Steinhausen Bebauungsplan Nr. 1 Crypto AG
Plan d'affectation spécial · Zoug
Document
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Sous-type
- Plan de construction
- Canton
- Zoug
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeinde (Gde.)
- Approuvé par
- BD
- Adopté
- 4 avr. 2022
- En vigueur depuis
- 4 avr. 2022
- Source
- ÖREBlex, canton Zoug
Carte
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Fichiers
Bebauungsplan_Nr_1_Crypto-Areal.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
604
1081
736
1082
1079
Schnitt A-A' 1:500
1432 257 640
327
451.00 m.ü.M.
637
Go
442.00 m.ü.M.
ld e
677
rm a tte n
max. 10 Geschosse
s tr a sse
A
603
PV
437.91 m.ü.M.
B
454
A
G
max. 7 Geschosse
max. 5 Geschosse
PB
48
346
.4
m
0 m
50
B
6.
10
Schnitt B-B' 1:500
m
439.00 m.ü.M.
B
704
436.00 m.ü.M.
.3 0 m m
Zu
PV
Bus
Bus
Schnitt C-C' 1:500
636
435.00 m.ü.M.
434.00 m.ü.M. ra
ss
m
437.91m.ü.M. e
m 0
e
st im
0 m
he ld Fe
m
PV
I
PV
90
max. 5 Geschosse
409
45
30 .5
ss
.3
0
D
.
tr a
19
29
.2
m
19
2
0
rs
PV
17
8 9.
ge
14
2.
1295
m
K
max. 5 Geschosse
max. 5 Geschosse
354
10
A
1294
80
J
345
m
1293
80
max. 6 Geschosse
635
m
I
10
C
3.
50
435.00 m.ü.M.
6.
3.
C
1444
29
1
m
436.00 m.ü.M.
353
PV 0
634
D'
PV
2 9.
7
21
. 35
PV
F
K
max. 4 Geschosse
max. 5 Geschosse
G max. 5 Geschosse
405
PV 1291
255
C'
eg
900.63 I 03.01.22 I dwa I Revision Art. 18 Vogelschlag: 11. Juli 2022
Schnitt D-D' 1:500
D o r fb
achw
442.00 m.ü.M.
m
.
29
PB
.8 0
PV
m
Baubereiche
G
Freihaltebereich Attika (5. und 6. OG)
A
I
max. 6 Geschosse
0
m
E
1288
45
m
.0
0
Baubereiche
J
H
30
21
.
E
m
19
m
0
m
40
.8
20
.8
. 19
29
Bebauungsplan-Perimeter
40
. 19
m
436.00 m.ü.M.
410
29
Verbindlicher Planinhalt
437.00 m.ü.M.
322
C
PV
755
LEGENDE
PV
PV
344
PV
305
Al
Feldheim
A'
max. 7 Geschosse
max. 5 Geschosse se as r t s b is
Publikumsorientierte Nutzungen PB
Perimter Unterniveaubauten
D
PV
Erschliessung (Lage schematisch)
807
5
Öffentliche Fusswegverbindungen
341
Öffentliche Fuss- und Radwegverbindung
194
Hauszugänge
135
Abstellplätze Zweirad
PV
55
Ein-/Ausfahrt Tiefgarage
C
Unterflurcontainer
.0
Oberirdische Besucherparkplätze
m
21
PB
.
20
0
K
PB
386
B'
m
717
Bestehende Strasse
PB
Umgebung 17
0
34
Umgebungsbereich 1 "Vorplatz"
.8
PV
m
.2 0
F
Umgebungsbereich 3 "Vorzone"
m
Umgebungsbereich 2 "Strassenbegleitgrün"
PB
Umgebungsbereich 4 "Siedlungsumgebung"
lm Al
Umgebungsbereich 5 "Temporäre Fläche"
d en
s
s tr a
se 387
PV
Spiel- und Freizeitflächen (Lage schematisch) PV
Quartierplatz (Lage schematisch)
1046
456
PB
C
Retentionsflächen (Lage schematisch) Private Aussenflächen Bäume / Sträucher (Lage und Anzahl schematisch) Orientierender Planinhalt
Bus
Richtprojekt
Sichtwinkel Ausfahrt Tiefgarage
Bushaltestelle
Oberflächengewässer
Kantonale Radroute
Wald
Hochspannungsleitung
Waldabstandslinie (12 m)
Kno
718
nau
e rs
tr a s
se 388 963
Baulinie bestehend
719
b) Im Perimeter Unterniveaubauten: Einstellplätze für Autos, Motorräder, Velos
Allgemeine Bestimmungen 1
Art. 1 Zweck und Ziele
2
und weitere Verkehrsmittel, sowie Nebennutzflächen. Bauteile wie Anlagen
3
oberirdisch sichtbar sein.
4
plan vom 31. Mai 2021. 2
– – – – – – – –
Es werden folgende Ziele verfolgt:
Es sind nur Flachdächer zulässig.
1
Art. 6 Dachgestaltung
2
5
Hohe Aufenthalts- und Erschliessungsqualität innerhalb des Areals
werden können. Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien sowie sicht-
Vielseitige Wohn- und Nutzungsformen
von ausgenommen.
Erstellung privater und öffentlicher Freiräume mit sinnvollen Übergängen
durchlässige und nicht spiegelnde Absturzsicherungen und Brüstungen sind da-
Sicherung von preisgünstigem Wohnungsbau
3
Belebung des öffentlichen Raums Ecke Zugerstrasse / Industriestrasse
Dachflächen im «Freihaltebereich Attika» dürfen als Dachterrassen genutzt wer-
den.
Langfristige Entwicklung mit Etappierung
4
Öffentliche Nutzung für Bildung (Kindergarten)
Nicht begehbare Dachflächen sind zu begrünen und ökologisch zu gestalten.
Wegleitende Bestandteile
– –
– – – – –
Vorgaben zum Energiekonzept vom 17. Juni 2020
Entwässerungs- und Retentionskonzept vom 24. September 2020 Planungsbericht vom 3. Juni 2021
Schlussbericht begleitetes Verfahren Bebauungskonzept Crypto-Areal vom
Preisgünstiger
Wohnungsbau
Bauordnung und
die Vorschriften der kommunalen Bauordnung und der übergeordneten Gesetz-
gebungen.
Gesetze
Bauweise
Art. 4 Baubereiche
1 2
Die Baubereiche definieren die mit Hochbauten bebaubaren Gebiete. Die Überbauung des Baubereichs K ist erst dann gestattet, wenn die umweltre-
levanten Vorschriften bezüglich der Hochspannungsleitung eingehalten werden
können (NIS Verordnung). Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die Bestimmungen zur Übergangsnutzung gemäss Art. 10, Abs. 7.
Art. 7 Nutzungsmass und
Höhen
1
In den Baubereichen sind folgende maximale anrechenbaren Geschossflächen
zulässig (inklusive: virtuelle Geschosse) und folgende maximalen Höhenkoten (in m.ü.M.) für den höchsten Punkt der Dachkonstruktion einzuhalten: Baubereich
Bauten und
Gebäudeteile
ausserhalb der Baubereiche
Folgende Bauten und Gebäudeteile dürfen über den Baubereich hinausreichen oder ausserhalb des Baubereiches erstellt werden:
a) Kleinbauten (z.B. für Veloabstellplätze), Erschliessungsanlagen, Entsorgungs-
anlagen und Elemente der Frei- und Aussenraumgestaltung, sofern sie sehr
gut in die Umgebungsgestaltung integriert werden.
ersten Baubewilligung zu genehmigen.
öffentlich zugänglicher, zusammenhängender Ort mit einer hohen Aufenthalts-
Anforderungen sind einzuhalten. Massgebend für die Mietzinsobergrenze sind
qualität zu gestalten und soll als Spiel- und Aufenthaltsbereich sowie für temporäre Anlässe genutzt werden können.
der Liegenschaftskosten festzulegen. Die preisgünstigen Wohnungen sind mit
6
dem ersten Baugesuch zu erstellen.
Wohnen
Weitere Nut-
[m2]
beit, Dienst-
aGf Maximal
zungen (Ar-
aGf Maximal [m2]l
Art. 9 Gestaltungsgrundsätze
Innerhalb des Umgebungsbereich 4 «Siedungsumgebung» ist zudem die Aus-
senfläche für den Kindergarten anzuordnen. Diese Aussenfläche dient explizit der
Art. 12 Erschliessung
leistung,
kauf [m ] 2
7'186.0
442.00
5'206.0
451.00*
2'034.0
2'034.0
439.00
D
2'034.0
2'034.0
438.00
E
2'034.0
2'034.0
437.00
A
7'186.0
B
4'112.0
C
1'094.0
F
1'876.0
1'876.0
434.00
G
4'265.0
4'265.0
437.91
H
1'790.0
1'790.0
435.00
I
1'765.0
1'765.0
436.00
1'790.0
436.00
4'180.0
435.00
1'790.0
K Total
4'180.0 22'745.0
11'415.0
34'160.0
* Zusätzlich gilt für das Baufeld B eine maximale Gesamthöhe von 30 m.
7
bung» zu gestalten.
sprache, Gliederung, Materialwahl und Etappierbarkeit eine sehr gute Gesamtwirkung entsteht.
8
Private Aussenflächen sind an den im Situationsplan bezeichneten Orten zuläs-
Die Gestaltung der Umgebung erfolgt gestützt auf den Umgebungsplan der
sig. Sie sind in ihrer Ausdehnung bis maximal 5 m ab realisierter Fassade zulässig
zeptinhalte und -elemente können bezüglich Lage, Anzahl und Dimensionen
halten. Sie sind über den jeweiligen Baubereich einheitlich zu gestalten und dürfen
bleibt.
grenzt werden. Zur Abgrenzung ist angrenzend an die privaten Aussenflächen nur
Hager Partner AG vom 31. Mai 2021 Die im Plan Umgebung dargestellten Kon-
und dürfen maximal 1/3 befestigte Flächen enthalten. Der Waldabstand ist einzu-
vom Plan abweichen, soweit das Gesamtkonzept in seiner Qualität erhalten
nicht durch Zäune, oder anderweitige, optisch abschliessende Elemente abge-
3
eine Bepflanzung mit Einzelsträuchern, Stauden und Gräser zulässig. Die privaten
Die Bepflanzung hat mit einheimischen und standortgerechten zu erfolgen.
Aussenräume und die dazugehörigen Umrandungen mit Einzelsträuchern, Stau-
Diese müssen genügend Wurzelraum, auch für grosswachsende Gehölze zur
den und Gräser sind so anzuordnen, dass offene Durchgänge zwischen den Bau-
Verfügung haben. Die Bepflanzung muss zu einer ökologischen Aufwertung bei-
bereichen gewährt bleiben. Pro Baubereich sind, mit Ausnahme des Baubereichs
tragen. 4
A, maximal 240 m2 private Aussenflächen zulässig. Für den Baubereich A sind pri-
vate Aussenflächen bis maximal 5 m ab realisierter Fassade zulässig. Klein- und
Die Aussen- und Freiräume sind so zu gestalten, dass die Bevölkerung im Som-
Anbauten sind nicht zulässig.
merhalbjahr vor übermässiger Wärmeeinwirkung geschützt ist. Dazu gehören:
Erschliessung und Verkehr
c) Oberflächen und Beläge, welche wenig Wärme absorbieren.
Art. 10 Umgebungsbereiche
1
Alle Umgebungsbereiche beinhalten die nötigen Erschliessungsflächen zum
und innerhalb des Areals. 2
Der Umgebungsbereich 1 «Vorplatz» dient der öffentlichen Nutzung. Er ist dazu
geeignet auszustatten (Möblierung) und sickerfähig zu gestalten. 3
Der Umgebungsbereich 2 «Strassenbegleitgrün» dient der Abgrenzung der
Retention
Art. 11 Mobilitätskonzept
1
Mit jeder Bauetappe ist ein Mobilitätskonzept einzureichen, welches auf die
übergeordnete Gesamtentwicklung abgestimmt ist. 2
Im Mobilitätskonzept zeigt die Bauherrschaft auf, wie die Mobilität aller Nutzer-
gruppen zu ihrem räumlichen Umfeld organisiert und bewältigt wird. Die Grund-
eigentümer stellen dauerhaft die Umsetzung und den Betrieb der Mobilitätskonzepte sicher.
Es sind ausreichend Retentionsflächen und- mulden zu erstellen. Die detaillierte
Lage und die Volumina der Retentionsflächen sind im Baubewilligungsverfahren auf der Basis des Gutachtens des Entwässerungs- und Retentionskonzepts der Wismer+Partner AG vom 24.9.2020 zu bestimmen.
Die Erschliessung für den Velo- und Fussverkehr und die Blaulichtorganisatio-
2
Auf den Dach- und Terrassenflächen sind ausreichend Retentionsmassnahmen
auszubilden.
chere, konfliktfreie Erschliessung erfolgt.
3
Die Erschliessung MIV erfolgt über die Zufahrt der Tiefgarage. Die Erschliessung
Die Retentionsmulden im Umgebungsbereich 4 «Siedlungsumgebung» sind na-
turnah zu gestalten.
1
Art. 17
Art. 13 Öffentliche Fuss- und
Radwegverbindungen
1
Die im Plan dargestellten öffentlichen Fuss- und Radwegverbindungen sind öf-
fentlich zugänglich auszugestalten und dauerhaft als solche freizuhalten. Fuss-
Lärmschutz
oben) absorbierend zu verkleiden.
Die öffentlichen Fuss- und Radwege müssen behindertengerecht ausgestaltet
sein.
Es sind Massnahmen gegen Vogelschlag an Glasflächen gemäss Leitfaden «Vo-
Art. 18 Vogelschlag
Art. 14 Veloabstellplätze,
Parkplätze,
1
Die Decke und die Wände der beiden geschlossenen Rampen zur Tiefgarage
sind ab einer Höhe von 0.50 m auf mindestens 10 m Länge (gemessen ab Einfahrt
3.5 m einzuhalten. 2
Auf den beiden offenen Zufahrten zur Tiefgarage ist ein Asphaltbelag einzu-
bauen (kein Beton). 2
wege haben eine minimale Breite von 2 m, Radwege eine minimale Breite von
Es sind mindestens 761 Veloabstellplätze zu realisieren. Es sind sowohl Kurz- wie
gelfreundliches Bauen mit Glas und Licht» der Schweizerischen Vogelwarte zu prüfen und umzusetzen. Insbesondere sind Durchsichten und Spiegelungen zu vermeiden.
Langzeitabstellplätze zu erstellen. Kurzzeitabstellplätze sind in der im Situationsplan dargestellten Abstellflächen in der Nähe der Hauszugänge zu realisieren. 2
Insgesamt dürfen im gesamten Perimeter maximal 317 Parkplätze (inkl. Besu-
cherparkplätze) für den MIV erstellt werden. Mindestens 10% davon sind mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge auszustatten. Bei den restlichen Parkfeldern
(power to garage).
Pflanzenbewuchs, sowie
1
8 autres articles
Art. 16
nen erfolgt über die Erschliessungsflächen. Sie ist so zu gestalten, dass eine si-
zu treffen, damit eine einfache Nachrüstung weiterer Ladestationen möglich ist
b) die Förderung der Wasserverdunstung durch unversiegelte Flächen und
Lage der Unterflurcontainer werden im Baubewilligungsverfahren bestimmt.
Umwelt
Qualitätssicherung
sind – mit Ausnahme der Besucherparkplätze – die baulichen Vorkehrungen so
a) eine ausreichende Beschattung,
terflurcontainer zu realisieren. Sie sind öffentlich zugänglich. Anzahl und genaue
Strassen.
Der Umgebungsbereich 5 «Temporäre Flächen» dient als Zwischennutzung für
des Baubereichs K. Er ist im Sinne des Umgebungsbereichs 4 «Siedlungsumge-
Die Umgebung ist so zu gestalten, dass hinsichtlich Massstäblichkeit, Formen-
Entsorgung
für oberirdische Parkplätze und Entsorgung erfolgt direkt über die umliegenden
das Quartier (zum Beispiel für Familiengärten) bis zur bewilligten Überbauung 1
1
2
gebungsbereichen klar abgegrenzt werden.
2
Höhenkote
Retail, Ver-
J
Art. 5 sind dem kantonalen Wohnraumförderungsgesetz zu unterstellen und dessen
Die Unterflurcontainer sind in den im Situationsplan dargestellten Flächen für Un-
Art. 15 Das Mobilitätskonzept und die vertragliche Sicherstellung der Umsetzung, ein-
schliesslich Monitoring / Controlling, sind vom Gemeinderat vor Erteilung der
abzustimmen (ökologische Aufwertung, Bachgehölze). Der Quartierplatz ist als
Umgebung
Wo dieser Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gelten
Stellung zur
4
Die Erstellung der benötigten Velo- und Autoabstellplätze kann auf die jeweilige
Bauetappe abgestimmt werden.
e) Monitoring / Controlling
Kindergarten. Die begrünten Freiräume sind naturnah zu gestalten und grosszü-
gen zu realisieren und dauerhaft zu erhalten. Die preisgünstigen Wohnungen
7
d) Lenkungswirksame Massnahmen
Der Umgebungsbereich 4 «Siedlungsumgebung» beinhaltet die Spiel- und Frei-
Alle öffentlich zugänglichen Parkplätze sind monetär und lenkungswirksam ab
der ersten Minute zu bewirtschaften.
Car-Sharings, der Bildung von Fahrgemeinschaften
gig zu bepflanzen. Im Südwesten ist die Gestaltung zudem auf den Dorfbachweg
die maximalen Anlagekosten pro Wohnungstyp. Die Mietzinse sind in Funktion
Nutzung und Höhen
13. Januar 2020
Art. 3 Förderung des Benützens des öffentlichen Verkehrs, Fuss- und Veloverkehrs,
Nutzung durch den Kindergarten. Er darf gegenüber anderen Nutzungen / Um-
Umgebungsplan vom 31. Mai 2021
Mobilitätskonzept vom 31. Mai 2021
c) Information und Anreize, betriebliche und infrastrukturelle Massnahmen zur
einer maximalen Höhe von 1.20 m zulässig.
Richtprojekt Bebauung vom 3. März 2020
Lärmgutachten vom 31. Mai 2021
erwarteten Verkehrsaufkommens)
Der Umgebungsbereich 3 «Vorzone» dient den Erdgeschossen des Baubereichs
genüber Wegen sind einfache, transparente Einfriedungen oder Lebhäge bis zu
Es sind mindestens 15% der gesamten aGf Wohnen als preisgünstige Wohnun-
Art. 8
verwenden. Zur Belichtung genutzte Dachflächen sind hiervon ausgenommen.
Orientierende Bestandteile des Bebauungsplanes sind: –
Fuss-/ Veloverkehr und öffentlicher Verkehr, wichtigste Ziele und Quellen des
zeit-, Aufenthaltsflächen, einen Quartierplatz sowie die Aussenflächen für den
Wegleitende Bestandteile des Bebauungsplanes sind:
Art. 2
verlegt werden.
5
6
tende Nutzergruppen, Parkfeldanzahl, Anzahl Veloabstellplätze, Anbindung
A als Aussenfläche. Für die Abgrenzung zu den öffentlichen Bereichen sowie ge-
kantonalen Bauberater/innen.
Für die Dachbegrünung ist lediglich Saatgut von einheimischen Wildpflanzen zu
Einbindung ins übergeordnete Fuss- und Radwegnetz
Mit dem ersten Baugesuch ist ein Doppelkindergarten in einem der Baubereiche
den Richtlinien für den Bau von Kindergärten der Schweizerischen Konferenz der
hinausragen, wenn sie technisch erforderlich sind und nicht anderweitig realisiert
b) Projektbeschrieb mit den wichtigsten Eckdaten (Nutzungen und zu erwar-
4
zu erstellen. Die dafür benötigten Flächen und Ausstattungen richten sich nach
Dachaufbauten dürfen nur dann über die zulässigen Höhenkoten gemäss Art. 7
strasse ist in Absprache mit der Gemeinde zu realisieren. Das Trottoir Allmend-
strasse kann zu Gunsten von Längsparkplätzen in den Bebauungsplanperimeter
Im dargestellten Bereich «Freihaltebereich Attikageschoss» im Baubereich A gilt
Im Mobilitätskonzept müssen zwingend folgende Punkte enthalten sein:
a) Ziele
neten Orten der Parkierung für Besucher. Die Gestaltung entlang der Allmend-
Im dargestellten Bereich «Publikumsorientiere Nutzung» sind im Erdgeschoss
eine maximale Höhenkote von 436.00 m.ü.M.
des Konkurrenzverfahrens gemäss Schlussbericht vom 13. Januar 2020 und des
daraus abgeleiteten Richtprojekts Bebauung vom 3. März 2020 mit Umgebungs-
reihen naturnah zu gestalten. Er dient zudem an den im Situationsplan bezeich-
nur publikumswirksame Nutzungen erlaubt.
c) Dachvorsprünge und Vordächer bis maximal 1 m.
3
Siedlung gegenüber den Strassenräumen. Er ist mit locker angeordneten Baum-
feriert werden. Dabei ist die maximale aGF für Wohnen einzuhalten.
zur Belichtung oder Erschliessung (z.B. Glasdach/-kuppel, Zugang) dürfen
Der Bebauungsplan Crypto-Areal sichert die Umsetzung des Siegerprojektes
Bis zu 10% der aGf Total können zwischen den einzelnen Baubereichen trans-
3
Von den zulässigen Parkplätzen MIV sind mindestens zwei Abstellplätze für Car-
Art. 19 Für wesentliche Änderungen am Bebauungsplan, insbesondere wenn wesentlich
Konzeptänderung
vom Richtprojekt Bebauung oder vom Umgebungsplan abgewichen werden soll,
Art. 20 Der Gemeinderat kann in begründeten Fällen geringfügige Ausnahmen von den
sharing freizuhalten. Das Konzept für ein arealbezogenes Carsharing ist im Rah-
ist ein neues qualifiziertes Wettbewerbsverfahren durchzuführen.
men des Baubewilligungsverfahrens aufzuzeigen. 4
Die Anzahl Abstellplätze für Motorräder und Roller betragen 10% der Anzahl
Parkfelder für den MIV. 5
Die Parkplätze sind grundsätzlich unterirdisch im Perimeter Unterniveaubauten
zu erstellen. Oberirdisch sind nur Besucherparkplätze zulässig. Oberirdische
Parkflächen sind sickerfähig zu gestalten.
Ausnahmen
Festlegungen des Bebauungsplans gestatten, sofern keine wesentlichen Interes-
sen Dritter verletzt werden, mit der Ausnahme keine Mehrnutzung verbunden ist und dadurch eine gestalterische Verbesserung erzielt werden kann.