Schutzbeschluss des Departementvorstehers

Zones de protection des eaux souterraines · Staldenried

Document

Numéro
0
Type
Zones de protection des eaux souterraines
Commune
Staldenried
Canton
Valais
Niveau
Canton
Approuvé par
Aucune indication
Adopté
9 oct. 2013
En vigueur depuis
11 juil. 2018

Carte

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Fichiers

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Departement des transports, de l'quipement et de l'environnement Departement für Verkehr, Bau und Umwelt

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CANTON DU VALAIS KANTON WALLIS

GENEHMIGUNG DER GRUNDWASSERSCHUTZZONEN UND -ÄREALE DER GEMEINDE STALDENRIED

(QUELLEN: STD309, STD201.204, STD209, STD401-403, UND QUELLFASSUNGEN: STD101-105, STD205- 208, STD301-308, STD501-507)

Eingesehen:

\ - das Gesuch vom 11. März 2013 der Gemeinde Staldenried betreffend die Genehmigung der Grundwasserschutzzonen . und -areale für die Trinkwasserquellen und -Fassungen (Schutzzonenplärie, hydrogeologischer Bericht mit den dazugehörigen Schutzzonenvorschriften vom 5. Dezember 2012 erstellt durch das Büro Burchard GmbH);

- die öffentliche Auflage ‚im Amtsblatt Nr. 3 vom 18. Januar 2013 (Schutzzonenpläne,

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hydrogeologischer Bericht Schutzzonenvorschriften vom 5. Dezember 2012 der Burchard GmbH), gegen welche gemäss Bestätigung der Gemeinde Staldenried vom 11. März 2013 keine Einsprachen erhoben wurden; .

= die Stellungnahme der Gemeinde Staldenried vom 11. März 2013;

- den aktuellen Zonennutzungsplan der Gemeinde Staldenried, homologiert durch den Staatsrat am 26. Januar 1994; .

- die Art. 19 bis 21 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991 (GSchG) und die Art. 29 ff. der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV);

i - den Art. 7 Abs. 1 lit. e des kantonalen Gesetzes betreffend die Vollziehung des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer gegen die Verunreinigung vom 16. November: 1978 (Gvasene);

- die Wegleitung Grundwasserschutz des BUWAL von 2004 iegleitung) sowie die kantonalen Richtlinien vom Juni 1995 des für den Grundwasserschutz zuständigen Departements;

- den Art. 4 des Reglements betreffend das Verfahren über die Ausscheidung von. j Grundwasserschutzzonen und -arealen vom 31..Januar 1996;

- den Art. 4.des kantonalen Gesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte vom 28. März 1990 sowie den Art. 1 des Ausführungsreglements vom 4. Juli 1990;

- das Gesetz über das Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsrechtspflege vom 6. Oktober 1976 (VVRG); .

- das Gesetz ‚betreffend den Tarif der Kosten und Entschädigungen vor Gerichts- oder Verwaltungsbehörden vom 11. Februar 2009 (GTar); B

Erwägend:

Das vorliegende Projekt bezweckt den Schutz der Trinkwasserquellen und Quellfassungen der Gemeinde Staldenried auf dem Gemeindegebiet von Staldenried.

Die zum Schutz von Trirkwasserquellen und Quellfassungen notwendigen Eigentumsbeschränkungen werden durch die gesetzlichen Bestimmungen des Bundes festgelegt. und durch die der Schutzzonenvorschriften sowie des hydrogeologischen Berichts "ergänzt, respektive präzisiert.

Gemäss Schutzzonenvorschriften Art. 4.05.100 hat die Gemeinde. zu veranlassen, dass die im zugehörigen hydrologischen Quelischutzzonenbericht genannten Massnahmen zum Schutz der Quellfassungen umgesetzt werden (Massnahmen Art. 4.056.101 bis 4.05.202). Gegebenenfalls ist die. Gemeinde verpflichtet, Eigentumsbeschränkungen nach Bedarf mittels punktueller, Verfügungen anzuordnen. Das Verfahren wird durch das Gesetz über das Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsrechtspflege (VVRG) geregelt (Art. 5 Abs. 2 Reglement betreffend das Verfahren über die Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen und -arealen vom 31. Januar 1996).

Zwecks Verminderung des Verschmutzungsrisikos der Quellen ist zu prüfen, ob die Parzellen in der Schutzzone S1, soweit nicht bereits erfolgt, durch die Fassungseigentümer erworben werden sollen.

Gemäss dem Hydrogeologischen Bericht vom 5. Dezember 2012 der Burchard GmBH (Seite 6) sind folgende bestehende Konflikte durch die vorgeschlagenen Massnahmen von der Gemeinde Staldenried zu beheben: .

- Die ungenügende Sickergrube der Alphütte (636'857 / 117811) in der Schutzzonen S2 der Quelle STD-101 (Stafolbrunnu) muss saniert werden.

- Die Quellschutzzone S1 der Quelle STN-107 (Riedbach 07) muss eingezäunt werden.

Die Ausscheidung der Grundwasserschutzzonen und -areale erfolgte in Koordination mit der Revision des Zonennutzungsplans der Gemeinde Staldenried. .

Die Schutzzonenpläne vom 5. Dezember 2012 und die oben genannten Schutzmassnahmen festlegenden Vorschriften vom 5. Dezember 2012 der Quellen und Quellfassungen von Staldenried erfüllen die rechtlichen und administrativen Anforderungen und können somit genehmigt werden.

Gemäss Art. 88 VVRG, Art. 23 GTar und Art. 37 GVGSchG muss die Gemeinde Staldenried für die durch den vorliegenden Entscheid entstandenen Kosten aufkommen, wobei die Einfachheit sowie der geringe Umfang der Angelegenheit berücksichtigt werden. u

Auf Antrag der Dienststelle für Umweltschutz,

Entscheidet

DAS DEPARTEMENT FÜR VERKEHR, BAU UND UMWELT:

1: Die Schutzzonenpläne (Massstäbe 1:1'500 bis 1:2:500) vom 5. Dezember 2012 .der Trinkwasserquellen und -Fassungen sowie die dazugehörigen Schutzzonenhvorschriften vom 5. Dezember 2012 von Staldenried, ergänzt und präzisiert durch die Bestimmungen. des hydrogeologischen Berichts vom 5. Dezember 2012 der Burchard GmbH, werden hiermit genehmigt.

2. Die Schutzmassnahmen der bundesrechtlichen Gesetzgebung bleiben vorbehalten.

Gemeinde Staldenried, Genehmigung der Grundwasserschutzzonen der Gemelnde Staldenried auf dem Gemeindegebiet von Staldenried 213

3. Die mit vorliegendem Entscheid genehmigten Grundwasserschutzzonen und -areale sind als Hinweis in die Zonennutzungspläne der Gemeinde Staldenried zu übertragen. "

4. Alle Bauvorhaben innerhalb der Schutzzonen und -areale müssen vorgängig der Dienststelle für Umweltschutz unterbreitet werden.

5. Anhand einer "hydrogeologischen Expertise muss der Gesuchsteller nachweisen, dass ein solches Vorhaben die Anforderungen in Bezug auf den Gewässerschutz (Gewässerschutzgesetz vom 24. Januar 1991, Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998, Wegleitung Grundwasserschutz des BUWAL von 2004, technische Nutzungsvarschrften des hydrogeologischen Berichtes vom 5. Dezember 2012) erfüllt.

6. Die Gemeinde Staldenried überwacht die Umsetzung der in den Schutzzonenvorschriften aufgeführten Schutzmassnahmen auf ihrem Gemeindegebiet (insbesondere auch die Lösung der Nutzungskonflikte gemäss dem hydrogeologischen Bericht auf Seite 6). Im Falle einer Verschmutzung der Quellen und Fassungen müssen die Schutzmassnahmen neu beurteilt werden.

‘7. Die Verfahren der formellen und/oder materiellen Enteignung bleiben vorbehalten. Vorliegende “ Genehmigung gilt in diesem Sinne als Anerkennung des öffentlichen Nutzens.

8. Die Kosten des vorliegenden Entscheides von Fr. 187.-- (Gebühren Fr. 180.--, Gesundheitsstempel : Fr. 7.--) werden der Gemeinde Staldenried auferlegt.

Sitten, den 9O0CT. 2013

Jagques Melly Staatsrat

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung Beschwerde beim Staatsrat eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist in so vielen Doppeln einzureichen als Interessierte bestehen (Art. 72 VVRG). Die Beschwerdeschrift muss eine knappe Darstellung des Sachverhalts und eine Begründung unter Angabe der Beweismittel und Schlussfolgerungen enthalten. Der Beschwerde sind ein Exemplar des angefochtenen Entscheids und die als Beweismittel angegebenen Dokumente beizulegen, sofern sie'im Besitz des Beschwerdeführers sind (Art 80 Abs. 1 lit. c und Art. 48 VVRG).

Eröffnet am: 90c7. 2013

Verteiler:

a) Zustellung: « _ Gemeindeverwaltung, 3933 Staldenried,

b) Mitteilung: « _ Dienststelle für. Raumentwicklung « . Dienststelle für Landwirtschaft ® Dienststelle für Umweltschutz _

Gemeinde Staldenried, Genehmigung der Grundwasserschutzzonen der Gemeinde Staldenried auf dem Gemeindegebiet von Staldenried " 3/3