Avis de liquidation partielle de PHOENIX PENSIONSKASSE
Liquidation partielle · Argovie · 16 mars 2022
Publication
- Type
- Liquidation partielle
- Canton
- Argovie
- Publié
- 16 mars 2022
- Délai au
- 15 avr. 2022
- Publié par
- PHOENIX PENSIONSKASSE, Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen
- Numéro de publication
- FM09-0000000194
- Publié jusqu'au
- 14 mars 2027
Parties
Assurance
CHE-403.282.268 · 0110 · Mellingerstrasse 10, 5443 Niederrohrdorf
Texte
- Publication
- <p></p><p>Bei den Vorsorgewerken Vollversicherung, Solid, Polytechna sowie Renten mit Nachschusspflicht sind per 31.12.2018 die Tatbestände der Teilliquidation erfüllt. </p><ul><li>Die Vollversicherung weist einen Deckungsgrad von 100% aus. Die Altersguthaben werden zu 100% übertragen.</li><li>Das Vorsorgewerk Polytechna weist einen Deckungsgrad über 100% aus. Die Altersguthaben und die weiteren Vorsorgevermögen werden kollektiv übertragen.</li><li>Das Vorsorgewerk Solid weist eine Unterdeckung auf. Die Altersguthaben der betroffenen ausgetretenen Versicherten werden anteilsmässig individuell gekürzt übertragen.</li></ul><div></div><div><br/></div><div><br/><p><br/></p></div>
- Custom type of title
- Verminderung der Belegschaft, Aufgabe Geschäftstätigkeit, Auflösung Anschlussvertrag
- Office
- Anfragen für die Terminvereinbarung zur Wahrnehmung des Einsichtsrechts sowie schriftliche Einsprachen sind zu richten an: TL2018@phoenix-pk.ch oder per Postadresse an: PHOENIX Pensionskasse Mellingerstrasse 10 5443 Niederohrdorf
- Autres voies de droit
- • Versicherte und von der Teilliquidation Betroffene haben die Möglichkeit, während 30 Tagen in die massgebenden Unterlagen Einsicht zu nehmen. Der Datenschutz wird gewahrt. • Innerhalb der 30-tägigen Frist haben Versicherte und von der Teilliquidation Betroffene das Recht Unklarheiten und Beanstandungen schriftlich beim Stiftungsrat zur Einsprache zu bringen. • Der Stiftungsrat erlässt innert angemessener Frist einen schriftlichen Einsprache-Entscheid mit Begründung. Dabei wird auf die Möglichkeit hingewiesen, den Entscheid von der zuständigen Aufsichtsbehörde überprüfen zu lassen.