Gestaltungsplan "Forstgarten"; Genehmigung vom 10. August 1993

Plan d'aménagement détaillé · Unteriberg

Document

Numéro
1322/1993
Type
Plan d'aménagement détaillé
Commune
Unteriberg
Canton
Schwyz
Niveau
Commune
Autorité
Gemeinde
Approuvé par
Regierungsrat
En vigueur depuis
10 août 1993

Carte

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Fichiers

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Texte

GENOSSAMEYBRIG

SONDERAAWORSCHRIFTEN ZUM

GESTATIUNGS PLAN FORSTGARTEN UNTERIBERG Die Landeigentümer:

G ENEHM I GUNG SVERM ERKE :

30 Täge öffendich aufgelegt vom %..{, bis .?.e...{..f 3

Vom Gemeinderat erlassen am: /{2trt"r.f3 Der Gemeindep räsident:

Der Gemeindeschreiber:

Genehmigt vom Regierungsrat mit RRB Nr. ,/322.vom Der Staatsschreiber: lt

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,h,#, /993

S

ONDERBAWORSC HRIFTEN ZUM GESTALTUNGSPLAN FORSTGARTEN, UNTERIB ERG

I Allgemeines tut. I Zweck

DerGestaltungsplan Forstgarren bezweckt eine gute Einpasung in das Orts- und Landschaftsbild. Er ermöglicht eine dichre Bauweise, die im Ensemble ein gutes,

dem Ort entsprechendes Gaamtbild ergibt.

Irtt.2 Der Geltungsbereich ist im Gestaltungsplan mir einem punktienen Perimeter

Geltungsbereich

gekennzeichnet.

tut.3 Stellung zur

S

Grundordnung

anderes bestimmen, gelten die Vorschriften der'Wohnzone \fl 0.5.

oweit die nachfolgenden Sonderbauvo rschriften zum G estaltungsplan nichts

f,,rt.4 Inhalt des

Im Gestaltunpplan werden verbindlich geregelc:

Gestaltungsplana .

a) Puzellierung, Lage der Baufelder b) Lage dcr Erschliessung c) Baulinien mir Anbaupflichr d) Baulinien, Baubereiche für Nebenbauren (Garagen) e) Firsrrichtungen 0 Bepflanzungen gl Kinderspielplan h) Kanalisation,lVerkleitungen i) Standon Kehrrichtkontainer 2 Begriffe

tut.5 Baubereiche

rDie Baubereiche bestimmen den maximal umbaubaren Raum. 2Nebenbaurenwie

Ganenhäuser, Pavillons oder Pergolas dtirfen auserhalb der

Baubereiche entellt werden, sofern sie das Gesamtbild nicht stören. Garagennebenbauten dürfen nur in den daftir vorgCIehenen Baubereichen oder den Baubereichen der Hauprgebäude erstellr werden.

tut.6 Baulinien

Die Baulinien bilden die äusersren Begrenzungslinien der Gebaude (Baubereiche). Sie dtirfen nur mir den im Baurcglemenr bzw. in diesem Reglement beschriebenen Dach- und Balkonvorsprüngen überschrirten werden. Bei Bau-

linien mit Anbaupflichr isr das Hauprgebäude auf diese Linie zu baucn, 2

SO NDERBAWORSCHRIFTEN

ZUM G ESTALTUNGS PLAN FORSTGARTEN, UNTERIB ERG

3 Bau- und Gesaltungsvorschriften Art,7 Architektonische Gestaltung

tDie Gebaude sind in ihrer Form, Farbe und architekronischen Gesahung so aufeinander abzustimmen, dass ein gures Gesamrbild entsteht. Das Erdgeschos

ist ds Sockelgeschoss auszubilden, zumindest farblich oder mit einer enmprechenden Marerialwahl zu unrerscheiden. Dachvonprünge dtirfen das Gebaude um höchsrens 1.20 m überragen. Die Gebaude haben sich bezüglich Fub- und

Materialwahl in das Ons- und Landschafrsbild einzugliedern. Es sind nur Satteldächer mit der enrsprechenden Firstrichtung gemäss Gesraltungsplan erlaubr.

2Mit der Baubewilligung isr der Baubehörde

ein Farbmusrer der Fassade einzu-

reichen.

fut.8 Baupolizeiliche

Ausnützungsziffer

l\Z = 0.55

min. Gcbäudehohe

5.60 m

Bestimmungen

max. Dachneigung . Flachdtither sind nur bei Nebenbauten

35" a'.7 crlaubt,

sofcrn ic dts Gesamtbild nicht oören

5.00 m

Cewässerabstand

Dic Grenz- und Gcbäudcabstände sind im Gcstaltungsplan dcfinien Srrasscnab*and (gem. Baulinie mit Anbaupflichd

4.50 m

tut9 Erschliessung

Die Erschliessungberuhtaufdem BauprojekrderErschliessungsrrasse Forstganen

vom 19.1.93 (lngenieurbüro Edgar Kdlin, Einsiedeln).

Parkierung

tut. l0 Die Garagen sind wenn möglich im Bereich ftir Nebenbauren (Garagen) vorzusehen. Im Hauprgebäude durfen max.2 Garagen ersrellr werden, wobei diese von der Haupfasade zurückgeserz r werden müssen (Garagenvorplatzgem.

Baureglemen$.

fut. ll Terraingestaltung

rDer Charakter der heutigen Landschafr isr zu erhalre n,

Einfriedungen

Terrainaufschürtungen sind max. bis zur Srrassenhöhe gesrarre'r. Liegr das gewachsene Terrain iiber der Strasse, so isr eine Terrainaußchtirrung von max.

0.50 m abdem gew. Te rrain erlaubt. Zur Landschafr isr ein flicssendcr Uebcrgang zu gew:ihrleisten.

3

SONDERBAWORSC HRIFTEN ZUM GESTALTUNGS PLAN FORSTGARTEN, UNTERIB ERG

2

Einfriedungen zur Strasse sind garartet, sofern die Uebersicht gewahrr bleibr

und sie sich in das Gesamtbild inregrieren.

tut. 12 Umgebung

'Die im Gestahungsplan festgelegren Hochsrammbäume sind spätesrens nach Abschluss der Ueberbauung zu pflanzen. Innerhalb des Gesraltungsplanperimeters sind für Bepflanzungen einheimische Baum und Suaucharten zu verwenden. 2

An den im Gestdtungsplan bezeichneten Gebieten sind Belagsänderungen

vorzusehen (Bsp. Pfläsrerungen und dgl.). 3Dem Vorgartcnbereich ist grosse Beachrung zu

schenken und gut zu gesralten.

Bäume und griisere Sträucher sind in diesem Bereich nichr gestarrer. Hausvorplätze sind zu pflistern oder in Narurbelag vonusehen (keine Versiegelung).

tut. 13 Oeffentliche Plärze

Für alle im Gesrahungsplan bezeichneten öffendichen Plätze sind Belagsänderungen vozusehen (Pfldsterungen). Die Pläpe sind mir hölzernen Sitzbanken auszustarten, die günsrig zueinander liegen und Begegnungsbereiche schaffen.

tut. 14 Kinderspielplatz

Der Kinderspielplan isr späresrens nach der Fe rrigsrellung der ersren 6 Gebaude

von der Genosame Yberg zu ersrellen. Die Kosren werden der Erschliessuns zugerechne r. Die Unrerhalrspflichr obliegr der Srrasseng€nor.;s€irouiratr Ccs Quartiers.

Die definitive Gestdtung der Anlage ist im Baubewilligungsverfahre n zu regeln.

tut. 15 Energie

Die Gebaude haben wärmerechnisch erhöhren Anforderungen zu genügen. Fassaden und Dächer sind mir einer Dämmsrärke von min. l2 cm zu planen.

Fenster und Türen haben einen k-Ven von 1.6 V/m2K zu gewdhrleisren.

Die Verwendung erneuerbarer Energien bei der Vdrmeenergieeneugung isr anzustreben (Holz; akrive und passive Sonnenenergienuzunp allenfalls Umgebungswdrme: Erdwärme).

tut. 16 Inlaaftrreren

Der Cestaltungsplan rrirr mir der Genehmigungdes Regierungsrares gemdss S 28 Abs, 2 des schwfzerischen Planungs- und Baugeserzes in llrafr.

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