Unterägeri Bebauungsplan - "Mülirein"

Plan d'affectation spécial · Zoug

Document

Type
Plan d'affectation spécial
Sous-type
Plan de construction
Canton
Zoug
Niveau
Commune
Approuvé par
RR
Adopté
27 févr. 2025
En vigueur depuis
27 févr. 2025

Carte

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Fichiers

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1172

u I, Kanton Zug i N

ORDENTLICHER BEBAUUNGSPLAN MULIREIN M 1:500

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Gemeindepräsident Fridolin Bossard Gemeindeschreiber Peter Luönd x Vorprüfung durch die Baudirektion Kantonsplaner Rene Hutter «N Zug, den 07.06.2023 NM Öffentliche Auflage \ IM Publikation im Amtsblatt vom 24.08.2023 VX

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Planbezeichnung 2020-12 BBP Nr. 8 Datum 16.08.2023 Vom Gemeinderat beschlossen am 22.02.2023

EN

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Nr. 34 Ziffer RP - ZG 25 - 000 000 0046 \

Öffentliche Auflage auf der Einwohnergemeinde

vom 25.08.2023 bis 25.09.2023

Vom Gemeinderat beschlossen am 20.12.2023 Il

Gemeindepräsident Fridolin Bossard Gemeindeschreiber Peter Luönd RER N

Publiktation gemäss 8 41 PBG am - 7. MRZ. 202 @ ms

< Von der Baudirektion genehmigt: Der Baudirektor: = n. zug 27.FER 6 TOA oo, NY 4 ER Publikation im Amtsblatt u N . «L Nr. 44 vom 63.04. COS Zitter KP-2G 25-00 00028 I

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KEEAS

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raumkonzepte

KEEAS AG

Sihlstrasse 59, 8001 Zürich

044 252 85 45

www.keeas.ch

Beschlussinhalt Schnitt A-A 1:500

736.10 m ü.M. v

[ ] Geltungsbereich

733.10 m üM. Baubereich Hochbauten

Höchster Punkt der Dachkonstruktion in m.u.M.

i ı Baubereich Unterniveaubauten

Zu- und Wegfahrt MIV

<-> Anbindung Tiefgarage

cesse © evene cm ee ceva

# Einfahrt nur aus Richtung Dorf Unterägeri gestattet 4 Ausfahrt nur für Lastfahrzeuge in Richtung Zug gestattet Hochstammobstbaum

000 Fussweg Schnitt B-B 1:500 Schnitt C-C 1:500

Erschliessungsfläche

2685973.31 / 1221825.14 2685979.45 / 1221820.85 2685981.78 / 1221824.10 2685995.62 / 1221814.23 2686002.92 / 1221817.25 26860 14.18 / 1221808.11 2686002.64 / 1221798.90 2685976.12 / 1221815.43 9 2685974.13 / 1221812.99 10 2685969.36 / 1221816.32 11 2685972.58 / 1221820.75 12 2685970.99 / 1221821.88 13 2686036.62 / 1221772.12

736.10 m ù.M. © Veloabstellplätze v

Begrünter Freiraum

D — O O1 & © D —

Spiel- und Aufenthaltsbereich Be] Versickerungs- und Retentionsbereich

7777 Brunnen

Stützmauer 14 2686047.45 / 1221760.46 15 2686063.84 / 1221742.81 16 2686052.49 / 1221732.26 17. 2686036.09 / 122174991 Orientierungsinhalt

18 268602526 / 1221761.57

VI) Bauten bestehend

Grundstücksgrenzen Höhenkurven

Sichtfeld

vl

Genehmigte Spezialbaulinien ee Terrain bestehend —y Schnittlinien

Inventarisiertes Gebäude

Bestimmungen

Art. 1 Zweck

" Die Sicherung einer zeilgemässen und nachhaltigen Nutzung der historischen Gewerbeflächen der Inneren Spinnerei.

" Der Erhalt der historischen Gebäude der Inneren Spinnerei als Ort für Arbeit und Gewerbe.

" Die Aufwertung des Orisbildes und des Freiraums im Bereich des Dorfeingangs.

=» Eine hochwertige architektonische Gestaltung und ortsbauliche Einordnung der Neubauten in die bestehende Dorfeingangssituation und den denkmalgeschützten Kontext.

= Eine optimale Erschliessung des Areals.

Art. 2 Geltungsbereich

(1) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Situationsplan definiert.

An. 3. Bestandteile (1) Der ordentliche Bebauungsplan setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: Verbindliche Bestandteile

" Situationsplan Massstab 1:500 "= Bestimmungen

Erläuternde Bestandteile "= Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV Wegleitende Bestandteile

« Umgebungsplan vom 29. April 2015

Art. 4 Bebauung

(1) Gebäude sind nur innerhalb der im Situationsplan bezeichneten Baubereiche zulässig. Im Baubereich B muss die Fassade auf Seite der Kantonsstrasse auf die im Situationsplan bezeichnete Pflichtbaulinie gebaut werden.

(2) Die in den Baubereichen festgelegten Höhenkoten gelten als höchster Punkt der Dachkonstruktion und dürfen nur durch technische Dachaufbauten überschritten werden.

(3) Im Baubereich B ist ein Attikageschoss vorzusehen. Dieses ist an der Ost-, Süd und Westfassade assadenbündig anzuordnen.

(4) Es sind keine vorspringenden Terrassen oder Balkone über die Baubereiche hinaus zulässig.

Art. 5 Gestaltungsgrundsatze

(1) Bauten, Anlagen und Freiraum sind sowohl als Einzelteile als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut zu gestalten.

(2) Im Baubereich B sind nur Flachdächer erlaubt.

(3) Die Fassadengestaltung muss sich in der Gliederung und Materialisierung an den historischen Industriebauten orientieren. Die Farbgestaltung ist mit der kantonalen Denkmalpflege abzustimmen.

Art. 6 Nutzung

(1) Für Bauten im Baubereich B gilt eine maximal anzurechnende Geschossfläche (aGF) von 1947 m2. Das Nutzungsmass im Baubereich A wird durch die dargestellten Bauvolumen bestimmt.

(2) Im Erdgeschoss des Baubereichs B sind ausschlesslich Arbeitsnutzungen zulässig.

Art. 7 Erschliessung

(1) Die Zu- und Wegfahrten dürfen nur an den im Situationsplan bezeichneten Stellen erfolgen.

(2) Zufahrten müssen in den Geländeverlauf harmonisch eingefügt werden.

Art. 8 Parkierung

(1) Die Abstellplätze für den motorisierten Individualverkehr (MIV) sind auf dem Baubereich B weitestgehend unterirdisch und auf dem Baubereich A auf dem Dach anzuordnen. Die Abstellplätze für Kundschaft auf dem Baubereich B im Erdgeschoss sind in das Gebäude zu integrieren und dürfen einen Einschnitt ins Gebäude von max. 13 m Breite und max. 4.5 m Höhe nicht überschreiten.

(2) Für Baubereich A können mindestens 13 und maximal 29 Abstellplätze erstellt werden.

(3) Es sind Veloabstellplätze an gut zugänglicher Lage innerhalb des Gebäudes oder in Eingangsnähe vorzusehen.

Art. 9 Freiraum

(1) Die Gestaltung des Freiraums erfolgt gestützt auf den Umgebungsplan vom 29. April 2015.

(2) An der Ecke Zugerstrasse / Alte Landstrasse ist ein öffentlicher Platz mit einem grosskronigen Laubbaum und dem bestehenden historischen Brunnen zu gestalten.

(3) Mit dem Baugesuch ist ein detaillierter Umgebungsplan mit Pflanzplan und Materialkonzept basierend auf dem Umgebungsplan vom 8. Juli 2015 einzureichen.

(4

Der im Situationsplan definierte Spiel- und Begegnungsbereich ist mit der kantonalen Denkmalpflege abzusprechen.

(5

Die Dachflächen sind zu begrünen, sofern diese nicht als Aufenthaltsflächen, Parkplätze oder für technische Dachaufbauten und deren Erschliessung genutzt werden.

(6

m rückwärtigen Bereich der Direktorenvilla sind Stützmauern und Hangsicherungen zu begrünen.

Art. 10 Entwässerung

(i

Das Meteorwasser ist zu Versickern oder mittels Retention zeitversetzt in das Leitungssystem abzugeben.

Art. 11 Ver- und Entsorgung

(1) Für die Abfallentsorgung steht die Unterfluranlage auf GS Nr. 1261 zur Verfügung.

Art. 12 Schlussbestimmungen

(1) Wo der ordentliche Bebauungsplan keine Festlegungen trifft, gilt die jeweils gultige Bauordnung der Gemeinde Unterägeri.

(2) Das übergeordnete eidgenössische und das kantonale Recht bleiben vorbehalten.