Zonenplan <1993> Rietwies, Parz. Nr. 148

Plan de zones · Muellheim

Document

Numéro
47
Type
Plan de zones
Commune
Muellheim
Canton
Thurgovie
Niveau
Commune
Approuvé par
DBU
Procédure
Genehmigung Änderung
Adopté
27 nov. 2017
En vigueur depuis
14 déc. 2017

Carte

1 élément du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète

Fichiers

Texte

Departement für Bau und Umwelt

~~

Thurgau~"Z Frauenfeld, 27. November 2017

Entscheid Nr. 47 0233/2017/DBU/ARE

Politische Gemeinde Müllheim Zonenplanänderung Parzelle Nr. 148

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1.. Die vom Gemeinderat Müllheim am 21. August 2017 beschlossene Zonenplanänderung „Parzelle Nr. 148" wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Politische Gemeinde Müllheim, Frauenfelderstrasse 4, 8555 Müllheim, unter Beilage von 3 Dossiers zur Zonenplanänderung „Parzelle Nr. 148", je mit Genehmigungsvermerk (A-Post Plus) - bhateam ingenieure ag, Breitenstrasse 16, 8501 Frauenfeld - Steuerverwaltung unter Beilage einer Kopie des geänderten Zonenplans - Amt für Raumentwicklung (2), unter Beilage von zwei Dossiers zur Zonenplanänderung „Parzelle Nr. 148", je mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten.

Erwägungen: Am 21. August 2017 beschloss der Gemeinderat von Müllheim die Zonenplanänderung „Parzelle Nr. 148" als geringfügige Anpassung des Zonenplans und ersuchte mit Schreiben vom 7. November 2017 um Genehmigung dieser Vorlage. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen den geänderten Zonenplan keine Rekurse hängig. Die Zonenplanänderung betrifft die bebaute Parzelle Nr. 148, welche im rechtskräftigen Zonenplan der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (Oe) zugeordnet ist. Tabelle 1: Übersicht Umzonung Parzelle Nr. 148 Rechtsgültiger Zonenplan Betroffene Teilfläche Zone für öffentliche Bauten und 74 m 2 Anlagen (Oe)

Geänderter Zonenplan Wohn- und Gewerbezone (WG3)

Afficher tout le texte

~~

Thurgau~~ 212

Gemäs~ Unterlagen soll ein 74m 2 grosser Spickel am süd lichen Parzellenrand von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (Oe) des Sekundarschulhauses Rietwies, in die Wohn- und Gewerbezone 0/IJG3) umgezont werden . In einem nachgelagerten Schritt soll die betroffene Fläche der südlich angrenzenden Parzelle Nr. 1135 zugeschlagen werden , welche ebenfalls in der Wohn- und Gewerbezone (WG3) liegt. Dadurch soll dem, an diesem Standort ansässigen Gewerbebetrieb eine Betriebsmodernisierung und -erweiterung ermöglicht werden. Weitere Details sind dem Planungsbericht vom 15. August 2017 zu entnehmen. Das Vorhaben wurde mit Bericht vom 11. Juli 2017 vorgeprüft. Darin wurde unter anderem festgehalten, dass die Bauzonen durch das Vorhaben insgesamt zwar nicht vergrössert werden, die Gemeinde jedoch grundsätzlich keinen Bedarf für zusätzliche Wohn-, Misch- und Zentrumszonen ausweisen kann . Aufgrund der geringen Fläche kann aber ausnahmsweise vom Bedarfsnachweis abgesehen werden. Die beabsichtigte Bebauung an dieser Lage im Siedlungsinnern wird grundsätzlich begrüsst. Im Weiteren wurde im Vorprüfungsbericht empfohlen, diese Bereinigung des Zonenplans im Rahmen einer Gesamtüberprüfung der Ortsplanung vorzunehmen, da kein konkretes Projekt vorhanden war. Gemäss aktueller Unterlagen bestehen nun aber konkrete Absichten des Gewe~bebetriebs zur baulichen Erweiterung. Eine Ortsplanungsrevision steht in der Gemeinde derzeit nicht unmittelbar an , obwohl die letzte bereits 24 Jahre zu rückliegt. Da es sich zudem um eine geringfügige Zonenplanänderung ohne erhebliche Auswirkungen handelt, kann die vorliegende Zonenplanänderung auch unter dem Blickwinkel von Art. 21 Abs. 2 RPG und § 8 Abs. 3 PBG als zulässig erachtet werden . Aus kantonaler Sicht stehen dem Vorhaben keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegen. Die Vorlage entspricht den Anforderungen von § 5 Abs. 3 PBG und kan .. das Departement für Bau und Umwelt genehmigt werden. ef't f ur S ~

De ~e e DL §)ep Ci

~

.·· r l:::l<f:tj nd Umwelt Jie n

c

3 ~

.....~

Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten . Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen . Expediert:

2 7. NOV. 2017