Teilrevision Gulmmatt II

Plan de zones · Zoug

Document

Type
Plan de zones
Canton
Zoug
Niveau
Commune
Approuvé par
BD
En vigueur depuis
19 déc. 2011

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Texte

Genehmigung Zonenplanaenderung Gulmmatt II.pdf

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Kanton Zug

Baudirektion

Gemeindeaufsicht Genehmigung der Zonenplanänderung Gulmmatt Gemeinde Baar

Die Baudirektion,

gestützt auf§§ 3 Abs. 3 und 42 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zug vom 26. November 1998 (BGS 721.11) und§ 7 Bst. c der Delegationsverordnung vom 23. Novem­ ber·1999,

beschliesst:

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1.

Die vom Gemeinderat Baar am 2. November 2011 im einfachen Verfahren gernäss § 40 PBG beschlossene Zonenplanänderung Gulmmatt wird genehmigt.

2.

Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen seit Zustellung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Be­ schwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid is.t beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen. Nach Ablauf der Beschwerdefrist tritt die Zonenplanände­ rung Gulmmatt in Kraft, sofern sie nicht angefochten wird.

3.

Mitteilung an: Gemeinderat Baar, Postfach, 6341 Baar (Beilage: 4 Expl. Zonenplanänderung Gulmmatt) . GIS-Fachstelle . Landwirtschaftsamt (Beilage: 1 Expl. Zonenplanände�ung Gulmmatt) - / Amt für Raumplanung, Abteilung Ortsplanung und Baugesuche (Beilage: 2 Expl. Zo­ nenplanänderung Gulmmatt) '

Hein Tännler Reg� rungsrat

Zug, 19. Dezember 2011/16843

Seite 2/2

A.

Als Grundlage für die Ortsplanungsrevision 2005 wurde der bisher handgezeichnete Zonenplan auf der Basis der amtlichen Vermessung (AV 93) digitalisiert. Dabei wurde die Zo­ nengrenze zwischen Landwirtschaftszone und Industrie- und Gewerbezone (heute Arbeitszone AC) aus planerischer Sicht auf die Grundstücksgrenze zwischen dem Grundstock Nr. 2236 und dem Grundstück Nr. 2237 (Risi-Areal) gelegt. Damit wurde mit der Ortsplanungsrevision 2095 der'mit der Ortsplanung 1991 in die Industrie- und Gewerbezone umgezonte Streifen von 1750 2 m des Grundstocks Nr. 2236 wieder der Landwirtschaftszone zugewiesen. 2 Als Teilrevision des Zonenplanes 2005 sollen nun diese 1750 m des Grundstücks Nr. 2236 von der Landwirtschaftszone der Arbeitszone AC zugewiesen werden. Es handelt sich in Bezug auf die gesamte Arbeitszone in der Gemeinde Baar um eine minimale Erhöhung des Nut­ zungsmasses von 0.25% .. B.

Die Zonenplanänderung Gulmmatt wurde vom Amt für Raumplanung am 5. Juli 2011 vorgeprüft und am 22. und 29. Juli 2011 im Amtsblatt publiziert. Während der öffentlichen Auf­ lagE! vom 22. Juli bis und mit 22. August 2011 ging gegen die Zonenplanänderung Gulmmatt . eine Einwendung ein, welche mit Schreiben vom 19. September 2011 ·zurückgezogen wurde. Am 2. November 2011 wurde die Zonenplanänderung Gulmmatt vom Gemeinderat Baar im ein­ fachen Verfahren beschlossen. Der Beschlus� wurde am 11, und 18. November 2011 im Amts­ blatt publiziert und vom 11. bis und mit 30. Novemb.er 2011 öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist sind keine Beschwerden an den Regierungsrat eingeg�ngen. Mit Schreiben vom 3. November 2011 reichte der Gemeinderat Baar die ZonenplanänC. derung Gulmmatt an den Regierungsrat zur Genehmigung ein. Nach§ 7 der Delegationsver­ ordnung vom 23. November 1999 ist die Baudirektion für die Genehmigung von gemeindlichen Bauvorschriften, Zonen- und Bebauungsplänen zuständig, sofern im gemeindlichen Verfahren keine Einwendungen erfolgten, oder Einwendungen gütliGh beigelegt werden konnten, oder die Baudirektion nicht vorsieht, die Genehmigung nur unter Auflagen und Bedingungen zu erteilen. Im vorliegenden Fall sind die Kriterien für eine Delegation der Genehmigungsbefugnis vom RE;l­ gierungsrat an die Baudirektion gegeben. Der Genehmigung d_er Zo.nenplanänderung Gulmmatt steht nichts entgegen.

Plan Genehmigung Gulmmatt II.pdf

•

Kanton Zug

Gemeinde Baar

•

Teilrevision Zonenplan Wiedereinzonung GS-Nr. 2236 (teilweise) Gulmmatt 1 :2'500

Abteilung Planung/Bau Baar, 25. Mai 2011,14. Juli 2011

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Der Abteilungsleiter:

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Vom Gemeinderat verabschiedet am 25. Mai 2011 Der Gemeindepräsident

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e e· deschreiber:

Waller Lip

Vorprüfung durch das Amt für Raumplanung Zug, 5. Juli 2011

Der Kantonsplaner: Rene Hutter

1. Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 vom 22. Juli 2011 bis 22. August 2011

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Publiziert im Amtsblatt

Bescheinigt von der Abteilung Planung I Bau

Vom Gemeinderat im einfachen Verfahren beschlossen am 2. Novem

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Der Gemeindepräsident

2. Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 vom 11. November 2011 bis 30. November 2011 Publiziert im Amtsblatt

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. Von der Baudirektion genehmigt am:

j Zug, .

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Bescheinigt von der Abteilung Planung I Bau

!tß 1 9. DEZ. 2011

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Der Baudirektor:

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Empfindlich-

Bauzonen

keilsstufe AC

Arbeitszone

(BZ 4.0)

IV

Nicht-Bauzonen

UeKo

L

Landwirtschaftszone

UeKo

Kompostieranlage

NSG

Naturschutzzone

Überlagernde Festlegungen

IIIII

LSG

Landschaftsschutzzone

Weitere Informationen Wald Verkehrsfläche

0 50 100m u-u-u-1

111

Rechtskräftige Zonierung

Wiedereinzonung

Genehmigung Zonenplanaenderung Gulmmatt.pdf

Baudirektion

Kanton Zug

Versandt am:

2 fi. JMl 2009

Gemeindeaufsicht Genehmigung der Zonenplanänderung Gulmmatt, Gemeinde Baar

Die Baudirektion,

gestützt auf§§ 3 Abs. 3 und 42 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zug vom 26. November 1998 und§ 7 Bst. b. der Delegationsverordnung vom 23. November 1999,

beschliesst: 1.

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Die vom Gemeinderat Baar am 26. November 2008 im einfachen Verfahren gernäss§ 40 PBG beschlossene Zonenplanänderung Gulmmatt wird genehmigt.

2.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen nach der Mitteilung beim Verwaltungsge­ richt des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsgerichtsbeschwerde er­ hoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen. Ne..efi-A.BffitJf der Besel=twerdefrist tritt die

�onoRplaRänd�l:flmmatt in Kratt:.,sereFA-Sie-A-ieRt-aR-gefohten wird. 3.

Mitteilung an: Gemeinderat Baar, Rathausstrasse 2, Postfach, 6341 Baar (Beilagen: je 3 Ex. Zonen­ planänderung Gulmmatt 1:2000 und Erläuterungsbericht zur Umzonung) GIS-Fachstelle (Beilagen: je 1 Ex. Zonenplanänderung Gulmmatt 1:2000 und Erläute­ rungsbericht zur Umzonung) Kantonsforstamt Landwirtschaftsamt Amt für Umweltschutz Amt für Raumplanung, Abteilung Natur und Landschaft

- V' Amt für Raumplanung, Abteilung Ortsplanung und Baugesuche (Beilagen: je 2 Ex. Zo­ nenplanänderung Gulmmatt 1:2000 und Erläuterungsbericht zur Umzonung)

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Zug, 23. Januar 2009/ AMAL/ 11475

Seite 2/2

A.

Im Gebiet Gulmmatt sind seitens der Firma Risi AG ausserhalb der Bauzone Anlagen

erstellt worden. Um diesen Zustand zu bereinigen, werden im Osten des Areals sämtliche von der Firma Risi AG ausserhalb der Bauzone genutzten Flächen rückgebaut. Die übrigen von der Firma Risi AG als Lagerplatz genutzten Flächen ausserhalb der heutigen Bauzone werden entweder rückgebaut oder mit der vorliegenden Zonenplanänderung umgezont. Mit der Zonen­ planänderung Gulmmatt wird der südliche Bauzonenrand angepasst. Es wird eine flächenglei­ che Umzonung der Arbeitszone und zusätzlich eine Vergrösserung der Naturschutzzone vor­ gesehen, die auf einem gleichzeitigen Rückbau von Anlagen ausserhalb der Arbeitszone basie­ ren. B.

Die Zonenplanänderung Gulmmatt wurde am 16. September 2008 von der Baudirektion

vorgeprüft und am 3. und 10. Oktober 2008 im Amtsblatt publiziert. Während der öffentlichen Auflage vom 3. Oktober bis und mit 3. November 2008 gingen keine Einwendungen ein. Am 26. November 2008 wurde die Zonenplanänderung Gulmmatt vom Gemeinderat Baar im einfachen Verfahren beschlossen. Der Beschluss wurde am 5. und 12. Dezember 2008 im Amtsblatt pub­ liziert und vom 5. bis und mit 29. Dezember 2008 öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist sind keine Beschwerden eingegangen. C.

Mit Schreiben vom 26. November 2008 reichte der Gemeinderat Baar die Zonenplanän-

derung Gulmmatt an den Regierungsrat zur Genehmigung ein. Nach§ 7 der Delegationsver­ ordnung vom 23. November 1999 ist die Baudirektion für die Genehmigung von gemeindlichen Bauvorschriften, Zonen- und Bebauungsplänen zuständig, sofern im gemeindlichen Verfahren keine Einwendungen erfolgten, oder Einwendungen gütlich beigelegt werden konnten, oder die Baudirektion nicht vorsieht, die Genehmigung nur unter Auflagen und Bedingungen zu erteilen. Im vorliegenden Fall sind die Kriterien für eine Delegation der Genehmigungsbefugnis vom Re­ gierungsrat an die Baudirektion gegeben. Der Genehmigung der Zonenplanänderung Gulmmatt steht nichts entgegen. D.

Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass die digitalen Plangrundlagen nicht

ganz korrekt sind. Die Gemeinde Baar wird deshalb gebeten, nach dem lnkrafttreten der Zo­ nenplanänderung Gulmmatt mit der kantonalen GIS-Fachstelle Kontakt aufzunehmen und die digitalen Plangrundlagen zu bereinigen. Innerhalb eines Monats nach dem Ablauf der Be­ schwerdefrist sind dem Amt für Raumplanung zwei Exemplare des bereinigten Zonenplan­ Ausschnittes und die bereinigten digitalen Daten auf einer CD zuzustellen.

Plan Genehmigung Gulmmatt.pdf

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Gemeinde Baar

KantonZug

Neue Zonierung für das Gebiet Gulmmatt, Gemeinde Baar

Zonenplanänderung Gulmmatt M 1:2'000

Abteilung Planung/Bau

Der Abteilungsleiter:

Baar, 3. Juli 2008/27. November 2008

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Vom Gemeinderat verabschiedet am: 2. Juli 2008 Der Gemeindepräsident

Der Gemeindeschreiber:

Andreas Hotz

Waller Lipp

Vom Amt für Raumplanung vorgeprüft am:

Der Kantonsplaner:

16. September 2008

Rene Hutter

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Publiziert im Amtsblatt Nr. 40

und Nr. 41

Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathaussstr. 6 vom 3. Oktober 2008 bis 3. November 2008

". Vom Gemeinderat im vereinfachten Verfahren beschlossen am: 26. November 2008 Der Gemeindepräsident

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Publiziert im Amtsblatt Nr. 49

und Nr. 50

Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rath�ussstr. 6 vom 5. Dezember 2008

Legende

bis 29. Dezember 200

Kommunale Nutzungucnen Bauzonen

Nlcht-Bauzcnen

AC

Von der Baudirektion genehm igt am: Zug

2 3. Jan. 2009

Der Baudirektor:

D

Arbeitszone IV

Von der Umzon161g

betroffene Flächen

Obertagemde Faetlagung

L

Landwirtschaftszone 111

UeKo

Kompostleranlege

NSG

Naturschutzzone

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Landschaftsschutzzone

LSG

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