Seedorf-Buchere
Plan d'affectation spécial · Ermatingen
Document
- Numéro
- 49
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Sous-type
- Plan d'aménagement détaillé
- Commune
- Ermatingen
- Canton
- Thurgovie
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approuvé par
- DBU
- Procédure
- Genehmigung Änderung
- Adopté
- 22 juin 2007
- En vigueur depuis
- 22 juin 2007
Carte
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Fichiers
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Texte
4446-E-1.pdf
Departement für Bau und Umwelt
EXEMPLAR ARP TG ~~ Thurgau"~
Frauenfeld, 22. Juni 2007
Entscheid Nr. 49 0111/2007/DBU/ARP/005
Politische Gemeinde Ermatingen Gestaltungsplan "Seedorf-Buechere", Änderungen 2006/ Genehmigung
1. Mit Schreiben vom 19. April 2007 ersucht der Gemeinderat Ermatingen um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt (DBU) sind gegen den Gestaltungsplan "Seedorf-Buechere", Änderungen 2006, keine Rekurse hängig. 2. Das DBU hat den Gestaltungsplan "Seedorf-Buechere" (nachfolgend GP) mit Entscheid Nr. 298 am 17. November 1999 genehmigt. Das den GP umfassende Gebiet ist je teilweise der Wohnzone W2, der Wohnzone W3 sowie der Wohn- und Gewerbezone WG3 zugewiesen. Aufgrund mehrerer anstehender Bauprojekte für Reihen- und Mehrfamilienhäuser sind partielle Ergänzungen des GP notwendig geworden. Mit den nun zur Genehmigung eingereichten Änderungen 2006 wird der GP an die geänderten Verhältnisse im Sinne von Art. 21 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700) in Verbindung mit § 7 Abs. 2 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) angepasst. Die in Art. 1 der Sonderbauvorschriften (SBV) formulierten Zweckbestimmungen des GP bleiben indes dieselben. Zentrale Inhalte des GP stellen Erschliessung, Baubereiche sowie Gestaltungsvorgaben für die Überbauung und die Umgebung dar. Der beiliegende Planungsbericht enthält die zum Verständnis des GP erforderlichen Detailangaben. Der GP weicht hinsichtlich Gebäudeabständen, Grenzbaurecht für Kleinbauten, Festlegungen zur kubischen Gestaltung, Ausnützung und Aussenanlagen von der Regelbauweise ab. Von der Regelbauweise oder den Vorschriften über den Waldoder Gewässerabstand kann gemäss § 19 Abs. 2 PBG abgewichen werden, wenn dadurch gesamthaft ein besseres architektonisches und ortsbauliches Ergebnis erzielt wird und dieses im öffentlichen Interesse liegt. Die zonengernässe Nutzungsart darf nicht geändert werden. Ausserhalb des Gestaltungsplangebietes gelegene Grundstücke dürfen nicht anders als nach den für die Zone des Gestaltungsplanareals geltenden Vorschriften der Regelbauweise betroffen werden. Der hierfür erforderliche Nachweis geht aus den eingereichten Unterlagen hervor. Die Änderungen 2006 des GP wurden mit Bericht vom 11. Dezember 2006 vom Amt für Raumpla-
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Thurgau~~ 2/2
Afficher tout le texte
nung vorgeprüft Die im Prüfbericht abgegebenen Hinweise wurden weitgehend berücksichtigt. Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung wurden keine Vorbehalte gegen die Änderungen 2006 des GP angemeldet. Die Vorlage entspricht den Anforderungen von § 33 PBG und wird genehmigt.
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Gemeinderat Ermatingen am 19. Februar 2007 beschlossenen Änderungen 2006 des Gestaltungsplans "Seedorf-Buechere" werden genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Ermatingen, 8272 Ermatingen, unter Beilagezweier Gestaltungspläne "Seedorf-Buechere", Änderungen 2006, je mit Genehmigungsvermerk (charge) - Amt für Umwelt - Amt für Archäologie - Amt für Raumplanung, unter Beilage eines Gestaltungsplanes "SeedorfBuechere", Änderungen 2006, mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten Departement für Bau und Umwelt
~~~ Regierungsrat H.P. Ruprecht
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:
2 2. j[Jy,j 2007
4446-S-1.pdf
EXEMPLAR ARP TG GESTALTUNGSPLAN "SEE DORF BUECHERE" IN ERMATINGEN vom 17.11.1999, DBU E Nr. 298
Planergänzung August 06
TITELBLATT
Beschluss Gemeinderat 19. FEB. 2007
Datum:
Der/die Gemeinderatsschreiber/ln
~öffentliche Auflage vom: bis:
- 1. MRZ. 2007 Z0. MRZ. Z007
Genehmigung durch Departement für Bau und Umwelt I DBU Dat.:
Z2.h.lDtf1-
Nr.:
lf3
Plandatum: Ausdruck 01.02.2007 1Seitenzahl fortlaufend
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KANTON I HIJPGI\U DEPAi- : f-r.~ · · 1 FÜR BAU UNO u:. .;,rvELT 8500 FRAUENFELD
26.09.06
GESTALTUNGSPLAN "SEEDORF BUECHERE" IN ERMATINGEN
Inhaltsverzeichnis
1 Perimeter I Verkehr Werkleitungen Bebauung Parzellen I Gebiete Dachaufsicht
2
Planunterlagen Plan 1 Plan 2 Plan 3 Plan4 Plan 5
Sonderbauvorschriften Allgemeine Bestimmungen Erschliessungsvorschriften Überbauungsvorschriften Gestaltungsvorschriften Schlussbestimmungen
Anhang I Tabellen Höhen, Dachflächen Anpflanzungen Genereller Nachweis der Bruttogeschossflächen Genereller Parkierungsnachweis
3 4 Ausdruck 01.02.2007 I Seitenzahl forttaufend
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Landumlegung I bereits erfolgt Planungsbericht I sep. Dokument
GESTALTUNGSPLAN "SEEDORF BUECHERE" IN ERMATINGEN
1 PLANUNTERLAGEN
I
'
Perimeter I Verkehr Werkleitungen Bebauung Landumlegung I bereits erfolgt Dachaufsicht
Ausdruck 01.02.20071 Seitenzahl fortlaufend
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Plan 1 Plan 2 Plan 3 Plan 4 Plan 5
GESTALTUNGSPLAN "SEEDORF BUECHERE" IN ERMATINGEN
2 SONDERBAUVORSCHRIFTEN ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Art. 1 ZWECK
1 Der Gestaltungsplan bezweckt eine gegenüber der Regelbauweise bessere, auf die bauliche und landschaftliche Umgebung und die besonderen Nutzungsbedürfnisse abgestimmten Ueberbauung des Dorfrandes im Gebiet Buechere. (§ 18 PBG) Spezielle Bedeutung haben dabei insbesondere: a. eine sparsame und verkehrsberuhigte Erschliessung. b. eine hohe Siedlungs- und Wohnqualität, insbesondere eine gute Belichtung und Besonnung, der Sichtbezug zum Untersee sowie eine gesicherte Privatsphäre mit dazugehörigen Aussenräumen . c. eine haushälterische Nutzung des Bodens unter Wahrung eines grösstmöglichen Ausführungsund Nutzungsspielraumes mit variabler Etappierung. d. eine städtebaulich und architektonisch gute Dorfrandbebaung unter Berücksichtigung des Ortsbildschutzes, beruhend auf einer einheitlichen Gebäudetypologie sowie einer durchgehenden Gestaltung der gemeinsamen Aussenräume. e. der geregelte Uebergang zwischen den verschiedenen Siedlungsmustern.
Art. 2 VERBINDLICHKEIT
Die nachstehenden Vorschriften gelten innerhalb der Umgrenzung des Plangebietes gernäss Plan 1 im Massstab 1:1000. 2 Die in den Planlegenden als Festsetzung bezeichneten Elemente sind verbindlich. 3 Die Projektstud'1e ~JOA1 NoveA1ber 1995 ist '.vegleitend. Dabei sind rolgende Unterlagen, bezüglich K~:~bat~:~r, Nu~ ~:~nd Fassadenstrukt~:~r, A1assgebend.
Stand NoveA1bar 95 Stand NoveA1ber Q5 Stan9 NoYaA1bar Q5
ScheA1agrundrisse Grundrisse UG I Parkiarung Ansichten 1 • 2
Die Vorprojekte für den Bereich RFH bzw. MFH sind weg leitend. Dabei sind folgende Unterlagen , bezüglich Kubatur, Nutzung und Fassadenstruktur, massgebend. Vorprojekt 3 Appartmenthäuser 6.Juni 06 Plan Nr. 001/002/003/004 Vorprojekt 5 Mehrfamilienhäuser 6. Sept.05 Plan. Nr. 001/002
Art. 3 VOLLZUG
Im Baubewilligungsverfahren kann der Gemeinderat zur Gewährleistung der mit diesem Plan verfolgten Ziele zusätzliche Auflagen und Bedingungen verfügen .
Ausdruck 01.02.2007 1Seitenzahl foFtlaufend
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GESTALTUNGSPLAN "SEEDORF BUECHERE" IN ERMATINGEN ERSCHLIESSUNGSVORSCHRIFTEN
Art. 4 ZUFAHRT
1 Die Hofackerstrasse dient der öffentlichen Erschliessung. 2 Die Riedstrasse dient der Zufahrt zu den bezeichneten Abstellplätzen im Gebiet EFH. 3 Der Radweg entlang der Bahn dient der öffentlichen Erschliessung. 4 Die Zufahrt zu Tiefgaragen und zentralem Hofbereich erfolgt über die Hofackerstrasse . Die Stichstrasse im Hofbereich MFH ist für den motorisierten Verkehr gesperrt. Zusammen mit 5 dem vorgelagerten Hofplatz dient sie der internen Erschliessung des GP-Areals. Sie darf von jedermann, der ein Nutzungsrecht im GP-Gebiet hat, für die erwähnten Zwecke benutzt werden. Sie ist so auszubilden, dass die Funktion als Notzufahrt jederzeit gewährleistet ist. 6 Die Notzufahrten sind wie folgt auszuführen: a. Breite mindestens 3.5m b. Durchfahrtshöhe mindestens 4.0m c. angemessene Dimensionierung der Ausrundungsradien d. Tragfähigkeit bis 28to. 7 Die Wendeplätze sind für 8-m-Lastwagen auszugestalten
Art. 5 ABSTELLPLÄTZE, PARKIERUNG
Oberirdische, offene oder gedeckte Abstellplätze sind nur im Bereich der im Plan 1 bezeichneten Stellen zulässig. Die übrigen Abstellplätze sind in den unterirdischen Garagen anzuordnen. Diese sind, soweit möglich, natürlich zu belichten und so zu strukturieren, dass auch Um- und Zwischennutzungen mit verhältnismässigen Mitteln möglich sind. 2 Die vorgeschriebenen Besucherparkplätze sind gut sichtbar anzuordnen, zu markieren und ungeachtet der jeweiligen Eigentumsverhältnisse mit der Baubewilligung im Grundbuch sicherzustellen. 3 Offene Abstellplätze sind mittels Rasengittersteinen oder Schotterrasen zu begrünen. 4 Gedeckte Abstellplätze sind als allseitig transparente Konstruktionen in Metall und/oder Holz auszuführen. 5 Für Fahrräder und Kinderwagen sind pro Haus ausreichende Abstellflächen bereitzustellen. 6 Die unterirdischen Abstellplätze sind gernäss Plan 1 in den Gebieten MFH, RFH und WOGE durch die jeweiligen Eigentümer zu erstellen. Den einzelnen Parzellen im Gebiet EFH können Abstellplätze in der Tiefgarage MFH bzw. RFH zugeordnet werden. Die Aufteilung der Gestehungs- und Unterhaltskosten erfolgt anteilsmässig. 7 Für die Tiefgaragen in den Gebieten RFH und MFH ist eine gemeinsame Zufahrt zu erstellen. Die Gestehungskosten werden, unter Berücksichtigung der notwendigen Vorfinanzierungen, auf die einzelnen Abstellplätze umgelegt.
Art. 6 FUSS· UND RADWEGE
1 Entlang der Bahnlinie ist ein öffentlicher Weg zu erstellen. 2 Zwischen den im Plan bezeichneten Richtungspunkten ist durch die jeweiligen Grundeigentümer ein Fussweg mit einer Mindestbreite von 2.0m zu erstellen. 3 Die Gefälle sind so auszuführen, dass alle Häuser rollstuhlgängig erschlossen werden können.
Art. 7 KINDERSPIELPLÄTZE
1 Kleinkinderspielplätze, Grünflächen für Ballspiele sowie Hofplätze mit befestigten SpielplatzHartbelägen als Spiel- und Aufenthaltsbereiche sind an den im Plan 5 bezeichneten Orten zu erstellen. Im Bereich der Mehrfamilien- und Reihenhausbauten sind 20% der BGF als Spielplätze auszuweisen. 2 Die Realisierung der Spielplätze kann in Etappen erfolgen, wobei der Gesamtbedarf realisierbar sein muss und bei Bedarf inner! angemessener Frist zur Verfügung zu stellen ist. Ungeachtet der jeweiligen Eigentumsverhältnisse ist mit der Baubewilligung der Standort im Grundbuch sicherzustellen. Ausdruck 01.02.2007 I Seitenzahl forttaufend
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GESTALTUNGSPLAN "SEE DORF BUECHERE" IN ERMATINGEN
Art. 8 WERKLEITUNGEN, ENTWÄSSERUNG
Die erforderlichen Kanäle für die Abwasserentsorgung sowie die Werkleitungen für Wasser und Elektrizität richten sich nach den Angaben im Plan 2. Die Abwasserentsorgung erfolgt im Trennsystem. 2 Sämtliche Werkleitungen innerhalb des Planareals, mit Ausnahme der bestehenden öffentlichen Werkleitungen der Hofackerstrasse, der Trafostation inkl. deren Zuleitungen sowie der Hydranten und Hydrantenleitungen werden durch die jeweiligen Eigentümer erstellt. Sofern die Trafostation unterirdisch in die geplanten Gebäude integriert werden kann, sind die beanspruchten Gebäudeteile durch den jeweiligen Ersteller unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. 3 Bei einer Teilüberbauung bzw. Teilerschliessung können in Absprache mit den technischen Werken einzelne EFH-Bauten auch direkt ab der Riedstrasse erschlossen werden. Für den Standort der Trafostation können in Abstimmung mit den effektiven Etappierungsschritten auch die bezeichneten Alternativstandorte gewählt werden. Es ist jedoch der Nachweis zu erbringen, dass die Erschliessung des ganzen Gebietes jederzeit sichergestellt werden kann. Das bestehende Wasserrückhaltebecken an der Hofackerstrasse darf nicht überbaut werden. 4 5 Die gegenseitigen Durchleitungsrechte werden im ganzen Gebiet generell festgelegt.
Art. 9 ENERGIEVERSORGUNG, WÄRMESCHUTZ
1 Der Jahresverbrauch an nichterneuerbarer Energie hat für die Raumwärme um 10% unter den Grenzwerten des Energiegesetzes (Heizenergiebedarf) zu liegen. Dies kann erreicht werden durch die Nutzung erneuerbarer Energien oder durch eine verbesserte Wärmedämmung. Die entsprechenden Nachweise sind im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens zu erbringen.
Art. 10 ABFALLBESEITIGUNG
1 An den im Plan 3 bezeichneten Entsorgungssammelstellen sind befestigte Flächen zur Bereitstellung von Hauskehricht und Grünabfällen in Containern oder Säcken anzuordnen.
UEBERBAUUNGSVORSCHRIFTEN
Art. 11 BAUGEBIETE
Innerhalb der im Plan 4 mit "Gebiet MFH" bezeichneten Baugebiete ist nur eine verdichtete Bebauung mit Mehrfamilienhäusern zulässig. Unterschiedliche Wohnungsgrössen und -typen sind in einem ausgewogenen Verhältnis auszuweisen. Mindestens Rund 10% der Wohnungen sind alters- und behindertengerecht so auszugestalten, dass der Wohnungseingang mit einem Rollstuhl erreicht werden kann und die Wohnung selbst rollstuhlgängig ist. 2 Innerhalb der im Plan 4 mit "Gebiet RFH" bezeichneten Baugebiete ist nur eine verdichtete Bebauung mit Reihenfamlienhäusem oder Apartmentwohnungen zulässig. Den einzelnen Wohneinheiten ist ein zweckmässig angeordnetes Nebenraumangebot bereitzustellen. 3 Innerhalb der im. Plan 4 mit "Gebiet EFH" bezeichneten Baugebiete sind nur 2geschossige, freistehende Einfamilienhäuser zulässig. Je Baute ist eine zusätzliche, integrierte Einliegerwohnung zulässig. 4 Innerhalb der im Plan 4 mit ''Gebiet WOGE" bezeichneten Baugebiete sind Wohn· und Gewerbe bauten zulässig. Der Gewerbeanteil beträgt miRG. rund 20%. Die gesamte notwendige Gewerbefläche kann in einem Bauobjekt konzentriert werden. 5 Die in Plan 4 mit Grünflächen bezeichneten Gebiete dienen als gemeinsame Spiel- und Aufenth altsbereiche. 6 Die in Plan 4 mit Restfläche MFH bezeichneten Gebiete werden vorerst nicht bebaut. Die ihnen zugeordnete Ausnutzungsreserve kann mit Einbezug des Richtplangebiets genutzt werden. Ausdruck 01.02.2007 I Seitenzahl fortlaufend
• 6.
GESTALTUNGSPLAN "SEEDORF BUECHERE" IN ERMATINGEN BAUBEREICHE I BAULINIEN 1 Die einzelnen Baubereiche werden in Plan 3 durch Baulinien begrenzt. 2 Die Baubereiche Primärbauten A+B sind für oberirdische Hauptbauten bestimmt. 3 Die Baubereiche Sekundärbauten A+B sind für oberirdische Anbauten bestimmt. 4 Sekundärbauten sind mindestens einseitig an Primärbauten anzubauen. 5 Die Baubereiche Nebenbauten sind für nicht beheizte Gebäude und Gebäudeteile, wie offene Autoabstellplätze, Kehrrichtsammelstellen, gemeinsame Briefkastenanlagen, Abstellräume für Fahrräder und Kinderwagen, Gartenhäuser etc., bestimmt. 6 Primär-, Sekundär- und Nebenbauten sind gernäss den in Tabelle 1 definierten Festlegungen differenziert zu gestalten. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Fassadengliederung und die Ausführung der Dachrandabschlüsse zu richten.
Art. 12 KLEINBAUTEN I ANLAGEN
1 Unbeheizte Kleinbauten bis 4m2 Grundfläche, sowie Anlagen wie Pergolas und Rankgerüste bis 2.8m Höhe und Sichtschutzmauern bis 1.8m Höhe {ab höherliegendem Terrain) sind auch ausserhalb der Baubereiche zulässig. Sie sind in zusammenhängenden, raumdefinierenden Baugruppen zusammenzufassen und markieren die Übergänge von privaten und öffentlichen Nutzungsbereichen. 2 Kleinbauten können direkt auf die Grundstücksgrenze gebaut werden. 3 Entlang der Umgrenzung des Plangebietes sowie beidseitig entlang der Hofackerstrasse gelten die ordentlichen Grenzabstände nach Baureglement sowie die Strassenabstände nach Strassengesetz.
9 autres articles
Art. 1 3 AUSNUTZUNG
1 Die maximale Ausnutzung bemisst sich für die jeweiligen Baukörper anhand der in Plan 3 festgelegten Nutzung in m2 BGF {anrechenbare Bruttogeschossfiäche). 2 Innerhalb der Gebiete MFH und RFH ist ein Ausnutzungstransfer zwischen direkt angrenä;Elndon allen Parzellen des jeweiligen Gebietes zulässig.
Art. 14 GEBÄUDEHÖHE I GESCHOSSZAHL
Die zulässige Traufhöhe ab fertigem Erdgeschossboden sowie die Geschosszahl werden in Tabelle 1 für jeden Baubereich einzeln festgelegt. 2 Die fertige Erdgeschosshöhe wird im Plan 3 für jede Einzelbaute bzw. Gebäudegruppe in m.ü.Meer festgelegt. 3 Das oberste Geschoss ist im ganzen Plangebiet als Vollgeschoss auszubilden. Einzig im Gebiet RFH ist für das oberste Geschoss der Primärbauten ein Kniestock von 1.2m festgelegt.
Art. 15 SICHT- UND SCHALLSCHUTZMAUERN
1 An den im Plan 3 bezeichneten Stellen sind Sicht- bzw. Schallschutzmauern mit einer Höhe von mindestens 1.8m ab höherem Terrain zu erstellen.
GESTALTUNGSVORSCHRIFTEN
Art. 16 ALLGEMEINES
1 Bauten und Anlagen sind als Siedlungseinheit in einer einheitlichen Architektursprache zu gestalten. Dies gilt auch für Materialien und Farben. Mit der Baueingabe ist ein Material- und Farbkonzept sowie ein Umgebungsplan einzureichen. Um eine weitestgehende Einbindung ins Gesamtkonzept zu gewährleisten sind diese vorgängig mit den Behörden abzustimmen.
Ausdruck 01.02.2007 I Seitenzahl fortlaufend
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GESTALTUNGSPLAN "SEE DORF BUECHERE" IN ERMATINGEN
Art. 17 DACHGESTALTUNG UND BAUTYPOLOGIE
1 Die Gestaltung der Dachflächen wird in Tabelle 1 .bzw. Plan 5 festgelegt. Dachaufbauten sind nicht zulässig. 2 Die Firstrichtung ist für Primärbauten gern. Festsetzung in Plan 3 in Längsrichtung auszuführen. Flachdächer müssen, soweit sie nicht als Terrassen genutzt werden, extensiv begrünt werden. 3
Art. 18 FASSADENGESTALTUNG
1 Die FassadeR siAd möglist:lst hell z1:1 gestalteA. Flächige Farbgebungen auf Fassaden sind im ganzen Baugebiet nuancenähnlich, mit Bunttonanteilen von max. 10% sowie Schwarzanteilen von mind. 5% und max. 40% (gemäss NCS-Farbsystem) auszuführen. Ausnahmen sind dann möglich, wenn über ein gesamtes Baugebiet ein Farbkonzept vorgelegt wird . Filigrane bzw. kleinflächige Bauteile wie Fenster, Abschlüsse und offene Konstruktionsteile 2 können bis 40% Bunttonanteil aufweisen. 3 Eine weitgehende Verwendung naturbelassener Baustoffe wie Holz und Holzwerkstoffen ist, soweit zweckmässig, anzustreben. 4 Entsprechend der besonderen Aussichtslage zum See und in Weiterführung des gestaffelten Bebauungskonzeptes sollen auf den Nordfassaden der Bauten in den Gebieten EFH und MFH speziell ausgebildete Aussichtsfenster gestaltet werden. 5 Um Einblicke in die privaten Gartensitzplätze der Nachbarbauten zu vermeiden sind entsprechend exponierte Fassaden nur sparsam zu befenstem. Punktuelle Fassadenbegrünungen mittels Kletterhilfen können an geeigneten Orten angebracht 6 werden.
Art. 19 UMGEBUNGSGESTALTUNG
1 Zwischen angrenzenden Parzellen sind harmonische Uebergänge bei der Gestaltung und Ausführung der Umgebungsflächen anzustreben. Die Umgebungsflächen der Bauten sind mit Ausnahme der Hauptzufahrten sowie der Spiel2 platzhartbeläge unversiegelt zu gestalten. 3 An den in Plan 3 gekennzeichneten Stellen sind hochstämmige Bäume, mit einer auf das Projekt und die Situation abgestimmten Kronenausbildung zu pflanzen. Soweit nicht in Tabelle 2 festgelegt, sind für die Bepflanzung einheimische Bäume und Sträucher zu verwenden. LANDUMLEGUNG
Art. 20 VERFAHREN
1 Die Landumlegung erfolgt öffentlich-rechtlich gernäss der in Plan 4 festgelegten Neuparzeliierung. (bereits erfolgt) SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Art. 21 ETAPPIERUNG
1 Die Realisierung der Ueberbauung kann in Etappen erfolgen. 2 Die Realisierbarkeit von allfällig notwendigen Provisorien ist zusammen mit dem Baugesuch nachzuweisen.
Ausdruck 01.02.2007 I Seitenzahl fortlaufend
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GESTALTUNGSPLAN "SEEDORF BUECHERE" IN ERMATINGEN ANHANG I TABELLEN
Tabelle 1/ Höhen, Dachflächen Baubereich
max. Traufhöhe max.Geschosszahl
Dachform
Material
ab Niveau EG MFH Primärbauten
A B Sekundärbauten A B Nebenbauten RFH Primärbauten A Sekundärbauten A Nebenbauten EFH Primärbauten A Sekundärbauten A B Nebenbauten WOGE Primärbauten Sekundärbauten GESAMTAREAL Kleinbauten Mauern 'Abschrankungen Pergolas
M 9.3m
Sattel 20°I Flach
Flachziegel grau
~ntfällt
Metallblech entfällt
Pult 5° I Flach Pult so I Flach bis 12° I Flach
Metallblech I begrünt Metallblech I begrünt frei
2+1 2 1
frei Pultdach 30°
Pult so I Flach bis 12° I Flach
Flachziegel grau frei frei
3 2 1 1
Sattel 20°I Flach Pult so I Flach Pult 5° I Flach bis 12° I Flach
Flachziegel grau Metallblech I begrünt Metallblech I begrünt' frei.
3
&.*> entfällt &:4 9.0 m
3
3.6m 2.8m
1
7.2m 6.0 !iT1 2.8 m 6.0m S.8m 3.5 m 2.8m
I
10.5 m 7.5 m
3 2
frei Flach
frei frei I I
2.8m 1.8 m 1.8 m 2.8 m
1
-
bis 12° I Flach
frei I - Zementstein I Beton Holzschalungen - Stahl verzinkt I patiniert
Tabelle 2/ Anpflanzungen Baubereich MFH Baumreihe entlang Bahntrassee RFH/MFH Baumreihe entlang interner Stichstrasse EFH Baumreihe entlang Riedtstrasse WOGE Baumreihe entlang Hofackerstrasse GESAMTAREAL Quartierplatz Hecken und Sträucher Ausdruck 01.02.2007 1Seitenzahl fot1/aufend
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Anpflanzungen
einheimische Obstbäume Birken, aufgeastet oder ähnlich SilbeFwei~eA Feldahorn
Säulenbuchen Linden in geschützter Baumgrube einheimische Sorten
GESTALTUNGSPLAN "SEEDORF BUECHERE" IN ERMATINGEN
3 LANDUMLEGUNG ist bereits erfolgt
I· '
I
I
I
Rechtsgrundnachweis
Ausdruck 01.02.2007 I Seitenzahl fortlaufend
Tabelle 5 siehe sep. Dokument Grundbuchamt Ermatingen
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