Publication de faillite/appel aux créanciers Marseco Software AG

Faillite ouverte, créanciers appelés · Bâle-Ville · 9 nov. 2022

Publication

Type
Faillite ouverte, créanciers appelés
Canton
Bâle-Ville
Publié
9 nov. 2022
Décidé le
13 juil. 2022
Délai au
12 déc. 2022
Publié par
Konkursamt des Kantons Basel-Stadt, Postfach 1432, 4001 Basel
Numéro de publication
KK02-0000029516
Publié jusqu'au
9 nov. 2027

Parties

Débiteur

CHE-345.444.984 · Lohweg 6, 4054 Basel

Texte

Remarques
Firmenzweck : Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie, insbesondere in der Konzeption und Entwicklung von Software, Mobile Apps, Websites und Verkauf von damit zusammenhängenden Produkten sowie Beratung, Verwaltung und Optimierung von Online Marketing Kampagnen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und des Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann Grundstücke, Immaterialgüterrechte und Lizenzen aller Art erwerben, verwalten, belasten und veräussern.
Voies de droit
Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. <br />Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG).
Office
Konkursamt des Kantons Basel-Stadt, Postfach 1432, 4001 Basel