Publication de faillite/appel aux créanciers CI Tech Components AG

Faillite ouverte, créanciers appelés · Berne · 7 août 2024

Publication

Type
Faillite ouverte, créanciers appelés
Canton
Berne
Publié
7 août 2024
Décidé le
4 juin 2024
Délai au
8 sept. 2024
Publié par
Konkursamt Emmental-Oberaargau - Dienststelle Emmental-Oberaargau, Jurastrasse 22, 4900 Langenthal
Numéro de publication
KK02-0000042807
Publié jusqu'au
7 août 2029

Parties

Débiteur

CHE-247.730.466 · Scheunenstrasse 19, 3400 Burgdorf

Texte

Remarques
Die Schuldnerin befand sich vom 18.01.2024 bis zur Konkurseröffnung in einer Nachlassstundung. Es werden sämtliche Gläubiger aufgefordert ihre Forderungen innerhalb der Frist (08.09.2024) anzumelden, allfällige Messegläubiger werden danach von der Konkursverwaltung gestützt auf ihre Forderungseingabe (Masseverbindlichkeit) kontaktiert.
Voies de droit
Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. <br />Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG).
Office
Konkursamt Emmental-Oberaargau - Dienststelle Emmental-Oberaargau, Jurastrasse 22, 4900 Langenthal
Autres voies de droit
Verwertung der Aktiven Die Konkursverwaltung erachtet sich als ermächtigt, sämtliche bewegliche Aktiven der Schuldnerin sofort freihändig, en bloc, oder stückweise zu verkaufen bzw. zu versteigern, sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger innert der Eingabefrist bei der Konkursverwaltung schriftlich Einsprache erhebt. Stillschweigen gilt als Zustimmung. Gemäss Art. 256 Abs. 3 SchKG ist den Gläubigern Gelegenheit zu bieten, bei freihändigem Verkauf von Vermögensstücken von bedeutendem Wert und Grundstücken, höhere Angebote zu unterbreiten. Gläubiger, die verlangen, dass ihnen Offerten zwecks Überbietens unterbreitet werden, haben sich innerhalb der Eingabefrist beim Konkursamt Emmental-Oberaargau, Dienststelle Emmental-Oberaargau, Jurastrasse 22, 4900 Langenthal, zu melden. Andernfalls wird angenommen, dass sie ausdrücklich auf dieses Recht verzichten und dem Konkursamt den Auftrag erteilen, den Freihandverkauf mit dem Höchstbietenden abzuschliessen.