Baar Bebauungsplan Nr. 40 - Inwil Dorf
Plan d'affectation spécial · Zoug
Document
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Sous-type
- Plan de construction
- Canton
- Zoug
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeinde (Gde.)
- Approuvé par
- BD
- Adopté
- 31 janv. 2019
- En vigueur depuis
- 31 janv. 2019
- Source
- ÖREBlex, canton Zoug
Carte
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Fichiers
Baar_40_Inwil_Dorf.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Bebauungsplan Inwil Dorf, Baar Bestimmungen
Situation Bebauungsplan
Bestimmungen Zweck
892
Kanton Zug
Grienb
Gemeinde Baar
1.
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A
achstr
1a
17
asse
720
B
Bebauungsplan Inwil Dorf
C
716
D
5
19
452.60
1:500
26
20
15
A 6
.50
455.15
35 8
21
4
4347
4346
715
2
22
28
456.65
36
2830a
7.
13
12
46
48
59
I
49
H
P2
58
57
50
41
42
1249
457.40
454.10
4352
4
P3
266a
51
2. Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 vom 29.6.2018 bis 19.7.2018
63
4351
60
454.70
56
Bescheinigt von der Abteilung Planung / Bau
8.
1202
44 43
711
1202
39
40
4354
An der Gemeindeversammlung beschlossen am 13.6.2018 Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber:
31
45
286a
Arbachstrasse
Bescheinigt von der Abteilung Planung / Bau Urs Spillmann 32
6.
458.60
30
4349
33
5.
4350
38
G
4348
34
37
455.80
47
F
9.
3841 2814a
3842 3843
2816a
61
62
2817a
54 55
Vom Regierungsrat des Kantons Zug genehmigt am
451.40
11.
3844
4353
53
10.
2815a
52
N
4.
2
35
29
Geltungsbereich
3
Der Baudirektor: Urs Hürlimann
452.40
C
12.
A
C
10
20
30
40
2198a
50 m
3891
13.
2819a
14.
4
Baubereiche A 455.35
Baubereiche für Hauptgebäude mit Mantellinien und Bezeichnung
5
Maximale Gesamthöhen (in m ü.M.)
7
452.60
455.05 452.40
E
15.
454.10
F
451.40
H
Grundstück-/Perimetergrenze
455.25
ca. 16.20
Geltungsbereich
Schnitte
ca. 16.80
Art.
Grundstück-/Perimetergrenze
Perimeter
ca. 16.50
Verbindlicher Inhalt Bebauungsplan
16.
Kleinbauten / Nebengebäude
9
Pflichtbaulinien für Hauptgebäude
12
17.
18.
Schnitt A - A 458.60 455.80
455.35
21
Hofbereich
21
Grundstück GS Nr. 1249
31
Bäume (Lage und Anzahl der Bäume schematisch)
22
G
Treppenanlage
Tiefgaragezufahrt
19.
Erschliessungsstrasse
Grienbach
Schnitt B - B
Erschliessung Erschliessungsflächen
Wendeplatz
24
Oberirdische Parkplätze (Lage schematisch)
25
Öffentliche Fusswege (Lage schematisch)
27
Brücke für Fussgänger (min. 2 m breit)
28
C
20.
21.
Kleinbaute
22.
Erschliessungsstrasse
Grienbach
24
B ca. 15.90
23
456.65
ca. 14.40
Erschliessung weitere Grundstücke
457.50 Grundstück-/Perimetergrenze
23
Grundstück-/Perimetergrenze
Bestehendes Gebäude, Assek.-Nr. 266a
Arealzufahrt / Zufahrt Parkplätze
Zu- und Wegfahrt zur gemeinsamen Tiefgarage (Lage schematisch)
P
454.70
I
ca. 18.60
Freiflächen
D ca. 14.80
Grün- und Freiräume
C
457.40
ca. 16.30
Koordinatenpunkte Grundstück-/Perimetergrenze
11
Grundstück-/Perimetergrenze
8
23.
Schnitt C - C
Grundstück-/Perimetergrenze
Schützenswertes Gebäude, Assek.-Nr. 286a
Grienbach
Informativer Inhalt Bebauungsplan
A
ca. 11.50
455.15
Grundstück-/Perimetergrenze
28
25.
Erschliessungsstrasse
Bestehende Gebäude Grienbach
Schutzobjekt gemäss Ortsbildschutzzonenplan/ Schützenswertes Gebäude gemäss kantonalem Inventar
26.
Wald
27.
Schnitt D - D
Aussentreppe
28.
Pkt.
x - Koordinate
y - Koordinate
Pkt.
x - Koordinate
y - Koordinate
Pkt.
x - Koordinate
y - Koordinate
Pkt.
x - Koordinate
y - Koordinate
1
1226303.202
2682920.997
17
1226286.299
2682868.048
33
1226246.051
2682843.566
49
1226234.720
2682852.141
Zu genehmigende Spezialbaulinie für Gewässerraum (seperates Verfahren)
2
1226302.141
2682929.904
18
1226302.028
2682841.440
34
1226255.993
2682842.541
50
1226235.026
2682855.102
3
1226287.743
2682928.190
19
1226303.536
2682856.063
35
1226266.293
2682841.478
51
1226225.452
2682856.089
Statische Waldgrenze
4
1226288.804
2682919.283
20
1226299.439
2682853.864
36
1226267.367
2682869.838
52
1226216.524
2682857.011
5
1226304.104
2682900.044
21
1226288.998
2682857.562
37
1226266.143
2682885.792
53
1226213.142
2682857.359
Öffentliche Fusswege ausserhalb Geltungsbereich
6
1226299.263
2682914.346
22
1226279.464
2682858.545
38
1226263.500
2682885.589
54
1226215.521
2682847.287
7
1226284.674
2682909.414
23
1226278.317
2682847.426
39
1226249.097
2682884.488
55
1226211.654
2682842.936
8
1226288.974
2682896.695
24
1226277.955
2682843.923
40
1226249.240
2682882.624
56
1226220.905
2682841.982
9
1226295.847
2682897.252
25
1226287.898
2682842.897
41
1226243.463
2682884.058
57
1226236.960
2682868.977
10
1226274.525
2682892.623
26
1226298.198
2682841.835
42
1226243.606
2682882.193
58
1226238.479
2682883.709
11
1226273.569
2682905.087
27
1226270.123
2682841.083
43
1226244.428
2682871.437
59
1226238.632
2682885.191
12
1226256.120
2682903.748
28
1226271.631
2682855.706
44
1226244.683
2682868.105
60
1226225.001
2682885.099
Bushaltestelle Ebel
13
1226257.077
2682891.284
29
1226267.534
2682853.507
45
1226250.066
2682871.869
61
1226222.120
2682886.894
14
1226299.326
2682871.589
30
1226257.093
2682857.205
46
1226250.321
2682868.536
62
1226220.447
2682870.680
Entwässerungsanlage mit Leitungen (Lage schematisch)
15
1226295.129
2682887.029
31
1226247.559
2682858.188
47
1226264.720
2682869.636
63
1226223.481
2682870.367
16
1226282.101
2682883.488
32
1226246.412
2682847.068
48
1226233.538
2682840.679
Genehmigte Strassenlinie
Aussenkante Untergeschoss Entsorgungsstelle Hydrant
Hinweis: Die auf dem Plan aufgeführten Koorinaten der Baubereichseckpunkte beziehen sich auf den Datensatz der amtlichen Vermessung vom 7.11.2016. Bei einer Neuvermessung des Gemeindegebiets sind die Koordinaten zu transformieren. Die innerhalb des Planungsperimeters dargestellten Grundstücksgrenzen beruhen auf der Mutation vom XX.XX.XXXX.
N
Bauten, Anlagen und Freiflächen sind sowohl für sich als auch in Bezug zu ihrer baulichen und landschaftlichen Umgebung im Sinne der qualitativen Anforderungen von § 17 BO besonders gut zu gestalten; dies gilt auch für Materialien und Farben. Gebäudegruppen sind bezüglich architektonischem Ausdruck, Materialisierung, Farbgebung, usw. differenziert zu gestalten. Folgende Baubereiche bilden jeweils eine Gebäudegruppe: - Gruppe 1: Baubereiche A, B, C, D und Schutzobjekt - Gruppe 2: Baubereiche G und I - Gruppe 3: Baubereiche E, F und H Für die Gebäudegruppe 1 gilt: - die Gebäude sind differenziert zu gestalten; - die Gebäude haben sich bezüglich Fassadengestaltung, Materialisierung und Farbgebung besonders gut in das bauliche Umfeld zu integrieren. Ein besonderes Augenmerk gilt der sorgfältigen Detailausbildung der Dachränder und Fensteröffnungen, welche auf wenige Fenstertypen zu reduzieren sind. Die Sockelpartie des Gebäudes A ist so auszubilden, dass ein besonders guter Bezug zur Arbachstrasse und zum Platz erreicht wird; - es sind nur Schrägdächer zulässig; - im Erdgeschoss kann unter Voraussetzung einer besonders guten Fassadengestaltung von § 34 Abs. 5 lit e BO abgewichen werden. In den Obergeschossen sind die Fenster so auszubilden, dass sie als stehende Rechtecke ausgebildet sind; Die besonders gute Gestaltung dieser Gebäudegruppe ist im Sinne von § 34 BO und den vorstehenden Ergänzungen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens sicherzustellen. Die Gebäude der Gruppen 2 und 3 sind mit Flachdächern zu versehen. Diese sind extensiv Bebauungsplan Inwil Dorf, Baar zu begrünen und dürfen nicht Bestimmungen als Terrassen genutzt werden. Auf die Dachbegrünung kann im Bereich von Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie verzichtet werden. Die Umgebung ist gemäss dem Richtprojekt Umgebung differenziert zu gestalten und in unterschiedlich nutzbare Zonen zu gliedern. An schematisch bezeichneter Lage sind Bäume zu pflanzen. Im Bereich der Tiefgarage ist für Bäume ein genügend grosser Wurzelraum zu gewährleisten. Bei der Umgebungsgestaltung der Freiräume sind standortgerechte und einheimische Arten zu verwenden. Suter • von Känel • Wild • AG
Die Arealzufahrt hat ab der Arbachstrasse zu erfolgen. Die Strasse ist so zu planen, dass an bezeichneter Stelle die Erschliessung weiterer Grundstücke möglich ist. Die Erschliessungsflächen sind so zu gestalten, dass tiefe Fahrgeschwindigkeiten sichergestellt werden. Die Zu- und Wegfahrt zur gemeinsamen unterirdischen Einstellhalle hat an schematisch bezeichneter Lage zu erfolgen. Die Tiefgaragenzufahrt ist zusammen mit einem platzartigen Wendebereich gut in die Umgebung zu integrieren. Für die Baubereiche A bis I, das Schutzobjekt (Assek-Nr. 286a) sowie das Restaurant auf dem Grundstück GS Nr. 799 sind in der unterirdischen Einstellhalle maximal 130 Parkfelder für Bewohner, Angestellte und Besucher zulässig. An dem im Situationsplan bezeichneten Standort P1 dürfen maximal 10 oberirdische Parkfelder für Besucher des Restaurants (GS Nr. 799) erstellt werden. An den Standorten P2 und P3 dürfen jeweils 4 Parkfelder für Besucher realisiert werden. Die 6 Parkplätze des bestehenden Gebäudes auf dem Grundstück GS Nr. 1249 besitzen Bestandesgarantie. Bei baulichen Änderungen im Sinne von Ziffer 32 dieser Bestimmungen, ist das zulässige Parkplatzangebot gemäss VSS-Norm neu zu bestimmen. Es sind mindestens 178 Veloabstellplätze zu erstellen. Davon ist mindestens 1/3 gedeckt in der Nähe der Hauszugänge anzuordnen. Die im Bebauungsplan eingetragenen öffentlichen Fusswege müssen zu Lasten der Grundeigentümer erstellt und unterhalten werden. Die unentgeltlichen Fusswegrechte zugunsten der Öffentlichkeit sind zu Lasten der Grundeigentümer im Grundbuch einzutragen.
Umwelt
Koordinaten
Treppenanlage zur Überwindung von Niveauunterschied
Die zulässige Nutzweise ergibt sich aufgrund der entsprechenden Bestimmungen in der Bauordnung für die Bauzone Kernzone A (KA) und Kernzone B (KB), wobei Abweichungen gemäss den nachfolgenden Ziffern 14 bis 16 zulässig sind. In den Baubereichen D bis I darf der minimale Gewerbeanteil von 40% um max. 20% reduziert werden, wenn im Ausmass der Reduktion preisgünstige Wohnungen im Sinne des kantonalen Wohnraumförderungsgesetztes realisiert und die Wohnungen zu diesem Zweck erhalten werden. In den Erdgeschossen der Baubereiche A und C sowie in den zum Hofbereich orientierten Räumen im Erdgeschoss des Baubereichs B sind publikumsorientierte Gewerbenutzungen anzuordnen. In den Erdgeschossen der Baubereiche D, E, F, H und I sowie in den vom Hofbereich abgewandten Räumen im Baubereich B sind Wohnnutzungen zulässig.
Erschliessung
24.
Abzubrechende Gebäude
Baubereich E 1'295 m2 Total 8'125 m2 Unter Einhaltung der gesamthaft zulässigen anrechenbaren Geschossfläche sind innerhalb des Geltungsbereichs Flächenverlagerungen zwischen den Baubereichen um bis zu 5% zulässig. Im Baubereich A sind die 2 Fassaden, inKänel Abweichung Suter • von • Wild • AG zur Fassadenlinie gemäss Ortsbildschutzzonenplan Inwil, auf die Pflichtbaulinien zu stellen.
3
Umwelt
Gewässerraum
Oberirdische Hauptgebäude dürfen nur innerhalb der durch Mantellinien begrenzten Baubereiche A bis I erstellt werden. Die Mantellinien gehen den Abstandsvorschriften gemäss BO und PBG vor. Oberirdisch auskragende Bauteile wie Erker u. dgl. dürfen die Mantellinien nicht überragen. Für die Höhenlage der Erdgeschosse ist das Richtprojekt Bebauung und Erschliessung wegleitend. § 14 V PBG kommt nicht zur Anwendung. Die maximal zulässigen Gesamthöhen ergeben sich aus den im Situationsplan und den Schnitten festgelegten Höhenkoten. Kein Bauteil darf diese Höhenkoten überschreiten. Davon ausgenommen sind einzelne technisch bedingte Aufbauten wie Kamine und Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie u. dgl. Unterniveaubauten sind auch ausserhalb der Baubereiche zulässig. Sie dürfen ausserhalb der Baubereiche nur an den bezeichneten Lagen in Erscheinung treten. Zur Strassenlinie längs der Arbachstrasse ist ein Abstand von min. 2.5 m einzuhalten. Kleinbauten und Nebengebäude in der Grösse des Richtprojekts dürfen nur in den vorgesehenen Bereichen erstellt werden. Davon ausgenommen sind gestalterisch gut integrierte, gedeckte Veloabstellplätze. Die maximal zulässigen anrechenbaren Geschossflächen (aGf) werden wie folgt auf die einzelnen Baubereiche aufgeteilt: Baubereich A 310 m2 Baubereich F 1'305 m2 2 Baubereich B 710 mBebauungsplan G 1'350 m2 Inwil Dorf,Baubereich Baar 2 Baubereich C 615 mBestimmungen Baubereich H 1'075 m2 Baubereich D 580 m2 Baubereich I 885 m2
Gestaltung
Grienbach
Sichtbarkeit von Unterniveaubauten zulässig
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aufgrund der Festlegung im Situationsplan.
Nutzweise
6
711
2818a
D
5
3890
2819
B
0
Der Bebauungsplan setzt sich aus dem Situationsplan im Massstab 1:500 und den nachstehenden Bestimmungen zusammen. Das Richtprojekt Bebauung und Erschliessung vom 21.9.2017 sowie das Richtprojekt Umgebungsgestaltung vom 21.9.2017 sind für die Beurteilung der kubischen Gliederung und der gestalterischen Qualität der Bauten, Anlagen sowie der Umgebung im Bewilligungsverfahren wegleitend. Vom Richtprojekt darf vorbehältlich der Bestimmungen des Bebauungsplans sowie des übergeordneten Rechts aus wichtigen Gründen abgewichen werden, sofern qualitativ insgesamt wiederum eine zumindest gleichwertige und überzeugende Lösung erzielt wird.
Zahl, Lage und äussere Abmessungen der Gebäude
11 2. Untergeschoss
Quartierfreiraum gemäss QGP Baarermatt Ost 27
P1
10
1. Untergeschoss
23
24
208a
1
Der Gemeindeschreiber: Walter Lipp
1. Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 vom 5.1.2018 bis 5.2.2018
Publiziert im Amtsblatt
35068
16
455.05
Publiziert im Amtsblatt
3
17 7
Vorprüfung durch die Baudirektion Zug, 4.12.2017
3.
2
9
455.
25
Der Abteilungsleiter: Urs Spillmann
457
D
E
1
B
14
455.25
Vom Gemeinderat verabschiedet am 18.10.2017 Der Gemeindepräsident: i.V. Hans Steinmann
Bestandteile 2.
3164 18
Abteilung Planung/Bau Baar, 18.10.2017
3443
Der Bebauungsplan Inwil Dorf bezweckt im Sinne von § 32 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zug und von § 6 der Bauordnung: • die Erfüllung der Bebauungsplanpflicht gemäss § 32 der Bauordnung; • die Sicherstellung von besonders guten ortsbaulichen, architektonischen und aussenräumlichen Qualitäten und insbesondere die Integration von Neubauten in das bauliche Umfeld der Ortsbildschutzzone.
29.
Der im Situationsplan ausgeschiedene Gewässerraum des Grienbachs ist naturnah zu gestalten und extensiv zu bewirtschaften. Mit Ausnahme der bezeichneten Fusswegverbindung dürfen keine Anlagen innerhalb des Gewässerraums erstellt werden. Das Gebiet ist unter Beachtung der erforderlichen Retentionsmassnahmen im Trennsystem zu entwässern.
Schlussbestimmungen 30.
31.
32.
33.
34.
Mit einem ersten Baugesuch sind ein detaillierter Umgebungsplan sowie ein Konzept zur Retention über den gesamten Geltungsbereich zur Bewilligung einzureichen. Der Umgebungsplan beinhaltet insbesondere auch einen sorgfältig geplanten Platzbereich zwischen den Gebäuden A, B, C und Riegelhaus. Bei Bauabsichten auf dem Grundstück GS Nr. 1249 muss der Bebauungsplan Inwil Dorf revidiert werden. Davon ausgenommen sind Renovationen sowie untergeordnete Erweiterungen am bestehenden Gebäude und Veränderungen an der Umgebung, die den Zonenbestimmungen entsprechen. Wo der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, sind die Vorschriften der jeweils gültigen Bauordnung und des Zonenplans der Gemeinde Baar massgebend. Der Gemeinderat kann kleine Änderungen des Bebauungsplanes im Sinne von § 40 Abs. 1 Bst. a PBG beschliessen (einfaches Verfahren). Bei Änderungen des Zonenplanes und/oder der Bauordnung ist der Bebauungsplan zu überprüfen. Der Bebauungsplan Inwil Dorf tritt mit der kantonalen Genehmigung in Kraft.