Publikation Erlass einer Planungszone Marktplatz Naters
Zone réservée · Naters · Abrogé le 28 janv. 2026
Document
- Type
- Zone réservée
- Commune
- Naters
- Canton
- Valais
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Administration communale
- Approuvé par
- Aucune indication
- Adopté
- 29 janv. 2021
- En vigueur depuis
- 29 janv. 2021
- Abrogé
- 28 janv. 2026
- Source
- ÖREBlex, canton Valais
Carte
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Fichiers
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Freitag 29. Januar 2021 Amtsblatt des Kantons Wallis |
[ v Gemeinde Guttet-Feschel Baugesuch
Bei der Gemeindeverwaltung liegt folgendes
Baugesuch zur Einsicht auf:
— Bauherr: Richards Bradley & Kraan Hermine, Reschbiel 40, 3956 Guttet-Feschel Bauvorhaben: Neubau Atelier Reschbiel 42, auf Parz. Nr. 864 Koordinaten: 617 851 / 129 913
Allfällige Einsprachen gegen dieses Vorhaben
sind innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung
schriftlich an die Gemeindeverwaltung zu richten.
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Guttet-Feschel, 29. Januar 2021 Die Gemeindeverwaltung
Gemeinde Inden
Urversammlung
Die Urversammlung wird hiermit eingeladen auf: Freitag, 19. Februar 2021 um 19.30 Uhr in der Pfarrkirche
Traktanden: 1. Begrüssung 2. Wahl der Stimmenzähler 3. Protokoll der Urversammlung vom 3. Juli 2020 4. Budget 2021 a. Genehmigung laufende Rechnung b. Genehmigung Investitionsrechnung 5. Kreditbeschluss Sanierung Burgerhaus 6. Kreditbeschluss Sanierung Trinkwasserreservoir 7. Finanzplan 2022-2024 8. Wahl der Revisionsstelle 9. Verschiedenes Die Versammlung wird nach den Vorschriften des BAG bezüglich Hygiene- und Distanzregeln durchgeführt. Es gilt Maskenpflicht. Alle Mitbürger/innen sind herzlich eingeladen und die Gemeindeverwaltung freut sich auf eine rege Beteiligung
Inden, 29. Januar 2021 Die Gemeindeverwaltung
ÄaN Gemeinde Leuk
Einladung zur Urversammlung
Donnerstag, 18. Februar 2021, 19.30 Uhr im Zentrum SOSTA, Susten
Traktanden 1. Begrüssung 2. Wahl der Stimmenzähler 3. Protokoll der Urversammlung vom 03. September 2020 4. Revisionsstelle 2021-2024: Mandatsvergabe 5. Naturpark Pfyn-Finges: Vertragsverlängerung 6. Voranschlag 2021: Bekanntgabe und Genehmigung Steuergrundlagen, Laufende Rechnung, Investitionsrechnung Orientierung Finanzplanung 2021-2024 7. Verschiedenes Die Unterlagen zu den Traktanden liegen während 20 Tagen vor der Urversammlung im Gemeindebüro auf. Jeder Bürger hat das Recht auf Einsichtnahme, weiter sind sie im Internet unter www.leuk.ch/news/ urversammlung 18.02.2021 abrufbar.
Für die TeilnehmerInnen besteht Maskenpflicht. Die Vorgaben des Staatsrates und des Bundesrates zur Bekämpfung der Pandemie COVID-19 bleiben vorbehalten.
Susten, 29. Januar 2021 Die Gemeindeverwaltung
Gemeinde Leukerbad
Erteilung einer Betriebsbewilligung
In Ausführung des Gesetzes vom 8. April 2004 über die Beherbergung, die Bewirtung und den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken bringt die Gemeinde Leukerbad dem Publikum zur Kenntnis, dass Herr OBERHUMMER Hubert das Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung im Sinne dieses Gesetzes eingereicht hat: Räumlichkeiten / Plätze: Parzelle 3620, Grunibodenstrasse 24, 3954 Leukerbad
Schild: Ristorante & Pizzeria DIANA Dienstleistungen: Betrieb eines Restaurants mit Pizzeria Öffnungs- und Schliessungszeiten:
Dienstag — Sonntag 11.00 Uhr — 23.00 Uhr Montag Ruhetag
Beginn der Tätigkeit: 01.01.2021
Eigentümer: Frau Oberhummer-Plaschy Denise Allfällige Einsprachen gegen dieses Gesuch sind innert 30 Tagen nach Veröffentlichung im Amtsblatt schriftlich und im Doppel an die Gemeindeverwaltung zu richten.
Leukerbad, 29. Januar 2021 Die Gemeindeverwaltung
Gemeinde Leukerbad
Baugesuch
— Gesuchsteller: Nebel Jean Marc, Schleifstrasse 31, 3954 Leukerbad Grundeigentümer: Nebel Jean Marc Antoine, Schleifstrasse 31, 3954 Leukerbad Grichting Konstantin,
Schleifstrasse 31, 3954 Leukerbad
Schnyder Immobilien AG,
Neue Strasse 57, 3945 Gampel Bauvorhaben: Aufstellen unbeheizter Wintergarten auf Veranda
Planverfasser: EspacePlus Verandas,
ZI les Rosses 9, 1893 Muraz (Collombey) Parzellen: Nr. 3861, 3930, 3931 im Orte genannt Zum Schleif
Nutzungszone: Wohnzone W2
Das Baugesuchdossier kann während den übli-
chen Schalterstunden im Gemeindebüro einge-
sehen werden.
Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen
sind innert 30 Tagen schriftlich und begründet an
den Gemeinderat zu richten.
Leukerbad, 29. Januar 2021 Die Gemeindeverwaltung
Gemeinde Naters
Publikation Erlass einer Planungszone Marktplatz Naters
Gestützt auf Art. 19 des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Raumplanung (KRPG) vom 23.01.1987 (Stand 15.04.2019) erlässt die Gemeinde Naters gemäss Beschluss vom 11. Januar 2021 eine Planungszone über den Perimeter Marktplatz Naters.
Planungsabsicht
Die Verkehrssicherheit stösst auf und rund um den Markplatz von Naters aufgrund des Platzdargebotes, des Strassenlinienverlaufs, der Strassengeometrie sowie der vielartigen Verkehrsteilnehmenden an ihre Grenzen. Für die Zukunft muss hinsichtlich des Strassenlinienverlaufs, der Verkehrssicherheit sowie gestützt auf die heute geltenden Normen und Richtlinien sowie im Kontext der städtebaulichen Entwicklung von Naters eine adäquate und nachhaltige Strassenlinienführung gefunden werden. Um diese im öffentlichen Interesse liegenden Ziele für die Zukunft zu evaluieren, zu planen und letztendlich zonennutzungstechnisch und baulich sicherzustellen, muss für diese Zeit Rechtsund Planungssicherheit geschaffen werden.
Planungszone
Die Planungszone umfasst den von der Planungsabsicht betroffenen Perimeter Marktplatz Naters innerhalb des Zonenplans vom 25. Juni 1997 mit den verschiedenen Reglementsänderungen, letztmals homologiert durch den Staatsrat des Kantons Wallis
am 09. Juni 2010. Die von der Planungszone betroffenen Gebiete, bzw. Parzellen (192, 193, 310, 337, 422, 423, 424, 425, 426, 427, 428, 429, 430, 431, 432, 433, 434, 435, 437, 599, 600, 602, 603, 3274, 3275, 8708, 8731, 8737) sind auf einem Perimeterplan vom
29. Januar 2021 ersichtlich und liegen auf der Gemeindekanzlei Naters zur Einsicht auf. Innerhalb der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die Strassenplanung samt zugehörigen sowie übrigen Verkehrsflächenplanungen und die städtebauliche Entwicklung an diesem neuralgischen Ort beeinträchtigen könnte. In diesem Sinne stellt diese Planungsmassnahme eine vorsorgliche Massnahme dar.
Geltungsdauer
Die Planungszone wird mit der öffentlichen Bekanntmachung im kantonalen Amtsblatt vom 29. Januar 2021 rechtskräftig. Die Geltungsdauer der Planungszone wird vorerst auf fünf Jahre bestimmt. Diese Frist kann von der Urversammlung um drei Jahre verlängert werden.
Öffentliche Auflage
Der Beschluss des Gemeinderates vom
11. Januar 2021 und der Plan der von der Planungszone betroffenen Grundstücke/Liegenschaften bzw. Parzellen liegen ab dem 29. Januar 2021 zu den üblichen Öffnungszeiten während dreissig Tagen bei der Bauverwaltung in Naters öffentlich auf.
Einsprachen
Gegen die verfügte Planungszone kann innert dreissig Tagen seit Bekanntmachung mit schriftlicher Einsprache an den Gemeinderat geltend gemacht werden, dass die verfügte Planungszone und ihre Dauer nicht notwendig seien oder die bekanntgegebene Planungsabsicht nicht zweckmässig ist. Über unerledigte Einsprachen entscheidet der Staatsrat als einzige kantonale Instanz.
Naters, 29. Januar 2021 Die Gemeindeverwaltung
Gemeinde Niedergesteln
Abänderung des Fuss- und Wanderwegnetzes
Gemäss dem kantonalen Gesetz über die Wege des Freizeitverkehrs (GWFV), legt die Einwohnergemeinde Niedergesteln zur Abänderung den Plan des Fuss- und
Bases légales
BZR_BIR.2008 · Commune · Texte du canton
BZR_MUN.2014 · Commune · Texte du canton
BZR_NAT.2000 · Commune · Texte du canton
RS-VS 701.1 · LcAT · Canton
RS-VS 705.1 · LC · Canton
RS-VS 705.100 · OC · Canton
RS-VS 705.101 · AIHC · Canton
RS 700 · Loi sur l'aménagement du territoire, LAT · Confédération