Einfacher Bebauungsplan Allenwinden Schwarzenbach

Plan d'affectation spécial · Zoug

Document

Type
Plan d'affectation spécial
Sous-type
Plan de construction simple
Canton
Zoug
Niveau
Commune
Approuvé par
GR
Adopté
12 sept. 2023
En vigueur depuis
12 sept. 2023

Carte

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Fichiers

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Kanton Zug

Abteilung Planung / Bau, den 5. Juli 2023

René Strehler

Der Gemeindepräsident

Walter Lipp

Einwohnergemeinde Baar

à AA

EINFACHER BEBAUUNGSPLAN SCHWARZENBACH ALLENWINDEN

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Situationsplan 1:500

Der Abteilungsleiter:

Vom Gemeinderat verabschiedet am 11, Juli 2023

Die Gemeindeschreiberin

Andrea Bertolosi

René Strehler

Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstrasse 6 vom 27. Juli bis 28. August 2023

Bescheinigt Abteilung Planung / Bau

Ziffer 1

Ziffer 2

Ziffer 3

Ziffer 4

Ziffer 5

Der Gemeindepräsident:

Vom Gemeinderat beschlossen am 12, September 2023

32763 - 16.6.2023

BESTIMMUNGEN

Zweck Der einfache Bebauungsplan bezweckt im Sinne von 8 32 des Planungs- und Baugeset7es des Kantons Zug (PBG) insbesondere:

e die Aufstockung des bestehenden Gebäudes Assek. Nr. 1368a sowie die Realisierung eines Neubaus mit gutem Bezug zur Dorfstrasse zu ermöglichen;

« das Naturobjekt Nr. 169 bzw. den Schwarzenbach ökologisch aufzuwerten und den Vorbereich zur Dorfstrasse gestalterisch aufzuwerten;

e eine gemeinsame unterirdische Parkierung mit gleichzeitiger Aufwertung der Umgebungsflächen sicherzustellen.

Bestandteile "Der Bebauungsplan besteht aus dem Situationsplan, den Bestimmungen und den informativen Schnitten.

Das Richtprojekt vom 5.8.2022 ist für die Beurteilung der kubischen Gliederung und der gestalterischen Qualität der Bauten, Anlagen sowie der Umgebung im Bewilligungsverfahren wegleitend. Vom Richtprojekt darf vorbehältlich der Bestimmungen des Bebauungsplans sowie des übergeordneten Rechts abgewichen werden, sofern qualitativ insgesamt wiederum eine zumindest gleichwertige und überzeugende Lösung erzielt wird.

Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Situationsplan festgehalten.

Gestaltung Bauten, Anlagen und Freiräume sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut zu gestalten. Dies gilt auch für die Farbgebung und Materialisierung.

Bebauung !. Die bestehenden Gebäude und Gebäudeteile in den Baubereichen A, A1, A2 und C besitzen Bestandesgarantie und dürfen nur im Rahmen der Bestandesgarantie saniert und/oder erweitert werden. Im Baubereich A darf das bestehende Gebäude aufgestockt werden. Weitergehende Abweichungen bedingen eine Revision des einfachen Bebauungsplans.

Im Baubereich B ist ein Neubau zulässig.

Oberirdische Hauptgebäude dürfen nur innerhalb der durch Mantellinien begrenzten Baubereiche erstellt werden.

In sämtlichen Baubereichen dürfen lediglich Vordächer die Mantellinien der Baubereiche im Ausmass des Richtprojekts überragen.

In den Baubereichen b sind ab dem ersten Obergeschoss nur Balkone, Erker u. dgl. erlaubt. Sie dürfen die Mantellinien nicht überragen.

Für neue Gebäudeteile in den Baubereichen A und A2, welche die rechtskräftige Baulinie entlang der Dorfstrasse überragen, bleibt die allenfalls erforderliche Ausnahmebewilligung im Baubewilligungsverfahren vorbehalten.

Die pro Baubereich maximal zulässige Anzahl Vollgeschosse sowie die Zulässigkeit von Attikageschossen sind im Situationsplan und in den informativen Schnitten festgelegt.

SCHNITTE

(INFORMATIVER INHALT)

I Schnitt A, 1:500

Schnitt B, 1:500

Ziffer 6

ci

| Tiefgarage

A 4 Vollgeschosse A2

B }Yolzeschosse

ii pa (nno re

1 Attikageschoss

1 Attikageschoss

Unterschworzenbach

Unterirdische Bauten und Unterniveaubauten sowie einzelne besonders gut gestaltete Kleinbauten und Anbauten - namentlich für Veloabstellplätze, Tiefgaragenzufahrten u. dgl. - sind auch ausserhalb der Baubereiche zulässig.

Die zonenkonforme Ausnützung darf um max. 20 % erhöht werden.

In den Baubereichen A und B sind nur Flachdächer zulässig. Die Dachflächen der Attikageschosse dürfen nicht als Terrassen genutzt werden und sind ökologisch wertvoll extensiv zu begrünen, auch wenn die Flächen energetisch genutzt werden. Auf den Dächern dürfen nur technisch bedingte Aufbauten und Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie u. dgl. erstellt werden. Dachaufbauten sind zusammenzufassen, zentral anzuordnen und dezent zu gestalten.

Freiraum und Umwelt

1.

Die Umgebung ist auf der Basis des Freiraumplans vom 5.8.2022 zu gestalten, wobei die nachfolgenden Elemente zu berücksichtigen sind. Im Baubewilligungsverfahren sind die Bepflanzung, Materialisierung und Ausstattung im Detail festzulegen.

Die Umgebungsflächen inklusive des Gewässerraums sind spätestens mit einem Bauvorhaben im Baubereich B auf der Basis des Richtprojekts gestalterisch und ökologisch aufzuwerten.

Das Naturobjekt Nr. 169 Schwarzenbach und der angrenzende Gewässerraum sind ökoogisch aufzuwerten. An geeigneter Lage ist maximal ein Bachzugang erlaubt. Der genaue Standort ist im Baubewilligungsverfahren festzulegen. Die bestehende Bestockung ist zu

erhalten und durch standortgerechte, grundsätzlich einheimische Pflanzen zu ergänzen.

Der Gewässerraum ist naturnah zu gestalten und extensiv zu bewirtschaften.

An bezeichneter | age ist ein gemeinschaftlicher Aufenthaltsbereich anzulegen. Die Häche ist zweckmässig zu möblieren.

Entlang der Dorfstrasse sind an schematisch bezeichneten Lagen grosskronige Bäume zu planzen. Im Bereich der Baumpflanzungen sind keine Untergeschosse erlaubt.

Die schematisch abgegrenzten Freiflächen sind standortgerecht, grundsätzlich einheimisch zu bepflanzen. Im Bereich von Unterniveaubauten ist ein genügend hoher Bodenaufbau für den Wurzelraum vorzusehen.

Die schematisch bezeichneten Umgebungsflächen sind zu chaussieren.

Sämtliche Umgebungsbereiche auf dem Grundstück GS Nrn. 996, 998 und 1089 sind für die Bewohnenden allgemein zugänglich zu halten.

Das Gebiet ist im Trennsystern zu entwässern und das Meteorwasser ist nach Möglichkeit innerhalb des Geltungsbereichs zu versickern.

Lichtemissionen sind auf das erforderliche Minimum zu begrenzen.

m Baubewilligungsverfahren ist die Einhaltung der massgeblichen Immissionsgrenzwerte in einem Lärmgutachten nachzuweisen.

Ziffer 7

Ziffer 8

KOORDINATENLISTE Baubereich A, A1 und A2 Baubereich Bbis C Nr. Ost Nord Nr. Ost Nord 1 2684500.442 224578.799 31 2684508.319 224547.505 2 2684510.768 224581.455 32 2684520.020 224551.295 3 2684512.601 224581.926 33 2684523.308 224541.144 4 2684514.993 224572.638 34 2684524.260 224541.452 5 2684513.132 224572.159 35 2684525.822 224536.629 6 2684514.229 224567.900 36 2684524.871 224536.321 7 2684515.262 224563.890 37 2684528.169 224526.139 8 2684504.881 224561.260 38 2684529.172 224526.463 9 2684507.371 224566.156 39 2684530.733 224521.640 10 2684507.002 224567.610 A0 2684529.731 224521.315 1 2684503.498 224566.719 41 2684531.915 224514.574 2 2684501.842 | 1224566.298 42 2684520.214 | 1224510.783 3 2684502.164 224571.979 43 2684519.245 224513.780 14 2684500.509 224571.557 44 2684516.910 224513.024 5 2684498.056 | 1224570.936 45 2684515.906 | 1224512.699 6 2684497.292 | 1224573.942 46 2684511.719 | 1224520.225 7 2684500.199 224574.681 47 2684513.706 224523.497 8 2684500.276 | 1224574.381 48 2684512.905 | 1224523.290 9 2684501.487 224574.689 49 2684510.788 224528.017 20 2684500.018 | 1224581.058 50 2684509.745 | 1224533.060 21 2684498.568 224580.638 51 2684510.358 224533.258 22 2684498.523 | 1224580.812 52 2684506.974 | 1224534.876 23 2684493.705 224579.561 53 2684505.960 224543.429 24 2684493.499 224580.914 54 2684506.981 224543.760 25 2684487.203 224580.034 55 2684509.274 224544,529 26 2684487.644 | 1224575.802 56 2684530.937 | 1224508.737 27 2684489.484 224575.995 57 2684534.118 224509.367 28 2684489.626 224574.826 58 2684536.999 224500.526 29 2684492.991 224575.694 59 2684540.290 224501.594 30 2684494.429 224570.017 60 2684542.458 224494.940 61 2684533.346 | 1224491.885 62 2684531.769 224496.724 63 2684529.944 | 1224496.129 64 2684527.133 224504.753 65 2684531.746 | 1224506.255

Erschliessung 1

Die Erschliessung der Baubereiche hat an den bezeichneten Stellen ab der Dorfstrasse zu ertolgen. Die Erschliessungstlächen dürfen betestigt ausgebildet werden.

Für die Baubereiche A und B ist spätestens zusammen mit der Uberbauung des Baubereichs B eine gemeinsame Tiefgarage zu erstellen. Die Zu- und Wegfahrt zur Tiefgarage hat an der im Situationsplan schematisch bezeichneten Lage zu erfolgen. Die Rampe ist in das Gebäude im Baubereich B zu integrieren. Bis zur Realisierung der Tiefgarage besitzt das bestehende oberirdische Parkplatzangebot auf Grundstück GS Nr. 998 Bestandesgarantie.

In der Tiefgarage sind maximal 26 Parkplätze für Bewohner und Besucher erlaubt. An dem im Situationsplan bezeichneten Standort P1 dürfen maximal 8 oberirdische Parkplätze für Besucherinnen und Besucher im Zusammenhang mit einer Gastronomienutzung oder Ähnlichem erstellt werden. Sofern keine Gastronomienutzung oder ähnliche Nutzung mehr vorhanden ist, sind diese oberirdischen Parkplätze und deren Zufahrt aufzuheben. Am Standort P2 ist im Erdgeschoss des Baubereichs B ein in das Gebäude integrierter Besucherparkplatz erlaubt. Am Standort P3 ist ein oberirdischer Parkplatz erlaubt.

Entlang der Dorfstrasse ist spätestens mit der Überbauung des Baubereichs B an bezeichneter Stelle ein Trottoir (öffentlicher Fussweg) mit einer Mindestbreite von 2 m anzulegen.

Pro Zimmer ist ein gedeckter Veloabstellplatz zu erstellen. 1/4 der gesamthaft erforderlichen Veloabstellplätze sind oberirdisch und in der Nähe der Hauszugänge anzuordnen. Mindestens an den bezeichneten Lagen im Aussenraum sind Veloabstellplätze anzulegen.

An der im Situationsplan schematisch bezeichneter Lage ist die Fläche für die Anlieferung freizuhalten. Bei einem Verzicht auf Gastronomienutzung im Baubereich A sind die Anlieferung und deren Zufahrt ab der Dorfstrasse aufzuheben.

Schlussbestimmungen

1

Die Überbauung kann in Etappen realisiert werden. Baugesuche haben jedoch mindestens einen gesamten Baubereich zu umfassen. Jede Etappe hat für sich und in der Gesamtheit eine besonders gute Gestaltung aufzuweisen.

Wo der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, sind die Vorschriften - unter Berücksichtigung von höherrangigem Recht - der jeweils gültigen Bauordnung und des Zonenplans der Gemeinde Baar massgebend.

Der einfache Bebauungsplan Schwarzenbach wird mit der Rechtskraft des gemeinderätlichen Festsetzungsbeschlusses verbindlich.

VERBINDLICHER INHALT BEBAUUNGSPLAN

PERIMETER ==" (eltungsbereich (Signatur ausserhalb) Ziff. 3 BEBAUUNG OT] Baubereiche für Hauptgebäude mit Mantellinie, Ziff. 5.1 Bezeichnung und Geschosszahl Ziff. 5.2 —G Baubereiche für Balkone, Erker u.dgl. Ziff. 5.5 O1 Koordinaten zur Definition der Baubereiche

FREIRAUM UND UMWELT

Chaussierte Umgebungsflächen (Abgrenzung schematisch) Zi Freiflächen (Abgrenzung schematisch) Zi I Bereich für Gewässerraum Zi +— Kommunales Naturobjekt Nr. 169 Zi Aufenthaltsbereich (Lage schematisch) Zi

. Baum neu (Lage und Anzahl schematisch) Ziff.

ERSCHLIESSUNG UND PARKIERUNG

ff.

Erschliessungsfläche (Abgrenzung schematisch) ziff. + . | - Arealzu- und wegfahrt (Lage schematisch) Ziff. Arealzu- und wegfahrt Gastronomienutzung (Lage schematisch) Zi S Ein- und Ausfahrt Tiefgarage (Lage schematisch) zift @œee0e Öffentlicher Fussweg (Lage schematisch) Ziff. 00000 Arealinterner Fussweg (Lage schematisch) Ziff. TN Oberirdische Parkierung P1-P3 (Lage schematisch) zift N PTS | M Oberirdische Veloabstellplätze (Lage schematisch) Ziff. [A] Anlieferung (Lage schematisch) Ziff.

INFORMATIVER INHALT BEBAUUNGSPLAN

Richtprojekt Bebauung

//, Bestehende Bauten

Schwarzenbach offen

Schwarzenbach eingedolt

CORRE Hochwasserentlastungskanal

—-—- Baulinie rechtskräftig

—_——-— Spezialbaulinie (in separatem kant. Verfahren zu beschliessen)

—--— Unterniveaubaulinie (in separatem kant. Verfahren zu beschliessen) . Baum bestehend

G) Baum bestehend ausserhalb des Perimeters

Öffentlicher Fussweg ausserhalb des Perimeters

——Z

Bearbeitung: Tim Accola, Megan Egger Das Druckdatum entspricht dem Frstellungsdatum

Grundlagedaten Amtliche Verrnessung: Zug Map vorn 21.09.2022

Die Daten der Hixpunkte, Grenzpunkte und Einzelpunkte sind nach den gültigen Genauigkeits- und Zuverlässigkeitsanforderungen der amtlichen Vermessung bestimmt. Die Bodenbedeckung, Gebäude und Einzelobjekte dienen lediglich der Orientierung. Ihre Lage beruht auf einfachen Messungen ohne Kontrolle, weshalb für deren Richtigkeit keine Gewähr durch den Geometer besteht.

. 6.7

. 6.6

. 6.3

. 6.3

. 6.4

6.5

7.1

7.1

7.3

. 7.2

7.4

7.4

7.3

7.5

7.6