Teilrevision GS 268, Rischerstrasse, rev. 19.09.2013

Plan de zones · Zoug · Abrogé le 27 mai 2026

Document

Type
Plan de zones
Canton
Zoug
Niveau
Commune
Approuvé par
BD
Adopté
7 nov. 2008
En vigueur depuis
19 sept. 2013
Abrogé
27 mai 2026

Carte

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Fichiers

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Gemeinderat Bhudike Gemeindeschr.

Kanton Zug

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GEMEINDEVERWALTUNG RISCH

Gemeindeaufsicht Genehmigung der Zonenplanänderung GS Nr. 268, Gemeinde Risch

Die Baudirektion,

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gestützt auf $$ 3 Abs. 3 und 40 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zug vom 26. November 1998 und $ 7 Bst. b der Delegationsverordnung vom 23. November 1999,

beschliesst:

1. Die vom Gemeinderat Risch am 24. September 2008 im einfachen Verfahren gemäss $ 40 PBG beschlossene Zonenplanänderung GS Nr. 268, Rischerstrasse wird genehmigt.

2. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen nach der Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.

3. Mitteilung an:

- v Gemeinderat Risch, Zentrum Dorfmatt, 6343 Rotkreuz (Beilage: 2 Expl. Zonenplanänderung GS Nr. 268, Rischerstrasse und Planungsbericht vom 9. Juni 2008) GIS-Fachstelle (Beilage: Zonenplanänderung GS Nr. 268, Rischerstrasse vom 9. Juni 2008)

Tiefbauamt, Abteilung Verkehrstechnik und Baupolizei Amt für Umweltschutz - Amt für Raumplanung, Abteilung Kantonalplanung, GIS und Administration - Amt für Raumplanung, Abteilung Ortsplanung und Baugesuche (Beilage: 2 Expl. Zonenplanänderung GS Nr. 268, Rischerstrasse und Planungsbericht vom 9. Juni 2008)

Regferungsrat

Zug, 7. November 2008 / AMAL / 11394

Aabachstrasse 5, 6300 Zug T 041 728 53 00, F 041 728 53 09 www.zug.ch/baudirektion

Seite 2/2

A. Die rechtsgültige Ortsplanung der Gemeinde Risch stammt aus dem Jahre 2005. Damals wurde der Zonenrand der Wohnzone W2a auf dem Grundstück (GS) Nr. 268 den aktuellen Vermessungsdaten angepasst. Während der Erarbeitung des Überbauungskonzeptes für das GS Nr. 268 hat sich gezeigt, dass mit einer geringfügigen Verschiebung des bestehenden Wanderweges eine zweckmässigere Bebauung ermöglicht werden kann. Die Wohnzone W2a wird damit um 0.5 bis 2 Meter gegen Nordwesten erweitert. Diese Zonenplanänderung ist somit zweckmässig. In der Baubewilligung für die Arealbebauung "Schlossberg Risch" ist jedoch die Auflage aufzunehmen, dass der Wanderweg wieder in der gleichen Breite und der gleichen Oberflächenbeschaffenheit (kein Hartbelag) erstellt werden muss.

B. Die Zonenplanänderung GS Nr. 268, Rischerstrasse, wurde vom Amt für Raumplanung am 22. Juli 2008 vorgeprüft. Die erste Publikation im Amtsblatt erfolgte am 14. und 22. August 2008. Während der Auflagefrist vom 14. August bis und mit 15. September 2008 sind keine Einwendungen eingegangen. Am 24. September 2008 wurde die Zonenplanänderung Wohnzone W2a auf Grundstück Nr. 268 vom Gemeinderat Risch beschlossen. Der Beschluss wurde am 3. und 10. Oktober 2008 im Amtsblatt publiziert und vom 3. Oktober bis und mit 23. Oktober 2008 öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist sind keine Beschwerden an den Regierungsrat eingegangen.

©. Mit Schreiben vom 29. Oktober 2008 reichte der Gemeinderat Risch die Zonenplanänderung GS Nr. 268, Rischerstrasse, an die Baudirektion zur Genehmigung ein. Nach $ 7 der Delegationsverordnung vom 23. November 1999 ist die Baudirektion für die Genehmigung von gemeindlichen Bauvorschriften, Zonen- und Bebauungsplänen zuständig, sofern im gemeindlichen Verfahren keine Einwendungen erfolgten, oder Einwendungen gütlich beigelegt werden konnten, oder die Baudirektion nicht vorsieht, die Genehmigung nur unter Auflagen und Bedingungen zu erteilen. Im vorliegenden Fall sind die Kriterien für eine Delegation der Genehmigungsbefugnis vom Regierungsrat an die Baudirektion gegeben. Der Genehmigung der Zonenplanänderung GS Nr. 268, Rischerstrasse, steht nichts entgegen.