Steinhausen Bebauungsplan Nr. 1 Crypto AG

Plan d'affectation spécial · Zoug

Document

Type
Plan d'affectation spécial
Sous-type
Plan de construction
Canton
Zoug
Niveau
Commune
Approuvé par
BD
Adopté
4 avr. 2022
En vigueur depuis
4 avr. 2022

Carte

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Fichiers

Bebauungsplan_Nr_1_Crypto-Areal.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

604

1081

736

1082

1079

Schnitt A-A' 1:500

1432 257 640

327

451.00 m.ü.M.

637

Go

442.00 m.ü.M.

ld e

677

rm a tte n

max. 10 Geschosse

s tr a sse

A

603

PV

437.91 m.ü.M.

B

454

A

G

max. 7 Geschosse

max. 5 Geschosse

PB

48

346

.4

m

0 m

50

B

6.

10

Schnitt B-B' 1:500

m

439.00 m.ü.M.

B

704

436.00 m.ü.M.

.3 0 m m

Zu

PV

Bus

Bus

Schnitt C-C' 1:500

636

435.00 m.ü.M.

434.00 m.ü.M. ra

ss

m

437.91m.ü.M. e

m 0

e

st im

0 m

he ld Fe

m

PV

I

PV

90

max. 5 Geschosse

409

45

30 .5

ss

.3

0

D

.

tr a

19

29

.2

m

19

2

0

rs

PV

17

8 9.

ge

14

2.

1295

m

K

max. 5 Geschosse

max. 5 Geschosse

354

10

A

1294

80

J

345

m

1293

80

max. 6 Geschosse

635

m

I

10

C

3.

50

435.00 m.ü.M.

6.

3.

C

1444

29

1

m

436.00 m.ü.M.

353

PV 0

634

D'

PV

2 9.

7

21

. 35

PV

F

K

max. 4 Geschosse

max. 5 Geschosse

G max. 5 Geschosse

405

PV 1291

255

C'

eg

900.63 I 03.01.22 I dwa I Revision Art. 18 Vogelschlag: 11. Juli 2022

Schnitt D-D' 1:500

D o r fb

achw

442.00 m.ü.M.

m

.

29

PB

.8 0

PV

m

Baubereiche

G

Freihaltebereich Attika (5. und 6. OG)

A

I

max. 6 Geschosse

0

m

E

1288

45

m

.0

0

Baubereiche

J

H

30

21

.

E

m

19

m

0

m

40

.8

20

.8

. 19

29

Bebauungsplan-Perimeter

40

. 19

m

436.00 m.ü.M.

410

29

Verbindlicher Planinhalt

437.00 m.ü.M.

322

C

PV

755

LEGENDE

PV

PV

344

PV

305

Al

Feldheim

A'

max. 7 Geschosse

max. 5 Geschosse se as r t s b is

Publikumsorientierte Nutzungen PB

Perimter Unterniveaubauten

D

PV

Erschliessung (Lage schematisch)

807

5

Öffentliche Fusswegverbindungen

341

Öffentliche Fuss- und Radwegverbindung

194

Hauszugänge

135

Abstellplätze Zweirad

PV

55

Ein-/Ausfahrt Tiefgarage

C

Unterflurcontainer

.0

Oberirdische Besucherparkplätze

m

21

PB

.

20

0

K

PB

386

B'

m

717

Bestehende Strasse

PB

Umgebung 17

0

34

Umgebungsbereich 1 "Vorplatz"

.8

PV

m

.2 0

F

Umgebungsbereich 3 "Vorzone"

m

Umgebungsbereich 2 "Strassenbegleitgrün"

PB

Umgebungsbereich 4 "Siedlungsumgebung"

lm Al

Umgebungsbereich 5 "Temporäre Fläche"

d en

s

s tr a

se 387

PV

Spiel- und Freizeitflächen (Lage schematisch) PV

Quartierplatz (Lage schematisch)

1046

456

PB

C

Retentionsflächen (Lage schematisch) Private Aussenflächen Bäume / Sträucher (Lage und Anzahl schematisch) Orientierender Planinhalt

Bus

Richtprojekt

Sichtwinkel Ausfahrt Tiefgarage

Bushaltestelle

Oberflächengewässer

Kantonale Radroute

Wald

Hochspannungsleitung

Waldabstandslinie (12 m)

Kno

718

nau

e rs

tr a s

se 388 963

Baulinie bestehend

719

b) Im Perimeter Unterniveaubauten: Einstellplätze für Autos, Motorräder, Velos

Allgemeine Bestimmungen 1

Art. 1 Zweck und Ziele

2

und weitere Verkehrsmittel, sowie Nebennutzflächen. Bauteile wie Anlagen

3

oberirdisch sichtbar sein.

4

plan vom 31. Mai 2021. 2

– – – – – – – –

Es werden folgende Ziele verfolgt:

Es sind nur Flachdächer zulässig.

1

Art. 6 Dachgestaltung

2

5

Hohe Aufenthalts- und Erschliessungsqualität innerhalb des Areals

werden können. Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien sowie sicht-

Vielseitige Wohn- und Nutzungsformen

von ausgenommen.

Erstellung privater und öffentlicher Freiräume mit sinnvollen Übergängen

durchlässige und nicht spiegelnde Absturzsicherungen und Brüstungen sind da-

Sicherung von preisgünstigem Wohnungsbau

3

Belebung des öffentlichen Raums Ecke Zugerstrasse / Industriestrasse

Dachflächen im «Freihaltebereich Attika» dürfen als Dachterrassen genutzt wer-

den.

Langfristige Entwicklung mit Etappierung

4

Öffentliche Nutzung für Bildung (Kindergarten)

Nicht begehbare Dachflächen sind zu begrünen und ökologisch zu gestalten.

Wegleitende Bestandteile

– –

– – – – –

Vorgaben zum Energiekonzept vom 17. Juni 2020

Entwässerungs- und Retentionskonzept vom 24. September 2020 Planungsbericht vom 3. Juni 2021

Schlussbericht begleitetes Verfahren Bebauungskonzept Crypto-Areal vom

Preisgünstiger

Wohnungsbau

Bauordnung und

die Vorschriften der kommunalen Bauordnung und der übergeordneten Gesetz-

gebungen.

Gesetze

Bauweise

Art. 4 Baubereiche

1 2

Die Baubereiche definieren die mit Hochbauten bebaubaren Gebiete. Die Überbauung des Baubereichs K ist erst dann gestattet, wenn die umweltre-

levanten Vorschriften bezüglich der Hochspannungsleitung eingehalten werden

können (NIS Verordnung). Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die Bestimmungen zur Übergangsnutzung gemäss Art. 10, Abs. 7.

Art. 7 Nutzungsmass und

Höhen

1

In den Baubereichen sind folgende maximale anrechenbaren Geschossflächen

zulässig (inklusive: virtuelle Geschosse) und folgende maximalen Höhenkoten (in m.ü.M.) für den höchsten Punkt der Dachkonstruktion einzuhalten: Baubereich

Bauten und

Gebäudeteile

ausserhalb der Baubereiche

Folgende Bauten und Gebäudeteile dürfen über den Baubereich hinausreichen oder ausserhalb des Baubereiches erstellt werden:

a) Kleinbauten (z.B. für Veloabstellplätze), Erschliessungsanlagen, Entsorgungs-

anlagen und Elemente der Frei- und Aussenraumgestaltung, sofern sie sehr

gut in die Umgebungsgestaltung integriert werden.

ersten Baubewilligung zu genehmigen.

öffentlich zugänglicher, zusammenhängender Ort mit einer hohen Aufenthalts-

Anforderungen sind einzuhalten. Massgebend für die Mietzinsobergrenze sind

qualität zu gestalten und soll als Spiel- und Aufenthaltsbereich sowie für temporäre Anlässe genutzt werden können.

der Liegenschaftskosten festzulegen. Die preisgünstigen Wohnungen sind mit

6

dem ersten Baugesuch zu erstellen.

Wohnen

Weitere Nut-

[m2]

beit, Dienst-

aGf Maximal

zungen (Ar-

aGf Maximal [m2]l

Art. 9 Gestaltungsgrundsätze

Innerhalb des Umgebungsbereich 4 «Siedungsumgebung» ist zudem die Aus-

senfläche für den Kindergarten anzuordnen. Diese Aussenfläche dient explizit der

Art. 12 Erschliessung

leistung,

kauf [m ] 2

7'186.0

442.00

5'206.0

451.00*

2'034.0

2'034.0

439.00

D

2'034.0

2'034.0

438.00

E

2'034.0

2'034.0

437.00

A

7'186.0

B

4'112.0

C

1'094.0

F

1'876.0

1'876.0

434.00

G

4'265.0

4'265.0

437.91

H

1'790.0

1'790.0

435.00

I

1'765.0

1'765.0

436.00

1'790.0

436.00

4'180.0

435.00

1'790.0

K Total

4'180.0 22'745.0

11'415.0

34'160.0

* Zusätzlich gilt für das Baufeld B eine maximale Gesamthöhe von 30 m.

7

bung» zu gestalten.

sprache, Gliederung, Materialwahl und Etappierbarkeit eine sehr gute Gesamtwirkung entsteht.

8

Private Aussenflächen sind an den im Situationsplan bezeichneten Orten zuläs-

Die Gestaltung der Umgebung erfolgt gestützt auf den Umgebungsplan der

sig. Sie sind in ihrer Ausdehnung bis maximal 5 m ab realisierter Fassade zulässig

zeptinhalte und -elemente können bezüglich Lage, Anzahl und Dimensionen

halten. Sie sind über den jeweiligen Baubereich einheitlich zu gestalten und dürfen

bleibt.

grenzt werden. Zur Abgrenzung ist angrenzend an die privaten Aussenflächen nur

Hager Partner AG vom 31. Mai 2021 Die im Plan Umgebung dargestellten Kon-

und dürfen maximal 1/3 befestigte Flächen enthalten. Der Waldabstand ist einzu-

vom Plan abweichen, soweit das Gesamtkonzept in seiner Qualität erhalten

nicht durch Zäune, oder anderweitige, optisch abschliessende Elemente abge-

3

eine Bepflanzung mit Einzelsträuchern, Stauden und Gräser zulässig. Die privaten

Die Bepflanzung hat mit einheimischen und standortgerechten zu erfolgen.

Aussenräume und die dazugehörigen Umrandungen mit Einzelsträuchern, Stau-

Diese müssen genügend Wurzelraum, auch für grosswachsende Gehölze zur

den und Gräser sind so anzuordnen, dass offene Durchgänge zwischen den Bau-

Verfügung haben. Die Bepflanzung muss zu einer ökologischen Aufwertung bei-

bereichen gewährt bleiben. Pro Baubereich sind, mit Ausnahme des Baubereichs

tragen. 4

A, maximal 240 m2 private Aussenflächen zulässig. Für den Baubereich A sind pri-

vate Aussenflächen bis maximal 5 m ab realisierter Fassade zulässig. Klein- und

Die Aussen- und Freiräume sind so zu gestalten, dass die Bevölkerung im Som-

Anbauten sind nicht zulässig.

merhalbjahr vor übermässiger Wärmeeinwirkung geschützt ist. Dazu gehören:

Erschliessung und Verkehr

c) Oberflächen und Beläge, welche wenig Wärme absorbieren.

Art. 10 Umgebungsbereiche

1

Alle Umgebungsbereiche beinhalten die nötigen Erschliessungsflächen zum

und innerhalb des Areals. 2

Der Umgebungsbereich 1 «Vorplatz» dient der öffentlichen Nutzung. Er ist dazu

geeignet auszustatten (Möblierung) und sickerfähig zu gestalten. 3

Der Umgebungsbereich 2 «Strassenbegleitgrün» dient der Abgrenzung der

Retention

Art. 11 Mobilitätskonzept

1

Mit jeder Bauetappe ist ein Mobilitätskonzept einzureichen, welches auf die

übergeordnete Gesamtentwicklung abgestimmt ist. 2

Im Mobilitätskonzept zeigt die Bauherrschaft auf, wie die Mobilität aller Nutzer-

gruppen zu ihrem räumlichen Umfeld organisiert und bewältigt wird. Die Grund-

eigentümer stellen dauerhaft die Umsetzung und den Betrieb der Mobilitätskonzepte sicher.

Es sind ausreichend Retentionsflächen und- mulden zu erstellen. Die detaillierte

Lage und die Volumina der Retentionsflächen sind im Baubewilligungsverfahren auf der Basis des Gutachtens des Entwässerungs- und Retentionskonzepts der Wismer+Partner AG vom 24.9.2020 zu bestimmen.

Die Erschliessung für den Velo- und Fussverkehr und die Blaulichtorganisatio-

2

Auf den Dach- und Terrassenflächen sind ausreichend Retentionsmassnahmen

auszubilden.

chere, konfliktfreie Erschliessung erfolgt.

3

Die Erschliessung MIV erfolgt über die Zufahrt der Tiefgarage. Die Erschliessung

Die Retentionsmulden im Umgebungsbereich 4 «Siedlungsumgebung» sind na-

turnah zu gestalten.

1

Art. 17

Art. 13 Öffentliche Fuss- und

Radwegverbindungen

1

Die im Plan dargestellten öffentlichen Fuss- und Radwegverbindungen sind öf-

fentlich zugänglich auszugestalten und dauerhaft als solche freizuhalten. Fuss-

Lärmschutz

oben) absorbierend zu verkleiden.

Die öffentlichen Fuss- und Radwege müssen behindertengerecht ausgestaltet

sein.

Es sind Massnahmen gegen Vogelschlag an Glasflächen gemäss Leitfaden «Vo-

Art. 18 Vogelschlag

Art. 14 Veloabstellplätze,

Parkplätze,

1

Die Decke und die Wände der beiden geschlossenen Rampen zur Tiefgarage

sind ab einer Höhe von 0.50 m auf mindestens 10 m Länge (gemessen ab Einfahrt

3.5 m einzuhalten. 2

Auf den beiden offenen Zufahrten zur Tiefgarage ist ein Asphaltbelag einzu-

bauen (kein Beton). 2

wege haben eine minimale Breite von 2 m, Radwege eine minimale Breite von

Es sind mindestens 761 Veloabstellplätze zu realisieren. Es sind sowohl Kurz- wie

gelfreundliches Bauen mit Glas und Licht» der Schweizerischen Vogelwarte zu prüfen und umzusetzen. Insbesondere sind Durchsichten und Spiegelungen zu vermeiden.

Langzeitabstellplätze zu erstellen. Kurzzeitabstellplätze sind in der im Situationsplan dargestellten Abstellflächen in der Nähe der Hauszugänge zu realisieren. 2

Insgesamt dürfen im gesamten Perimeter maximal 317 Parkplätze (inkl. Besu-

cherparkplätze) für den MIV erstellt werden. Mindestens 10% davon sind mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge auszustatten. Bei den restlichen Parkfeldern

(power to garage).

Pflanzenbewuchs, sowie

1

8 autres articles

Art. 16

nen erfolgt über die Erschliessungsflächen. Sie ist so zu gestalten, dass eine si-

zu treffen, damit eine einfache Nachrüstung weiterer Ladestationen möglich ist

b) die Förderung der Wasserverdunstung durch unversiegelte Flächen und

Lage der Unterflurcontainer werden im Baubewilligungsverfahren bestimmt.

Umwelt

Qualitätssicherung

sind – mit Ausnahme der Besucherparkplätze – die baulichen Vorkehrungen so

a) eine ausreichende Beschattung,

terflurcontainer zu realisieren. Sie sind öffentlich zugänglich. Anzahl und genaue

Strassen.

Der Umgebungsbereich 5 «Temporäre Flächen» dient als Zwischennutzung für

des Baubereichs K. Er ist im Sinne des Umgebungsbereichs 4 «Siedlungsumge-

Die Umgebung ist so zu gestalten, dass hinsichtlich Massstäblichkeit, Formen-

Entsorgung

für oberirdische Parkplätze und Entsorgung erfolgt direkt über die umliegenden

das Quartier (zum Beispiel für Familiengärten) bis zur bewilligten Überbauung 1

1

2

gebungsbereichen klar abgegrenzt werden.

2

Höhenkote

Retail, Ver-

J

Art. 5 sind dem kantonalen Wohnraumförderungsgesetz zu unterstellen und dessen

Die Unterflurcontainer sind in den im Situationsplan dargestellten Flächen für Un-

Art. 15 Das Mobilitätskonzept und die vertragliche Sicherstellung der Umsetzung, ein-

schliesslich Monitoring / Controlling, sind vom Gemeinderat vor Erteilung der

abzustimmen (ökologische Aufwertung, Bachgehölze). Der Quartierplatz ist als

Umgebung

Wo dieser Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gelten

Stellung zur

4

Die Erstellung der benötigten Velo- und Autoabstellplätze kann auf die jeweilige

Bauetappe abgestimmt werden.

e) Monitoring / Controlling

Kindergarten. Die begrünten Freiräume sind naturnah zu gestalten und grosszü-

gen zu realisieren und dauerhaft zu erhalten. Die preisgünstigen Wohnungen

7

d) Lenkungswirksame Massnahmen

Der Umgebungsbereich 4 «Siedlungsumgebung» beinhaltet die Spiel- und Frei-

Alle öffentlich zugänglichen Parkplätze sind monetär und lenkungswirksam ab

der ersten Minute zu bewirtschaften.

Car-Sharings, der Bildung von Fahrgemeinschaften

gig zu bepflanzen. Im Südwesten ist die Gestaltung zudem auf den Dorfbachweg

die maximalen Anlagekosten pro Wohnungstyp. Die Mietzinse sind in Funktion

Nutzung und Höhen

13. Januar 2020

Art. 3 Förderung des Benützens des öffentlichen Verkehrs, Fuss- und Veloverkehrs,

Nutzung durch den Kindergarten. Er darf gegenüber anderen Nutzungen / Um-

Umgebungsplan vom 31. Mai 2021

Mobilitätskonzept vom 31. Mai 2021

c) Information und Anreize, betriebliche und infrastrukturelle Massnahmen zur

einer maximalen Höhe von 1.20 m zulässig.

Richtprojekt Bebauung vom 3. März 2020

Lärmgutachten vom 31. Mai 2021

erwarteten Verkehrsaufkommens)

Der Umgebungsbereich 3 «Vorzone» dient den Erdgeschossen des Baubereichs

genüber Wegen sind einfache, transparente Einfriedungen oder Lebhäge bis zu

Es sind mindestens 15% der gesamten aGf Wohnen als preisgünstige Wohnun-

Art. 8

verwenden. Zur Belichtung genutzte Dachflächen sind hiervon ausgenommen.

Orientierende Bestandteile des Bebauungsplanes sind: –

Fuss-/ Veloverkehr und öffentlicher Verkehr, wichtigste Ziele und Quellen des

zeit-, Aufenthaltsflächen, einen Quartierplatz sowie die Aussenflächen für den

Wegleitende Bestandteile des Bebauungsplanes sind:

Art. 2

verlegt werden.

5

6

tende Nutzergruppen, Parkfeldanzahl, Anzahl Veloabstellplätze, Anbindung

A als Aussenfläche. Für die Abgrenzung zu den öffentlichen Bereichen sowie ge-

kantonalen Bauberater/innen.

Für die Dachbegrünung ist lediglich Saatgut von einheimischen Wildpflanzen zu

Einbindung ins übergeordnete Fuss- und Radwegnetz

Mit dem ersten Baugesuch ist ein Doppelkindergarten in einem der Baubereiche

den Richtlinien für den Bau von Kindergärten der Schweizerischen Konferenz der

hinausragen, wenn sie technisch erforderlich sind und nicht anderweitig realisiert

b) Projektbeschrieb mit den wichtigsten Eckdaten (Nutzungen und zu erwar-

4

zu erstellen. Die dafür benötigten Flächen und Ausstattungen richten sich nach

Dachaufbauten dürfen nur dann über die zulässigen Höhenkoten gemäss Art. 7

strasse ist in Absprache mit der Gemeinde zu realisieren. Das Trottoir Allmend-

strasse kann zu Gunsten von Längsparkplätzen in den Bebauungsplanperimeter

Im dargestellten Bereich «Freihaltebereich Attikageschoss» im Baubereich A gilt

Im Mobilitätskonzept müssen zwingend folgende Punkte enthalten sein:

a) Ziele

neten Orten der Parkierung für Besucher. Die Gestaltung entlang der Allmend-

Im dargestellten Bereich «Publikumsorientiere Nutzung» sind im Erdgeschoss

eine maximale Höhenkote von 436.00 m.ü.M.

des Konkurrenzverfahrens gemäss Schlussbericht vom 13. Januar 2020 und des

daraus abgeleiteten Richtprojekts Bebauung vom 3. März 2020 mit Umgebungs-

reihen naturnah zu gestalten. Er dient zudem an den im Situationsplan bezeich-

nur publikumswirksame Nutzungen erlaubt.

c) Dachvorsprünge und Vordächer bis maximal 1 m.

3

Siedlung gegenüber den Strassenräumen. Er ist mit locker angeordneten Baum-

feriert werden. Dabei ist die maximale aGF für Wohnen einzuhalten.

zur Belichtung oder Erschliessung (z.B. Glasdach/-kuppel, Zugang) dürfen

Der Bebauungsplan Crypto-Areal sichert die Umsetzung des Siegerprojektes

Bis zu 10% der aGf Total können zwischen den einzelnen Baubereichen trans-

3

Von den zulässigen Parkplätzen MIV sind mindestens zwei Abstellplätze für Car-

Art. 19 Für wesentliche Änderungen am Bebauungsplan, insbesondere wenn wesentlich

Konzeptänderung

vom Richtprojekt Bebauung oder vom Umgebungsplan abgewichen werden soll,

Art. 20 Der Gemeinderat kann in begründeten Fällen geringfügige Ausnahmen von den

sharing freizuhalten. Das Konzept für ein arealbezogenes Carsharing ist im Rah-

ist ein neues qualifiziertes Wettbewerbsverfahren durchzuführen.

men des Baubewilligungsverfahrens aufzuzeigen. 4

Die Anzahl Abstellplätze für Motorräder und Roller betragen 10% der Anzahl

Parkfelder für den MIV. 5

Die Parkplätze sind grundsätzlich unterirdisch im Perimeter Unterniveaubauten

zu erstellen. Oberirdisch sind nur Besucherparkplätze zulässig. Oberirdische

Parkflächen sind sickerfähig zu gestalten.

Ausnahmen

Festlegungen des Bebauungsplans gestatten, sofern keine wesentlichen Interes-

sen Dritter verletzt werden, mit der Ausnahme keine Mehrnutzung verbunden ist und dadurch eine gestalterische Verbesserung erzielt werden kann.