Kiesabbau Schafbüel - Morgensonne

Plan d'affectation spécial · Neunforn · Abrogé le 12 sept. 2024

Document

Numéro
6
Type
Plan d'affectation spécial
Sous-type
Plan d'aménagement détaillé
Commune
Neunforn
Canton
Thurgovie
Niveau
Commune
Approuvé par
DBU
Procédure
Genehmigung Änderung
Adopté
30 janv. 2018
En vigueur depuis
6 mars 2018
Abrogé
12 sept. 2024

Carte

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Fichiers

Texte

10133-E-1.pdf

Departement für Bau und Umwelt

~~

Thurgau"'~ Frauenfeld, 30, Januar 2018

Entscheid Nr. 6 0222/2017/ARE-004

Politische Gemeinde Neunforn Änderung Gestaltungsplan Kiesabbau Schafbüel :- Morgensonne

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:

1. Die vom Gemeinderat Neunforn am 20 .. Juni 2017 und 12. Dezember 20·17 beschlossene Änderung des Gestaltungsplans Kiesabbau· Schafbüel - Morgensonne· wird genehmigt. · 2.· Mitteilung an: . - Gemeinderat Neunforn, Bachstrasse 2, 8526 _Oberneunforn unter Beilage von vier Dos~iers Änderung des Gestaltungsplans Kiesabbau Schafbüel - Morgensonne, · je mit Genehmigungsvermerk (charge) · - Amt für Umwelt - Landwirtschaftsamt - Tiefbauamt - Amt für Raumentwicklung unter Beilage eines Dossiers der Änderung des Gestaltungsplans. Kiesabbau Schafbüel - Mmgensonne, mit (3enehri1igungsvermerk sowie.· der übrigen Akten · Beilage: Stellungnahme des Amts für Umwelt, Abt. Abfall und Boden vom 25: Oktober 2017

Erwägungen: .

Afficher tout le texte

.

1. Mit Schreiben vom 9. Oktober 2017 und 6. November 2017 ersuchte der Gemeinderat von Neunforn um G~nehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Da die eirigereichten Unterlagen nicht genügten, mussten sie in der Folge zweimal überarbeitet werden. Die Gestaltungsplanänderung wurde am 18. DezefT!ber 2017 erneutzur Genehmigung eingereicht. Aufgrund der·eingereichte·n Unterlagen kann gefolgert werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Beim Departe· ment für Bau und Umwelt sind gegen die.Vorlage keine Rekurse hängig. .

Thurgau~ 212

2. Das Departement für Bau und Umwelt genehmigte mit Entscheid Nr. 75 vom 12. September 2012 den Gestaltungsplan Kiesabbau Schafbüel- Morgensonne. Der Gestaltungsplan bezweckt den Kiesabbau im Gebiet Schafbüel - Morgensonne lind die anschliessende Rekultivierung.· .

.

Abweichend zum rechtskräftigen Gestaltungsplan Schafbüel - Morgensonne wird mit der zur Genehmigung eingereichten Änderung des Gestaltungsplans bezweckt, die . _ursprüngliche Topografie anzupassen und den Standort der Hecke zu verschieben. Im Planungsbericht wird ausgeführt, dass sich die Geländegestaltung bezüglich deni · Oberffächenabfluss als ungünstig erweist, da zwischen den. beiden Morärienwällen ein Sattel entsteht und das Ob~rflächenwasser aufgrund des Gefälles nichtdirekt aus der Parz~lle Nr. 778 herausgeführt wird. Das Departemenfbemerkt bezüglich des neuen Standorts der Hecke, dass diese auf einem ehemaligen Rebberg liegt . und der Oberboden mit hoher Wahrscheinlichkeit schwache Belasfüngen mit .Kupfer aufweist (vgl. Beilage: Stellungnahme Amt für Umwelt vom 25. Oktober 2017). Der .· ausgehobene Oberboden kann innerhalb des Be!astungsperimeters wieder angelegt werden. Die einbezogenen Fachstellen haben gegen die Änderüngen keine Vorbehalte angebracht. Die Gestaltungsplanänderung erfüllt die Anforderungen von § 5 Abs. 3 des . Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und wird genehmigt.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begrundung_zu ~nthalten. -Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. · .Expediert:

-·6. FE.B. ZU-18

10133-S-1.pdf

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Kanton Thurgau

Gemeinde Neunforn

Gestaltungsplan Kiesabbau Schafbüel - Morgensonne (Änderungen 2017)

Sonderbauvorschriften

Oeffentliche Auflage vom .~.~: ..9.~~:}~!!.:· bis 2.6.. 0k.t..2017..... .

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KANTON THURGAU DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT 8500 FRAUENFELD

Kiesabbau Schafbüel / MC!rgensonne, Oberneunforn - Sonderbauvorschriften - 4. Juli 2017

1

Sonderbauvorschriften Der Gemeinderat Neunforn erlässt für das Gebiet Schafbüel / Morgensonne, Oberneunforn, den nachstehenden Gestaltungsplan (Änderungen 2017).

Art. 1 Zweck

Der Gestaltungsplan regelt den Kiesabbau, die Auffüllung, die Rekultivierung und die Endgestaltung im Gebiet Schafbüel - Morgensonne, Oberneunforn, in der Gemeinde Neunforn.

Art. 2 Akten

Der Gestaltungsplan -ist verbindlich definiert durch die - Sonderbauvorschriften und die festgesetzten Inhalte der folgenden Pläne, datiert vom 19. Mai 2011 (Änderungen vom 4. Juli 2017): - Plan Anhang 1: Situationsplan Ausgangszustand

1 : 1'000

- Plan Anhang 5: Abbau- und Auffüllplan, Endzustand

1 : 1'000

Art. 3 Geltungsbereich

Der Gestaltungsplan gilt für das Gebiet innerhalb des Gestaltungsplanperimeters gemäss Plan Anhang 5.

Art. 4 Abbaugebiet und

Etappierung

Das Abbau- und Auffüllgebiet sowie das Auffüllgebiet ohne vorgängigen Kiesabbau ist im Plan Anhang 5 festgelegt. Es umfasst die Parzellen Nr. +Fl, 778 und 779. Es gibt nur eine Etappe.

Art. 5 Abbaukoten

Die Abbaukoten sind im Plan Anhang 5 festgelegt. Sie liegen zwischen 473 und 475 m ü.M.

Art. 6 Abbau- und Auffüllmenge. Ablauf

Die Abbaumenge {Festmass ohne Deckschichten) ist durch den Abbauperimeter und die zulässigen Abbaukoten festgelegt. Sie beträgt max. 71'500 m3. Die gesamte Auffüllmenge (Festmass ohne Deckschichten) beträgt max. 108'800 117'300 m3. Die Arbeiten beginnen auf der Parzelle Nr. 778 (Steigli). Kurzfristig werden Flächen von rund 2'000 m2 abgedeckt. Die Abbaurichtung ist generell von Südosten nach Nordwesten. Auf der Auffüllffäche Steigli steht von Anfang an Raum für die Auffüllung zur Verfügung.

Kiesabbau Schafbüel / Morgensonne, Obemeunfom - Sonderbauvorschriften - 4. Juli 2017

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Art. 7 Strassenabstand,

Böschun~en

Zur Fahrhofstrasse (Gemeindestrasse) ist mit dem Grubenrand ein Abstand von 5 m einzuhalten. Zu den Flurwegen, die die Grube begrenzen, ist mit dem Grubenrand ein Abstand von 4 m einzuhalten. Die Böschungen der Deckschichten sind mit einem Winkel von 1:1, die. Böschungen der Kieswand von maximal 2:1 (vertikal : horizontal) auszuführen.

Art. 8 Umzäunung

Entlang der Fahrhofstrasse und entlang den Flurwegen sind die Böschungsoberkanten zusätzlich zur Schüttung eines Erdwalls mit Abgrenzungszäunen zu sichern. Die Zäune müssen so angelegt sein, dass sie für Kleintiere (z.B. Igel) durchlässig sind.

Art. 9 Feste Anlagen

Als feste Anlagen dürfen Baustellencontainer, Reifenwaschanlage, mobile Baustellen-Betankungsanlage und weitere für den Abbau nötige Betriebseinrichtungen installiert und betrieben werden.

Art. 10 Luftreinhaltung

Zur Verhinderung von übermässigen Staubemissionen sind das Betriebsareal sowie die Zu- und Wegfahrt bei Bedarf mit Wasser zu besprül:ien. Die eingesetzten Maschinen und Fahrzeuge haben dem Stand der Technik zu entsprechen.

Art. 11 Maschineneinsatz

Der Abbau ist mit einem Raupenbagger ohne Sprengung auszuführen.

Art. 12 Transporte und

Zufahrten

Die Gruben-Zufahrt und Wegfahrt erfolgt ausschliesslich über die Flurstrasse Parzelle Nr. 234 / Ossingerstrasse. Die Flurstrasse wird auf einer Länge von 240 m auf S m Breite (mit Ausstellplätzen) ausgebaut und befestigt. Nach dem Abschluss der Kiesgrubenauffüllung wird die Zufahrt werderi die Ausstellplätze wieder rückgebaut. Die Ausfahrt von der Zufahrtsstrasse Parzelle Nr. 234 in die Ossingerstrasse ist zu signalisieren und sauber zu halten.

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Art. 13 Zwischenlagerung

Bodenmaterial

Die bodenrelevanten Arbeiten (Abtrag, Zwischenlagerung) haben nach der "FSKB-Rekultivierungsrichtlinie für den fachgerechten Umgang mit Böden" (Fachverband der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie, · 2001) zu erfolgen. Anfallendes Bodenmaterial (Oberboden: 20 bis 30 cm, Unterboden: ca. 50 cm) darf nicht abtransportiert werden. Ober- und Unterboden sind getrennt voneinander zwischenzulagern. Die für die Zwischenlagerung von Ober- und Unterboden vorgesehenen Flächen müssen so beschaffen sein, dass es an der Basis der

Kiesabbau Schafbüel /Morgensonne, Oberneunforn - Son9erbauvorschriften - 4. Juli 2017

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Bodendepots nicht zu Stau nässe kommt. Die Depots müssen mit geeigneten, tiefwurzelnden Pflanzen begrünt werden. Für Kulturerdearbeiten ist eine ausgebildete bodenkundliche Baubegleitung (BBB) beizuziehen.

Art. 14 Zwischenlagerung

von belastetem Bodenmaterial

Das mit Kupfer belastete Bodenmaterial des ehemaligen Rebbergs (auf Parzelle Nr. 778) darf nicht mit unverschmutztem Bodenmaterial der übrigen Flächen vermischt werden.

Art. 15 Auffüllmaterial

Das Auffüllmaterial darf nur aus sauberem, unverschmutztem Aushubmaterial (inkl. mineralischen Feinteilen aus Kieswerkwaschung) bestehen. Die Qualitätssicherung bezüglich des angelieferten Materials muss gewährleistet sein. Die Auflagen zur Annahme und Kontrolle des Auffüllmaterials werden im Abbaugesuch festgehalten. Die gesamte Auffüllmenge beträgt max. 108'800 117'300 m3 (fest, ohne Ober- und Unterboden).88641323

Art. 16 Rekultivierung

Bei der Rekultivierung ist die " FSKB-Rekultivierungsrichtlinie für den fachgerechten Umgang mit Böden" (Fachverband der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie, 2001) zu befolgen. .

Art. 17 Endgestaltung und

Folgenutzung

Das Projektgebiet ist aufzufüllen und für die vorgeschriebene weitere Nutzung bereitzustellen. Die Grubenauffüllung und die Gestaltung des Endzustandes haben nach dem Plan Anhang 5 (Änderungen 2017) zu erfolgen. Die gesamte Gestaltungsperimeterfläche ist nach Abschluss der Auffüllung und Rekultivierung erneut für die landwirtschaftliche Nutzung in der heute bestehenden Form (Ackerland) bestimmt.

Art. 18 Entwässerungen

In den nach Abschluss der Rekultivierung für die landwirtschaftliche Nutzung bestimmten Böden ist für die Regelung des Bodenwasserhaushaltes zu sorgen (z.B. mit Drainagen).

Art. 19 Oekologische Aufwertungsfläche

Als oekologische Aufwertungsmassnahme wird d ie westlich an die Kiesabbaufläche angrenzende Hecke (Böschung) auf die Westseite der Parzelle Nr. 779 verlegt (bestehende Hecke), mit standortgerechten Arten aufgestockt und vergrössert.

Art. 20 In-Kraft-Treten

Dieser Gestaltungsplan tritt nach der Genehmigung des Departements für Bau und Umwelt in Kraft.

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Frauenfeld, den 4. Juli 2017

Gesuchsteller: Bereuter Holding AG Schützenstrasse 55 8604 Volketswil (ehemals: Kieswerk Peter AG 8462 Rheinau)

Karl Geiges AG

Im Adli 9 8532 Warth

Projektverfasser. CSD Ingenieure AG Zürcherstrasse 34 8501 Frauenfeld G. Vogel

Kiesabbau Schafbüel / Morgensonne, Oberneunforn - Sonderbauvorschriften - 4. Juli 20_17