Décision en Art. 934 Abs. 2 OR, Vabanque AG
Décision d'une autorité · Saint-Gall · 10 mai 2022
Publication
- Type
- Décision d'une autorité
- Canton
- Saint-Gall
- Publié
- 10 mai 2022
- Délai au
- 9 juin 2022
- Publié par
- Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen
- Numéro de publication
- BH07-0000003087
Parties
Entreprise
CHE-102.624.502 · 0106 · Castels 213, 7320 Sargans
Texte
- Authority off
- Art. 934 Abs. 2 OR
- Authority decree
- 1. Die Vabanque AG, in Sargans, wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht. 2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Vabanque AG, in Sargans, CHE-102.624.502, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 70 vom 09.04.2020, Publ. 1004869390). Die Rechtseinheit wird in Anwendung von Art. 934 Abs. 2 OR von Amtes wegen gelöscht, weil sie keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert der angesetzten Frist geltend gemacht wurde. 3. Die Gebühren von CHF 422.00 werden der Rechtseinheit auferlegt. 4. Der Betrag von CHF 422.00 ist einstweilen uneinbringlich.
- Authority office
- Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister Davidstrasse 27 9000 St. Gallen
- Situation initiale
- <p>1. Nach Feststellungen des Amtes für Handelsregister und Notariate Kanton St.Gallen hat folgende Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit sowie keine verwertbaren Aktiven mehr:</p><p></p><ul><li><b>Vabanque AG </b>(CHE-102.624.502), in Sargans</li></ul><p></p><p>2. Mit Aufforderung durch Einschreibebrief vom 05.11.2021 sowie SHAB-Publikation vom 21.12.2021 wurde die erwähnte Rechtseinheit aufgefordert, innert 30 Tagen die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrecht erhalten bleiben soll.</p><p>3. Innert der angesetzten Frist wurde weder eine Mitteilung eingereicht bzw. weder Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht noch die Auflösung bzw. die Löschung der Rechtseinheit angemeldet.</p><p>4. Das Amt für Handelsregister und Notariate veranlasste daher eine dreimalige Publikation im SHAB mit Daten vom 08.02.2022, 09.02.2022 sowie 10.02.2022, Meldungsnummern BH00-0000005844, BH00-0000005869 und BH00-0000005885, in der weitere Betroffene innert 30 Tagen aufgefordert wurden, ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags schriftlich mitzuteilen. </p><p>5. Nachdem innert der angesetzten Frist weitere Betroffene kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht haben, wird die Rechtseinheit im Handelsregister gelöscht. </p>
- Office
- Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen
- Autres voies de droit
- Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang angerechnet, beim Kantonsgericht des Kantons St.Gallen, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, Beschwerde erhoben werden (Art. 942 OR). Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag, die Darstellung des Sachverhalts und die Begründung zu enthalten. Die Beschwerdeschrift ist zu unterzeichnen. Der angefochtene Entscheid sowie die angerufenen Beweismittel sind beizulegen. Soweit das nicht möglich ist, sind sie zu bezeichnen (Art. 64 i.V.m. Art. 48 und 50 VRP des Kantons St.Gallen (sGS 951.1)).