Strassenplan Zimel

Alignements · Zoug

Document

Type
Alignements
Canton
Zoug
Niveau
Commune
Approuvé par
BD
Adopté
26 nov. 2010
En vigueur depuis
26 nov. 2010

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Fichiers

Beschluss BDB, 26.11.2010.PDFOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Beschluss BDB, 26.11.2010.PDF

Kanton Zug

Baudirektion

Zug, 26. November2010

Gemeindewesen Strassenplan Zimel Gemeinde Unterägeri

Die Baudirektion,

gestützt auf $ 7 Bst. c der Delegationsverordnung vom 23. November 1999 (BGS 153.3),

beschliesst: 1.

Der Strassenplan Zimel, Plan-Nr. 09.09.038-008 vom 1. Oktober 2010, wird genehmigt.

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2.

Gegen diesen Beschluss kann innert 20 Tagen nach der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen.

3.

Mitteilung an: -

-

-

-

-

Gemeinderat Unterägeri, Postfach 79, 6314 Unterägeri (2 Ex., 3 Pläne) Baudirektion Amt für Raumplanung (1 Plan) Tiefbauamt, Abteilung Verkehrstechnik und Baupolizei (1 Plan) Tiefbauamt, Sekretariat (1 Plan)

Baudirek

Heinz/Tännler

Regierungsrat

Seite 2/2

A.1. Die Einwohnergemeinde Unterägeri und die Korporation Unterägeri beabsichtigen, das Gebiet Zimel zu erschliessen. Im kommunalen Verkehrsrichtplan ist die neue Strasse durch das Gebiet als Sammelstrasse klassiert. Die Erschliessung des neuen Gebiets soll laut Richtplantext über die neue Strasse und über den Knoten Zuger-/Sprungstrasse erfolgen.

A.2. Infolge der gewählten Linienführung kommt das Trottoir sowie ein Teil der Fahrbahn im Bereich der Aufweitung in die Landwirtschaftszone zu liegen, was den Beschluss des Strassenplans voraussetzt.

Die betroffene Grundeigentümerin, die Korporation Unterägeri, gab schriftlich ihr Einverständnis zum Strassenplan. B.

C.

Gestützt auf $ 38 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (BGS 721.11, PBG) und die Zustimmung der Korporation Unterägeri konnte auf eine öffentliche Auflage verzichtet werden. Der Gemeinderat hat den Strassenplan am 3. November2010 beschlossen.

Die Strassenlinien müssen nach den Richtlinien für die Ausarbeitung von Strassen-, Bauund Niveaulinienplänen und nach dem technischen Konzept der Aufarbeitung, Nachführung und Abgabe von Baulinien im Kanton Zug vom 8. April 2002 ausgeführt werden. Das Datenmodell bestimmt die Informationsebene der Strassenlinien, die im INTERLIS-Format an die amtliche Vermessung abzugeben ist. Bei Verfahrensende sind die Daten und Attributierungen der Strassenlinien durch die Gemeinde an die amtliche Vermessung abzugeben resp. mitzuteilen (8 74 PBG). D.

E.

Der Strassenplan ist rechtmässig, so dasser vorbehaltlos beschlossen werden kann.

18 Strassenplan Zimel, 26.11.2010.pdf

18 GEMEINDE UNTERÄGERT"

KANTON ZUG

Strassenplan Legende

Zimel

Genehmigungsinhalt Neue Strassenlinie zu genehmigen

Informationsinhalt Zonengrenze Übrige Bauten

1:500

PLAN:

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008

AUFTRAGSNR.:

09.09.038

DATUM:

01. Oktober 2010

PLANUNG. VERMESSUNG. GEOINFORMATION,

Ausschnitt Zonenplan

GEBZUG

INGENLEURE RAR INGENIEU ASSE [11780 AG, RIGI TEL s41 [41] 768 98 96, FAX +a1 [41] 768 98 89

ÄNDERUNGEN:

[email protected], ll.GEOZUG,CH

er Präsident

Korporation Unterägeri, Zugerbergstr. 32, 6314 Unterä

VOM GEMEINDERAT BESCHLOSSEN AM:

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Die Grundeigentümer

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DER GEMEINDEPRÄSIDENT:

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(w3) VON DER BAUDIREKTION GENEHMIGT AM:

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