Décision du Conseil d'Etat du 24 juin 2020

Espace réservé aux eaux · Täsch

Document

Numéro
2020.02947
Type
Espace réservé aux eaux
Commune
Täsch
Canton
Valais
Niveau
Commune
Approuvé par
Aucune indication
Adopté
24 juin 2020
En vigueur depuis
25 oct. 2024

Carte

Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Täsch avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète

Fichiers

20200624_Tasc_decce.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

II J \* ~ --.

l llllll lllll lllll lllll lllll lllll 111111111111111111 2020.02947

zyxwvutsrqponmlkjihgfedcbaZYXWVUTSRQPONMLK

LE CONSEIL D'ETAT DER STAATSRAT zyxwvutsrqponmlkjihgfedcbaZYXWVUTSRQPONMLKJIHGFEDCBA

PLANGENEHMIGUNG BETREFFEND DIE FESTLEGUNG DER GEWÂSSERRÀUME GEMEINDE T Â.SCH

Eingesehen

das Auflagedossier .Gewàsserraum Tasch" vom 19. Juli 2018 mit dem darin enthaltenen ,,Gewasserraumplan" im Massstab 1 :2'000 und dem Plan ,,Karte 83: Situationsplan Gewasserabschnitte" im Massstab 1: 10'000, den Vorschriften zur Festlegung von Eigentumsbeschrankungen im Gewasserraum und dem Technischen Bericht mit seinen Anhànqen; die ëffentliche Auflaqe im Amtsblatt Nr. 31 vom 3. August 2018; das durch die Gemeinde Tasch beim Verwaltungs- und Rechtsdienst des Departements für Mobilitàt, Ràumentwicklung und Umwelt (VRDMRU) am 5. September 2018 eingereichte Gesuch um Homologation; den Art. 36a des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewàsser vom 24. Januar 1991 (GSchG), die Art. 41 a zyxwvutsrqponmlkjihgfedcbaZYXWVUTSRQPONMLKJIHGFEDCBA ff. der eidgenëssischen Gewasserschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV) und die Art. 1, 5 und 13 des kantonalen Gesetzes über den Wasserbau vom 15. Marz 2007 (kWBG); das Gesetz betreffend den Tarif der Kesten und Entschadigungen vor Gerichts- oder Verwaltungsbehërden vom 11. Februar 2009 (GTar) sowie die Bestimmungen des Gesetzes des Kantons Wallis über das Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsrechtspflege vom 6. Oktober 1976 (WRG); die eingereichten Vormeinungen der: • Dienststelle für Umwelt (25. September 2018), • Dienststelle für Wald, Flussbau und Landschaft (28. September 2018), • Dienststelle für Raumentwicklung (4. Oktober 2018), • Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (12. Oktober 2018), • Dienststelle für Mobilitat (2. Oktober 2018), • Dienststelle für Energie und Wasserkraft (4. Oktober 2018), • Dienststelle für Landwirtschaft (26. September 2018); die übrigen Akten.

Erwagend 1.

Afficher tout le texte

Verfahren zyxwvutsrqponmlkjihgfedcbaZYXWVUTSRQPONMLKJIHGFEDCBA

1.1

Der Bund hat in Art. 36a des Gewasserschutzgesetzes bestimmt, dass der Raumbedarf der oberirdischen Gewâsser festzulegen ist, der erforderlich ist für die Gewahrleistung folgender Funktionen (Gewasserraum): die natürlichen Funktionen der Gewâsser, den Schutz vor Hochwasser und die Gewassernutzung. Gernass den Übergangsbestimmungen der eidqenôssischen Gewasserschutzverordnung zur Ânderung vom 4. Mai 2011 muss der Gewasserraum bis zum 31. Dezember 2018 festgelegt werden. Der Kanton Wallis hat in Art. 13 kWBG das erforderliche Verfahren zur Bestimmung des Gewasserraums geregelt.

1 .2

zyxwvutsrqponmlkjihgfedcbaZYXWVUTSRQPONMLKJIHGFEDCBA Gernâss Art. 13 Abs. 3 Bst. b kWBG obliegt die Bestimmung des GWR für ein oberirdisches Gewasser den Gemeinden für diejenigen Gewasser, die ihnen gehéiren (vgl. Art. 6 Bst. b kWBG). Bei Gewâssern, welche die Grenze zwischen zwei oder mehreren Gemeinden bilden, ist die Bestimmung des Gewasserraumes unter den Parteien abzusprechen. Vorliegend geht es um die Festlegung der Gewàsserraume der kommunalen Gewasser, welche sich auf dem Gebiet der Gemeinde Tasch befinden und für welche folglich jene Gemeinde zustandiq ist (detaillierter zu den einzelnen Gewassern, die im vorli'egenden Entscheid behandelt werden, siehe nachfolgend unter Ziffer 2 . Tragweite des Projektes). zyxwvutsrqponmlkjihgfedcbaZYXWVUTSRQPONMLKJIHGFEDCBA

1.3

Der Art. 13 Abs. 4 kWBG legt fest, dass der Gewasserraum für ein oberirdisches Gewâsser in Form von Plànen und Vorschriften bestimmt wird, welche die Méiglichkeiten der Bodennutzung sowie die Eigentumsbeschrankungen festlegen. lm vorliegenden Fall enthalt das Auflagedossier die von der Gesetzgebung verlangten Dokumente. ln Bezug auf die Vorschriften ist festzuhalten, dass diesen keine eigene Tragweite zukommt. Sie übernehmen vielmehr die gesetzlichen Bestimmungen des Bundes (insbesondere Art. 41c GSchV), welche umfassend die Gestaltungsund Bewirtschaftungsméiglichkeiten innerhalb des Gewasserraums regeln.

1 .4

Die erforderlichen Unterlagen werden in der/den Standortgemeinde/n éiffentlich aufgelegt. Anmerkungen und begründete Einsprachen kéinnen wahrend 30 Tagen nach der Veréiffentlichung im Amtsblatt eingereicht werden. Die Gemeinde überweist den Planentwurf mitsamt Bemerkungen und Einsprachen und zusammen mit ihrer Vormeinung an das Departement. lm vorliegenden Fall wurde das Projekt wahrend 30 Tagen éiffentlich aufgelegt, sodass für jede betroffene Person die Méiglichkeit bestand, allenfalls nach eigenem Gutdünken Einsprache zu erheben oder Anmerkungen zum Projekt einzureichen. lnnert der gesetzlichen Frist wurden keine Einsprachen hinterlegt.

1 .5

Nach Anhéirung insbesondere der mit dem Wasserbau beauftragten Dienststelle sowie der für die Umwelt, die Fischerei, die Wildtiere, die Raumplanung, die Natur und die Landwirtschaft zustàndiqen Dienststellen entscheidet der Staatsrat über die Einsprachen und genehmigt die Plane mit den zugehéirigen Vorschriften (Art. 13 Abs. 5 kWBG).

2.

T r a g w e ite d e s P r o je k te s

Die Gemeinde Tësch beantragt in ihrer Eingabe vom 5. September 2018 die Homologation der Gewàsserràume der sich auf ihrem Gemeindegebiet befindlichen Gewasser durch den Staatsrat. Dem Auflagedossier kann entnommen werden, dass für die folgenden Gewasser der GWR bestimmt worden ist: Taschbach, Tâschbach/Mâlchjubach, Mattervispa, Schalibach, Schalisee. Nachfolgend geht es somit um die Frage, ob der Staatsrat die ausgeschiedenen GWR für die zuvor zyxwvutsrqponmlkjihgfedcbaZYXWVUTSRQPONMLKJIHGFEDCBA erwëhnten Gewàsser genehmigen kann. 2 .1

)

Dem technischen Bericht lasst sich darüber hinaus entnehmen, dass die Gemeinde Tasch für die übrigen Gewasser, welche sich auf dem Gemeindeterritorium befinden, auf die Ausscheidung eines Gewàsserraurnes verzichtet. 2 .2

Besonders zu beachten sind jeweils jene Gewasser, welche die Grenze zu Nachbargemeinden bilden, da der Art. 13 Abs, 3 Bst. b kWBG bestimmt, dass bei Gewàssern, welche die Grenze zwischen zwei oder mehreren Gemeinden bilden, die Bestimmung des GWR unter den Parteien abzusprechen · ist. Aus den Dossierunterlagen kann entnommen werden, dass solche Grenzgewasser vorliegen. Die betroffene Gemeinde (Randa) hat die Einverstëndniserklarunq zum vorliegenden Projekt abgegeben.

2.3

Betreffend die im vorliegenden Plangenehmigungsentschejd zu behandelnden Gewâsser der Gemeinde Tasch ist festzuhalten, dass die beantragten GWR dieser Gewasser im ,,Gewasserraumplan" im Massstab 1 :2'000 vom 19. Juli 2018 und dem Plan ,,Karte B3: Situationsplan Gewasserabschnitte" im Massstab 1: 10'000 vom 19. Juli 2018 abgebildet werden. Diese Plane sind dem Staatsrat zur Genehmigung zu unterbreiten. Daneben enthalt das Auflagedossier noch einen Technischen Bericht mit Anhanqen, welche dem Staatsrat nicht zum Entscheid vorzulegen ist. Diese Dokumente dienen vielmehr ais zusâtzliche lnformationen allen Betroffenen, stellen umfassend die Herleitung der beantragten GWR dar und liefern

Gewâsserràume, Gemeinde Tâsch zyxwvutsrqponmlkjihgfedcbaZYXWVUTSRQPONMLKJIHGFEDCBA

2/7

nachvollziehbare Begründungen für die diesbezüglichen Antraqe. Gestützt auf die oben stehenden Ausführungen (siehe Ziffer 1.3 zyxwvutsrqponmlkjihgfedcbaZYXWVUTSRQPONMLKJIHGFEDCBA ) werden im vorliegenden Fall auch die ,,Vorschriften zur Festlegung

von Eigentumsbeschrankungen im Gewasserraum (GWR) der stehenden Gewâsser, der kleinen und mittleren Fliessgewasser, ausgenommen die grossen Fliessgewasser" und die ,,Vorschriften zur Festlegung von Eigentumsbeschrankungen im Gewàsserraurn eines grossen oberirdischen Gewassers" von Juli 2018, dem Staatsrat nicht zur Genehmigung unterbreitet, was damit begründet werden kann, dass sich diese Beschrankunqen vielmehr direkt aus den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen des Bundes ergeben (ein entsprechender Hinweis wird aber im Dispositiv dieses Entscheides integriert). 2.4

Dem Technischen Bericht des Auflagedossiers kann im Detail entnommen werden, welche Datengrundlagen, Rahmenbedingungen, Plane und weitere Unterlagen das von der Gemeinde beauftragte lngenieurbüro verwendet und berücksichtigt hat, um die effektiv bestehende sowie die natürliche Gerinnesohlenbreite für jedes der vorerwahnten Gewasser zu ermitteln, bzw. festzuleqen. Alsdann wurde eine Unterteilung der betrachteten Gewasser in reprasentative Abschnitte aufgrund festgelegter Kriterien vorgenommen. Danach hat das beauftragte · Büro für jeden Abschnitt jedes Gewassers den minimalen theoretischen Gewasserraum hergeleitet. ln Berücksichtigung der sich aufdranqenden Abweichungen (einerseits Erweiterungen des GWR und andererseits Reduktionen des GWR; jeweils auf bestimmten Abschnitten einiger Gewàsser) wird im Bericht erlautert, welche effektive, gesamte Gewàsserràume für die erwahnten Gewàsser beantragt werden. Diese wurden im ,,Gewasserraumplan" im Massstab 1 :2'000 vom 19. Juli 2018 und dem Plan ,,Karte 83: Situationsplan Gewasserabschnitte" im Massstab 1: 10'000 vom 19. Juli 2018 abgebildet und werden untenstehend beurteilt (siehe Ziffer 4 . Gesamtbeurteilung der Gewâsserrâume ).

3.

D ie B e u rt e ilu n g d e r k a n to n a le n D ie n s ts te lle n

3 .1

Die zyxwvutsrqponmlkjihgfedcbaZYXWVUTSRQPONMLKJIHGFEDCBA D ien ststel/e für Wald , F /ussbau und Land schaft ist die zustandlqe kantonale Fachstelle in Bezug auf die Festlegung des GWR (seit dem 1. Januar 2018) und begleitete mit ihrem Know-how die Gemeinden bei der Realisierung ihrer Projekte. Vorliegend hat jene Dienststelle in Bezug auf die Gewasser eine Kontrolle durchgeführt und das Flussbauamt hat dabei eine positive Vormeinung zum Projekt abgegeben. Auch die übrigen Sektionen haben zu dem Projekt eine vorbehaltlos positive Vormeinung abgegeben. zyxwvutsrqponmlkjihgfedcbaZYXWVUTSRQPONMLKJIHGFEDCBA

3.2

Die D ienststel/e für R aum en tw icklunq (ORE) weist in ihrer Vormeinung darauf hin, dass es, gemass dem Merkblatt Gewàsserraurn im Siedlungsgebiet (ARE UVEK und BPUK vom 18. Januar 2013), der Dienststelle für Raumentwicklung obliegt, zu beurteilen, ob ein Gebiet innerhalb der Bauzone dicht überbaut ist oder nicht. Die ORE hait diesbezüglich fest, dass es sich beim Abschnitt TAB-01 rechtsufrig um dicht überbautes Baugebiet (Zentrums- oder Kernzone im làndlichen Gebiet) im Sinne der GSchV handelt und dass samit der effektive Gewasserraum rechtsufrig des Taschbachs reduziert werden kann (siehe Ziffer 4 .5 ). Die ORE hait überdies fest, dass aile anderen effektiven Gewâsserràurne, welche pro Abschnitt vorgeschlagen werden, den gesetzlich vorgegebenen Dimensionen entsprechen. Darüber hinaus erinnert die ORE daran, dass der Gewasserraum, gemass Art. 13 Abs. 7 des Gesetzes über den Wasserbau, ais Hinweis in die Zonennutzunqsplane (ZNPL) und in das Bauund Zonenreglement zu übertragen ist, sobald dieser vom Staatsrat genehmigt wurde. Die bienststelle hat zur Festlegung der Gewasserraume eine positive Vormeinung ohne Auflagen abgegeben.

3 .3

Die D ienststel/e für U m w elt hait in ihrer Vormeinung fest, dass das Dossier aufgrund verschiedener Vorschriften zum Schutz der Umwelt geprüft wurde, insbesondere Gewasserschutz (GSchG, GSchV, kGSchG), Umweltschutz (USG, kUSG), Altlasten (AltlV), Bodenschutz (VBBo) sowie aufgrund der der Dienststelle zur Verfügung stehenden Daten und Kataster.

Gewësserrëurne, Gemeinde Tâsch zyxwvutsrqponmlkjihgfedcbaZYXWVUTSRQPONMLKJIHGFEDCBA

3/7

Betreffend den zyxwvutsrqponmlkjihgfedcbaZYXWVUTSRQPONMLKJIHGFEDCBA Standort des Projektes hait die Dienststelle fest: Gew ësserschutz

·

Mehrere Gewàsser überschneiden oder tangieren Grundwasserschutzzonen der Gemeinde Tasch oder liegen, qemass der vom Staatsrat am 7. Marz 2012 genehmigten Ausscheidung der Gewasserschutzbereiche, im Gewàsserschutzbereich Au (für die Wassergewinnung nutzbares Grundwasser). Altlasten

Der kantonale Kataster der belasteten Standorte enthalt kein Objekt im Perimeter oder in der Nahe des Projektes. Es kann nicht garantiert werden, dass ein Grundstück unbelastet ist. Was die Auswirkungen des Projektes betrifft, wird in Bezug auf den Gew ësserscbutz darauf hingewiesen, dass die Festlegung des Gewàsserraurns qernàss Art. 36 a GSchG der Gewàhrleistunq der natürlichen Funktion der Gewasser ais Lebensraum, zum Schutze von Hochwasser oder der zulassiqen Gewassernutzung qemass GSchG dient und auch in Grundwasserschutzzonen angewendet werden kann. Die Dienststelle gibt eine positive Vormeinung mit Auflagen und Bèdingungen ab. Diese werden ins Dispositiv der vorliegenden Verfügung aufgenommen. zyxwvutsrqponmlkjihgfedcbaZYXWVUTSRQPONMLKJIHGFEDCBA

) 3.4

Die Dienststel/e für Landwirtschaft und die Dienststel/e für M obilitat haben eine positive Vormeinung mit Bedingungen und Auflagen abgegeben. Diese werden ins Dispositiv der vorliegenden Verfügung aufqenommen.

3.5

Die Dienststel/e für Jaqd, Fischerei und Wildtiere und die Dienststel/e für Energie und Wasserkraft haben eine positive Vormeinung ohne Bedingungen abgegeben. Die Dienststelle für Energie und Wasserkraft macht darauf aufmerksam, dass auf dem Taschbach bereits seit 1993 ein Wasserkraftwerk im Betrieb ist. Diesbezüglich wird von der Dienststelle festgehalten, dass lnfrastrukturen von Wasserkraftwerken (Wasserfassung, Entsander, Druckleitung etc.) qemass Art. 41 c Abs. 1 Satz 1 GSchV ais standortgebundene Anlagen von ë>ffentlichem lnteresse im Gewasserraum zulasslq sind. zyxwvutsrqponmlkjihgfedcbaZYXWVUTSRQPONMLKJIHGFEDCBA

4.

A b s c h lie s s e n d e B e u rte ilu n g

4 .1

Der Gewasserraurn für Fliessgewasser, bzw. für stehende Gewasser ist qemass den Vorgaben der Art. 41a, bzw. 41b GSchV zu bemessen. Die Bestimmung des Gewasserraums hat zudem den Weisungen des Departements zu entsprechen (Art. 13 Abs. 3 Bst. b kWBG). lm vorliegenden Fall beinhaltet das Projekt der Gerneinde Tasch die Festlegung der GWR folgender Gewasser: Taschbach, Taschbach / Mâlchjubach, Mattervispa, Schalibach, Schalisee.

4 .2

Der Art. 41 a GSchV bestimmt in seinem Absatz 1, dass der Gewasserraum in gewissen Biotopen, Naturschutzgebieten, Moorlandschaften und Reservaten Mindestbreiten aufzuweisen hat. Dem Auflagedossier kann entnommen werden, dass der vorliegende Artikel nicht zur Anwendung gelangt.

4.3

Gemass dem Absatz 2 von Art. 41 a GSchV muss die Breite des Gewasserraums in den übrigen Gebieten mindestens folgende Ausmasse betragen: a. für Fliessgewasser mit einer Gerinnesohle < 2 m natürlicher Breite: 11 m; b. für Fliessgewasser mit einer Gerinnesohle von 2 - 15 m natürlicher Breite: die 2,5-fache Breite der Gerinnesohle plus 7 m. Der qemàss dieser Bestimmung berechnete minimale Gewàsserraurn ist für die betrachteten Gewâsser der folgende: Taschbach: TAB-01 zyxwvutsrqponmlkjihgfedcbaZYXWVUTSRQPONMLKJIHGFEDCBA = 37.0 m, TAB-02 = 20.0 m, TAB-03 = 20.0 m, TAB-04 = 20.0 m Mattervispa: MAV-01 = 55.0 m, MAV-02 = 41.0 m, MAV-03 = 50.0 m, MAV-04 = 35.0 m Schalibach: SCB-01 und SCB-02 = 27.0 m Schalisee: SCS-01 = Uferlinie + 15m

Gewâsserrâurne, Gemeinde Tësch

4/7

lm vorliegenden Fall dranqen sich gemass dem Technischen Bericht für die folgenden Gewàsser weder eine Erhëhung, noch eine Reduktion der Gewasserràume auf, sodass der minimale theoretische GWR für folgende Gewasser gleichzeitig dern 'effektiv festzulegenden GW R entspricht: Mattervispa, Schalibach, Schalisee, Taschbach Abschnitte TAB-02, TAB-03, TAB-04

Die so hergeleiteten und von der Gemeinde beantragten Gewàsserràume entsprechen den gesetzlichen Vorgaben, sodass sie ohne weiteres genehmigt werden kënnen. zyxwvutsrqponmlkjihgfedcbaZYXWVUTSRQPONMLKJI 4.4

Weiter kann dem Absatz 3 von Art. 41a GSchVentnommen werden, dass die nach den Absatzen 1 und 2 berechnete Breite des Gewasserraums erhbht werden muss, soweit dies erforderlich ist zur Gewahrleistunq: (a.) des Schutzes vor Hochwasser, (b.) _des für eine Revitalisierung erforderlichen Raumes, (c.). der Schutzziele von Objekten nach Absatz 1 sowie anderer überwiegender lnteressen des Natur- und Landschaftsschutzes und (d.) einer Gewassernutzung. Eine solche Erw zyxwvutsrqponmlkjihgfedcbaZYXWVUTSRQPONMLKJIHGFEDCBA eiterung des G W R wird im Auflagedossier nicht beantragt. Die im Auflagedossier beantragten effektiven gesamten Gewàsserraume entsprechen den Vorgaben der eidgenbssischen Gewasserschutzverordnung

4.5

Gemass Art. 41 azyxwvutsrqponmlkjihgfedcbaZYXWVUTSRQPONMLKJIHGFEDCBA Abs. 4 GSchV kann die Breite des GWR in dicht überbauten · Gebieten den bau lichen Gegebenheiten angepasst werden, soweit der Schutz vor Hochwasser qewâhrleistet ist. lm vorliegenden Fall wird eine solche R eduktion des G W R für den folgenden Abschnitt beantragt: •

TAB -0 1 (Taschbach): Reduktion auf 23-32 m.

Auch hier entsprechen die im Auflagedossier beantragten effektiven qesamten Gewàsserraume den Vorgaben der eidgenëssischen Gewasserschutzverordnung und die Reduktion wurde im Technischen Bericht hlnlanqlich und nachvollziehbar begründet. 4.6

Aufgrund der vorstehenden Ausführungen,. der Beurteilungen der kantonalen Dienststellen, in Berücksichtigung der gesamten relevanten Umstande und Rahmenbedingungen sowie unter Abwagung samtlicher vorhandener lnteressen (sowohl der ëffentlichen lnteressen, ais auch der privaten lnteressen) kommt die urteilende Behërde zum Schluss, dass das vorliegende Projekt der Gemeinde Tasch zur Festlegung der Gewàsserraume in allen Teilen den einschlaqiqen Vorschriften der Gewasserschutz- und Wasserbauge·setzgebung, den Weisungen des Departements sowie den übrigen anwendbaren Bestimmungen des Bundes und des Kantons entspricht, sodass es gestützt auf die Art. 1, 5 und 13 kWBG genehmigt werden kann.

5.

Kosten

Gestützt auf die Art. 88 ff. WRG und Art. 23 GTar, unterliegt der vorliegende Staatsratsentscheid der Gebührenerhebung. Die Gebühr ist eine Abgabe ais Gegenleistung für die Intervention der mit dem Fall befassten Behërde und ist vom Gesuchsteller zu tragen. .

Auf Antrag des Departements für Mobilitât, Raumentwicklung und Umwelt

-entsc h e id et

DER STAATSRAT 1.

Der Plan ,,G ew asserraum plan", PLAN Gewasserraum-Plan_2000_ 180523, im Massstab 1 :2'000 vorn 19. Juli 2018 und der Plan ,,K arte 83: Situationsplan G ew asserabschnitte", PLAN Karte B3_ 10000_ 180523, im Massstab 1: 10'000, vom 19. Juli 2018, welche die Gewasserrâume der

Gewësserëurne, Gemeinde Tâsch zyxwvutsrqponmlkjihgfedcbaZYXWVUTSRQPONMLKJIHGFEDCBA

517

Gewasser der Gemeinde Tasch (Taschbach, Taschbàch/Màlchjubach, Mattervispa, Schalibach, Schalisee) festlegen, werderi genehmigt.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass in Bezug auf die übrigen Gewasser auf dem Gemeindeqebiet von Tasch auf die Festlegung eines Gewasserraums verzichtet wird. zyxwvutsrqponmlkjihgfedcbaZYXWVUTSR 2.

A u fla g e n u n d B e d in g u n g e n der kantonalen Dienststellen:

Dienststelle für Umwelt: Die Gewasserràurne auf dem Gebiet der Gemeinde Tasch sind qemass dem technischen Bericht vom 19. Juli 2016 umzusetzen. Dienststelle für Mobilitat: zyxwvutsrqponmlkjihgfedcbaZYXWVUTSRQPONMLKJIHGFEDCBA K an to n s stras se n S tu d ie n u n d U n te rha /t

)

Kantonsstrassen kommen in den Genuss des erworbenen Rechts im Gewasserraum. Diese Garantie umfasst sàmtliche nëtigen Eingriffe, um die Substanz der Kantonsstrassen zu erhalten (Unterhalt, lnstandstellung und Ersetzung) und die erforderlichen Anpassungen für ihre Sicherheit und Funktionalitàt vorzunehmen (im besonderen Trottoirs, Strassenbreite, usw.) zyxwvutsrqponmlkjihgfedcbaZYXWVUTSRQPONMLKJIHGFEDCBA Dienststelle für Landwirtschaft: Die Abschnitte der Gewàsserraume, welche in der Landwirtschaftszone liegen, salien weiterhin landwirtschaftlich extensiv genutzt werden. zyxwvutsrqponmlkjihgfedcbaZYXWVUTSRQPONMLKJIHGFEDCBA 3.

Die Mëglichkeiten der Bodennutzung sowie die Eigentumsbeschrankungen, welche sich aufgrund der Gewàsserraume ergeben, sind in der eidgenëssischen Gewasserschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 geregelt (insbesondere in. Art. 41 c GSchV).

4.

Die Gemeinde Tasch übermittelt der Dienststelle für Wald, Flussbau und Landschaft die Daten in GIS-Form (*.shp oder *.gdb) des genehmigten Gewasserraumes sowie eine pdf-Version des Plans gemass der Genehmigung. ·

5.

Die Gerneinde Tasch wird mit dem Vollzug der vorliegenden Verfügung betraut. Sie hat insbesondere dafür zu sorgen, dass der genehmigte Gewasserraum ais Hinweis auf die Zonermutzunqsplane und in die Bau- und Zonenreglemente der Gemeinde übertragen wird.

6.

Alle Projekte, welche sich innerhalb des Gewàsserraurns befinden, sind der zustândiqen kantonalen Behërde zur Vormeinung zu unterbreiten.

Die Kosten des vorliegenden Entscheides von Fr. 728.-- (Gebühren Fr. 720.-- und Gesundheitsstempel Fr. 8.--) werden der Gesuchstellerin auferlegt. So entschieden im Staatsrat in Sitten, den

2 4. Juni zyxwvutsrqponmlkjihgfedcbaZYXWVUTSRQPONMLKJIHGFEDCBA 2020

Der Staatskanzler

P h ilip p S p ô r ri

Gewâsserrâurne, Gemeinde Tasch

6/7

. R e c h ts m itte lb e le h ru n g

· zyxwvutsrqponmlkjihgfedcbaZYXWVUTSRQPONMLKJIHGFEDCBA

Die vorliegende Verfügung kann innert 30 Tagen, seit der Eroffnunq, beim Kantonsgericht, Ôffentlichrechtliche Abteilung, 1950 Sitten, angefochten werden (Art. 72, Art. 80 Abs. 1 lit. b und Art. 46 Abs. 1 W RG). Die Beschwerdeschrift ist dem Kantonsgericht in so vielen Doppeln einzureichen ais lnteressierte bestehen. Sie hat eine qedranqte Darstellung des Sachverhaltes, die Begehren und deren Begründung unter Angabe der Beweismittel zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die ais Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Hânden hat (Art. 80 Abs. 1 lit. c und Art. 48 W RG).

E ro ffn u n g a m :

""' t Juti zyxwvutsrqponmlkjihgfedcbaZYXWVUTSRQPONMLKJIHGFEDCBA zyxwvutsrqponmlkjihgfedcbaZYXWVUTSRQPONMLKJIHGFEDCBA 2020

V e rte ile r

a/

Per eingeschriebener Postsendung: • Gemeinde Tasch, (inkl. Plane)

b/

Per Zustellung einer Kopie mit gewôhnlichem Brief werden orientiert: • Dienstelle für Mobilitat • Dienststelle für Umwelt • Dienststelle für Raumentwicklung (inkl. Plane) • Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere • Dienststelle für Wald, Flussbau und Landschaft (inkl. Plane 2-fach) • Dienststelle für Landwirtschaft • Verwaltungs- und Rechtsdienst des DMRU (inkl. Plane)

)

Gewâsserrëume, Gemeinde Tasch zyxwvutsrqponmlkjihgfedcbaZYXWVUTSRQPONMLKJIHGFEDCBA

7/7