Zonenplan <1994> Parz. Nrn. 2139

Plan de zones · Basadingen-Schlattingen · Abrogé le 7 avr. 2025

Document

Numéro
25
Type
Plan de zones
Commune
Basadingen-Schlattingen
Canton
Thurgovie
Niveau
Commune
Approuvé par
DBU
Procédure
Genehmigung Änderung
Adopté
9 juin 2023
En vigueur depuis
1 juil. 2023
Abrogé
7 avr. 2025

Carte

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Fichiers

2023.03-002P-E-1.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Departement für Bau und Umwelt

Thurgau Frauenfeld, 09.06.2023

Entscheid Nr. 25 BOA/PG Nr. 2023.03-002

Politische Gemeinde Basadingen-Schlattingen Zonenplanänderung Parzelle Nr. 2139 und Baureglementergänzung Art. 18

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1.

Die vom Gemeinderat Basadingen-Schlattingen am 4. Oktober 2022 erlassene Zonenplanänderung auf Parzelle Nr. 2139 wird genehmigt.

2.

Die vom Gemeinderat Basadingen-Schlattingen am 4. Oktober 2022 erlassene Baureglementsänderung (Spezialzone Energie-Gewinnung) wird genehmigt.

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3.

Mitteilung an: - Gemeinde Basadingen-Schlattingen, Rychgass 2, 8254 Basadingen unter Beilage der Dossiers der Zonenplan- und Baureglementsänderung mit den notwendigen Genehmigungsvermerken (chargé) - Strittmatter Partner AG, Vadianstrasse 37, 9001 St. Gallen - Landwirtschaftsamt - Amt für Wirtschaft und Arbeit, Arbeitsinspektorat - Amt für Energie - Amt für Umwelt - Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst - Amt für Raumentwicklung, unter Beilage eines Dossiers der Zonenplan- und Baureglementsänderung, mit den Vermerken analog Gemeindeexemplare sowie der übrigen Akten.

Erwägungen: 1.

Mit Schreiben vom 6. März 2023 ersucht die Gemeinde Basadingen-Schlattingen um Genehmigung der im Titel erwähnten Zonenplan- und Baureglementsänderung. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Vorlagen keine Rekurse hängig.

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2.

Die Zonenplanänderung betrifft die Parzelle Nr. 2139 in der Politischen Gemeinde Basadingen-Schlattingen. Die Gemeinde beantragt, eine Teilfläche der Parzelle Nr. 2139 im Umfang von 0.9 ha von der Landwirtschaftszone in die Spezialzone Energie-Gewinnung umzuzonen. Die restliche Teilfläche der Parzelle im Umfang von 0.8 ha soll in eine Landwirtschaftszone für besondere Nutzung für Pflanzenbau (LWB P) umgezont werden. Bei beiden Zonen handelt es sich um Nicht-Bauzonen. Da es in der Gemeinde Basadingen-Schlattingen noch keine Spezialzone Energie-Gewinnung gibt, muss das Baureglement mit dieser neuen Zonenart ergänzt werden. Dazu wird ein neuer Artikel 1 8bis aufgenommen. Der Gemüsebetrieb Grob plant seit längerer Zeit den Bau einer Biogasanlage. Da dieses Vorhaben planungspflichtig ist, wird eine eigene Zone (des Nichtbaugebiets) benötigt. Aus diesem Grund hat die Gemeinde bereits 2021 eine Zonenplanänderung inkl. der dazugehörigen Ergänzung des Baureglements zur Vorprüfung eingereicht. Die damals eingereichte Vorlage betraf jedoch die Parzellen Nrn. 2142 und 2144. Am bisherigen Standort waren Einsprachen gegen die Zonenplanänderung eingegangen. Deshalb hat sich der Bauherr und die Gemeindebehörde für einen alternativen Standort entschieden. Die Flächen am neuen Standort konnte die Firma Grob Gemüsebau via Landabtausch erwerben. Die Fläche des neuen Standorts liegt vollständig im Bereich von Fruchtfolgeflächen (FFF) gemäss Sachplan. Bei der Beanspruchung von FFF ist eine umfassende Interessenabwägung notwendig (KRP Planungsgrundsatz 2.2 E). Eine Kompensationspflicht besteht für das vorliegende Vorhaben trotz der Grösse von 9000 m2 jedoch nicht, da es sich weder um eine Einzonung noch um ein Strassenbauprojekt handelt (vgl. KRP Planungsgrundsatz 2.2 F). Alternative Standorte ausserhalb von Fruchtfolgeflächen in Betriebsnähe sind nicht vorhanden. Der neue Standort liegt gut eingebettet zwischen den bestehenden Betriebsgebäuden und dem angrenzenden Gewächshaus im Norden. Die Standortwahl, die in der Interessenabwägung im Planungsbericht thematisiert wird, ist nachvollziehbar. Insgesamt erscheint die Umzonung sachgerecht.

Im Rahmen der verwaltungsinternen Zirkulation haben die involvierten Fachstellen keine Vorbehalte gegenüber der Zonenplan- und Baureglementsänderung angebracht. Die Zonenplanänderung auf Parzelle Nr. 2139 sowie die Ergänzung des Baureglements entsprechen den Anforderungen von § 5 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und werden genehmigt.

Thurgau 3/3

Departement für Bau und Umwelt Der Departementschef

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Expediert:

09. JUNI 2023