Zonenplan <1988> Dorfbach

Plan de zones · Uttwil · Abrogé le 16 déc. 2020

Document

Numéro
37
Type
Plan de zones
Commune
Uttwil
Canton
Thurgovie
Niveau
Commune
Approuvé par
DBU
Procédure
Genehmigung Änderung
Adopté
29 avr. 2014
En vigueur depuis
29 avr. 2014
Abrogé
16 déc. 2020

Carte

Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Uttwil avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète

Fichiers

Texte

Departement für Bau und Umwelt

~ Thurgau~~ Frauenfeld, 29. April 2014

Entscheid Nr. 37 0051/2014/0BU/ARE

Politische Gemeinde Uttwil - Zonenplanänderung Dorfbach - Zonenplanänderung Bueche, Chüpfeler

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:

1. Die vom Gemeinderat Uttwil am 15. Mai 2012 und 25. Juni 2013 erlassene Zonenplanänderung Dorfbach wird genehmigt. 2. Die vom Gemeinderat Uttwil am 15. Mai 2012 erlassene Zonenplanänderung Bueche, Chüpfeler wird genehmigt. 3. Mitteilung an: - Gemeinderat Uttwil, 8592 Uttwil, unter Beilage von drei Zonenplanänderungen Dorfbach und drei Zonenplanänderungen Bueche, Chüpfeler, je mit Genehmigungsvermerk {charge) - Grundbuchamt Romanshorn, Bahnhofstrasse 3, 8590 Romanshorn - Steuerverwaltung Thurgau -Amt für Umwelt -Forstamt - Landwirtschaftsamt - Amt für Raumentwicklung, unter Beilage von zwei Zonenplanänderungen Dorfbach und zwei Zonenplanänderungen Bueche, Chüpfeler, je mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten

Erwägungen: Mit Schreiben vom 25. Februar 2014 ersucht der Gemeinderat Uttwil um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlagen. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass die Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurden. Beim Departement für Bau und Umwelt sind zu den Vorlagen keine Rekurse hängig. Gernäss Planungsbericht sollen die im weitgehend überbauten Gebiet der Gemeinde Uttwil gelegenen Landschaftsschutzzonen, in die Freihaltezone F umgezont werden. Es handelt sich dabei um drei heute in der Landschaftsschutzzone gelegene Gebiete ent-

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Thurgau~~ 2/2

lang von Bächen. Von der Zonenplanänderung Bueche, Chüpfeler sind Teile der Parzellen Nrn. 16 und 35 betroffen. Mit der Zonenplanänderung Dorfbach werden die heute in der Landschaftsschutzzone gelegenen Bereiche der am unteren Bachlauf des Dorfbachs (ab Mitteldorf) liegenden Parzellen der Freihaltezone zugewiesen . .Begründet wird die Umzonung mit der Waldfeststellung, welche die Ausdehnung des Waldes planerisch fixiert. Da eine Waldfeststellung bisher nur gegenüber Bauzonen (Abgrenzung Wald-Ba uzone) möglich war, ist die vorliegende Umzonung nachvollziehbar. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass mit der am 1. April 2014 vorgenommenen Einführung der statischen Waldgrenze ausserhalb der Bauzonen (§ 11 Waldgesetz TG, RB 921 .1), in Zukunft auch Waldfeststellungen gegenüber Nichtbauzonen vorgenommen werden können. Da es sich bei der Freihaltezone F um eine Zone des Baugebiets handelt, widersprechen die vorliegenden Zonenp lanänderungen dem im kantonalen Richtplan (KRP) verankerten Grundsatz der ausgeglichenen Flächenbilanz. Gernäss Kapitel 2.2 KRP ist eine ausgeglichene Flächenbilanz anzustreben, wenn Landwirtschaftsgebiet dem Siedlungsgebiet zugeteilt wird. Im Hinblick auf die gernäss Art. 3.7 des kommunalen Baureglements klar beschränkten Bebauungsmöglichkeiten der Freihaltezone F, kann vorliegend vom Grundsatz der ausgeglichenen Flächenbilanz abgesehen werden. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass der Flächenausgleich bei einer allfälligen zukünftigen Umzonung: der neu geschaffenen Freihaltezonen in eine effektive Bauzone dannzumal zu erbringen wäre. Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung haben die angeschriebenen Fachstellen keine weiteren Vorbehalte gegen die Vorlagen angemeldet. Die Zonenplanänderungen Dorfbach ·und Bueche, Chüpfeler erfüllen die Anforderungen von§ 5 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und können genehmigt werden .

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwa ltungsgericht des Kantons Thurgau , 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begrü ndung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:

2 9. April 2014