Areal Goldinger an der Hauptstrasse

Plan d'affectation spécial · Ermatingen · Abrogé le 2 sept. 2026

Document

Numéro
745
Type
Plan d'affectation spécial
Sous-type
Plan d'alignement
Commune
Ermatingen
Canton
Thurgovie
Niveau
Commune
Approuvé par
RRB
Procédure
Genehmigung Ersterlass
Adopté
12 mai 1987
En vigueur depuis
12 mai 1987
Abrogé
2 sept. 2026

Carte

4 éléments du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète

Fichiers

Texte

EXE~1PLAR AR·P TG

REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU PROTOKOLL

vom

12. Mui 1987

Nr.

l '-\_ 'S

Gemeinde Ermatingen Baulinienplan für das Areal Geldinger an der Hauptstrasse Genehmigungsgesuch

Mit Auszug aus dem Protokoll der Sitzung vom 1. April 1987 ersucht der Gemeinderat von Ermatingen um Genehmigung eines Baulinienplans für das Areal der Firma Geldinger an der Hauptstrasse. Wegen des geplanten Baus eines Radwegs an dieser Strasse ersuchte die Grundeigentümerin um Schaffung einer Baulinie. Sie muss für den Radweg Land. abtreten, möchte aber bei der weiteren Ueberbauung ihres. Areals in der Industriezone nicht eingeschränkt werden. Das Anliegenwurde von der Gemeindebehörde dem Raumplanungsamt zur Vorprüfung eingereicht. Nach interner Rücksprache mit dem Tiefbauamt konnte der vorgeschlagenen Baulinie zugestimmt werden. Da bei der Beschlussfassung das vorgeschriebene gesetzliche Verfahren eingehalten wurde.und insbesondere bei der öffentlichen Auflage vom 2. März bis 1. April 1987 (Publikation im Amtsblatt Nr. 8 vom 27. Februar 1987) keine Einsprachen eingingen und der Beschluss des Gemeinderates beim Baudepartement nicht.angefochten wurde, steht der Genehmigung nichts entgegen. Damit sind auch die Voraussetzungen für den Bau des Radwegs geschaffen.

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511,04/10000/1,84

- 2 -

Auf Antrag des Baudepartementes beschliesst der Regierungsrat:

1. Der vom Gemeinderat Ermatingen am 18. Februar 1987 beschlossene Baulinienplan betreffend die Parzellen Nrn. 900, 902, 964, 965, 1301

(Areal Goldinger) an der Haupt-

strasse wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Ermatingen, 8272 Ermatingen, unter Beilage von zwei Baulinienplänen mit Genehmigungsvermerk - Baudepartement - Tiefbauamt - Amt für Raumplanung unter Beilage eines Baulinienplans mit Genehmigungsvermerk und den Akten Für richtige Ausfertigung DER STAATSSCHREIBER