Strassenplan Teilstück Dorfstrasse 73

Alignements · Zoug

Document

Type
Alignements
Canton
Zoug
Niveau
Commune
Approuvé par
BD
Adopté
23 mars 2010
En vigueur depuis
23 mars 2010

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Fichiers

Beschluss BDB 23.03.2010.PDFOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Beschluss BDB 23.03.2010.PDF

Kanton Zug

Baudirektion

Zug, 23. März 2010

Gemeindewesen Strassenplan Teilstück Dorfstrasse 73 (GS 1009) Gemeinde Cham

Die Baudirektion,

gestützt auf $ 7 Bst. c der Delegationsverordnung vom 23. November 1999 (BGS 153.3),

beschliesst: 1.

Der Strassenplan Teilstück Dorfstrasse 73 (GS 1009), Plan-Nr. 09805-100 vom 4. Januar2010, wird genehmigt.

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2.

Gegen diesen Beschluss kann innert 20 Tagen nach der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die. Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen.

3.

Mitteilung an: Gemeinderat Cham, Mandelhof, Postfach 265, 6330 Cham (2 Ex., 4 Pläne) Baudirektion Amt für Raumplanung (1 Plan) -

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Tiefbauamt, Abteilung Verkehrstechnik und Baupolizei (1 Plan) Tiefbauamt, Sekretariat (1 Plan)

A

Baudirektj

Heinz Tännler Reaferungsrat

Seite 2/2

A.1.

Das Grundstück 1009 in Hagendorn / Rumentikon befindet sich gemäss Zonenplan der Einwohnergemeinde Cham unter anderem in der Landwirtschaftszone und in der Wohnzone W2. Der Eigentümer des Grundstückes beabsichtigt, in der Wohnzone W2 die Nebengebäude Assek. Nr. 84c un 84d abzubrechen und durch ein Doppeleinfamilienhaus zu ersetzen.

A.2. Bei der Ausfahrt behindert die Lage des bestehenden Bauernhauses (Assek. Nr. 84a) die Sicht nach rechts. Die bestehende Erschliessung entspricht nicht der Schweizer Norm (SN) 640 273. Das Tiefbauamt konnte diese Erschliessung bisher jedoch dulden, da diese wenig befahren war und keine Unfälle registriert waren.

A.3. Durch den geplanten Neubau wird die bestehende Situation verändert. Die Erschliessung muss soweit verschoben werden, bis die erforderlichen Sichtweiten gemäss der SN 640 273 erreicht werden. Der neue Erschliessungspunkt befindet sich zwar auf demselben GS 1009, aber in der Landwirtschaftszone.

Der Grundeigentümer von GS 1009 und die betroffenen Nachbarn (GS 2692, 2693 und 2696) haben durch Mitunterzeichnung schriftlich ihr Einverständnis zum Strassenplan gegeben. B.

C. Wegen der intensiven Zusammenarbeit bei der Erarbeitung des Strassenplans zwischen der Gemeinde Cham, dem Tiefbauamt des Kantons Zug und den Planern hat das Tiefbauamt auf eine offizielle Vorprüfung des Strassenplans verzichtet.

D. Gestützt auf $ 38 PBG und die erforderlichen schriftlichen Zustimmungen konnte auf eine öffentliche Auflage des Strassenplans verzichtet werden. Der Gemeinderat hat den Strassenplan am 2. März 2010 beschlossen.

E.

Der Strassenplan ist rechtmässig, so dass er vorbehaltlos genehmigt werden kann.

50 Strassenplan, Teilstück Dorfstrasse 73, 23.03.2010.pdf

5

% Cham

Gemeinde Cham

Legende: Genemigungsinhalt: Strassenlinien

Strassenplan

(In einfachen Fällen gemäss $ 38, Abs. 3 PBG)

638

Informationsinhalt:

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Teilstück: Dorfstrasse 73 (GS 1009)

® Baum abbruch

& Baum neu

Situation 1: 500

Aufhebung Ein-und Ausfahrt / Grünfläche neu Auf eine Publikation kann verzichtet werden, da die betroffenen gemäss 8 38 Abs. 3 PBG direkt benachrichtigt wurden und ihre Zustimmung erteilten. Die Grundeigentümer Grundstück Nr. 1009 Bruno Bitzi:

Colette Bitzi 98°

Die Grund gentüme Grundstück Nr. 2692 Rola ssma

Renate Prüssmann

VA

Luz

Die Grundeigentümer Grundstück Nr. 2693 Enikon Immobilien St.Jakobstr.8 6330 Cham: Mafalda Staub

Mieter. Blumenweg'6 Alois/Sta

Vom Gemeinderat beschlossen am: = 2 März agg Der Gemeindepräsident:

Von der Baudirektion des Kantons Zug gestützt am. 23 MRz. 200

Plan: Datum: Rev. Visum:

Nr.: 100

04.01.2010

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98

Die Grundeigentümer Grundstück Nr. 2696 Stephan Gähwiler

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74

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32 Hagendorn:

deschreiber

1009

f$7 der Delegationsverordnung genehmigt

Auftrag-Nr. 09805 Planformat : A3

1013