Wellhauserweg 29 und 31

Plan d'affectation spécial · Frauenfeld · Abrogé le 25 sept. 2024

Document

Numéro
SB 128:25.02.1976/SB 945:22.12.1976
Type
Plan d'affectation spécial
Sous-type
Plan d'aménagement détaillé
Commune
Frauenfeld
Canton
Thurgovie
Niveau
Commune
Approuvé par
Stadtrat
Procédure
Genehmigung Ersterlass
Adopté
22 déc. 1976
En vigueur depuis
22 déc. 1976
Abrogé
25 sept. 2024

Carte

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Fichiers

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Texte

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Amt für Raumentwicklung

Hinweis zum Planungsinstrument Dieser Plan wurde durch den Stadtrat beschlossen und öffentlich aufgelegt. Zum damaligen Zeitpunkt wurde es jedoch versäumt, den Plan durch den Kanton genehmigen zu lassen. Die Genehmigung durch das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau ist noch ausstehend. Bis zur Genehmigung fehlt die formelle Rechtskraft dieses Sondernutzungsplanes (Baulinienplan, Gestaltungsplan u.ä.). Amt für Raumentwicklung Die Amtschefin

Dr. Andrea Näf-Clasen

9250-S-1.pdf

Nr.

1 28

Frau cnfeld,

25. febr. 19 76

Bnu lconso r tium !J.Ioos 3'rnue:nfe l d , vertreten durch K . Hä t tens chvli l e r, Fl awil, revidierter Gestaltu ~ Ueberbauung der Parzel l en 13~ 1 I I I ~~d 13'2 I I

v Der Stadtr a t hat am 20 . · J uni 1973 , Nr. 415, den Richtplan urnaen sepa r aten Gestaltungspl an geneh"liigt u nd am 12 . 9:73 , Nr . 611, äer v r evi dierten Fassung dieser Pl ä ne zugesti::-!mt . Am 1) . 2 .1971+ , Nr . 84 , h a t die Baubev-:illigungsbehörde dem Baul:.onsor -

tiWi1 Ivioos Frauenfel d und de r Erbengcr.:e inschaft R . + J . ? r eyenrnuth , Frau enfel d , die B3.ube".'lilligung f ür die f·'!e hrfarni li enhäuser \'fellhau s eri·Jeg 29, 29a J 29b und 1:Jell h a userHeg 31, ) l a un d ,)lb erte ll t . Die Bauherrs chaft h at dem Stadtra t r.:itgeteilt , dass die Rc a l is~e ­ r une; der i rr: Grun dbuch eingetracenen Are a lübe r bauuns nicht ...ehr r::ög l ich ist . Aufgrund dieser Voraussetzunc en h at der Stadtr at a m 14 . August 1 97 4 , Nr . 536 , Auskünfte zur vorz;eschlagenen :N eul:or..zcp-cion d er Gesarr. t überbauung erte ilt . Am 9 . Oktober 1974 ~ 1--;r . 682 ~ hat der Stadtrat i rr. Sinne eines Vor e n tscheides Dosi ti v zum ne-c.cn Ueberbau u n gskonzept Ste llun.:; ge:1ornmen. An Stelle der ur s prünglich 3 bis 6g es c hossigen Bauten s olle n nur noch 3 - u:-1d lt - ges chossige Baut en e rste l lt "17erden . ...a.. D ;e

"',...., 2? 1 97r-? , !'Tr 1'"'7 ,...."'.,..'-::.1 "-'U"'tc'~'ol~ _ . ..M~J.· ..a ·J • c. , Z'U" 1~ . Jt; Y V v - .1. 6 ..::;; .. ...- c..... ..~. S t e l lung geno ~me n . Ein Auszug die s es ?ro~okolls ist dec verant wort lichen Archi tel·:ten zur Orienti~rung u nd ·,·,•ei terbearbei ~ur.. .:; der 3aL: aufga be zugestellt i·.rorden . Aufgrund diese r Vorausse t: Z"t,;.~ S eY""~ ~. st der revidi er t e Gestaltu n ; splan e inge r eicht worden . 3in 3ichtplan :ur d i e Ueberbau ung der wes tlich a n senl iess enden Are ale vffirde ni c h t mehr erstell t .

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\. o .

~""'ukor.·~l ~ ..._ .• ;~.d . · sc::;on'nat ....... ...a..

...... ,. ~

Di e Hochbauabte ilung des Stadtbauamte s hat a m 11 . J~li 197 5 dem Projek t verfa ss er s chriftlich mi t geteilt, dass die e r f oTde rlichen Näherbaurec ht e ge genübe r den <:,restlichen l'Jachbar parzell en 1098 'J.nd 1 409 für die Bauten AB und CD i m Grundbuch eingetrac;en :.-ierden müs sen. Au fg r u n d d e r d e fin it iv bearbe i teten Ge staltu n g spl anunter lagen un d dem eingereichte n Bauproj ek t für die I·1 ehrfamilie n häus e r AB , I-tiN und e i n e erste unterirdische Sins tell ha lle hat die Baulcom~ ission ao 1 5 .12. 1 975 , .Nr. 29 , dem Stad t rat bean tragt, auf die Ga r ag i e r ung und d ie Pa r ki e r ung i m Be r e ich zi,.J'ische n d en Bauten A und I•1 zu ver z icht en. Nac h ncchma ls e ingehenden 3eratung e n a n der Sitzung vc ~ 10.2.1976 , Nr . 31, ko r..rn t die Bau~-:o:nm issi o n abschl i essend z um An trag a uf Geneh:-nigun z: des ::te-.Jbe arbei t eten Gesta ltungsplanes 1 9'( 5 . Die Gr ünflächen zNi schen dem 1:Jel l hau ser-;·;eg tL.'1.d den Südfassaden der

- 2 Bauten A, Mund N sollen erhalten bleiben (Zufahrt möglich). Aufgrund dieser Voraussetzungen b e s c h 1 i e s s t

der Stadtrat:

l. Der nicht realisierbare Gestaltungsplan und der zugehörige Riebtplan -Grundbucheintrag vom 22.10.1973- werden aufgehoben. 2. Gestaltungsolan: Um die Ueberbauung der Parzellen 1341 III und 1342 II im Umfang von 18608 m2 nach einer Gesamtkonzeption überbauen zu können, genehmigt der Stadtrat den vorgelegten Gestaltungsplan 1975. Gestützt auf die Bestimmungen von Art. 8 des Baureglementes der Munizipalgemeinde Frauenfeld vom 17. 5. 67 vrerden folgende Detailbedingungen zur Sicherstellung des Planungszieles festgelegt: l . Baulinien:

Die Baulinien entla:-1g dem auszubauenden Wellhauser't~eg sind im technischen Situatio:-lsplan M 1:500 festgelegt und entsprechen dem neuen Ausbauprojckt. 2. Vorschriften über die Geschosszahlen, Höhenbegre:-1zungen und Abstände der Bauten: Im technischen Situatio:-lsplan M 1:500 sind die zulässigen Geschosszahlen, die Gebäudeabstände sowie die Grenzabstände fixiert. Die in Art. 44 BR festgelegte::-1 Gebäudehöhe::-1 für die 3-geschossigen Baute::-1 mit 10 m und :::'ür die 4-ge:::chossigen Bau-ten mit 13 m dürfen nicht überschritten werden. 3· Ausnützungsziffer: Die zulässige Ausnützungszif'fer f'ür das in einer 1/Johnzone i,·l 3 gelegene Gestaltungsplanareal erreicht einen Wert von 0,60 (Grundausnützu:-lg ohne Bonus).

4. Gestaltung der Hochbauten: Sämtliche Hochbauten sollen in arci:ü tektonischer, ma tcrialtechnischer und farblieber Beziehung derart gestaltet werden, dass ein einheitliches und geschlossenen Erscheinungsbild der Ueberbauung erreicht v:erden kann. 5. Gestaltung der Freiflächen:

I

.Die dauernd freizuhaltenden Grünflächen, die Kinderspielplätze im Umfang von mindestens l/10 der Bruttogeschossflächen, die Fusswegverbindungen und die Zufahrten zu den unterirdische::-1 Parkierungsanlagen sowie die oberirdischen Besucherparlcplätze sind irn Gestaltungsplan M 1:500 festgelegt. Eine gestalterisch

- 3 einwandfreie Durchgrünung mit Bäumen und Sträuchern muss sjchergestell t v:erden, wobei dem Imrr,issionsschutz gegenüber den öffentlichen Veri(ehrsräumen Beachtune; zu schenken ist.

6. Parlüerungsanlagen:

J ·v

Die Bereitstellung der ober- und unterirdischen Parkplätze hat entsprechend der etappenweisen Ueberbauung des Areals zu erfolgen. Die oberirdischen Parkplätze sowie die Parkplätze in den drei unterirdischen begrünten Einstellhallen sind im Verkehrsplan M 1:500 festgelegt. Die Parkierungserfordernisse sind auf der Basis von 1 1/3 Parkplätze pro Wohnung berechnet. Der Stadtrat behält sich vor, bei einer weiteren Zunahme der Motorisierung bei der späteren Erteilung von Baubevlilligungen weitergehende Bestimr.mngen zu stellen.

7. Ausbau der Verkehrsanlagen: a. Die Bauherrschaft oder ihre Rechtsnachfolger werden beim Ausbau des vlellhauserv1eges voll peritneterpflichtj_g. b. Stichstrassen:

/

Die projektierten Zufahrten zu den drei unterirdischen Einstellhallen sowie den oberirdischen Parkplätzen sind als Privatstrassen zu Lasten der Bauherrschaft zu erstellen. Diese Strassenflächen sind voll mit der AusnUtzungsziffer belegt. Es besteht kein Anspruch auf öffentliche Dienste wie Kehrichtabfuhr, Beleuchtung etc.

8. Technische Erschliessungsanlage!1: Die technischen Anforderungen zur Sicherstellung der Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser, Telefon, Radio und Fernsehen sowie zur Abwasser- und Kehrichtbeseitigung werden bei ~rteilung der 3-J.Ube'tlilligung für die l. Bauetappe im Detail festgelegt. Zur Sicherstellung der Versorgung der Gesamtüberbauung r;,it elektrischer Energie muss eine eingebaute 'I'ransf'ormatorenstä.tion erstellt werden. Die Bauherrschaft hat den baulichen Teil, nach Angaben des EWF, auf ihre Kosten zu erstellen und dauernd für diese Zwecke zu erhalten. Die Ausrüstung erfolgt durch das EWF. Ab der Transformatorenstation ist die Belieferung Dritter zulässig. Durchleitungsrechte: Der heutige Bestand der Hauptversorgungsleitung (Wasser) inkl. Steuerkabel muss im Bereich des Gestaltungsplanareals sichergestellt werden. Eine allfällige Verlegung in einem späteren Zeitpunkt hat zu Lasten des dannzumaligen Grundeigentümers zu erfolgen. Für die neuen Leitungsanlagen der öffentlichen VJerkbetriebe der Stadt Frauenfeld sind die erforderlichen Durchleitungsrechte

- 4 fUr Kanalisationsleitungen, Wasser- und Gasleitungen sowie elektrische Kabelleitungen unentgeltlich zu erteilen. Drainageanlagen: Im Bereich des Gestaltungsplanareals befinden sich verschiedene Entwässerungssysteme der Entwässerungskorporation MoosUntergriesen. Die teih.reise erforderliche Verlegung von Drainageleitungen geht zu Lasten der Bauherrschaft oder ihrer Rechtsnachfolger. Es dürfen keine Drainagewasser an die Hauskanalisation und damit an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden. Das Entvrässerungssystem der Entvlässerungskorporation Moos-Untergriesen muss erhalten bleiben. Der Grundwasserspiegel im gesamten Ueberbauungsgebiet darf nicht abgesenkt werden.

9. Grundbucheintrag: Um die Ueberbauung gernäss Planungsziel sicherzustellen, sind die vorstehenden Bedingungen als Baubeschränkung im Grundbuch anzumerken. Die Genehmigung des Gestaltungsplanes wird mit dem Eintrag im Grundbuch rechtskräftig.

3. Bei'JilligungsgebUhr Die Gesuchstellcrin bezahlt fUr die Prüfung des Gestaltungsplanes 1975 (die Vorentscheide des Stadtrates sind bereits in Rechnung gestellt worden) eine Behandlungsgebtihr von Fr. 780.-( inkl. Beratungen in der Baukommission und Besprechungen n,i t dem Architekten).

4. MitteilunR an: Baukonsortium Moos Frauenfeld, vertr.

datl. K. Hättensclwilcr, Bahnhofstrasse, 9)20 Fla•.'1i.l; \'1. Bollinger, 1\rchitelcc, ··:luhrstr. 5, 800) Zürich; Freyenmuth AG, Frauenr"eld; R. und J. Freyenmuth .t:rben, Frauenfeld; Schulgerr:einde Frauenfeld; Grundbuchamt Frauenfeld; El1t':.'ässerungskorporation Moos-Untergriesen, zhd J. Jordi, Untergriesen; EVIF; Gas- und Wasserwerk; Telefondirektion Vlinterthur; Stadtbauamt; . Hochl::Jauab_~~ i~ up.g __ ~es __~_ta~ teauamtes;

NAMENS DES STADTRATES FRAUENFELD Der ~,t7dtammann:

Der Stadtschreiber:

k,~J/cu,)U --/G.~?

2 6. FEBHIJAR 1976

"'

Auszug aus dem Protokoll des Stadtrates

Nr. 945 Frauenfeld,

22. Dez. 1976.

Baukonsortium Moo§ , ?rauenfeld~ vertret en durch K. Hätten schl-;ril er, Flal-.ril; J.: leip e Ae PQ ""rJWf am rey~di t:.-rt en Qestal tun gji o lan 11 7 5 für die Ueberbauung der Parzellen 1341 III und i 3 42 I am Weilhauserweg

Der Stadtrat hat a~ 25.Februar 1976, Nr . 128, den revidierten Gestaltungsplan von 1975 genehmig t. Am 3 . Mär z 1976 , Nr . 147, hat der Stadtrat die Baubetdlli gung für di e Bauten ~·lellhau s erl•reg 29/29 a u nd 31/31 a inklusive unterirdische Autoe i ns tellhal le erteilt. Bereits i m Monat Mai 1 976 hat der Architek t für das JoiJehrf'amilienhau s He llhat:ser weg 31/31 a eine r evidierte Projektvorl age eingereicht . Die entsprechende Baubei·dlligung ist vom Stadtrat a!l: 30 . J uni 1 976~ Nr. 4 57 erteil t ·worden . Die cn tsprechende Baubevli ll igung für das Nehrf'amilienhaus vJellh auserweg 29/29 a konnte am 22 . De zember 1 976 erte ilt werden. Das Baukonsortium Moo s ~rii~ scht eine erste Etappe der Areal überbauung zu realisieren. Im revidierten Gesta ltungsplan sind e::b -dem \·Jell hauservTeg eine ~1 estliche und eine östliche Privatstrasse zur Erschliessung vor gesehen . Die westliche Privat strasse ers chlies s t das wes tlich ansebli e ssende Areal Parzelle 1409 von H. ?reyenmuth und Parzelle 1 098 der Stadt Frauenfeld (ursprünglich Schulgerr.e inde Frauenfe ld ) so~rie den west lichen Te il des Gestaltungspl anare al s . Die ös tli che Erschlies s ungsstrasse dient le diglich der Erschliessu ng des östlichen Teils des Ge staltungs planareals, weil der östliche Nachbar eine unabhängige Erschl fessung für die spä tere Ueberbauung vorsieht. Aus d iesem Grunde i'<iinscht d as Baukonsortium .f-1oos auf die Trottoiranla ge entlang der östlichen Stichstrasse zu verzichten . Das Stad t bauamt hat das Problem geprüf t und beantragt d em Stadtrat, auf die Trottoiranlage entlang der östlichen Erschliessungsstrasse zu verzicht en . Sofern jedoch die östliche Privatstrasse ent gegen der heuti gen Disposition eoenf a lls zur Erschlies sung · des östlichen Nachbarareals dienen soll , muss dannzuma l das erforderliche Trotto ir von 2 m Breite nachträglich eingebaut werden . Die Stichstrassen sind im geneh~igten Gestaltu ngsplan 1975 wie folgt bewertet: "Positi on 7 b Sti chstr ass en Die proj ektierten Zufahrten zu den drei unterir dis chen Einstellh allen so~1ie den oberirdischen Parkpl ätzen sind als Privatstrassen zu Lasten der Bauherrscha f't zu erstellen . Diese Strass enfläch en sind voll mit der Au snützungs zif'fer be-

·,

2

legt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf öffentliche Dienste wie Kehrichtabfuhr, Beleuchtung e tc .. 11 Im revidierten 3estaltungsplan sind die vom Stadtbauamt gestellten Bedingungen bezUglieh Lage der Besucherparkplätze an der östlichen Stichstrasse berücksichtigt. Aufgrund dieser Voraussetzungen b e s c h l

i

e s s t

der Stadtrat:

l . Be:i. der östlichen Stichstrasse kann auf das ursprUnglieh vor-

gesehene Trottoir verzichtet werden.

·

2. Sofern entgegen der heutigen Disposition die östliche Stichstrasse ebenfalls zur Erschliessung des östlichen Nachbarareals (Firma Böni & Co. AG) dienen sollte, mUsste dannzumal das erforderliche 2 m breite Trottoir nachträglich eingebaut Nerden.

3· Der Gesuchsteller bezahlt eine Behandlungsgebtihr sprechung) von Fr.

(inkl. Be-

310.--.

4. Sofern dieser Entscheid angefochten VIerden v1ill, ist innert einer Frist von 14 Tagen, ab Datum der Zustellung dieses Protokollauszuges gerechnet, beim Regierungsrat des Kantons Thurgau schrj.ftlich in doppelter Ausfertigung Beschwerde zu erheben.

5.

Mitteilung an: Baukonsortium Moos, Frauenfeld, zh K. Hättenschwiler, 9230 Flawil; H. Freyenmuth, Oberstadtstrasse 6, Frauenfeld (Mitunterzeichner des Gestaltungsplanes); \v. Bollinger, Archj. tekt, Wuhrstrasse 5, 8003 ZUrich; Grundbuchamt (zur Anmerkung des revidierten Gestaltungsplanes); Stadtbauamt; HocJ:.?auabteilung des Sta9tbauamtes; NAMENS DES STADTRATES FRAUENFELD

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