Baulinienplan Ägerisaumweg

Alignements · Zoug

Document

Type
Alignements
Canton
Zoug
Niveau
Commune
Approuvé par
BD
Adopté
17 mai 2022
En vigueur depuis
17 mai 2022

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Fichiers

Beschluss BDB 17.05.2022_sw.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Beschluss BDB 17.05.2022_sw.pdf

Kanton Zug

Zug

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Baudirektion

1 7. MAI 2022

Gemeindewesen Baulinienplan Ägerisaumweg Stadt Zug

Die Baudirektion, gestützt auf § 5 Abs. 2 Bst. c des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11), beschliesst: 1.

Der Baulinienplan Ägerisaumweg, Plan-Nr. 8023 vom 31. März 2022, wird genehmigt.

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2.

Gegen diesen Beschluss kann innert 20 Tagen nach der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen.

3.

Mitteilung an: StadtratZug, Gubelstrasse 22, Postfach, 6301 Zug (2 Pläne)

4.

Kopie an: Baudirektion Amt für Raum und Verkehr (1 Plan) Tiefbauamt, Abteilung Verkehrstechnik und Baupolizei (1 Plan) Tiefbauamt, Sekretariat (1 Plan)

5.

Kenntnisnahme an: Geozug Ingenieure AG, Priska Schilfig, Obermühle 8, 6340 Baar

Baudirektion

Florian Weber Regierungsrat

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Seite 2/2

A. Im Juni 2021 beantragten , Grundeigentümerschaft des Grundstücks 1990 am Ägerisaumweg, die Anpassung der Baulinien im Bereich ihres Grundstücks. Aufgrund einer anstehenden Planung und den eingeschränkten Platzverhältnissen im westlichen Bereich des Grundstücks sei der Baulinienabstand hinsichtlich einer möglichst zweckmässigen und ökonomischen Neuüberbauung von 6,50 m auf 5,00 m zu reduzieren. Die Baulinien am Ägerisaumweg wurden im Rahmen des Quartierplans Rosenberg im Jahr 1930 festgelegt. Der eher grosszügige Abstand der Baulinie lässt sich mit den topographischen Verhältnissen und den damaligen wohl noch unsicheren Strassenausbauabsichten erklären. Der Ägerisaumweg dient heute mehrheitlich als Fuss- und Wanderweg sowie einzelnen anliegenden Grundstücken als Zufahrt. So ist er im Richtplan lediglich als Wanderweg eingetragen (kantonale Festlegung). Weitere Ausbauten sind künftig nicht mehr oder nur noch in kleinem Ausmass zu erwarten. Dies kann auch mit einem leicht reduzierten Baulinienabstand gewährleistet werden. Grundsätzlich ist es fraglich, ob die Reduktion eines Baulinienabstands mit einer anstehenden Planung einer Neuüberbauung begründet werden kann. Nota bene handelt es sich vorliegend um ein unbebautes Baugrundstück. Das GS 1990 verfügt über eine Grundbuchfläche von 1 768 m2. Auch unter Berücksichtigung allfällig einzuhaltender Grenzabstände und unter Beibehaltung des Baulinienabstands von 6,50 m wäre auf der verbleibenden Fläche die Realisierung einer neuen Überbauung denkbar. Wird die Situation des Ägerisaumwegs insgesamt betrachtet, erscheint es als gerechtfertigt, die Baulinie auf 5,00 m zu reduzieren. Damit wird der heutigen Sachlage sowie den konkreten Verhältnissen vor Ort Rechnung getragen und der Baulinienabstand gleichzeitig jenem Baulinienabstand auf der gegenüberliegenden Strassenseite angepasst. Ferner ergibt es Sinn, im gleichen Zug die bestehende Baulinienlücke der südlichen Baulinie am Ägerisaumweg im Einmündungsbereich der Weinbergstrasse zu schliessen. B. Der Stadtrat Zug hat dem Tiefbauamt den Baulinienplan mit Schreiben vom 9. November 2021 zur Vorprüfung zugestellt. Der Vorprüfungsbericht vom 7. Dezember 2021 enthielt lediglich zwei Hinweise. C. Der Baulinienplan wurde am 14. Januar 2022 im Amtsblatt publiziert und vom 14. Januar bis 14. Februar 2022 öffentlich aufgelegt. Während dieser Auflagefrist ging keine Einsprache ein. D.

Der Stadtrat Zug hat den Baulinienplan am 5. April 2022 beschlossen.

E. Der Baulinienplan ist somit rechtmässig, so dass er vorbehaltlos von der Baudirektion genehmigt werden kann.

Baulinienplan Ägerisaumweg, Stadt Zug

275 Baulinienplan Ägerisaumweg, 17.05.2022.pdf

Stadt

Kanton Zug

Baulinienplan Ägerisaumweg Situationsplan 1: 500

Plan Nr. 8023

Datum: 31.03.2022

Beschluss Stadtrat Einleitung Vorprüfung:

09.11.2021

Vorprüfung Baudirektion des Kantons Zug:

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07.12.2021

Publikation im Amtsblatt:

14.01.2022

Öffentliche Plan- und Mitwirkungsauflage:

von 14.01.2022 bis 14.02.2022

Karl Kobelt

Genehmigung Baudirektion des Kantons Zug:

La

Martin Würmli

Neue Baulinie zu genehmigen

..

4-4.

17, MAl 2022

Aufzuhebende Baulinie zu genehmigen

Informationsinhalt

nn

RRB 11.05.1951

Rechtskräftige Baulinien N

Format

630/297mm

Plangrundlagen: Amtliche Vermessung, Stand September 2021

0

10

20

30 m

IN