SWG Waldfeststellungsplan
Limite statique de la forêt · Birwinken
Document
- Type
- Limite statique de la forêt
- Commune
- Birwinken
- Canton
- Thurgovie
- Niveau
- Canton
- Autorité
- Forstamt Kanton Thurgau
- Approuvé par
- DBU
- Procédure
- Genehmigung Ersterlass
- Adopté
- 11 déc. 2015
- En vigueur depuis
- 11 déc. 2015
Carte
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Fichiers
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Texte
Departement für Bau und Umwelt
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Thurgau~~ Frauenfeld, 11. Dezember 2015
Inkraftsetzung 693/2014/DBU
Festlegung statischer Waldgrenzen ausserhalb der Bauzonen / Waldfeststellungspläne diverser Politischer Gemeinden
1. Das Departement für Bau und Umwelt hat parallel zur periodischen Nachführung der amtlichen Vermessung die statischen Waldgrenzen ausserhalb der Bauzonen nach Art. 10 Abs. 2 lit. b des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921. 0) festgelegt. Die öffentliche Auflage der jeweiligen Waldfeststellungspläne erfolgte gestaffelt in mehreren Tranchen.
a) In der Zeit vom 1. bis zum 30. April 2014 wurden folgende Waldfeststellungspläne öffentlich aufgelegt: . - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Egnach" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Horn" Im Rahmen der Behandlung der dagegen erhobenen Einsprachen nahm das Departement für Bau und Umwelt (DBU) eine Änderung der oben erwähnten Waldfeststellungspläne im Bereich der nachfolgend erwähnten Parzellen vor. Diese Änderung wurde im Rahmen der öffentlichen Auflage der entsprechenden Planausschnitte zur Rechtsverbindlichkeit gebracht. Sämtliche Einsprachen konnten zwischenzeitlich rechtskräftig erledigt werden. In der Zeit vom 13. März bis zum 1. April 2015 bzw. vom 2. bis zum 21.10.2015 wurden folgende Planausschnitte öffentlich aufgelegt: - Waldfeststellungsplan „Planausschnitt der Politischen Gemeinde Egnach, Parzellen Nrn. 1368, 1942" - Waldfeststellungsplan „Planausschnitt der Politischen Gemeinde Horn, Parzelle Nr. 568" Dagegen wurden keine Einsprachen erhoben.
b) In der Zeit vom 28. April bis zum 28. Mai 2014 wurden folgende Waldfeststellungspläne öffentlich aufm~legt:
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Verwaltungsgebäude, 8510 Frauenfeld T +4158345.62 20, F +4158345 62 21 www.dbu.tg.ch
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Thurgau~~ 2/9 - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Amriswil" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Hefenhofen" Im Rahmen der Behandlung der dagegen erhobenen Einsprachen nahm das DBU eine Änderung des Waldfeststellungsplans „Politische Gemeinde Hefenhofen" im Bereich der nachfolgend erwähnten Parzelle vor. Diese Änderung wurde im Rahmen der öffentlichen Auflage des entsprechenden Planausschnitts zur Rechtsverbindlichkeit gebracht. SämtJiche Einsprächen konnten zwischenzeitlich rechtskräftig erledigt werden. In der Zeit vom 13. März bis zum 1. April 2015 wurde folgender Planausschnitt öffentlich aufgelegt: - Waldfeststellungsplan "Planausschnitt der Politischen Gemeinde Hefenhofen, Parzelle Nr. 349" Dagegen wurden keine Einsprachen erhoben.
c) In der Zeit vom 2. Juni bis zum 1. Juli 2014 wurden folgende Waldfeststellungspläne öffentlich aufgelegt: - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Altnau" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Birwinken" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Bürglen" - Waldf~ststellungsplan "Politische Gemeinde Kesswil" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Romanshorn" 1 - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Uttwil" Im Rahmen der Behandlung der dagegen erhobenen Einsprachen nahm das DBU eine Änderung der Waldfeststellungspläne „Politische Gemeinde Bürglen" und „Politische Gemeinde Kesswil" im Bereich der nachfolgend erwähnten Parzellen vor. Die Änderung des Waldfeststellungsplans „Politische Gemeinde Uttw il" im Bereich der nachfolgend erwähnten Parzelle erfolgte von Amtes wegen . Diese Änderungen wurden im Rahmen der öffentlichen Auflage der entsprechenden ·Planausschnitte zur Rechtsverbindlichkeit gebracht. Sämtliche Einsprachen konnten zwischenzeitlich rechtskräftig erledigt werden.
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In der Zeit vom 13. März bis zum 1. April 2015 bzw. vom 8. bis zum 27. Mai 20 15 wurden folgende Planausschnitte öffentlich aufgelegt: - Waldfeststellungsplan „Planausschnitt der Politischen Gemeinde Bürglen , Parzelle Nr. 4196" Verwaltungsgebäude, 8510 Frauenfeld T +41 58 345 62 20, F +41 58 345 62 21 www.dbu.tg.ch
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Thurgau~~ 3/9 - Waldfeststellungsplan „Planausschnitt der Politischen Gemeinde Kesswil, Par. zelle Nr. 386" - Waldfeststellungsplan „Planausschnitt der Politischen Gemeinde Uttwil, Parzelle Nrn. 1, 811" Dagegen wurden keine Einsprachen erhoben.
d) In der Zeit vom 4. August bis zum 2. September 2014 wurden folgende Waldfeststellungspläne öffentlich aufgelegt: - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Bottighofen" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeind~ Hauptwil-Gottshaus" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde WLippenau" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Tägerwilen" Im Rahmen derHehandlung der dagegen erhobenen Einsprachen nahm das DBU eine Änderung der Waldfeststellungspläne „Politische Gemeinde Bottighofen", „Politische Gemeinde Hauptwil-Gottshaus" und „Politische Gemeinde Tägerwilen" vor. Diese Änderung wurde im Rahmen der öffentlichen Auflage der entsprechenden Planausschnitte zur Rechtsverbindlichkeit gebracht. Sämtliche Einsprachen konnten zwischenzeitlich rechtskräftig erledigt werden. In der Zeit vom 13. März bis zum 1. April 2015 bzw. vom 2. bis zum 21. Oktober 2015 wurden folgende Planausschnitte öffentlich aufgelegt: - Waldfeststellungsplan „Planausschnitt der Politischen Gemeinde Bottighofen, Parzelle Nr. 319" - Waldfeststellungsplan „Planausschnitt der Politischen Gemeinde Wuppenau, Parzellen Nrn. 258, 383, 1377" - Waldfeststellungsplan „Planausschnitt der Politischen Gemeinde Tägerwilen, Parzelle Nr. 492" Dagegen wurden keine Einsprachen erhoben.
e) In der Zeit vom 1. bis zum 30. September 2014 wurden folgende Waldfeststellungspläne öffentlich aufgelegt: - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Berlingen" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Bussnang"
Verwaltungsgebäude, 8510 Frauenfeld T +41 58 345 62 20, F +4158345 62 21 www.dbu.tg.ch
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Im Rahmen der Behandlung der dagegen erhobenen Einsprachen nahm. das DBU eine Änderung der oben erwähnten Waldfeststellungspläne im Bereich der nachfolgend erwähnten Parzellen vor. Diese Änderung wurde im Rahmen der öffentlichen Auflage der entsprechenden Planausschnitte zur Rechtsverbindlichkeit gebracht. Sämtliche Einsprachen konnten zwischenzeitlich rechtskraftig erledigt werden. In der Zeit vom 13. März bis zum 1. April 2015 bzw. vom 2. bis zum 21. Oktober 2015 wurden folgende Planausschnitte öffentlich aufgelegt: - Waldfeststellungsplan „Planausschnitt der Politischen Gemeinde Berlingen, Parzelfen Nrn. 768, 770, 771, 772" - Waldfeststellungsplan „Planausschnitt der Politischen Gemeinde Bussnang, Parzellen Nrn. 4207, 6058" Dagegen wurden keine Einsprachen erhoben.
f)
In der Zeit vom 1. bis zum 30. Oktober 2014 wurden folgende Waldfeststellungspläne öffentlich aufgelegt: - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Müllheim" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Warth-Weiningen" Im Rahmen der Behandlung der dagegen erhobenen Einsprachen nahm das DBU eine Änderung des Waldfeststellungsplans „Politische Gemeinde Müllheim" im Bereich der nachfolgend erwähnten Parzelle vor. Diese Änderung wurde im Rahmen der öffentlichen Auflage des entsprechenden Planausschnitts zur Rechtsverbindlichkeit gebracht. Sämtliche Einsprachen konnten zwischenzeitlich rechtskräftig erledigt werden . In der Zeit vom 2. bis zum 21. Oktober 2015 wurde folgender Planausschnitt öffentlich aufgelegt: - Waldfeststellungsplan „Planausschnitt der Politischen Gemeinde Müllheim, Parzelle Nr. 878" Dagegen wurden keine Einsprachen erhoben.
g) In der Zeit vom 3. November b·is zum 2. Dezember 2014 wurde folgender Waldfeststellungspl'an öffentlich aufgelegt:·
Verwaltungsgebäude, 8510 Frauenfeld
T +41 58 345 62 20, F +41 58 345 62 21' www.dbu .tg .ch
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- Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Rickenbach" Die dagegen erhobene Einsprache konnte zwischenzeitlich rechtskräftig erledigt werden.
h) In der Zeit vom 2. Februar bis zum 3. März 2015 wurden folgende Waldfeststellungspläne öffentlich aufgelegt: - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Braunau" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Frauenfeld" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Herdern" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Hüttlingen" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Hüttwilen" Im Rahmen der Behandlung der dagegen erhobenen Einsprachen nahm das DBU eine Änderung der Waldfeststellungspläne „Politische Gemeinde Frauenfeld" und „Politische Gemeinde Hüttwilen" vor. Diese Änderungen wurden im Rahmen der öffentlichen Auflage der entsprechenden Planausschnitte zur Rechtsverbindlichkeit gebracht. Sämtliche Einsprachen konnten zwischenzeitlich rechtskräftig erledigt werden. In der Zeit vom 2. bis zum 21. Oktober 2015 wurden folgende Planausschnitte öffentlich aufgelegt: - Waldfeststellungsplan „Planausschnitt der Politischen Gemeinde Frauenfeld, Parzellen Nrn. 20282, 20288, 20293" - Waldfeststellungsplan „Planausschnitt der Politischen Gemeinde Hüttwilen, Parzellen Nrn. 292, 2630" · Dagegen wurden keine Einsprachen erhoben.
i)
In der Zeit vom 1. bis zum 30. April 2015 wurden folgende Waldfeststellungsplä. ne öffentlich aufgelegt: · - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Felben-Wellhausen" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Pfyn" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Tobel-Tägerschen" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Uesslingen-Buch" Dagegen wurden keine Einsprachen erhoben.
Verwaltungsgebäude, 8510 Frauenfeld T +41 58 345 62 20, F +4158345 62 21 wwW.dbu.tg.ch
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j)
In der Zeit vom 26. Mai bis· zum 24. Juni 2015 wurden folgende Waldfeststellungsp'läne öffentlich aufgelegt: - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Aadorf' - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Bichelsee-Balterswil" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Eschlikon" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Matzingen" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Thundorf" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Homburg" - Waldfeststellungsplan "Politische Gemeinde Mammern" Dagegen wurden keine Einsprachen erhoben.
2. Damit steht einer Inkraftsetzung der obgenannten Waldfeststellungspläne im Sinne von § 11 Abs. 3 der Verordnung des Regierungsrates zum Waldgesetz (WaldV; RB 921 .11) nichts entgegen. Durch diese Inkraftsetzung wird der dynamische Waldbegriff ausserhalb der Bauzonen der obenstehenden Politischen Gemeinden aufgehoben. Alle künftig jenseits· der rechtskräftig. festgelegten Waldfeststellungslinie in das Nichtbaugebiet einwachsenden Bestockungen gelten nicht als Wald im Rechtsinn und unterstehen demzu.folge nicht der Waldgesetzgebung. Es wird darauf hingewiesen, dass die betreffenden Politischen Gemeinden die Waldgrenzen der obgenannten Waldfeststellungspläne in geeigneter Form in die Nutzungsplanung zu übertragen haben.
Das Departement für Bau und Umwelt beschliesst: 1. Die folgenden Waldfeststellungspläne werden auf den 14. Dezember 2015 in Kraft gesetzt: - Wafdfeststellungsplan „Politische Gemeinde Aadorf'" - Waldfeststellungsplan Politische Gemeinde Altnau" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Amriswil" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Berlingen" - Waldfeststeflungsplan „Planausschnitt der Politischen Gemeinde Berlingen , Parzellen Nrn. 768, 770, 771, 772" - Waldfeststelfungsplan „Politische Gemeinde Bichelsee-Balterswil" 11
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Thurgau~~ 719 - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Birwinken" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde. Bottighofen" - Waldfeststellungsplan „Planausschnitt der Politischen Gemeinde Bottighofen Parzelle Nr. 319" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Braunau" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Bussnang" · - Waldfeststellungsplan „Planausschnitt der Politischen Gemeinde Bussnang, Parzellen Nrn. 4207, 6058" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Bürglen" - Waldfeststellungsplan „Planausschnitt der Politischen Gemeinde Bürglen, Parzelle Nr. 4196" - Waldfeststellungsplan „Politische .Gemeinde Egnach" - Waldfeststellungsplan „Planausschnitt der Politischen Gemeinde Egnach, Parzellen Nrn. 1368, 1942" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Eschlikön" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Felben-Wellhausen" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Frauenfeld" - Waldfeststellungsplan „Planausschnitt der Politischen Gemeinde Frauenfeld, Parzellen Nrn. 20282, 20288, 20293 - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Hauptwil-Gottshaus" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Hefenhofen" - Walqfeststellungsplan „Planausschnitt der Politischen Gemeinde Hefenhofen, Parzelle Nr. 349" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Herdern" . - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Homburg" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Horn" - Waldfeststellungsplan „Planausschnitt der Politischen Gemeinde Horn, Parzelle Nr. 568" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Hüttlingen" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Hüttwi.len" - Waldfeststellungsplan „Planausschnitt der Politischen Gemeinde Hüttwilen, Parzellen Nrn. 292, 2630" . - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Kesswil" - Waldfeststellungsplan „Planausschnitt der Politischen Gemeinde Kesswil, Parzelle Nr. 386" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Mammern" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Matzingen" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Müllheim" - Waldfeststellungsplan „Planausschnitt der Politischen Gemeinde Müllheim, Parzelle Nr. 878" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Pfyn" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Rickenbach" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Romanshorn" Verwaltungsgebäude, 8510 Frauenfeld T +41 58 345 62 20, F +41 58 345 62 21 www.dbu.tg.ch ·
Thurgau~ 8/9 - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Tägerwilen" - Waldfeststellungsplan nPlanausschnitt der Politischen Gemeinde Tägerwilen, Parzelle Nr. 492" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Thundorf' - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Tobel.-Tägerschen" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Uesslingen-Buch" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Uttwil" - Waldfeststellungsplan „Planausschnitt der Politischen Gemeinde Uttwil, Parzellen Nm. 1, 811 " - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Warth-Weiningen" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Wuppenau" - Waldfeststellungsplan „Planausschnitt der Politischen Gemeinde Wuppenau, Parzellen Nm. 258, 383 , 1377" 2. Mitteilung an: -
Forstamt Thurgau .„ Amt für Geoinformation Landwirtschaftsamt Amt für Raumentwicklung Politische Gemeinden: - Aadorf, Gemeindeplatz 1, 8355 Aadorf - Altnau: Scherzingerstrasse 2, 8595 Altnau -Amriswil, Arbonerstrasse 2, Postfach 1681, 8580 Amriswil - Bichelsee-Balterswil, Auenstrasse 6, 8363 Sichelsee - Berlingen, Seestrasse 78, 8267 Berlingen - Birwinken , Lochäckerstrasse· 2, 8585 Mattwil - Bottighofen, Dorfzentrum, Schulstrasse 4, 8598 Bottighofen - Braunau, Hauptstrasse 10, 9502 Braunau - Bussnang, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang - Bürgten, Mühlestrasse 2, 8575 Bürglen - Egnach, Bahnhofstrasse 81 , 9315 Neukirch-Egnach - Eschlikon, Wiesenstrasse 3, Postfach, 8360 Eschlikon - Felben-Wellhausen, Poststrasse 13, 8552 Felben-Wellhausen - Frauenfeld, Stadtkanzlei, Rathaus, 8501 Frauenfeld - Hauptwil-Gottshaus, Oberdorfstrasse 3, 921·3 Hauptwil - Hefenhofen, Brüschwil, Amriswilerstrasse 30, 8580 Hefenhofen - Herdern , Liebenfelserstrasse 3, 8506 Lanzenneunforn - Homburg, Hauptstrasse 86, 8508 Homburg - Horn, Tübacherstrasse 11·, 9326 Horn - Hüttlingen, Hauptstrasse 52, 8553 Hüttlingen - Hüttwilen, Kanzleiweg 4, 8536 Hüttwilen - Kesswil, Hafenstrasse 1, 8593 Kesswil
Verwaltungsgebäude, 8510 Frauenfeld T +41 58 345 62 20, F +41 58 345 62 2 1 www.dbu.tg.ch
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Thurgau~~ 9/9 - Mammern, Liebenfelsstrasse 2, 8265 Mammern - Matzingen, Altholzstrasse 3+5, 9548 Matzingen - Müllheim, Gemeindehaus, Frauenfelderstrasse 4, 8555 Müllheim-Dorf - Pfyn, Hauptstrasse 35, 8505 Pfyn - Rickenbach, Wilenstrasse 41, 9532 Rickenbach - Romanshorn, Bahnhofstrasse 19, 8590 Romanshorn - Tägerwilen, Bahnhofstrasse 3, Postfach 141, 827 4 Tägerwilen - Thundorf, Hauptstrasse 10, 8512 Thundorf - Tobel-Tägerschen, Hauptstrasse 22, Postfach, 9555 Tobel - Uesslingen-Buch, Schaffhauserstrasse 12, 8524 Uesslingen - Uttwil, Zentrumsplatz 2, 8592 Uttwil - Warth-Weiningen, Dorfstrasse 30, 8532 Warth - Wuppenau, Dorfstrasse 10, 9515 Wuppenau
Expediert:
18. DEZ. iU15
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