Teilrevision der Nutzungsplanung (ZNP) - Schulzentrum
Plan d'affectation · Bitsch
Document
- Numéro
- 2026.04214
- Type
- Plan d'affectation
- Commune
- Bitsch
- Canton
- Valais
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Administration communale
- Approuvé par
- Conseil d'Etat
- Adopté
- 30 sept. 2026
- Approuvé
- 30 sept. 2026
- Publié
- 16 juin 2026
- En vigueur depuis
- 30 sept. 2026
- Source
- ÖREBlex, canton Valais
Carte
Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Bitsch avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète
Fichiers
DEC_BIT_TR Schlzentrum_homologation_30092026.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
DEC_BIT_TR Schlzentrum_homologation_30092026.pdf
2026.04214 Le Conseil d'Etat Der Staatsrat
CANTON DU VAIAIS KANTONWALLIS Entscheid Eingesehen das Gesuch der Gemeinde Bitsch vom 6. Jufi 2026 mit dem Antrag auf Homologation der von der Urversammlung der Gemeinde Bitsch am 11.Juni2026 einstimmig beschlossenen Teilrevision der Nutzungsplanung «Schulzentrum»; eingesehen das Bundesgesetz ûber die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG); eingesehen die Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (RPV); eingesehen die Kantonsverfassung vom 8, Mârz 1907 (KV); eingesehen das Ausfuhrungsgesetz zum Bundesgesetz uber die Raumplanung vom
23.Januar1987(kRPG); eingesehen das Règlement betreffend die Fôrderungsmassnahmen und die Ausgleichsregelung in Sachen Raumplanung vom 27. Mârz2019 (RkRPG); eingesehen den Beschluss des Grossen Rates Uber die Genehmigung des kantonalen
Raumeniwicklungskonzepts vom 11. September2014; eingesehen den kantonalen Richtplan, genehmigt am 1. Mai 2019; eingesehen das Gemeindegesetz vom 5. Februar2004 (GemG); eingesehen das Baugesetzvom 13. Februar2025.(BauG); eingesehen die Bauverordnung vom 12. Mârz 2025 (BauV); eingesehen die ôffentliche Auflage im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens vom 20. Februar2026 im Amtsblatt Nr. 9 vom 27. Februar2026; eingesehen die ôffentliche Planauflage vom 27.Mârz2026 im Amtsblatt Nr. 14. vom 3. April 2026. Es ist eine Einsprache gegen die Teilrevision der Nutzungsplanung «Schulzentrum» eingegangen. Diesewurde am 7. Mai 2026 zurûckgezogen;
eingesehen den erlâuternden Bericht vom 3, Jul.i 2026, welcher nach Art. 47 RPV ausgearbeitet wurde; eingesehen den Auszug aus dem Protokoll der Urversammlung vom 11. Juni 2026, welcher dem erlàuternden Bericht beiliegt; eingesehen die Publlkation des Urversammlungsbeschlusses vom 16.Juni2026 im .Amtsblatt Nr. 25 vom 19. Juni 2026; eingesehen den Mitbericht der Dienststelle fur Raumentwicklung (DRE) vom 18. September 2026; eingesehen die ubrigen Akten; . erwâgend, dass diese Teilrevision der Nutzungsplanung «Schulzentrum» der Gemeinde Bitsch die Ziele und Grundsâtze der Raumplanung (Art. 1 und,3 RPG), die Anregungen aus der Bevôlkerung (Art. 4 Abs. 2 RPG) und den Richtplan (Art. 8 RPG) berûcksichtigt sowie den Anforderungen des ûbrigen Bundesrechts, insbesondere des Umweltrechts, Rechnung
trâgt; erwâgend, dass bei der vorliegenden Teilrevision keine neue Bauzone fur eine Wohn,-
Arbeits-oderTourismusnutzung geschaffen wird. Die befroffenen Grundstucke Nr. 544, 1567 und 1568 befinden sich aktuell in derWohnzone 2 und soilen der Zone fur ôffentliche Bauten und Anlagen zugefuhrt werden. Die Planungsmassnahme erfordert somit keine Mehrfachkompensation im Sinne des Entscheids des Bundesrats vom 1. Mai 2019 zur Gesamtrevision des kantonalen Richtplans (Punkt 5e e contrario);
erwâgend, dass ab der Inkraftsetzung des revidierten kantonalen Raumplanungsgesetzes (kRPG) am 15. Aprii 2019 das Prinzip des Mehrwertausgleichs (Art. 5 RPG und Art, 10b ff kRPG) zur Anwendung kommt. In Anwendung von Artikel 10c Absatz 4 kRPG unterliegt das Verwaltungsvermôgen ôffentlich-rechtlicher Kôrperschaffen nicht der Mehrwertabgabe. Im Synthesebericht vom 18. September2026 wird demgemâss folgende Bedingung aufgestellt: «[R. 1] Es isf durch die Gemeinde Bitsch zu bestatigen, dass. sich die betroffenen Parzellen Nr. 544, 1567 und 1568 im Verwaltungsvermôgen der Gemeinde Bifsch befinden»; erwagénd, dass der Gemeinderat am 21. September 2026 beschlossen hatte, dass die erwâhnten Grundstucke per sofort im . Verwaltungsvermôgen zu verbuchen sind.
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Schlussfolgernd unterliegt die vorliegende Ànderung dér Nutzungsplanung nicht dem Mehrwertabgabeverfahren (Art, 5 RPG; Art. 10b ff. RRPG; Art. 14 ff. RkRPG e contrario). Gleichsam wird damit die einzige im Synthesebericht der DRE gestellte Bedingung erfullt; erwâgend, dass der vorliegende Homologationsentscheid gemàss Ziff. 5. lit. k des Bundesratsentscheids zur Genehmigung des kantonalen Richtplans vom 1. Mai 2019 dem Bundesamt fur Raumentwicklung ARE nicht erôffnet werden muss, da mit der vorliçgenden Teilrevision 'der Nutzungsplanung sich bereits in der Bauzone beflndliche Grundstûcke eine Zweckànderung erfahren und damit keine Erweiterung eine Bauzone stattfindet; erwàgend, dass gegen den Urversammlungsbeschlups der Gemeinde Bitsch vom 11.Juni2026 betreffend die Teilrevision der Nutzungsplahung «Schulzentrum» keine Beschwerde erhoben wurde; aufAnfrag des Départements fur Sicherheit, Institutionen und Sport, entscheidet
der Staatsrat als Homologationsbehorde i.S.v. Art. 38 Abs. 2 kRPG
Die von der Urversammlung der Gemeinde Bitsch am 11. Juni 2026 angenommene Teilrevision der Nutzungsplanung «Schulzentrum» wird homolociiert. Es wird festgehalten, dass die Teilrevision der Nutzungsplanung nicht dem Mehrwertverfahren unterliegt (Art. 5 RPG, Art, 10b ff. kRPG, Art, 14 ff. RkRPG). Die Bauzone wird durch die vorliegende Teilrevision der.Nutzungsplanung «Schulzentrum» nicht erweitert, Da durch die vorliegende Teilrevision der Nutzungsplanung keine neuen Bauzonen geschaffen werden, muss der vorliegende Homologationsentscheid gestutzt auf den Entscheid des Bundesrates zur Genehmigung des kantonalen Richtplanes vom 1. Mai 2019 dem Bundesamt fur Raumentwicklung (ARE) nicht erôffnet werden. Soentschieden im.Staatsratin Sitten, den t.n beD. Im Namen des Staatsrates
Die Staatskanzlerin
w ^..i\
oiqù'è Albr^chf Kostenaufteilung Entscheidgebûhr Fr. 250.Gesundheitstempel Fr. 8.Verteiler 5 Ausz.DSIS 1 Ausz. FI 1 Ausz. DRE
2/2
Plan, 1:500, Teilrevision der ZNP "Schulzentrum" - Umgezonte Flächen, 30.09.2026
UCIVICIINUC
4 : Umgezonte Flàchen 1:500
582
BITSCh NATÛRLICH NAHE
Nr.
bestehende Zone
Ffâche
l
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Wohnzone W2
479
2
Freiflàchen FF
227
3
Freiflàchen FF
281
4
Wohnzone W2
426
Nr.
neue Zone
Flâche
l
Offentliche Bauten und Anlagen ÔBA
479
2
Verkehrszone innerhalb der Bauzonen
227
3
Verkehrszone innerhalb der Bauzonen
281
4
Offentliche Bauten und Anlagen ÔBA
426
301
359
576
A A A À~ rA A A A A A A AAAA AA/i
AAAA^AA FAAA A /\A A ,ï
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AAAAAAA ^AAAAAA^ kA A A A A A, ,A A A A
A A A AI AAAA ^îA A A A A /1 A A A A A A A^
A A A^ A A A A A A^ A A A AI Vom Staatsrate genehmigt
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InderSitzungvom ......,,,3.0,.,S.eD. 282fi S'\ege\gebuhr........................^.^^
Bestâtigt: Die Staatskanzlerin /.^'
Bitsch, den 3. Juli 2026
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^)<s/i^t^ ^ff/^er Gemeindepràsident Gemeind^chreiber
/\ N^s.
gllllwlfl
AREAPLAN
03.07.2026
SA
KK
15012.26.002_TRV Schulzentrum
SA
Plan, 1:1'000, Teilrevision der ZNP "Schulzentrum" - Neuer Zonennutzungsplan, 30.09.2026
GEMEINDE
BITSCH
Anhang 5 : neuer Zoneunnutzungsplan
NATÛRLICH NAHE
BAUZONEN r Dorfzone D
UBRIGES 1 Wald
•l Wohnzone W2-A
^A) Làrmempfindlichkeitsstufe
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— Wohnzone W2
Gefahrenkarten
• Wohnzone W3
Hochwassergefahrenkarte
MS Offentliche Bauten und Anlagen ÔBA
erheblich
r Freiflàchen FF
mittel
•l Verkehrszone innerhalb der Bauzonen
l gering Hochwassergefahrenkarte Rhône
LANDWIRTSCHAFTSZONEN
EEi erheblich dynamisch (v x h > 2m2/s)
2 2 Landwirtschaftszone 2. Prioritât LZ2
[^^ mittel j gering
NATUR- und LANDSCHAFTSSCHUTZZONEN
Stein- und Blockschlaggefahrenkarte
C3 Ûberlagernde Landschaftsschutzzone
M& mittel "
Zonen fur Gewàsser und ihre Ufer
Ti: schwach
WEITERE ZONEN
IVS historische Verkehrswege der Schweiz
1 Zone fur Sport und Erholung S+E
— National, hist. Verlauf Gewâsserraum
Ubriges Gemeindegebiet (Felsen, Ode, etc.)
i _ i Gewàsserraum
Weiteres [LT Archàologische Schutzzone n Waldkataster Areal ^— WaldkatastëToGretazsrate genehmigt In der Sitzung vom ...,...?..P.-..,?.ÇP.»?0?6 Siegelgebù'hr....................y.5fr.
Bestàtigt;
Bitsch, den 3. Juli 2026
Die Staatskanzlerin
^ai^f/sjn ^ô/^y Gemeindepràsident Gemeinde^chreiber
Areuplan AG Raumplanung und Siedlungsentwi,:^ Englisch-Gruss-Strasse 15, 3902 Brig-Glis l Weri l, 3945G'o^Pel
AREAPLAN
Kontakt0279323210 l infoOoreaplan-ag.ch l w^^^-ag.ch
03.07.2026
SA
KK
15012.26.002_TRVSchulzentruiim
SA
Bericht, Teilrevision der ZNP "Schulzentrum", 30.09.2026
GEMEINDE
BITSCH NATÛRLICH NAHE
Brig-Glis, 3. Juli 2026
ProjektNr. 15012.26.002
Teilrevision ZNP «Schulzentrum»
ERLÀUTERNDER BERICHT
•M26
GEMÀSS ART. 47 RPV Die Staatskanzlerin /'C'
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HOMOLOGATION l!te' .J ^sw>/
Bitsch, 3. Juli 2026
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?â7^/Â^ kh/^r l/ .
Damian Walker
Ivo Nanze
Gemeindeprâsident
Gemeindeschréiber
Arenplan AG Raumplanung und Siedlungsentwicklung Englisch-Gruss-Sfrasse15, 3902 Brig-Glis l Weri l, 3945 Gampel
AREAPLAN
Kontakr027 932 32 10 1 [email protected] 1 www.oreaplon-ag.ch
Gemeinde Bitsch - Teilrevision ZNP «Schulzentrum»
Inhaltsverzeichnis
1 Gegenstand und Zielsetzung der Planung 3 2 Ubereinstimmung mit ûbergeordneten Instrumenten 5 2.1 Kantonales Raumentwicklungskonzept 5 2.2
Kantonaler
Richtplan
5
3 Bedûrfnisnachweis und Begrûndung des Standorts 6 3.1
Bedûrfnisklausel
6
3.2 Begrûndung des Standorts 6
4 Betroffene Themenbereiche 7 4.1 4.2
Zonennutzungsplan
Bau-
4.3
und
7
Zonenreglement
Naturgefahren
8
8
4.4 Dimensionierung der Bauzone fur die Wohnnutzung 8 4.5
Bauzonenqualitàt
4.6
Offentliche
4.7
Anlagen
Strassennetze
'
9 9 9
5 Interessenabwàgung und Evaluation 10
6 Ausgleich und Entschàdigung 1 1 7 Information und Mitwirkung 12 8 Koordination der Verfahren 13 9 Vorgehen und Verfahren 14
10
Anhànge
15
10.1 Anhang 1 - Checkliste 15 10.2 Anhang 2 - Verfahrensablauf 21 10.3 Anhang 3 - Auszug Zonennutzungsplan 22 10.4 Anhang 4 - Umgezonte Flàchen 23 10.5 Anhang 5 - Neue Zonen (Zonenànderungen) 24 10.6 Anhang 6 - Publikation 25
AREAPLANAG 15012,26.002
Gemeinde Bitsch - Teilrevision ZNP «Schulzentrum»
1 Gegenstand und Zielsetzung der Planung Mit der vorliegenden Teilrevision beantragt die Gemeinde Bitsch eine projektbedingte Anpassung der Nutzungsplanung fur die Realisierung des neuen Schulzentrums mit Begegnungsplatz, Einstellhalle und einer zukùnftigen Passerelle fur die sichere Erschliessung. Die Teilrevision betrifft die Parzellen Nr. 544, 1567 und 1568, welche sich im Eigentum der Einwohnergemeinde Bitsch befinden und die Parzelle Nr. 316, welche dem Kanton Wallis gehôrt. Der Um- und Neubau des Schulhauses Nord aufder Parzelle Nr. 576 befindet sich bereits in derAusfûhrung und sollte im Sommer/Herbst 2026 abgeschlossen werden kônnen. Die Einwohnergemeinde beabsichtigt mit dem Bau des Begegnungsraums und der Einstellhalle nach dem Schulhausbau rasch fortzufahren. Der Begegnungsraum und die darunterliegende Einstellhalle und der geplanten Passerelle haben einen ôffentlichen Charakter und die erst im Frûhling 2025 von der Einwohnergemeinde erworbene Parzelle Nr. 544, sowie die Parzellen Nr. 1567 und 1568 befinden sich aktuell in der Wohnzone 2. Das Projekt wurde aus mehreren Grùnden initiiert und von der Urversammlung im November2025 genehmigt. Ein wesentlicher Grund ist die Erhôhung der Sicherheit der Schulkinder auf ihrem Schulweg. In einer weiteren :*.A« Etappe ist der Bau einer Vertikalerschliessung vorgeAbb. 1 Ubersichtsplan mit dem geplanten Standort des Schulsehen, welche den Talboden mit dem Niveau des zentrums (Stern rot) Schulhausplatzes verbindet, einschliesslich einer Passerelle ùber die Riederstrasse. Die heutige, sehr unùbersichtliche Strassenquerung der Riederstrasse sowie der Zugang ûber die «Tessiner Treppe» werden nach deren Realisierung aufgehoben. Vor der Kapelle und der Turnhalle bestehen derzeit keine Parkplàtze. Bei ôffentlichen Anlàssen fûhren die Lieferfahrten manchmal zu unerwùnschten Situationen. Aktuell befinden sich an der Nordseite der Turnhalle und der Kapelle an der Bielstrasse 11 Parkplàtze. Die Einfahrt von der Riederstrasse in die Bielstrasse istj'edoch àusserst unûbersichtlich. Die Anordnung der Parkplàtze verhindert zudem eine Optimierung der Ein- und Ausfahrtssituation. Aus Grûnden der Verkehrssicherheit sollten diese Parkplâtze deshalb aufgehoben werden. Die Einwohnergemeinde Bitsch verfùgt heute ùber keinen Dorf- bzw. Begegnungsplatz. Der bestehende Platz vor den Schulhàusern, der Kapelle und der Turnhalle ist sehr beengt. Sùdlich des Vorplatzes verlàuft eine Quartierstrasse, welche den Zugang zu Schulhaus und Kapelle kreuzt. Durch die ge-
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15012.26.002
Gemeinde Bitsch - Teilrevision ZNP «Schulzentrum»
plante Ausweitung des Vorplatzes entsteht ein Begegnungsraum, der verschiedene Funktionen ûberniiïimt: Pausenplatz fur die Schule, Begegnungs- und Dorfplatz fur die Bevôlkerung sowie Austragungsort fur kirchliche und weltliche Anlàsse. Aufgrund der bestehenden Topografie bietet sich die Intégration einer unterirdischen Einstellhalle an. Die Nutzungsplanung der Einwohnergemeinde Bitsch mit dem dazugehôrigen Bau- und Zonenreglement wurde vom Staatsrat am 11. August 2010 homologiert. Seither hat der Staatsrat mehrere Teilrevisionen genehmigt. Der Standort des geplanten Projektes befindet sich aktuell in der «Wohnzone 2» und der «Freiflàchen FF» entlang der Riederstrasse. Es dràngt sich somit eine Umzonung in die Zone fur «ôffentliche Bauten und Anlagen ÔB+A» beziehungsweise in die «Verkehrszone innerhatbe der Bauzone» auf. Da es sich um Umzonungen in der bestehenden Bauzone handelt sind keine Kompensationen erforderlich. In seiner Vormeinung zum Bauvorhaben hat die kantonale Baukommission auf der Plattform «eConstruction» festgehalten, dass fur die zonenkonforme Realisierung des Projektes die Parzelle Nr. 544 der Zone «ôffentliche Bauten und Anlagen» zugewiesen werden muss und die Gemeinde im Rahmen einer Teilrevision der Nutzungsplanung die Zonenkonformitàt sicherzustellen hat. In seinem Schreiben vom Juni 2018 an die Walliser Gemeinden hat der Staatsrat mitgeteilt, dass vor dem Hintergrund des Inkrafttretens des revidierten Ausfùhrungsgesetzes zum Bundesgesetz ùber die Raumplanung, des kantonalen Baugesetzes sowie des kantonalen Richtplans die Prioritât auf die Gesamtrevisionen der der Zonennutzungsplàne und der kommunalen Bau- und Zonenreglemente gelegt wird und auf Homologationsgesuche fur Teilrevisionen nur eingetreten werden kann, wenn sie dringend und im ôffentlichen Intéresse, einem berechtigten Bedûrfnis entsprechen und von begrenztem Umfang sind (ràumlich oder reglementarisch). Die Einwohnergemeinde Bitsch hat das Mitwirkungsverfahren im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung bereits abgeschlossen. Die nun vorgezogenen Teilrevision wurde in diesem Verfahren bereits vorgesehen, bis auf die Umzonung der Parzelle Nr. 544, welche sich damais noch nicht im Eigentum der Einwohnergemeinde befand. Nun zeigt sich, dass die Realisierung des Projektes die Homologation der Gesamtrevision aus zeitlicher Dringlichkeit nicht abwarten kann. Die vorliegende Teilrevision ist dringend und von ôffentlichem Intéresse und es liegt ein berechtigtes Bedùrfnis vor diese Teilrevision von begrenztem Umfang (ràumlich und reglementarisch) der anstehenden Gesamtrevision vorzuziehen. Dies auch aus dem Grund, da die Einwohnergemeinde Bitsch ausreichend grosse Planungszonen bereits ausgeschieden und so ihr zukûnftiges Siedlungsgebiet rechtlich festgelegt hat. Die vorgesehene Umzonung entspricht der Raumentwicklungsstrategie der Gemeinde Bitsch und die Bevôlkerung hat dem vorliegenden Projekt an der Urversammlung im November 2025 zugestimmt.
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Gemeinde Bitsch - Teilrevision ZNP «Schulzentrum»
2 Ubereinstimmung mit ùbergeordneten Instrumenten 2.1 Kantonales Raumentwicklungskonzept Das kantonale Raumkonzeptwurde am 11. September2014 durch den Grosseh Rat beschlossen und ist am 1. Januar 2015inKraftgetreten. Im Raumkonzept wurde Bitsch dem Raumtyp «urbaner Raum» zugewiesen. ^'
Die stàdtischen Zentren und ihr Umland sind eng verflochten und ergànzen sich gegenseitig zu einem vielseitigen urbanen Raum. Die stàdtischen Zentren zeichnen sich durch eine dichte Bebauung von hoher stàdtebaulicher Qualitàt und kui2e Wege aus. Wohn-, Arbeits- und Einkaufsnutzun-
gen sind gemischt und liegen in Fussdistanz beieinander. Attraktiv gestaltete ôffentliche Ràume strukturieren die Siedlung und sind Orte der Begegnung. Die stàdtischen Zentren v--. —tf. nehmen fur ihre Umgebung und den gesamten Kanton die Funktionen als Verkehrsdrehscheiben und Versorgungszentren wahr. Gleichzeitig sind sie Umsteigeknoten um in die Seitentàler und die alpinen Tourismuszentren zu gelangen. Das Umland ist integraler Bestandteil dieser urbanen Ràume und mit ôffentlichem und Individualverkehr hervorragend an die stàdtischen Zentren angebunden. Qualitativ hochstehende und dichte Wohnbauten an Haltestellen des ôffentlichen Verkehrs fôrdern die Benutzung des ôffentlichen Verkehrs. Wàhrend gewisse Gemeinden insbesondere Wohnstandorte sind, weisen andere eine funktionale Durchmischung und auch bedeutende Arbeitsplatzgebiete auf. Das Planungsvorhaben entspricht dem kantonalen Raumentwicklungskonzept indem ôffentliche Ràume aufgewertet werden (3.5), indem die Siedlung und der Verkehr aufeinander abgestimmt werden (3.7) und indem der Langsamverkehr gefôrdert wird (4.5).
2.2 Kantonaler Richtplan
<"^ïï
In seiner Sitzung vom 1 . Mai 2019 hat der Bundesrat den vom Grossen Rat am 8. Màrz 2018 angenommenen kantonalen Richtplan genehmigt. .'"
Das Planungsvorhaben entspricht dem kantonalen Richtplan ^ und den Grundsàtzen.
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15012.26.002
Gemeinde Bitsch - Teilrevision ZNP «Schulzentrum»
3 Bedùrfnisnachweis und Begrùndung des Standorts 3.1 Bediirfnisklausel Das Bedùrfnis ergibt sich aus der Absicht der Einwohnergemeinde Bitsch, welche das vorliegende Projekt mit ôffentlichem Charakter, welches die Bevôlkerung anlàsslich der Urversammlung im November 2025 genehmigt hat, rasch realisieren will. Mit der Umsetzung wird insbesondere die Sicherheit der Zugànge zum Schulzentrum erhôht und der Ort als attraktiver Begegnungsplatz gestaltet mit mehreren Funktionen. Durch die Realisierung einer Einstellhalle gibt es zudem Mehrwerte betreffend Sicherheit und Komfort. Die vorliegende Teilrevision ist dringend und von ôffentlichem Intéresse und ein berechtigtes Bedûrfnis liegt vor diese Teilrevision von begrenztem Umfang (ràumlich und reglementarisch) der anstehenden Gesamtrévision vorzuziehen. Dies auch aus dem Grund, da die Einwohnergemeinde Bitsch ausreichend grosse Planungszonen bereits ausgeschieden und so ihr zukûnftiges Siedlungsgebiet rechtlich festgelegt hat. Die vorgesehene Umzonung entspricht der Raumentwicklungsstrategie der Gemeinde und das Projekt des Schulzenrums wurde von der Bevôlkerung an der Urversammlung 'genehmigt.
3.2 Begrûndung des Standorts Der Standort der Umzonung ergibt sich aufgrund des Schulzentrumprojektes. Dieses sieht vor, das bestehende Schulhaus zu sanieren und mit einem Neubau zu erweitern und den bestehenden Platz vor dem Schulhaus zu einem multifunktionellen Begegnungsplatz auszugestalten. Durch den Erwerb der Parzelle Nr. 544 im Frûhling 2025 ergaben sich herfûr neue Môglichkeiten fur die Ausgestaltung des Platzes. Allé involvierten Parzellen befinden sich im Eigentum der ôffentlichen Hand.
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Gemeinde Bitsch - Teilrevision ZNP «Schulzentrum»
4 Betroffene Themenbereiche 4.1 Zonennutzungsplan Die Gemeinde Bitsch verfûgt ûber einen vom Staatsrat am 11. August 2010 homologierten Zonennutzungsplan.
Bei der vorliegenden Teilrevision sind folgende Umzonungen vorgesehen: • Umzonung der «Wohnzone W2» in die Zone «Offentliche Bauten und Anlagen ÔB+A» (Nr. 1 und Nr. 4 > Parzellen Nr. 544,1567 und 1568) • Umzonung der «Freiflàchen FF» in die «Verkehrszone innerhalb der Bauzone» (Nr. 2 und Nr. 3 > ParzelleNr.316)
Flàchen bisher (m2)
1
VZi 2231
FF 2072
VZA 98
Parz. 544 Parz. 1567 Parz. 1568
9 389 427 90
Total
915
1
2231
2072
98
W2
Parz. 316
ÔB+A
w
LWZ2 313
Gw
1
1
313
5
5
uG
471
471
Total 5'201
389 427 90 6'107
Flàchen neu (m2)
AREAPLAN AG
15012.26.002
Gemeinde Bitsch - Teilrevision ZNP «Schulzentrum»
W2 Parz. 316
9
Parz. 544 Parz. 1567 Parz. 1568
Total
9
ÔB+A
1 389 427 90 907
VZi 2739
FF 1564
VZA 98
2739
1564
98
w
LWZ2 313
Gw
1
5
ÛG 471
Total 5'201
1
313
5
471
6'107
389 427 90
4.2 Bau- und Zonenreglement Im Rahmen der Zonennutzungsànderung sind keine Anpassungen oder Anderungen im Bau-und Zonenrèglement vorgesehen. Die von der Einzonung betroffenen Artikel lauten wie folgt:
Art. 76 Zone fur ôffentliche Bauten und Anlagen ÔB+A ZweckderZone: Ausscheiden von Gebieten zur Erstellung von ôffentlichen Bauten undAnlagen oderanderen Einhchtungen fSpo/f, Erholung), die im ôffentlichen Intéresse liegen. Jegliche private Uberbauung ist untersagt. Bauweise: offen oder geschlossen Grenzabstand: kleiner Grenzabstand 1/3 der Hôhe mindestens aber 3.0m
Làrmempfmdlichkeit: Stufe II oder III Besondere Bestimmungen: Allfàllige Bauvorhaben innerhalb der Zone fur ôffentliche Bauten und Anlagen sûd-ôstlich des Bahnhofs der Matterhom-Gotthardbahn (MGB), zwischen Bahnlinie und^er Rhône gelegen, mûssen mit den zustàndigen kantonalen Instanzen koordiniert und von diesen genehmigt werden.
Art. 77 Verkehrszone V, V-A
Die Verkehrszone umfasstdie bestehenden und zukûnftigen ôffentlichen undprivaten Strassen, Wege, Parkierungsflàchen und Bahnanlagen. Neben den eigentlichen Parkierungsanlagen kônnen im beschrànktem Umfang Bauten im ôffentlichen oder betrieblichen Intéresse bewilligt werden.
Làrmempfmdlichkeit: Stufe II Besondere Bestimmungen: - In der Zone V-A kônnen mit der Zustimmung der Elektrizitàtsgesellschaft in den hanggebaute Garagen oder Parkplàtze bewilligt werden, sofern sie den VorschriHen des NIS-Verordnung entsprechen.
4.3 Naturgefahren Die vorgesehene Umzonung liegt teilweise im Bereich von Gefahrenzonen mit geringer und mittlerer Gefàhrdung (Hochwasser gelb und blau). Die Bereiche fur die geplanten Bauten befinden sich ausserhalb der Gefahrenzonenbereiche.
4.4 Dimensionierung der Bauzone fur die Wohnnutzung Die Gemeinde Bitsch hat ihre kommunalen Entwicklungsabsichten erarbeitet und das zukûnftige Siedlungsgebiet auf der Grundlage der theoretischen Richtwerte der kantonalen Richtplanes mittels kommunalen Planungszonen festgelegt. Bei der vorgesehenen Umzonung werden keine neuen Bauzonen fur die Wohn-
AREAPLAN AG
15012.26.002
Gemeinde Bitsch - Teilrevision ZNP «Schulzentrum»
nutzung geschaffen. Es werden ausschliesslich neue Zonen fur ôffentliche Bauten und Anlagen geschaffen und Bauzonen fur die Wohnnutzung werden reduziert. Die Teilrevision erfordert keine Mehrfachkompensationen.
4.5 Bauzonenqualitàt Mit dem Projekt verfolgt die Gemeinde Bitsch ihre strategischen Ziele fur eine hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen, welche die funktionelle, soziale und intergenerationelle Durchmischung fôrdert. Sie gestaltet die ôffentlichen Ràume auf attraktive Weise (Verringerung der Verkehrsbelastung, Multifunktionalitàt, Sicherheit, Aufenthaltsqualitàt) und realisiert sichere und direkte Wege und Infrastrukturen fur den Langsamverkehr.
4.6 Offentliche Anlagen Durch das Schulzentrumprojekt mit Begegnungsplatz kônnen Synergien genutzt werden fur verschiedene multifunktionale und ôffentliche Dienstleistungen, welche konzentriertwerden. Durch die Sanierung und Erweiterung des Schulhauses wurden bestehende Bauten in das Projekt integriert. 4.7 Strassennetze Das Gebiet liegt an der Riederstrasse (Kantonsstrasse) und ist somit ausreichend fur den Strassenverkehr erschlossen. Durch die geplante Passerelle ist zukûnftig zudem eine deutliche Verbesserung betreffend Verkehrssicherheit zu erreichen.
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5 Interessenabwàgung und Evaluation Das Projekt vom Schulzentrum mit Begegnungsplatz und Einstellhatle wurde aus mehreren Grùnden initiiert und von der Urversammlung im November 2025 genehmigt. Ein wesentlicher Grund ist die Erhôhung der Sicherheit der Schulkinder auf ihrem Schulweg und die Aufwertung der Aufenthaltsqualitàt auf dem Begegnungsplatz. In einer weiteren Etappe ist der Bau einer Vertikalerschliessung vorgesehen, welche den Talboden mit dem Niveau des Schulhausplatzes verbindet, einschliesslich einer Passerelle ùber die Riederstrasse. Die heutige, sehr unûbersichtliche Strassenquerung der Riederstrasse sowie derZugang uber die «Tessiner Treppe» werden nach deren Realisierung aufgehoben. Vor der Kapelle und der Turnhalle bestehen derzeit keine Parkplàtze. Bei ôffentlichen Anlàssen fùhren die Lieferfahrten zu unerwûnschten Situationen. Aktuell befinden sich an der Nordseite der Turnhalle und der Kapelle an der Bielstrasse 11 Parkplàtze. Die Einfahrt von der Riederstrasse in die Bielstrasse istj'edoch àusserst unûbersichtlich. Die Anordnung der Parkplàtze verhindert zudem eine Optimierung der Ein- und Ausfahrtssituation. Aus Grùnden der Verkehrssicherheit sollten diese Parkplàtze deshalb aufgehoben werden. Die Einwohnergemeinde Bitsch verfùgt heute ùber keinen Dorf- bzw. Begegnungsplatz. Der bestehende Platz vor den Schulhàusern, der Kapelle und der Turnhalle ist sehr beengt. Sûdlich des Vorplatzes verlàuft eine Quartierstrasse, welche den Zugang zu Schulhaus und Kapelle kreuzt. Durch die geplante Ausweitung des Vorplatzes entsteht ein Begegnungsraum, der verschiedene Funktionen ûbernimmt: Pausenplatz fur die Schule, Begegnungs- und Dorfplatz fur die Bevôlkerung sowie Austragungsort fur kirchliche und weltliche Anlàsse. Aufgrund der bestehenden Topografie bietet sich die Intégration einer unterirdischen Einstellhalle an. Dem Vorhaben der Gemeinde stehen keine Interessenskonflikte im Weg. Die Grundstucke befinden sich im Eigentum der Gemeinde und die Urversammlung hat der Umsetzung des Projekts bereits zugestimmt. Aus raumplanerischer Sicht handelt es sich um eine ràumlich kleine und proj'ektbezogene Umzonung innerhalb des bestehenden Siedlungsgebietes, was zu keinen Nutzungskonflikten fûhrt. Durch die Umzonung werden auch keine ùbergeordneten ràumlichen Konflikte geschaffen. Sie entspricht den Vorgaben der kantonalen Richtplanung sowie des kommunalen Raumkonzeptes, welches die nun vorliegende Umzonung bereits vorgesehen hat.
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6 Ausgleich und Entschàdigung Ab der Inkraftsetzung des revidierten kantonalen Raumplanungsgesetzes (kRPG) am 15. April 2019 kommt das Prinzip des Mehrwertausgleichs (Art. 5 RPG und Art. 1 Ob ff kRPG) zur Anwendung. In der vorliegenden Teilrevision ist eine Umzonung von der «Wohnzone 2» in die Zone «ôffentliche Bauten und Anlagen ÔB+A» vorgesehen. Durch diese Umzonungen wird der Bodenwert der begùnstigten Parzellen nicht erhôht, weshalb im Rahmen des Homologationsverfahrens keine Mehrwertberechnung durchzufùhren ist.
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7 Information und Mitwirkung Die Bevôlkerung muss gemàss Art. 4 RPG (Art. 33 und 34 kRPG) ùber die Erarbeitung der Plane und Réglemente sowie deren Ziele und den Abtaufdes Verfahrens informiert werden und die Môglichkeit haben in geeigneter Weise mitzuwirken. Um diese Anforderung zu erfùllen, wird die Bevôlkerung mittels Amtsblattpublikation zur Mitwirkung bei der Planung aufgefordert. ***
Teilrevision Nutzungsplanung «Schulzentrum» - Mitwirkungsverfahren Gestûtzt aufArt. 33 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 iw Ausfuhrung des Bundesgesetzes ùberdf'e Raumplanung (kRPG) verôffentlicht die Gemeinde Bitsch den Vorentwurf der Teilrevision derNutzungsplanung «Schulzentrum» wàhrend 30 Tagen. Mit der Teilrevision sollen die raumplanerischen Voraussetzungen geschaffen werden fur die Realisierung des Projekts Schulzentrum mit Begegnungsraum, Einstellhalle und Passerelle. Von der Teilrevision betroffen sind die Panellen Nr. 316, 544,1567 und 1568. Interessierte Personen kônnen ab dem 20. Februar 2026 wàhrend den Bûrozeiten auf der Gemeindeverwaltung Einsicht in die Untertagen nehmen. WàhrenddieserFristhatjedermann die Gelegenheit schriftliche Vorschlàge an die Gemeinde einzureichen.
Bitsch, 20 Februar 2026 Die Gemeindeverwaltung ***
Wàhrend dieser Frist sind keine schriftlichen Beitràge und Vorschlàge bei der Gemeinde eingereicht worden.
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8 Koordination der Verfahren Die nun vorgezogene projektbedingte Umzonung fur das Projekt Schulzentrum mit Begegnungsplatz und Einstellhalle ist aus zeitlichen Grunden erforderlich. Da das Dossier der Gesamtrevision noch mehrere Hûrden zu meistern hat und diesbezûglich noch Anpassungen gemacht werden mûssen aufgrund der neuzeitlichen Anderungeh in den Grundlagen (kRP, kRPG, BauG, BauV) auch das kommunale Natur- und Landschaftsinventar noch zu erstellen ist, welches erst im Sommer 2026 die Feldbegehungen zulàsst und sich das Projekt zeitlich aufdràngt soll die erforderliche und sehr kleinràumige Teilrevision vorgezogen werden. Das Verfahren der Gesamtrevision wird somit mit dem Verfahren der Teilrevision koordiniert. Nach der Homologation der Teilrevision wird diese entsprechend im Dossier der Gesamtrevision berûcksichtigt. Die weiteren erforderlichen Verfahren kônnen erst durchgefùhrt werden, wenn die raumplanerischen Voraussetzungen geschaffen wurden. Nach der Genehmigung der Teilrevision kann das Baugesuchsverfahren abgeschlossen werden.
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9 Vorgehen und Verfahren Der Gemeinderat hat die vorliegende Planung in seiner Sitzung vom 16. Februar 2026 genehmigt. Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens vom 20. Februar bis 23. Màrz 2026 sind keine schriftlichen Eingaben und Vorschlàge eingereicht worden. Aus zeitlichen Grùnden wurde auf die kantonale Vorprùfung gemàss Art. 33 kRPG verzichtet. Ein Austausch betreffend Teilrevision mit der kantonalen Dienststelle fur Raumentwicklung DRE hat stattgefunden. Die ôffentliche Auflage des Dossiers wurde mittels Publikation im digitalen Amtsblatt vom 27. Màrz 2026 publiziert. Wàhrend der 30-tàgigen First ist eine Einsprache von Herrn Gustave Rupert Haenni eingereicht worden. Die Einspracheverhandlung gemâss Art. 35 kRPG wurde am 7. Mai 2026 durchgefùhrt. Die einsprechende Partei àusserte Bedenken betreffend einigen Hôhenkoten des Projektes, machte aufmerksam auf die verschiedenen Leitungen im Baugrund und wûnschte eine Studie des Kantons betreffend Riederstrasse. Nach den Erlàuterungen zum Projekt und dem Planungsyerlauf von der Gemeinde und den Projektplanern wurde die Einsprache zurùckgezogen. " Die Teilrevision der Nutzungsplanung wurde anlàsslich der Urversammlung vom 1 1. Juni 2026 traktandiert, beraten und ohne Anpassungen einstimmig genehmigt. Der Urversammlungsentscheid wurde im Amtsblatt vom 16. Juni 2026 publiziertfûrdie 30-tâgige Beschwerdefrist. Allfàllige Beschwerden werden vom Staatsrat behandelt, welcher die Planung homologiert.
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10 Anhànge 10.1 Anhang 1. Checkliste
A, Landwirtschaft, Wald, Landschaft und Natur Themen des kantonalen Richtplans
Von der Planungsmassnahme be-
troffen? A.1
Landwirtschaftszonen, Reben und landwirtschaftliche
A.3
Infrastruktur
A.4
Betrifft die Planungsmassnahme Landwirtschaftszonen und/oder Reben?
Dja
Xnein
Sieht die Planungsmassnahme Bauten, Anlagen oder Einrichtungen vor, die Auswirkungen aufdie landwirtschaftliche Infrastruktur haben?
Dja
Xnein
Dja
Xnein
Dja
Xnein
Dja
Xnein
Oja
Xnein
Dja
Xnein
Xja
D nein
Dja
Xnein
Dja
Xnein
Mùssen Strukturverbesserungsmassnahmen (landwirtschaftliche Planungen, landwirtschaftliche Zugànge, Bewàsserung, régionales Entwicklungsprojekt usw.) mit der Planungsmassnahme koordiniert werden? A.2
Fruchtfolgeflàchen (FFF) Betrifft die Planungsmassnahme Flàchen, die als FFF ausgewiesen
sind? A.5
Maiensàss-, Weiler- und Erhaltungszonen
Betrifft die Planungsmassnahme Maiensàsszonen und Zonen mit landschaftspràgenden geschûtzten Bauten? A.6
Wàlder
A.7
Betrifft die Planungsmassnahme den Waldrand oder den Wald?
A.8
Landschaft Ist eine Landschaftsschutzzone von der Planungsmassnahme betroffen? Kônnen hochwertige und zusammenhàngende Landschaften erhalten werden?
A.9
Natur Sind eine Naturschutzzone oder Objekte mit Naturwerten (Hecken, Watdrànder, Weiden, Feuchtgebiete, Trockenstandorte, Wildtierschutzgebiete usw.) von der Planungsmassnahme betroffen?
A.11
Okologische Netzwerke und Wildtierkorridore Ist ein ôkologisches Netzwerk und/oder ein Wildtierkorridor und/oder ein Landschaftsqualitàtsprojekt von der Planungsmassnahme betroffen?
A.12
Dritte Rhonekorrektion
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Falls die Gemeinde vom Projekt der 3. Rhonekorrektion betroffen ist: Tràgt die Planungsmassnahme diesem Umstand Rechnung? A.13
Ist der Zugang zu den Ufern der Fliessgewàsser gewàhrleistet?
Xnein
Dja
D nein
Dja
Xnein
Dja
Xnein
Xja
D nein
Ufer des Genfersees Sieht die Planungsmassnahme eine Nutzungsànderung einer Zone oder Anlagen am Ufer des Genfersees vor?
A.16
Dja
Suonen Sind Suonen von der Planungsmassnahmen betroffen?
A.15
X nein
Wasserbau, Renaturierung und Unterhalt von Fliessgewâssern Sieht die Planungsmassnahme Bauten, Anlagen oder Einrichtungen im Gewàsserraum oder im Freiraum der Rhône (gemâss GP-R3) vor?
A.14
Dja
Naturgefahren Werden Naturgefahren erwàhnt?
B. Tourismus und Freizeit VonderPlanungs-
Themen les kantonalen Richtplans
massnahme be/ r
B.1
Integrierter Tourismus Hat die Gemeinde ihre Leitlinien der lokalen Tourismuspolitik definiert?
Dja
Xnein
Dja
Xnein
Dja
Xnein
Dja
Xnein
Dja
Xnein
Betrifft die Planungsmassnahme ein Skigebiet?
Dja
Xnein
Handelt es sich um eine Erweiterung oder eine Verbindung?
nja
Xnein
Dja
Xnein
Verfùgt die Gemeinde ûber einen interkommunalen Richtplan, der den Themenbereich Tourismus behandelt? B.2
Touristische Beherbergung Betrifft die Planungsmassnahme die Schaffung einer Zone fur touristi-
sche Aktivitàten? Handelt es sich um eine Zone mit Sondernutzungsplanpflicht? B.3
Camping Betrifft die Planungsmassnahme die Schaffung oder Anderung einer Campingzone?
B.4
B.5
troffen?
Skigebiete
Golfplâtze Betrifft die Planungsmassnahme einen Golfplatz?
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B.6
Freizeitlangsamverkehr Betrifft die Planungsmassnahme eine Route des Freizeitlangsamverkehrs?
Xnein
Dja
C. Siedlung Themen des kantonalen Richtplans
Von der Planungsmassnahme be-
troffen? C.1
C.2
Dimensionierung der Bauzonen fur die Wohnnutzung Hat die Gemeinde ihre kommunalen Entwicklungsabsichten erarbeitet?
Xja
Dnein
Hat die Gemeinde den Entwurfihres Siedlungsgebiets aufder Grundlage der theoretischen Richtwerte des kRP festgelegt? ' „
Xja
D nein
Plant die Gemeinde die Schaffung oder Erweiterung von Bauzonen fur die Wohnnutzung?
Dja
Xnein
Gibt es Nutzungsreserven in den bestehenden Zonen?
Dja
Xnein
Hat die Gemeinde Massnahmen ergriffen, um diese Reserven zu mobilisieren? Falls ja, in welcher Reihenfolge?
Dja
Xnein
Xja
D nein
Dja
Xnein
Dja
Xnein
aja
Xnein
Gibt es Nutzungsreserven in den bestehenden Zonen?
Dja
Xnein
Hat die Gemeinde Massnahmen ergriffen, um diese Réserver) zu mobilisieren? Falls ja, in welcher Reihenfolge?
Dja
Xnein
Xja
D nein
Dja
Xnein
Bauzonenqualitàt Ermôglicht die Planungsmassnahme die Sicherstellung einer guten stàd-' tebaulichen und architektonischen Qualitàt?
C.3
Schutzenswerte Ortsbilder und Gebàude, historische Verkehrswege sowie archàologische Stàtten Sind schûtzenswerte Ortsbilder und Gebàude, historische Verkehrswege und archàologische Stàtten von der Planungsmassnahme betroffen?
C.4
Arbeitszonen Ist die Planungsmassnahme Teil eines wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunktes? Sieht die Planungsmassnahme die Schaffung oder Erweiterung einerArbeitszone vor?
C.5
Agglomération Betrifft die Planungsmassnahme eine Gemeinde, die sich innerhalb einer Agglomération befindet?
C.6
Stôrfallvorsorge Steht die Planungsmassnahme im Konflikt mit den Bedingungen der
StFV? AREAPLAN AG
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C.7
Verkehrsintensive Einrichtungen (VE) Sieht die Planungsmassnahme die Schaffung oder Erweiterung einer Zone fur verkehrsintensive Einrichtungen (VE) vor?
C.8
Xnein
Xja
D nein
Dja
Xnein
Offentliche Anlagen Sieht die Ptanungsmassnahme die Schaffung oder Erweiterung einer Zone fur ôffentliche Bauten und Anlagen vor?
C.9
Dja
Militàrische Anlagen Betrifft die Planungsmassnahme eine Zone fur militàrische Bauten und Anlagen?
D. Mobilitât und Transportinfrastruktur Themen des kantonalen Richtplans
Von der Planungsmassnahme be-
troffen? D.1
ÔffentlicherVerkehr Dja
Xnein
Dja
Xnein
Dj'a
Xnein
Ist die Planungsmassnehme von Strassennetzen betroffen?
Xja
D nein
Hat die Gemeinde den Zugang zum Planungsperimeter sichergestellt?
J(ja_
D nein
Dja
Xnein
Dja
X nein
Dja
Xnein
dja
Xnein
Ist die Planungsmassnahme vom ôffentlichen Verkehr betroffen? D.2
Umsteigeinfrastrukturen Ist die Planungsmassnahme von einer Umsteigeinfrastrukturen betrof-
fen? D.3
Schienennetze Ist die Ptanungsmassnahme von Schienennetzen betroffen?
D.4
D.5
Strassennetze
Alltagslangsamverkehr (ALV) Betrifft die Planungsmassnahme eine Route des Alltagslangsamverkehrs?
D.6
Seilbahninfrastrukturen des ôffentlichen Verkehrs Betrifft die Planungsmassnahme eine Seilbahninfrastruktur des ôffentlichen Verkehrs?
D.7
Gùterverkehrsinfrastrukturen Ist die Planungsmassnahme von einer Gùterverkehrsinfrastruktur betrof-
fen) D.8
Luftinfrastrukturen Beabsichtigt die Gemeinde die Schaffung oder Erweiterung einer Zone fur eine Luftfahrtinfrastruktur?
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Themen des kantonalen Richtplans
Von der Planungsmassnahme be-
troffen? E.1
Wasserbewirtschaftung Betrifft die Planungsmassnahme eine koordinierte oder vorausschauende Wasserbewirtschaftung?
E.2
Ist die Planungsmassnahme von einer Grundwasserschutzzone oder ei-
E.3
Energieversorgung, -transport und -verteilung
E.7
Plant die Gemeinde die Erarbeitung einer kommunalen Energieplanung?
E.4
Produktion von Energie aus Wasserkraft Betrifft die Planungsmassnahme die Erstellung eines Wasserkraftwerks mit mehr als 3 MW aufdem Gemeindegebiet?
Dja
Xnein
Dja
Xnein
Dja
Xnein
Dja
Xnein
Dja
Xnein
Dja
Xnein
Versorgung mit Stein- und Erdmaterial Betrifft die Planungsmassnahme die Schaffung oder Erweiterung einer Zone fur den Abbau von Erd- und Steinmaterial?
E.9
Xnein
Windkraftanlagen Betrifft die Planungsmassnahme die Erstellung eines Windparks aufdem Gemeindegebiet?
E.8
Dja
Solaranlagen Betrifft die Planungsmassnahme die Erstellung einer grossen isolierten Solaranlage aufdem Gemeindegebiet?
E.6
Xnein
Trinkwasserversorgung und -schutz
nem Grundwasserschutzareal betroffen?
E.5
Dja
Deponien Betrifft die Planungsmassnahme die Schaffung oder Erweiterung einer Zone, die als Standort fur eine Deponie des Typs A oder B vorgesehen
ist?
Themen des kantonalen Richtplans
Von der Planungsmassnahme be-
troffen?
Umweltvertràglichkeitsprûfung (UVP) 29 Ist die Planungsmassnahme UVP-pflichtig?
AREAPLANAG
Dja
Xnein
Dja
Xnein
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Falls nein: Hat die Planung dennoch Auswirkungen auf mehrere Umweltbereiche?
Luftreinhaltung Berûcksichtigt die kommunale Planung die Luftreinhaltevorgaben
Dja
Qnein
Dja
Dnein
Xja
Dnein
Dja
Xnein
Dja
Xnein
Schutz vor Làrm Hat die Gemeinde den verschiedenen Nutzungszonen die entsprechenden Empfindlichkeitsstufen zugewiesen? Respektiert die Planung die gesetzlichen Grenzwerte? Schutz vor nichtionisierender Strahlung Betrifft die Planungsmassnahme das Thema der nichtionisierenden
Strahlung? Belastete Standorte (Altlasten) Betrifft die Planungsmassnahme einen belasteten Standort oder Altlasten?
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10.2 Anhang 2 • Verfahrensablauf Verfahrensablauf
Art. kRPG
1
Erarbeitung des Vorentwurfs des ZNP und des
11
2
Information ùber den Vorentwurf des ZNP & BZR (Gelegenheit Vorschlàge einzureichen)
33 al. 1 bis
3 ZNP & BZR Entwurf an die Dienststelle fur Raum-
33 al. 2
BZR
TRV
30 Tage
entwicklung zur Vorprûfung
4
Ôffentliche Auflage des ZNP & BZR
34 al. 1
30 Tage
5
Einsprachemoglichkeiten
34 al, 3
30 Tage
6 Einigungsverhandlungen
35 al. 2
7
Entscheid des Gemeinderates ùber die Einsprachen
35 al.2
8 Allfàllige Bereinigung des ZNP & BZR durch den
35 al. 3
Gemeinderat
9 Unterbreitung des ZNP & BZR & Einspracheakten
36 al. 1
& Stellungnahme des Gemeinderates an die Urversammlung
10
/
Beratung und Beschluss der Urversammlung ùber
36 al. 2
11
Offentliche Auflage des von der Urversammlung beschlossenen ZNP & BZR
36 al. 3
30 Tage
12
Beschwerde gegen Entscheide des Gemeinderats und der Urversammlung an den Staatsrat
37 al. 1+3
30 Tage
13
Homologation von ZNP & BZR durch den Staatsrat
38 al. 2
3 Monate
14
Beschwerdemôglichkeit an das Kantonsgericht (gegen Homologations- oder Beschwerdeent-
37 al. 4.
30 Tage
ZNP & BZR
scheid)
15 Beschwerde an das Bundesgericht
38 al. 3
100+117
OG
30 Tage
TRV - teilweise Anderung von ZNP und BZR sowie Erarbeitung oder Anderung von SNP Erarbeitung oder Anderung von SNP, welche die Vorschriften des ZNP und die im BZR festgelegten Bedingungen einhalten, ist das ordentliche Baubewiliigungsverfahren anwendbar (Art. 12 al. 4 kRPG).
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GEMEINDE
BITSCH
Zonennutzungsplan
NATURLICH NAHE
UBRIGES
BAUZONEN
^ Wald
• Dorfzone D •l Wohnzone W2-A
ÇA) Làrmempfindlichkeitsstufe
r Wohnzone W2
Gefahrenkarten
1 Wohnzone W3
Hochwassergefa h ren karte
Mi Offentliche Bauten und Anlagen ÔBA
erheblich
1 Freiflàchen FF
mjttel
— Verkehrszone innerhalb der Bauzonen
i gering
LANDWIRTSCHAFTSZONEN 2 2 Landwirtschaftszone 2. Prioritàt LZ2
NATUR- und LANDSCHAFTSSCHUTZZONEN Uberlagernde Landschaftsschutzzone Zonen fur Gewàsser und ihre Ufer
WEITERE ZONEN — Zone fur Sport und Erholung S+E Ubriges Gemeindegebiet (Felsen, Ode, etc.)
Hochwassergefahrenkarte Rhône
EE^ erheblich dynamisch (v x h > 2m2/s) E^J mittel i gering Stein- und Blockschlaggefahrenkarte n mittel ' il il! schwach IVS historische Verkehrswege der Schweiz — National, hist. Verlauf Gewàsserraum F_ l Gewâsserraum ,
Weiteres E^ Archàologische Schutzzone Waldkataster Areal ^n Waldkataster Grenze
Areaplan AG R°"mPla"ung""cl ^dly.g,scntwicl<lung Englisch-Gruss-Strasse 15, 3902 Brig-Glis l Weri l, 3945ç'a'mpel
AREAPLAN
Kontal<t0279323210 l [email protected] l www.ar^lan-agch
03-°7.2026 | SA | ~^ —^15012.26.002_TRV Schulzentrum
Amtsblatt, Teilrevision der ZNP "Schulzentrum", 16.06.2026
BULLETIN OFFICIEL l AMTSBLATT OUnUIMIVUU! «ANTONWALUi
Rubrik: Bau, Raum, Verkehr und Energie Unterrubrik: Offentliche Planauflage Publikationsdatum: KABVS 16.06.2026 Ôffentlich einsehbar bis: 16.09.2026 Meldungsnummer: BA-VS10-0000001323
Publizierende Stelle
Gemeinde Bitsch, Furkastrasse 88, 3982 Bitsch
Ôffentliche PIanauflage - L Bitsch f
•
Teilrevision Nutzungsplanung «Schulzentrum» - Offentlkhe Auflagenauflage Art der Planauflage Nutzungsplan Rechtsmittel / Einsichtnahme Die Gemeindeverwaltung von Bitsch informiert die Bevôlkerung darûber, dass die Teilrevision der Nutzungsplanung von der Urversammlung am 11. Juni 2026 einstimmig angenommen wurde. Gemàss den Bestimmungen derArtikel 36 und 37 des Ausfûhrungsgesetzes zum Bundesgesetz ùber die Raumplanung vom 23. Januar 1 987
(kRPG) legt die Gemeindeverwaltung von Bitsch die Teilrevision der Nutzungsplanung wàhrend 30 Tagen ôffentlich auf. tnteressierte Personen kônnen wàhrend den Bùrozeiten auf der Gemeindeverwaltung Einsicht in das Dossier nehmen. Zur Beschwerde berechtigt sind Personen, welche ihre Einsprache aufrechterhalten und
Afficher tout le texte
solche, die durch allfàllige Anderungen durch die Urversammlung an Nutzungszonenplànen und Reglementen berùhrt sind und ein schutzwùrdiges Intéresse an deren Aufhebung oder Ânderung haben. Die Beschwerde an den Staatsrat muss innert 30 Tagen nach derVerôffentlichung des Entscheids der Urversammlung erfolgen.
Kontaktstelle Gemeinde Bitsch Furkastrasse 88
3982 Bitsch Frist AblaufderFrist: 15.07.2026
Bases légales
BZR_BIT.2010 · Commune · Texte du canton
RS-VS 701.1 · LcAT · Canton
RS-VS 705.1 · LC · Canton
RS-VS 705.100 · OC · Canton
RS-VS 705.101 · AIHC · Canton
RS 700 · Loi sur l'aménagement du territoire, LAT · Confédération