Zonenplan <2003> Parzellen Nr. 768 und 360
Plan de zones · Homburg · Abrogé le 28 mars 2022
Document
- Numéro
- 12
- Type
- Plan de zones
- Commune
- Homburg
- Canton
- Thurgovie
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approuvé par
- DBU
- Procédure
- Genehmigung Änderung
- Adopté
- 7 févr. 2018
- En vigueur depuis
- 19 févr. 2018
- Abrogé
- 28 mars 2022
Carte
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Fichiers
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Texte
Departement für Bau und Umwelt
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Thurgau~~ Frauenfeld, 07. Februar 2018
·Entscheid Nr. 12 0235/2017/DBU/ARE
Politische Gemeinde Hombürg Zommplanänderung Halden, Parzellen Nrn. 768 und 360
Das DeparteJ!lent für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Gemeinderat Homburg am 25. September 2017 beschlossene Zonenplanänderung „Halden" wird genehmigt. 2. Mitteilung an: . . . - Gemeind.erat Homburg, Hauptstrasse 86, 8508 Homburg, unter Beilage ·von 3 Dossiers zur Zonenplanänderung „Halden", je mit Genehmigungsvermerk (A-Post Plus) · - Winzeler +Bühl, Rheinweg 21, 8200 Schaffhaüsen -:- Kantonale Steuerverwaltung, Schlossmühlestrasse 9, 8510 Frauenfeld, unter Beilage einer Kopie des geänderten Zonenplans - Grundbuchamt und Notariat Frauenfeld,.Langfeldstrasse 53a, 8.510 Frauenfeld - Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 .lttigen, unter Beilage einer Kopie des geänderten Zonenplans· · - Amt für Raumentwicklung (2), unter Beilage von zwei Dossiers zur Zonenplanänderung „Halden", je mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten.
Erwägungen: Am 25. September 2017 beschlo.ss der Gemeinderat von Homburg die Zonenplanände- . . rung „Halden" als geringfügige Anpassung des Zonenplans und ersuchte mit Schreiben vom 6. November 2017 um Genehmigung dieser Vorlage. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlosse·n werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umweit sind gegen den geänderten Zo· · nenplan keine Rekurse hängig. .
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Die Zonenplanänderung im Ortsteil Unterhörstetten betrifft zum einen die Parzelle. Nr. . 360, die ~ich im rechtskräftigen Zonenplan in der Landwirtschaftszone befindet, und. · . zum anderen die in der Wohnzone (W2) gelegene Parzelle Nr. 768.
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.Thurgau~~ 2/3 Tabelle 1: Übersicht Umzonung Parzellen Nm. 360 und 768
Betroffene Parzelle
Betroffene Teilfläche
Nr. 360
· 128 m2
Nr. 768
128 m
2
Rechtsgültiger Zonenplan
Geänderter Zonenplan
Landwirtschaftszone
Wohnzone W2
Wohnzone W2
Landwirtschaftszone
Gemäss Gesuchsunterlagen soll eine 128 m2 grosse Fläche auf Parzelle Nr. 360, welche als Zufahrt zum nördlich angrenzenden Landwirtschaftsland dient, von der Landwirtschaftszone in die Wohnzone W2 eingezont werden-. Im Ge.genzug soll eine gleich . grosse Fläche auf der benachbarten Parzelle Nr. 768 von der Wohnzone W2 in die Landwirtschaftszone ausgezont werden. Diese Fläche kann ebenfalls als Zufahrt für das hinterliegende Landwirtschaftsland genutzt werden. In einem nachgelagerten... Schritt sollen die Parzellengrenzen entsprechend der neuen zonenplanrechtlichen Situ:. ation angepasst werden. Gemäss Planungsbericht werden die beiden Teilflächen aktuell landwirtschaftlich genutzt. Beide eignen sich zur Bewirtschaftung gleichermassen. Anlass der Zonenplanänderung ist ein privates Interesse der Grundeigentümerschaft de~ Bauparzelle Nr. 768. · Inwiefern sich die Verhältnisse. im Sinne von Art. 21 Abs. 2 des Raumplanungsgesetzes . (RPG; SR 700) seit Einführung der rechtsgültigen Planfestsetzung geändert haben, so dass eine Anpassung des Zonenplans erforderlich ist, kann den Unte.rlagen nicht ent.., nomnien werden: Ebenfalls ist das öffentliche Interesse an der Planänderung nicht er.sichtlich. · · Indessen verlangt Art. 2 Abs. 3 RPG; SR 700 von den mit Planungsaufgaberi betrauten. Behörde'! darauf zu achten, den ihnen nachgeordneten Behörden den zur Erfüllung ihrer Aufgaben nötigen Ermessensspielraum zu lassen.· überdies ist das Planungsvorhaben aus raumplanerischer Sicht von untergeordneter Bedeutung und ohne erhebliche Auswirkungen. Das betroffene Gebiet ist zudem im kommunalen Richtplan als künftiges Bauland aufgeführt. Aufgrund dessen kann die Zonenplananpassung als zulässig erachtet werden. In formalerHinsicht ist·festzuhalten, dass ejne bestehende Zonenordnung nicht erneut genehmigt werden kann, sondern lediglich die Änderungen. Diesbezüglich ist der eingereichte Plan· 1:500 missverständlich. Für eine Zonenplanänderung wäre ein Differen.:. zenplan notwendig, aus dem die Änderungen klar ersichtlich sind.·
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Thurgau~~ 3/3
Aus kantonaler Sicht stehen der Planungsvorlage keine überwiegenden öffentlichen ln. teressen entgegen. Die oben erläuterte Zonenplanänderung kann durch das Departe-. · ment für_ Bau und Umwelt genehmigt werden, ·
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Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsge.richt des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen E:ritscheides einzureichen. Expediert:
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7. FEB. 2018
Bases légales
RB 700 · PBG · Canton
RB 700.1 · PBV · Canton
RB 814.03 · USGV · Canton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confédération
SR 814.41 · LSV · Confédération