Ifang-Krone

Plan d'affectation spécial · Eschenz · Abrogé le 13 nov. 2013

Document

Numéro
413
Type
Plan d'affectation spécial
Sous-type
Plan de quartier
Commune
Eschenz
Canton
Thurgovie
Niveau
Commune
Approuvé par
RRB
Procédure
Genehmigung Ersterlass
Adopté
21 mars 1989
En vigueur depuis
21 mars 1989
Abrogé
13 nov. 2013

Carte

Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Eschenz avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète

Fichiers

Texte

EXEMPLAR ARP TG DER REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU Protokoll vom

2 1. März 1989

Nr. !/~2

Quartierplan •rfang-Krone" I EG Eschenz I Genehmigungsgesuch

A. Mit Schreiben vom 19. Oktober 1988 ersucht das Ingenieurbüro Keller

+

Kiefer AG, Stein am Rhein, im Auftrag des

Gemeinderates Eschenz um Genehmigung des Quartierplanes ''Ifang-Krone". Das Einleitungs- und Auflageverfahren wurde im Sinne von

Afficher tout le texte

§§

52 ff BauG durchgeführt. Die Auf-

lage wurde im kantonalen Amtsblatt (Nr. 28) publiziert. Während dieser Zeit wurde beim Gemeinderat eine Einsprache eingereicht. Diese konnte in der Folge erledigt werden. Beim Baudepartement sind keine Rekurse hängig. Der Genehmigung des Quartierplanes steht in formeller Hinsicht nichts im Wege. B. Das Quartierplangebiet "Ifang-Krone" befindet sich westlich von Unter-Eschenz und wird durch die Hauptstrasse Eschenz-Stein am Rhein und die Bahnlinie begrenzt. Nach dem Zonenplan der Gemeinde ist entlang der Hauptstrasse zweigeschossige Wohn- und Gewerbezone und im restlichen Areal zweigeschossige Wohnzone festgelegt. Zudem ist festzustellen, dass das Quartier namentlich im Bereich der Hauptstrasse schon weitgehend überbaut ist. Das Erschliessungskonzept sieht die Verbreiterung der bestehenden Strasse Richtung Hüttenberg auf 6 m und eine neue Verbindungsstrasse von 4.5 m Breite entlang der Bahnlinie zur bestehenden Erschliessung im !fang vor. Damit werden die hinterliegenden Grundstücke verkehrsmässig hinreichend erschlossen. Die notwendigen Werkleitungen sind ausge-

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wiesen; sie werden grösstenteils im Strassenkörper geführt. Zusätzlich ist eine neue Kanalisationsleitung zum Hauptkanal vorgesehen. Insgesamt ist festzuhalten, dass diese Quartiererschliessung zweckmässig ist. Aus kantonaler Sicht steht der Genehmigung in materieller Hinsicht ebenfalls nichts entgegen.

Auf Antrag des Baudepartementes beschliesst der Regierungsrat:

1. Der vom Gemeinderat Eschenz am 24. Mai 1988 beschlossene Quartierplan "Ifang-Krone" wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Eschenz, 8264 Eschenz, unter Beilage von zwei Plandossiers (Situation und Niveaulinienplan) je mit Genehmigungsvermerk - Ingenieurbüro Keller & Kiefer AG, 8260 Stein am Rhein - Baudepartement - Tiefbauamt Amt für Raumplanung unter Beilage eines Plandossiers (Situation und Niveaulinienplan) mit Genehmigungsvermerk und der Akten Für richtige Ausfertigung DER STAATSSCHREIBER