Publikation Erlass einer Planungszone Marktplatz Naters

Zone réservée · Naters · Abrogé le 28 janv. 2026

Document

Type
Zone réservée
Commune
Naters
Canton
Valais
Niveau
Commune
Approuvé par
Aucune indication
Adopté
29 janv. 2021
En vigueur depuis
29 janv. 2021
Abrogé
28 janv. 2026

Carte

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Freitag 29. Januar 2021 Amtsblatt des Kantons Wallis |

[ v Gemeinde Guttet-Feschel Baugesuch

Bei der Gemeindeverwaltung liegt folgendes

Baugesuch zur Einsicht auf:

— Bauherr: Richards Bradley & Kraan Hermine, Reschbiel 40, 3956 Guttet-Feschel Bauvorhaben: Neubau Atelier Reschbiel 42, auf Parz. Nr. 864 Koordinaten: 617 851 / 129 913

Allfällige Einsprachen gegen dieses Vorhaben

sind innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung

schriftlich an die Gemeindeverwaltung zu richten.

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Guttet-Feschel, 29. Januar 2021 Die Gemeindeverwaltung

Gemeinde Inden

Urversammlung

Die Urversammlung wird hiermit eingeladen auf: Freitag, 19. Februar 2021 um 19.30 Uhr in der Pfarrkirche

Traktanden: 1. Begrüssung 2. Wahl der Stimmenzähler 3. Protokoll der Urversammlung vom 3. Juli 2020 4. Budget 2021 a. Genehmigung laufende Rechnung b. Genehmigung Investitionsrechnung 5. Kreditbeschluss Sanierung Burgerhaus 6. Kreditbeschluss Sanierung Trinkwasserreservoir 7. Finanzplan 2022-2024 8. Wahl der Revisionsstelle 9. Verschiedenes Die Versammlung wird nach den Vorschriften des BAG bezüglich Hygiene- und Distanzregeln durchgeführt. Es gilt Maskenpflicht. Alle Mitbürger/innen sind herzlich eingeladen und die Gemeindeverwaltung freut sich auf eine rege Beteiligung

Inden, 29. Januar 2021 Die Gemeindeverwaltung

ÄaN Gemeinde Leuk

Einladung zur Urversammlung

Donnerstag, 18. Februar 2021, 19.30 Uhr im Zentrum SOSTA, Susten

Traktanden 1. Begrüssung 2. Wahl der Stimmenzähler 3. Protokoll der Urversammlung vom 03. September 2020 4. Revisionsstelle 2021-2024: Mandatsvergabe 5. Naturpark Pfyn-Finges: Vertragsverlängerung 6. Voranschlag 2021: Bekanntgabe und Genehmigung Steuergrundlagen, Laufende Rechnung, Investitionsrechnung Orientierung Finanzplanung 2021-2024 7. Verschiedenes Die Unterlagen zu den Traktanden liegen während 20 Tagen vor der Urversammlung im Gemeindebüro auf. Jeder Bürger hat das Recht auf Einsichtnahme, weiter sind sie im Internet unter www.leuk.ch/news/ urversammlung 18.02.2021 abrufbar.

Für die TeilnehmerInnen besteht Maskenpflicht. Die Vorgaben des Staatsrates und des Bundesrates zur Bekämpfung der Pandemie COVID-19 bleiben vorbehalten.

Susten, 29. Januar 2021 Die Gemeindeverwaltung

Gemeinde Leukerbad

Erteilung einer Betriebsbewilligung

In Ausführung des Gesetzes vom 8. April 2004 über die Beherbergung, die Bewirtung und den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken bringt die Gemeinde Leukerbad dem Publikum zur Kenntnis, dass Herr OBERHUMMER Hubert das Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung im Sinne dieses Gesetzes eingereicht hat: Räumlichkeiten / Plätze: Parzelle 3620, Grunibodenstrasse 24, 3954 Leukerbad

Schild: Ristorante & Pizzeria DIANA Dienstleistungen: Betrieb eines Restaurants mit Pizzeria Öffnungs- und Schliessungszeiten:

Dienstag — Sonntag 11.00 Uhr — 23.00 Uhr Montag Ruhetag

Beginn der Tätigkeit: 01.01.2021

Eigentümer: Frau Oberhummer-Plaschy Denise Allfällige Einsprachen gegen dieses Gesuch sind innert 30 Tagen nach Veröffentlichung im Amtsblatt schriftlich und im Doppel an die Gemeindeverwaltung zu richten.

Leukerbad, 29. Januar 2021 Die Gemeindeverwaltung

Gemeinde Leukerbad

Baugesuch

— Gesuchsteller: Nebel Jean Marc, Schleifstrasse 31, 3954 Leukerbad Grundeigentümer: Nebel Jean Marc Antoine, Schleifstrasse 31, 3954 Leukerbad Grichting Konstantin,

Schleifstrasse 31, 3954 Leukerbad

Schnyder Immobilien AG,

Neue Strasse 57, 3945 Gampel Bauvorhaben: Aufstellen unbeheizter Wintergarten auf Veranda

Planverfasser: EspacePlus Verandas,

ZI les Rosses 9, 1893 Muraz (Collombey) Parzellen: Nr. 3861, 3930, 3931 im Orte genannt Zum Schleif

Nutzungszone: Wohnzone W2

Das Baugesuchdossier kann während den übli-

chen Schalterstunden im Gemeindebüro einge-

sehen werden.

Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen

sind innert 30 Tagen schriftlich und begründet an

den Gemeinderat zu richten.

Leukerbad, 29. Januar 2021 Die Gemeindeverwaltung

Gemeinde Naters

Publikation Erlass einer Planungszone Marktplatz Naters

Gestützt auf Art. 19 des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Raumplanung (KRPG) vom 23.01.1987 (Stand 15.04.2019) erlässt die Gemeinde Naters gemäss Beschluss vom 11. Januar 2021 eine Planungszone über den Perimeter Marktplatz Naters.

Planungsabsicht

Die Verkehrssicherheit stösst auf und rund um den Markplatz von Naters aufgrund des Platzdargebotes, des Strassenlinienverlaufs, der Strassengeometrie sowie der vielartigen Verkehrsteilnehmenden an ihre Grenzen. Für die Zukunft muss hinsichtlich des Strassenlinienverlaufs, der Verkehrssicherheit sowie gestützt auf die heute geltenden Normen und Richtlinien sowie im Kontext der städtebaulichen Entwicklung von Naters eine adäquate und nachhaltige Strassenlinienführung gefunden werden. Um diese im öffentlichen Interesse liegenden Ziele für die Zukunft zu evaluieren, zu planen und letztendlich zonennutzungstechnisch und baulich sicherzustellen, muss für diese Zeit Rechtsund Planungssicherheit geschaffen werden.

Planungszone

Die Planungszone umfasst den von der Planungsabsicht betroffenen Perimeter Marktplatz Naters innerhalb des Zonenplans vom 25. Juni 1997 mit den verschiedenen Reglementsänderungen, letztmals homologiert durch den Staatsrat des Kantons Wallis

am 09. Juni 2010. Die von der Planungszone betroffenen Gebiete, bzw. Parzellen (192, 193, 310, 337, 422, 423, 424, 425, 426, 427, 428, 429, 430, 431, 432, 433, 434, 435, 437, 599, 600, 602, 603, 3274, 3275, 8708, 8731, 8737) sind auf einem Perimeterplan vom

29. Januar 2021 ersichtlich und liegen auf der Gemeindekanzlei Naters zur Einsicht auf. Innerhalb der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die Strassenplanung samt zugehörigen sowie übrigen Verkehrsflächenplanungen und die städtebauliche Entwicklung an diesem neuralgischen Ort beeinträchtigen könnte. In diesem Sinne stellt diese Planungsmassnahme eine vorsorgliche Massnahme dar.

Geltungsdauer

Die Planungszone wird mit der öffentlichen Bekanntmachung im kantonalen Amtsblatt vom 29. Januar 2021 rechtskräftig. Die Geltungsdauer der Planungszone wird vorerst auf fünf Jahre bestimmt. Diese Frist kann von der Urversammlung um drei Jahre verlängert werden.

Öffentliche Auflage

Der Beschluss des Gemeinderates vom

11. Januar 2021 und der Plan der von der Planungszone betroffenen Grundstücke/Liegenschaften bzw. Parzellen liegen ab dem 29. Januar 2021 zu den üblichen Öffnungszeiten während dreissig Tagen bei der Bauverwaltung in Naters öffentlich auf.

Einsprachen

Gegen die verfügte Planungszone kann innert dreissig Tagen seit Bekanntmachung mit schriftlicher Einsprache an den Gemeinderat geltend gemacht werden, dass die verfügte Planungszone und ihre Dauer nicht notwendig seien oder die bekanntgegebene Planungsabsicht nicht zweckmässig ist. Über unerledigte Einsprachen entscheidet der Staatsrat als einzige kantonale Instanz.

Naters, 29. Januar 2021 Die Gemeindeverwaltung

Gemeinde Niedergesteln

Abänderung des Fuss- und Wanderwegnetzes

Gemäss dem kantonalen Gesetz über die Wege des Freizeitverkehrs (GWFV), legt die Einwohnergemeinde Niedergesteln zur Abänderung den Plan des Fuss- und