Bach-Rosgartenstrasse

Plan d'affectation spécial · Kreuzlingen · Abrogé le 1 janv. 2017

Document

Numéro
1227
Type
Plan d'affectation spécial
Sous-type
Plan d'aménagement de site
Commune
Kreuzlingen
Canton
Thurgovie
Niveau
Commune
Approuvé par
RRB
Procédure
Genehmigung Ersterlass
Adopté
6 sept. 1988
En vigueur depuis
6 sept. 1988
Abrogé
1 janv. 2017

Carte

Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Kreuzlingen avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète

Fichiers

Texte

!opie an: -- BV

- SR H. Beringer

0 9. Sep. 1988

12.09.1988/ro.

DER REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU Protokoll vom

- 6. Sep, 1988 ~ EIN · · ..,G

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13. SE P.1988

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Arealüberbauungsplan "Bach-Rosgartenstrasse"/ Stadt Kreuzlingen / Genehmigung

A. Der Stadtrat Kreuzlingen ersucht um die Genehmigung des Arealüberbauungsplanes "Bach-Rosgartenstrasse." Die öffentliche Auflage erfolgte vom 11. März bis 11. April 1988. Sie wurde im kantonalen Amtsblatt (Nr. 10) publiziert. Während dieser Frist gingen beim Stadtrat keine Einsprachen ein. Ebenso wurde von der Möglichkeit des fakultativen Referendums kein Gebrauch gemacht. Nachdem beim Baudepartement auch keine Rekurse gegen diese Sonderbauordnung hängig sind, steht der Genehmigung in formeller Hinsicht nichts im Wege. B. Das Planungsgebiet liegt nach dem gültigen Zonenplan von Kreuzlingen in der definitiven dreigeschossigen Wohnzone und umfasst zwei bebaute und drei nicht überbaute Grundstücke. Unter Berücksichtigung der städtischen Verhältnisse kann die gewählte Abgrenzung der einbezogenen Parzell en als gesetzeskonform betrachtet werden. Mit dieser Sonderbauordnung soll in erster Linie eine bessere Stellung der Neubauten in bezug auf das Quartierbild erreicht werden. Mit den reglementarischen Gebäudeabständen liesse sich. nur ein grösserer Baukörper verwirklichen. Damit würde die Kleinmassstäblichkeit der unmittelbaren Umgebung

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stark beeinträchtigt. Durch die vorliegende Arealüberbauung lassen sich hingegen zwei Baukörper mit parallelen Firstrichtungen erstellen. Gleichzeitig können die beiden Häuser Assek. Nr. 1117 und 1202 erhalten werden. Die bessere architektonische und städtebauliche Gestaltung,wie sie in S 109 BauG gefordert wird, kann folglich erreicht werden. Ebenfalls sind verschiedene qualitative Ausstattungselemente, namentlich im Umgebungsbereich, ausgewiesen. Diese können zu den geforderten erheblichen Benützervorteilen gerechnet werden. Die nordöstlich vorbeiführende Bachstrasse ist eine stark befahrene innerstädtische Verkehrsstrasse. Deshalb ist dem Lärmschutz besondere Beachtung zu schenken. Das beigeheftete Lärmgutachten des Ingenieurbüros Paul Widmer, Frauenfeld, weist indessen nach, dass mit der vorgesehenen halboffenen Glasfassade - teilweise als Wintergarten und Wärmepuff er verwendbar - die massgebenden Immissionsgrenzwerte grundsätzlich eingehalten werden können. Folglich ist der summarische Nachweis, dass diese Neubauten die Anforderungen von Art. 31 LSV erfüllen werden, erbracht. Dies ent bindet jedoch die Bauherrschaft nicht davon, im Rahmen der konkreten Baueingabe die detaillierten Lärmbelastungswerte nachzuweisen. Insgesamt kann festgestellt werden, dass dieser Arealüberbauungsplan den Mindestanforderungen des Baugesetzes genügt. Demzufolge steht der Genehmigung auch in materieller Hinsicht nichts entgegen.

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Auf Antrag des Baudepartementes beschliesst der Regierungsrat:

1. Der vom Stadtrat Kreuzlingen beschlossene Arealilberbauungsplan "Bach-Rosgartenstrassse" wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Mitteilung an: - Stadtrat Kreuzlingen, 8280 Kreuzlingen, unter Beilage von zwei Plandossiers mit Genehmigungsvermerk - Architekturbüro Heinz Forster, Schlossmühlestr. 1, 8500 Frauenfeld - Baudepartement - Tiefbauamt - Amt für Raumplanung unter Beilage eines Plandossiers mit Genehmigungsvermerk und den Akten Für richtige Ausfertigung DER STAATSSCHREIBER