Publication de faillite/appel aux créanciers Marseco Software AG
Faillite ouverte, créanciers appelés · Bâle-Ville · 9 nov. 2022
Publication
- Type
- Faillite ouverte, créanciers appelés
- Canton
- Bâle-Ville
- Publié
- 9 nov. 2022
- Décidé le
- 13 juil. 2022
- Délai au
- 12 déc. 2022
- Publié par
- Konkursamt des Kantons Basel-Stadt, Postfach 1432, 4001 Basel
- Numéro de publication
- KK02-0000029516
- Publié jusqu'au
- 9 nov. 2027
Parties
Débiteur
CHE-345.444.984 · Lohweg 6, 4054 Basel
Texte
- Remarques
- Firmenzweck : Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie, insbesondere in der Konzeption und Entwicklung von Software, Mobile Apps, Websites und Verkauf von damit zusammenhängenden Produkten sowie Beratung, Verwaltung und Optimierung von Online Marketing Kampagnen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und des Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann Grundstücke, Immaterialgüterrechte und Lizenzen aller Art erwerben, verwalten, belasten und veräussern.
- Voies de droit
- Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. <br />Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG).
- Office
- Konkursamt des Kantons Basel-Stadt, Postfach 1432, 4001 Basel