Holtzbrinck Schweiz AG in Liquidation
Faillite prononcée par la FINMA · Zurich · 1 sept. 2023
Publication
- Type
- Faillite prononcée par la FINMA
- Canton
- Zurich
- Publié
- 1 sept. 2023
- Publié par
- Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA), Laupenstrasse 27, 3008 Bern
- Numéro de publication
- FM10-0000000271
- Publié jusqu'au
- 1 sept. 2028
Parties
Débiteur
CHE-110.251.343 · 0106 · Splügenstrasse 10, 8002 Zürich
Texte
- Publication
- <p><b>Liquidator</b></p><p>Transliq AG<br/> Bahnhofstrasse 37<br/> 8001 Zürich<br/> Tel.: +41 (0)43 344 73 43 <br/> <br/> Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse ein Zirkular betreffend mehrere Verwertungshandlungen und den Verzicht auf die Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen gegen alle Organe der Gemeinschuldnerin<i> </i>zugestellt. </p><p>Gläubiger können die Abtretung aller im Zirkular genannten Rechtsansprüche und Eigner die Abtretung von Verantwortlichkeitsansprüchen beim Liquidator beantragen. </p><p>Sie erhalten zudem Gelegenheit, zu der beabsichtigten Verwertungshandlung anfechtbare Verfügungen von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zu verlangen. Für diesen Fall haben Gesuchsteller mit (Wohn-)Sitz im Ausland zwingend eine Postadresse in der Schweiz bekanntzugeben, an die ihnen behördliche Mitteilungen zugestellt werden können (Art. 11b Verwaltungsverfahrensgesetz), andernfalls werden Mitteilungen nicht zugestellt, sondern allein durch Publikation im schweizerischen Bundesblatt bekanntgegeben (Art. 36 Verwaltungsverfahrensgesetz).</p><p>Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses beim Liquidator anfordern.</p><p><b>Fristenlauf </b></p><p>Die im Zirkular den Gläubigern eingeräumten Rechte sind innert <b>20 Tagen</b> geltend zu machen.</p><p>Für den Fristenlauf und die mit dem Zirkular verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend.</p><p><b>Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA</b></p>