Gestaltungsplan "Krummfeld"; Genehmigung der Änderung vom 3. Juni 2020

Plan d'aménagement détaillé · Schwyz

Document

Numéro
434/2020
Type
Plan d'aménagement détaillé
Commune
Schwyz
Canton
Schwyz
Niveau
Commune
Autorité
Gemeinde
Approuvé par
Regierungsrat
Adopté
3 juin 2020
En vigueur depuis
3 juin 2020

Carte

Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Schwyz avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète

Fichiers

1372_GP-Krummfeld_2020-0434_V.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

ElllütËAt{68fl | }. i"ü:;}, äü¿0 .1.--- * lrlaaÁtr'ç

GH,lr{¡c,f ¡*å-rb: i}q/á'¡'id Ï *t"

? S -03 3 E4ÐCË-ËnÉ.1!

Bauvorsch riften zu m Quartiergestaltu n gsplan < Kru mmfeld>, Seewen 7. Dezember'1979, rev. 12.Februar 2020

Der Gemeinderat Schwyz auf Antrag der Grundeigentümerin gestützt auf $ 41 des kantonalen Baugesetzes beschliesst:

L Allqemeine Bestimmunqen

Art. 1

1 Der Quartiergestaltungsplan Krummfeld bezweckt eine ansprechende und geordnete Ueberbauung im Gebiete Krummfeld Seewen, Gemeinde Schwyz.

2 Er umfasst das im beiliegenden Plan uom 24, Juni '1980, rev. '10. Oktober 1980, rev. 12. Februar 2020 mit Farbe umrandete Gebiet.

3 Die im Plan enthaltenen Erschliessungsanlagen bilden ebenfalls Bestandteile dieses Quartiergestaltungsplanes,

Arl,.2

1 Es dürfen nur Wohnbauten erstellt werden. 2 Kleingewerbebetriebe sind zulässig, wenn sie in keiner Weise stören 3 Störende Formen und Farben sind untersagt.

Art. 3

Erdbewegungen (Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern)sollen sich auf das erforderliche Minimum beschränken. Die Umgebung ist gefällig zu gestalten.

ll. Bestimmunqen für die Pazellen Nr. l-11+13

Art. 4

1 Es dürfen nur oder 2-geschossige Bauten erstellt werden, das Kellergeschoss nicht mitgezählt 2 Werden zwei Geschosse gebaut, so dürfen im Dachgeschoss keine Dachaufbauten erstellt werden, '1-

ausgenommen in den Reihenhäusern, bei denen kleine Fensteraufbauten gestattet sind.

3 Das Kellergeschoss darf talseits höchstens 1 l12Meler über das gewachsene Terrain hinausragen.

Seite 2 von 3

Art. 5

Als Fassadenmaterialien sind Putz, Glas oder Holz zulässig. Bei Kellergeschossen ist auch Beton erlaubt.

Art. 6

1 Es sind nur Sattel- oder Walmdächer gestattet. Die Dachneigung muss zwischen 20' und 35' betragen. Die Dächer sind symmetrisch zu gestalten, wobei kleine Abweichungen bewilligt werden können. Die Dächer sind mit Ziegeln oder Eternitschiefer zu bedecken.

2 Die Dachfronten dürfen nicht verkleidet werden. 3 Der Dachvorsprung muss auf allen Seiten mindesten 50cm betragen 4 An- und Nebenbauten sind von den Bestimmungen Art. 6.1 bis 6.3 ausgenommen.l

Art. 7

Die 0rrentierung der Bauten richtet sich nach dem Quartiergestaltungsplan, wobei geringfügige Abweichungen gestattet sind.

lll. Bestimmunqen für die Panellen 12a + 12b + 14 + 15

Art. B

1 Die Parzellen 12a + 12b + 14 + 15 sind für Reiheneinfamilienhäuser bestimmt; die Pazellen l¿ + 2b sind für Reihenhäuser bestimmt.

2 Die Art. 4 - 7 sind sinngemäss anwendbar.

lV. Besondere Bestimmunqen für die Pazelle 16

Art. 9

1 Das Grundstück 16 dient der Erstellung eines Mehrfamilienhauses. 2 Bezüglich der Gestaltung gelten die Art. 5, 6 und 7 sinngemäss. lAnderunggestütztaufg24und30deskantonalenPlanungs-undBaugesetzvoml4.Mail9STundArt.45ff Baureglements der Gemeinde Schwyz vom 1. Juni 201 1 (BauR, Nachführungsstand 1. August 201 7).

des

Seite 3 von 3

V. Schlussbestimmunsen

Art. 10

1 Die Landverkäuferin ist berechtigt, die im Plan vom 24. Juni 1980, rev. 10. Oktober 1980, rev. 12 Februar 2020 eingetragenen Grenzen zu verschieben.

2 Der Gemeinderat Schwyz kann bei begründeten Gesuchen Abänderungen gestatten. 3 Dieses Reglement tritt mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft.

Öffentt iche Auf tage vom,1 / t.

Rþll¡ (. .Alq bis â2,. ?1 ii.*, ì'l.,k

Erlassen durch den Gemeinderat mit Beschluss l-¡r.

.llt.. vom .2l.r.ll!itþ,.?A.?A

lm Namen des Gemeinderats:

Der Präs

Genehmigt durch den Regierungsrat mit Beschluss rur..

reiber:

.SJ uor .3- J*ni ZW

lm Namen des Regierungsrats:

Der Landammann

Der Staatsschreiber:

(