaus barock Bauernhaus, barockes Fachwerk Bauernhaus kleinmassstäblicher Bau/Ledergasse biedermeierliches Bauernhaus Bauernhaus 17. Jh. /Unterdorf Bauernhaus Dekor. Fachwerk Bauernhaus Krüppelwalm/Unterdorf Bauernhaus dekoriertes Fachwerk Bauernhaus 17. Jh. Ökonomiebau dekoriertes Fachwerk

Hauptstrasse Hauptstrasse Unterdorf Unterdorf Unterdorf Brunnengasse Brunnengasse Brunnengasse Hauptstrasse Linden platz Lindenplatz Brunnengasse Brunnengasse Badischhof Oberdorf Oberdorf Fortenbach Fortenbach Fortenbach Fortenbach Fortenbach Fortenbach Ankerstrasse Schulweg Buttelestrasse Fortenbach Hauptstrasse Schulweg Hauptstrasse Hauptstrasse Bahnhofstrasse

Bauernhaus Rauten Bauernhaus Rauten Bauernhaus 16./17.Jh. Wohnbau 16.Jh. Bauerhaus Krüppelwalm Wohnhaus Ortseingang ehemaliger Kehlhof Ökonomiegebäude zum Kehlhof Krone Bauernhaus kleinmassstäblich Bauernhaus /Lindenplatz Wohnhaus Flugsparrendreiecke Wohnhaus Flugsparrendreiecke Bauernhaus barock Bauernhaus 1841 Wohnhaus Schwanen verputztes Fachwerkhaus /vav. Bauernhaus, Rautenriegel, gut erh. Interieur Bauernhaus Rauten Bauernhaus Rauten Bauernhaus Biedermeier Anker Bauernhaus Anf. 19. Jh. Eh. Schulhaus Wohnhaus barock Kath. Kirche Kath. Pfarrhaus Gemeindehaus Freihof 1783 Ref. Kirche

14 15 16 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 44 45 47 48 49

83 84 87 91 92 94 95 99 104 108 110 llOA 120 121 122 126 127 135 136 137 139 141 142 158 160 164 191 193 198 202 2Q3 204 205 206 223 232 233 236 241 2418 259 272 2748

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Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderates Ramsen vom 07 .Juli 2014

51 52 55 59 62

26 28 33 39 48

759 764 741 720 1154

B B A B B

64

19

834

B

65

304A

2

B

66

4 6

955/ 954

A A

67 68

5 1

953 945

A A

69 70

67( 308 308A

360 352 352

B B B

71

Wiesholz

Wohnhaus massiv 17. Jh. ev. älter Bauerhaus Fachwerk Kapelle Bauernhaus 1872 zum neuen Bau Bauernhaus 18.Jh.

Wilen

Mühle

Moskau

Zollgebäude

Bibermühle

Hofenacker

Spätgotischer Wohnbau, mit Treppengiebel und Obergeschoss in Fachwerk Gekehlter Haupteingang (1529) Steinernes Ökonomiegebäude 17 Jh Treppengiebliger, steinerner Rechteckbau mit barockem Mansardendach Bau, 1918 Sulzerscher Neubau

Kapelle 1967 Wohnhaus Walmdach Ökonomiebau 19. Jh.

Beschluss:

1. Der Gemeinderat reicht das Inventar schützenswerter Bauten (Stand 07.07.2014) zur Genehmi­ gung an den Regierungsrat ein. Vom Regierungsrat genehmigt 2. Mitteilung durch Protokollauszug an: im Sinne des Beschlusses Planungs- und Naturschutzamt des Kantons Schaffhausen (4-fach) vom 3 1. März 2015 Gemeinderat Akten Regierungsrat des Kantons Schaffhausen Denkmalpflege des Kantons Schaffhausen, Frau F. Pescatore Ordner Reglemente NAMENS DES GEMEINDERATES

Versand:

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Ab. 1 · 20/ <.f

Y. Leu Schreiberin

Gemeinderat Ramsen, Hauptstrasse 259, 8262 Ramsen Tel. 052 742 82 20, Fax 052 742 82 29 [email protected]

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