Zürcherstrasse-Laubgasse-Weinstrasse

Plan d'affectation spécial · Frauenfeld · Abrogé le 26 nov. 2024

Document

Numéro
564
Type
Plan d'affectation spécial
Sous-type
Plan d'aménagement détaillé
Commune
Frauenfeld
Canton
Thurgovie
Niveau
Commune
Approuvé par
Stadtrat
Procédure
Genehmigung Ersterlass
Adopté
12 juil. 1972
En vigueur depuis
12 juil. 1972
Abrogé
26 nov. 2024

Carte

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Fichiers

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Texte

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Amt für Raumentwicklung

Hinweis zum Planungsinstrument Dieser Plan wurde durch den Stadtrat beschlossen und öffentlich aufgelegt. Zum damaligen Zeitpunkt wurde es jedoch versäumt, den Plan durch den Kanton genehmigen zu lassen. Die Genehmigung durch das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau ist noch ausstehend. Bis zur Genehmigung fehlt die formelle Rechtskraft dieses Sondernutzungsplanes (Baulinienplan, Gestaltungsplan u.ä.). Amt für Raumentwicklung Die Amtschefin

Dr. Andrea Näf-Clasen

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,

STADTRAT FRAVENFELD Sitzung vom

12. Juli 1972

Nr.

Auszug aus dem Protokoll

564

Areal-Ueberbauung Zürcherstrasse-Laubgasse-Weinstrasse-Rebstrasse Gestaltungsplan: Um die Erneuerung des überbauten Areals zwischen der Zürcherstrasse, Laubgasse, Wein- und Rebstrasse nach einer Gesamtkonzeption zu ermöglichen, genehmigt der Stadtrat den revidierten und im Umfang reduzierten Gestaltungsplan über die Parzellen 647, 646 III, 645, 644, 642 I, 643 I, 1530 und 646 II. Das südliche Nachbargrundstück Parzelle Nr. 991 wird in einer späteren Phase auf Grund eines ergänzenden, jedoch selbständigen Gestaltungsplanes überbaut werden. Gestützt auf die Bestimmungen von Art. 8 des Baureglements der Munizipalgemeinde Frauenfeld vom 17.5.67, werden folgende Detailbedingungen zur Sicherstellung des Planungszieles festgelegt: l.

Baulinien: Die alten Baulinien entlang der Rebstrasse, der Zürcherstrasse und der Laubgasse werden aufgehoben und gernäss dem neuen Baulinienplan M. 1:500 festgelegt. ·

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2.

Vorschriften über Geschosszahlen, Höhenbegrenzungen und Abstände der Bauten: Im Situationsplan M. 1:500 (mit neuen Baulinien) sind die zulässigen Geschosszahlen, die Gebäudehöhen und die Gebäudeabstände festgelegt.

3.

Ausnützungsziffer: Die zulässige Ausnützungsziffer für die Parzellen 647, 646 III, 6lt5, 644, 642 I, 643 I und 1530 beträgt 0.60 + 25 % Bonus = 0.75 AZ. Die Ausnützungsziffer für Parzelle 646 II beträgt 0.60 + 19% Bonus = 0.714 AZ. Die beigeheftete Grund- und Nutzflächentabelle vom 16.6.72 bildet einen integrierenden B_estand tei 1 des Gestaltungsplanes.

4.

Gestaltung der Hochbauten: Sämtliche Hochbauten sollen in architektonischer, materialtechnischer und farblicher Beziehung derart gestaltet werden, dass ein möglichst einheitliches und geschlossenes Erscheinungsbild der Ueberbauung erreicht werden kann.

- 2 -

5.

12.7.72

Gestaltung der Freiflächen: Die dauernd freizuhaltenden Grünflächen, die Kinderspielplätze, die Fusswegverbindungen und die Zufahrten zu den Parkierungsanlagen sind im Situationsplan M. 1:500 festgelegt. Eine gestalterisch einwandfreie Durchgrünung mit Bäumen und Sträuchern muss sichergestellt werden, wobei dem Immissionsschutz gegenüber den öffentlichen Verkehrsräumen besondere Beachtung zu schenken ist.

6.

Parki erungsanlagen: Die Bereitstellung der ober- und unterirdischen Parkplätze hat entsprechend der etappenweisen Ueberbauung des Areals zu erfolgen. ·Die Detailbestimmungen sind in der beiliegenden Grund- und Nutzflächentabelle vom 16.6.72 enthalten. Die oberirdischen Parkflächen sind im Situationsplan M. 1:500 eingetragen. Die unterirdischen Parkierungsanlagen sind in zwei separaten Einstellhallen vorgesehen. Die Parkierungserfordernisse sind auf der Basis von lV3 Parkplätze pro Wohnung festgelegt. Der 'Stadtrat behält sich vor, bei einer weiteren Zunahme der Motorisierung bei der späteren Erteilung von Baubewilligungen weitergehende Bedingungen zu stellen.

7.

Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen: Wie im Gestaltungsplan bereits berücksichtigt, sollen die Laubgasse und die Zürcherstrasse in einem späteren Zeitpunkt ausgebaut werden. Entlang der Rehstrasse wird eine öffentliche Trottoiranlage anzulegen sein. Die erforderlichen Landerwerbsverhandlungen werden von den Behörden mit den einzelnen Grundeigentümern direkt geführt. Ebenso sind die erforderlichen Vereinbarungen über die Führung qer neuen Trottoiranlage entlang der Laubgasse zu treffen.

8.

Technische Erschliessungsanlagen: Die technischen Anforderungen und Durchleitungsrechte zur Sicherstellung der Versorgung mit Elektrizität, Gas, Gasser, Telefon, Radio und Fernsehen sowie zur Abwasser- und Kehrichtbeseitigung (Container erforderlich) werden später festgelegt.

9.

Ueberbauungsvariante für Parz. 642 I, 643 I und 1530: Die Ueberbauung kann gernäss Situationsplan vom 16.6.72 mit Zusammenschluss von Block C + E erfolgen. Sofern bei der späteren Realisierung des Gestaltungsplanes auf der südlichen Nachbarparzelle 991 ein Zusammenbau von Block E mit Bauten auf diesem Areal ermöglicht werden kann, steht es dem Eigentümer von Parzelle 1530 frei, von dieser.Möglichkeit Gebrauch zu machen.

10.

Privatrechtliche Vereinbarungen: Vor Beginn der Bauarbeiten für Block D müssen sämtliche privatrechtliehen Vereinbarungen zur Sicherstellung des

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12.7.72

Planungszieles im Grundbuch eingetragen werden (Durchfahrtsrechte, Grenzbaurechte etc.). Der entsprechende Ausweis ist dem Stadtrat vor Baubeginn für Block D vorzulegen. 11.

Grundbucheintrag: Der vorliegende Gestaltungsplan M. 1:500 vom 16.6.72 muss, sobald sämtliche Unterschriften der beteiligten Grundeigentümer vorliegen, als Baubeschränkung im Grundbuch angemerkt werden.

Mitteilung mit Nutzungszusammenstellung vom 16.6.72 an: Kräher + Jenni, Architekten SIA, Stammeraustrasse 9, Frauenfeld, A. Schweizer, Weinstrasse 9, T .. Zingerli, Weinstrasse 7, P. Hagen, Walzmühlestrasse 13, H. Wetli, Blumenstrasse 50 a, 0. Nägeli, Kanzlerstrasse 17, H. Lüthi, Hebstrasse 5, J. Hahn, Zeughausstrasse 6 a, Baukonsortium Murg, Stammeraustr. 9, das Grundbuchamt, das EWF, das GWW, das Stadtbauamt und die Hochbauabteilung des Stadtbauamtes.

Namens des Stadtrates Frauenfeld

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1 Bet1age

V·arsandt

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JULI

1972

Der Stadtschreiber I'